Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Nur der ausschließliche Lizenznehmer eines Patents darf aus eigenem Recht gegen Verletzungen vorgehenveröffentlicht am 22. Januar 2016
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.09.2015, Az. I-2 U 30/15
§ 15 Abs. 3 PatGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass nur ein ausschließlicher Lizenznehmer eines Patents aktiv legitimiert ist, gegen Verletzungen des Patents aus eigenem Recht vorzugehen. Die Ausschließlichkeit der Lizenz ist von ihm nachzuweisen. Hat der Patentinhaber jedoch vor Erteilung der so bezeichneten ausschließlichen Lizenz bereits einfache Lizenzen vergeben, so werden diese nicht unwirksam, d.h. der „ausschließliche“ Lizenznehmer kann das Patent gerade nicht unter Ausschluss jeglicher Dritter benutzen. Aus diesem Grund sei die Klägerin als einfache Lizenznehmerin anzusehen, welche nicht aus eigenem Recht aus den § 139 ff PatG vorgehen könne. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Karlsruhe: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung bei Patentverletzungveröffentlicht am 22. Oktober 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2015, Az. 6 U 52/15
Art. 64 EPÜ; § 139 Abs. 1 PatGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass eine einstweilige Unterlassungsverfügung in Patentverletzungsstreitigkeiten dann möglich ist, wenn die Frage des Vorliegens einer Verletzung ohne Schwierigkeiten im Eilverfahren zu beurteilen ist und sich bezüglich des Rechtsbestands des Klagepatents keine Zweifel aufdrängen. Letzeres sei grundsätzlich dann der Fall, wenn das Klagepatent ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden habe. Zur Einhaltung des Dringlichkeitserfordernisses müsse der Verfügungskläger die zur Ermittlung des Sachverhalts und zur Verfolgung seiner Rechte erforderlichen Schritte jeweils zielstrebig in die Wege geleitet und zu Ende geführt haben. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Düsseldorf: Händler haftet grundsätzlich nicht bei Vertrieb von Ware, die fremde Patentrechte versteckt verletztveröffentlicht am 25. November 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.02.2006, Az. I-2 U 32/04
§ 9 PatG, § 10 PatG, § 276 Abs. 1 BGB, § 831 Abs. 1 S. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler nicht auf Schadensersatz haftet, wenn er Ware verkauft, die (ohne dass dies erkennbar wäre) unter Verletzung von Patentrechten hergestellt worden ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur Frage, ob ein Händler Schadensersatz für den Vertrieb patentrechtswidrig hergestellter Produkte leisten mussveröffentlicht am 24. November 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 20.01.2012, Az. 4a O 7/09
Art. 64 Abs. 1 EPÜ, § 139 Abs. 2 PatG, § 276 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Händler, der unter Verletzung eines Patents hergestellte Ware vertreibt, nicht ohne Weiteres auf Schadensersatz haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Düsseldorf: Zu den Voraussetzungen einer einstweiligen Verfügung wegen der Verletzung eines Patentsveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.11.2013, Az. I-2 U 94/12
§ 138 Abs. 1 PatG; § 935 ZPO, § 940 ZPODas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine einstweilige Verfügung wegen einer Patentverletzung nur dann ergehen darf, wenn die Verletzung und der Bestand des Patents eindeutig sind. Für den Rechtsbestand des Verfügungspatents genüge es nicht, wenn ein derzeit darauf geführter Angriff – über den bislang nicht rechtskräftig entschieden wurde – nicht evident erfolgversprechend scheine. Eine fehlerhafte Entscheidung im Verfügungsverfahren, die später im Hauptsacheverfahren revidiert werden müsse, dürfe nicht zu erwarten sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Der Geschäftsführer einer GmbH haftet bei Schutzrechtsverletzungen von Angestellten nicht automatisch neben der GmbHveröffentlicht am 26. November 2013
KG Berlin, Urteil vom 25.02.2013, Az. 24 U 58/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG, § 13 UrhG, § 16 UrhG, § 19?a UrhG, § 72 Abs.1, Abs. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDas KG Berlin hat entschieden, dass es keinen Rechtssatz des Inhalts gibt, dass der Geschäftsführer einer GmbH oder einer sonstigen Gesellschaft für die im Rahmen der Geschäftstätigkeit dieser Gesellschaft begangenen und dieser zuzurechnenden Schutzrechtsverletzungen stets auch ohne Feststellung einer persönlichen Verantwortlichkeit als Täter auf Schadensersatz haftet. Ein solcher Rechtssatz sei in der Rechtsprechung des BGH gerade nicht anerkannt. Zitat:
- LG Düsseldorf: Die Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung müssen nicht erstattet werdenveröffentlicht am 4. November 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 21.08.2013, Az. 4a O 9/12 U.
