Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
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- LG Potsdam: Bei Entkorkung einer Flasche Cognac des Jahrgangs 1919 (Preis 695,00 EUR) ist bei Ausübung des Widerrufsrechts Wertersatz zu leistenveröffentlicht am 2. Dezember 2010
LG Potsdam, Urteil vom 27.10.2010, Az. 13 S 33/10
§ 312 b BGBDas LG Potsdam hat entschieden, dass ein Verbraucher, der sein Widerrufsrecht bezüglich einer bei eBay erworbenen Flasche Cognac ausübt, Wertersatz leisten müsste, wenn er diese Flasche vor Ausübung des Widerrufsrechts entkorkt hätte. Zwar hat der BGH kürzlich im Rahmen des Wertersatzes bei Befüllung eines Wasserbetts entschieden, dass auch bei wirtschaftlichem Totalverlust des Händlers kein Wertersatz zu leisten sei, wenn die Ware lediglich zu Prüfzwecken in Gebrauch genommen wurde. Das Urteil des LG Potsdam wurde jedoch kurz vor dieser Entscheidung gefällt. Darin bejahte das Gericht in einem Nebensatz die Wertersatzpflicht im Falle des Entkorkens und führte aus: