IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. März 2016

    OLG Köln, Urteil vom 26.02.2016, Az. 6 U 90/15
    § 307 BGB

    Das OLG Köln hat in einem von der Verbraucherzentrale NRW geführten Verfahren entschieden, dass die Internethandelsplattform Amazon zwar Kunden vom Handel auf der Plattform ausschließen kann, allerdings bereits erworbene (digitale) Inhalte wie eBooks, Filme u.a. für diese Kunden weiterhin erreichbar halten muss. Eine entsprechende Klausel der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die ohne Ansehung bereits entrichteter Entgelte bestimmte, dass es Amazon gestattet sei, Kunden Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wurde für unwirksam erklärt, da Verbraucher dadurch in ihren Rechten eingeschränkt würden. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 26. Februar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 21.08.2015, Az. 6 U 41/15
    § 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 2 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine (einzige) Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese lediglich dazu dienen soll, den Gegner unter Druck zu setzen, um eine Einigung im vorhergehenden Verfahren zu erzielen und die abgemahnten Wettbewerbsverstöße ansonsten nicht weiter verfolgt werden sollen. Vorliegend hatte die Antragstellerin in einem Schreiben ausdrücklich ausgeführt, die geplanten „Wellen“ von Angriffen würden für die Antragsgegnerin von „Aufwand und Nutzen“ her „völlig außer Verhältnis stehen, so dass ein Einlenken nicht unwahrscheinlich“ sei. Hier komme die Motivation zum Ausdruck, durch eine Vielzahl wettbewerblicher Verfahren personelle und finanzielle Ressourcen der Antragsgegnerin zu belasten, um wirtschaftlichen Druck auszuüben. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. Februar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 14.12.2015, Az. 12 U 16/13
    § 44 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 S. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKG; Art. 10 GG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsdienstleister (Provider) das Recht hat, bestimmte Daten eines Anschlussinhabers bei Einwahl in das Internet zeitlich begrenzt (Löschung erfolgt vier Tage nach Beendigung der Verbindung) zu speichern. Hierzu gehöre die zugewiesene dynamische IP-Adresse, der Nutzungszeitraum und die Kundennummer, ersatzweise der Kundenname. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, sein von ihm verklagter Provider sei gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 3 Satz 3 TKG, Art. 10 GG zur Speicherung von Verbindungsdaten nicht berechtigt sowie zur unverzüglichen Löschung verpflichtet. Die im Verfahren LG Köln 13 OH 356/09 ergangenen Beschlüsse seien rechtswidrig. Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben demgegenüber entschieden, dass Anspruch auf unverzügliche Löschung der o.g. Daten nicht bestehe, weil der Erlaubnistatbestand der §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 1 TKG eingreife. Auch Urheberrechtsverstöße seien als Störung der Telekommunikationsanlage nach § 100 TKG zu bewerten. Die Speicherung sei zur Abwehr technisch erforderlich. Der Eingriff in das Recht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses werde so gering wie möglich gehalten, indem die Daten getrennt gespeichert würden und auch die Mitarbeiter der Beklagten sie erst nach Auftreten eines konkreten Verdachts zusammenführen könnten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. Februar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 15.01.2016, Az. 6 U 103/15
    § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Sachverständiger sich auf seinem Briefbogen als „zertifizierter Bausachverständiger (TÜV)“ bezeichnen darf. Streitgegenständlich war die folgende (Teil-) Darstellung:

    Sachverständigenlogo

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 20.11.2015, Az. 6 U 40/15
    Art. 9 GMV; § 15 MarkenG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Betreiberin der Internethandelsplattform Amazon für markenverletzende Ergebnisse der plattformeigenen Suchmaschine haftet. Würden bei der Suche nach einer Marke (hier: „MAXNOMIC“) auf Grund des programmierten Suchalgorithmus Suchergebnisse anderer Produkte angezeigt, ohne dass erkennbar ist oder darauf hingewiesen wird, dass diese nicht vom Markeninhaber stammen, werde die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt. Dies gelte allerdings nicht für Marken, die aus beschreibenden Begriffen bestehen, welche im Suchergebnis ebenfalls tatsächlich auftauchen (hier: „NEEDforSEAT“). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 12. Januar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 04.09.2015, Az. 6 U 7/15
    § 123 BGB, § 242 BGB; § 4 Nr. 7 UWG a.F.