§ 139 Abs. 2 PatGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die außergerichtlichen Rechtsanwalts- (und Patentanwalts-)Kosten für eine unwirksame patentrechtliche Abmahnung nicht erstattet werden müssen. Unwirksam sei die Abmahnung beispielsweise dann, wenn das Klagepatent nicht bezeichnet werde. Es bestehe für den Abmahnten keine Pflicht, selbst nachzuforschen, welches Patent zu den in der Abmahnung beschriebenen Merkmalen gehören könnte. Eine allgemeine Verpflichtung zur Marktbeobachtung und einer Schutzrechtsrecherche möglicher Wettbewerber bestehe ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Zur Schätzung des Verletzergewinns im Falle einer Patentverletzungveröffentlicht am 1. November 2013
BGH, Beschluss vom 03.09.2013, Az. X ZR 130/12
§ 139 Abs. 2 PatG
Der BGH hat entschieden, dass zur Schätzung der Höhe des Verletzergewinns im Fall einer Patentverletzung herauszufinden ist, welcher Anteil des Gewinns durch die Benutzung der erfindungsgemäßen Lehre vermittelt wurde. Dabei spiele unter anderem die Erkennbarkeit der damit verbundenen Vorteile für den Abnehmer eine Rolle sowie die werbliche Herausstellung dieser Vorteile. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Schadensersatzpflicht auch bei nur mittelbarer Verletzung eines Patentsveröffentlicht am 27. Juni 2013
BGH, Urteil vom 07.05.2013, Az. X ZR 69/11
§ 139 Abs. 2 PatG, § 10 Abs. 1 PatG; § 256 Abs. 1 ZPODer BGH hat entschieden, dass Ansprüche auf Feststellung der Schadensersatzpflicht und Rechnungslegung zu Gunsten eines Patentinhabers auch dann grundsätzlich zu bejahen sind, wenn lediglich eine mittelbare Patentverletzung (hier: Anbieten einer Software, die ohne Berechtigung ein patentgeschütztes Fräsverfahren ausführen kann) vorliegt. Erforderlich sei lediglich, dass eine Verletzungshandlung stattgefunden habe. Dafür reiche das bloße Anbieten eines verletzenden Verfahrens aus, eine Lieferung an Dritte müsse nicht erfolgt sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Der Bestand eines Patents muss für einen Anspruch im einstweiligen Verfügungsverfahren hinreichend gesichert seinveröffentlicht am 25. April 2013
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.11.2012, Az. 4b O 123/12
§ 935 ZPODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Verfahren der einstweiligen Verfügung wegen einer Patentverletzung besondere Anforderungen an das Vorliegen des Verfügungsgrundes zu stellen sind. Eine Unterlassungsverfügung komme grundsätzlich nur dann in Betracht, wenn sowohl die gerügte Verletzung als auch der Bestand des verletzten Patents so eindeutig vorliegen, dass eine fehlerhafte Entscheidung nicht ernstlich zu erwarten sei. Dies sei in der Regel dann der Fall, wenn das Verfügungspatent schon ein erstinstanzliches Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren überstanden habe. Treffe letzteres nicht zu, müsse geprüft werden, ob eine Sonderkonstellation vorliege, die es auf Grund außergewöhnlicher Umstände für den Antragsteller unzumutbar mache, den Ausgang eines Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahrens abzuwarten. Zitat aus der Entscheidung: