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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. Dezember 2010

    LG Potsdam, Urteil vom 27.10.2010, Az. 13 S 33/10
    §
    312 b BGB

    Das LG Potsdam hat entschieden, dass ein Verbraucher, der sein Widerrufsrecht bezüglich einer bei eBay erworbenen Flasche Cognac ausübt, Wertersatz leisten müsste, wenn er diese Flasche vor Ausübung des Widerrufsrechts entkorkt hätte. Zwar hat der BGH kürzlich im Rahmen des Wertersatzes bei Befüllung eines Wasserbetts entschieden, dass auch bei wirtschaftlichem Totalverlust des Händlers kein Wertersatz zu leisten sei, wenn die Ware lediglich zu Prüfzwecken in Gebrauch genommen wurde. Das Urteil des LG Potsdam wurde jedoch kurz vor dieser Entscheidung gefällt. Darin bejahte das Gericht in einem Nebensatz die Wertersatzpflicht im Falle des Entkorkens und führte aus:

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