    Das OLG Köln hat entschieden, dass herabwürdigende Äußerungen über den Betreiber eines Internet-Fernsehangebots wie „da wir das Verbreitungsmodell von A […] berechtigt anzweifeln dürfen!“ oder „Unterstützen sie möglicherweise mit ihren Werbegeldern ein fragwürdiges Geschäft?“ u.a. – wenn auch teilweise zutreffend – wettbewerbswidrig sind. Zwar sei das Geschäftsmodell des Betreibers tatsächlich rechtlich zweifelhaft, dies berechtige einen Wettbewerber jedoch nicht, geschäftsschädigende Äußerungen oder Werturteile zu verbreiten und dadurch den Mitbewerber herabzusetzen und sein Geschäft zu schädigen. Im Rahmen einer Interessenabwägung sei vorliegend festzustellen, dass die scharf zugespitzten Formulierungen der Beklagten vorrangig dazu dienen sollten, die Klägerin als fragwürdig oder unseriös darzustellen. Es stehe nicht die Information über die rechtlichen Auseinandersetzungen der Parteien im Vordergrund, sondern die Beklagte wolle vor allem das eigene Geschäftsmodell fördern, so dass von einer Wettbewerbswidrigkeit der Äußerungen auszugehen sei. Zum Volltext der Entscheidung gelangen Sie hier.

  • veröffentlicht am 4. Januar 2016

    OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 183/14
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 2 PAngV, Art. 3 Abs. 1 und 4 EU-RL 98/6/EG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Amazon EU S.a.r.l. auch selbst und direkt wettbewerbsrechtlich für Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten (z.B. fehlende Grundpreisangaben) auf ihrer Plattform www.amazon.de auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Amazon hatte sich damit verteidigt, dass es auf Grund seiner Größe unmöglich sei, jeder Informationspflicht nachzukommen; die fehlende Textilkennzeichnung und Grundpreisauszeichnung seien Einzelfälle aus technischem Versehen („Ausreißer“). Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. November 2015

    OLG Köln, Beschluss vom 14.08.2015, Az. 6 W 75/15
    § 32a Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Drehbuchautor, der Beteiligung an den Erlösen einer TV-Serie („Alarm für Cobra 11“) verlangt, nicht zwangsläufig auch einen Anspruch auf Auskunft über die Erlöse hat, die durch Werbung in den Werbeunterbrechungen bei Ausstrahlung der Serie erzielt werden. Grundsätzlich sei ein solcher Anspruch zwar vorstellbar, jedoch sei er im vorliegenden Fall vom Tenor des zu vollstreckenden Urteils nicht erfasst. Zweifel bei der Auslegung des Tenors gingen zu Lasten des Vollstreckungsgläubigers. Die Ausurteilung der Auskunftspflicht über „vereinbarte und/oder erhaltene Finanzierungshilfen (insbesondere Provisionen, Garantiesummen, Vorauszahlungen, Gebühren, Förder-, Fonds-, Werbe-, Sponsoringentgelte) sowie die mit den genannten Serienfolgen … betriebene Werbung unter Angabe der …“ erfasse gerade nicht Erlöse durch Werbung in Werbeunterbrechungen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2015

    OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 72/13
    § 140 MarkenG, § 32 ZPO, § 280 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das Vorliegen einer Kennzeichenstreitsache im Sinne des § 140 MarkenG vom Sachvortrag des Klägers abhängt, so dass es ohne Bedeutung ist, ob sich kennzeichenrechtliche Fragen letztendlich als für die gerichtliche Entscheidung erheblich erweisen. § 140 MarkenG gelte im Übrigen auch für Ansprüche aus rechtsgeschäftlichen Erklärungen und vertraglichen Vereinbarungen, deren Gegenstand die Inhaberschaft an oder die Rechte aus einem Kennzeichenrecht sind; § 140 Abs. 1 MarkenG lasse es dabei genügen, dass der geltend gemachte Anspruch aus einem kennzeichenrechtlich geregelten Rechtsverhältnis stammt, ohne dass es darauf ankomme, ob auch der konkrete Streitpunkt der Parteien gerade kennzeichenrechtlicher Art sei. Es sei daher im Hinblick auf die sich aus § 140 MarkenG ergebende Zuständigkeit des Landgerichts Köln unerheblich, dass dem Schadensersatzanspruch aus der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung stattgegeben worden ist und das Landgericht sonstige marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nicht geprüft habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 29. September 2015

    OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2015, Az. 6 W 91/15
    § 4 Nr. 11 UWG; § 19 FahrlG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung “Grundgebühr” in der Werbung einer Fahrschule für den Grundbetrag des Fahrschulentgelts nicht irreführend ist. Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin sah das Gericht keine Gefahr dahingehend, dass der Begriff “Gebühr” vom Verkehr als feststehende, amtliche Gebühr aufgefasst werden würde. Auch für viele private Entgelte sei der Begriff “Gebühr” gebräuchlich (z.B. Telefongebühr, Stornogebühr), so dass die Bezeichnung auch für Fahrschulentgelte zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.

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