Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Essen: Identifizierender Unfallbericht auf YouTube kann Persönlichkeitsrechte verletzenveröffentlicht am 18. September 2014
LG Essen, Urteil vom 10.07.2014, Az. 4 O 157/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 S. 1 KUG; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Essen hat entschieden, dass ein Unfallvideo auf YouTube, welches die Identifikation eines Unfallopfers zulässt, die Persönlichkeitsrechte dieses Opfers verletzt. Die Veröffentlichung wurde daher untersagt. Der bewusstlose Verletzte sowie sein Fahrzeug wurden deutlich dargestellt, so dass einem Bekannten des Opfers eine Identifikation problemlos möglich gewesen wäre. In diesem Fall überwiege der Ehrschutz des Verletzten, der in die Berichterstattung nicht einwilligen konnte. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Koblenz: Bilder vor, während und nach dem Geschlechtsverkehr müssen nach dem Beziehungsaus gelöscht werdenveröffentlicht am 2. September 2014
OLG Koblenz, Urteil vom 20.05.2014, Az. 3 U 1288/13 – nicht rechtskräftig
§ 823, § 1004 BGB, § 1 Abs. 2 Nr. 3 BDSG, § 2 Abs. 4 BDSG, § 3 BDSG, Art. 12 GGDas OLG Koblenz hat entschieden, dass nach dem Ende einer Beziehung während der Beziehung (einvernehmlich) angefertigte Fotografien zu löschen sind, da der Fortbestand der Bilder eine außerordentliche Verletzung des Persönlichkeitsrechts darstellt. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Die unwahre Berichterstattung über ein Ermittlungsverfahren löst Ansprüche auf Richtigstellung und Schadensersatz ausveröffentlicht am 30. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 15.05.2014, Az. 16 U 179/13
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die – nachweislich falsche – Zeitungsberichterstattung über ein Ermittlungsverfahren wegen u.a. Hehlerei gegen den Geschäftsführer eines Unternehmens eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt. Diese löse Ansprüche des Klägers auf Richtigstellung und Schadensersatz aus, da die Beklagte sich in keiner Weise um eine Verifizierung vor der Berichterstattung bemüht habe und ihr daher eine schwere Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten anzulasten sei. Die Richtigstellung habe an gleicher Stelle wie die Erstmitteilung und dem drucktechnisch hervorgehobenen Wort „Richtigstellung“ zu erfolgen. Als Geldentschädigung sah das Gericht einen Betrag in Höhe von 25.000,00 EUR als angemessen an. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Kein Schmerzensgeld für früheren Finanzbeamten, dem der Pressesprecher des Finanzministeriums gegenüber der Presse „Verfolgungswahn“ attestiertveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 14.07.2014, Az. 1 U 156/12
§ 839 BGB, § 1004 BGB
Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass einem früheren Finanzbeamten gegen das Land Hessen kein Anspruch auf Geldentschädigung wegen Verletzung seines allgemeinen Persönlichkeitsrechts zusteht, wenn der Pressesprecher des Finanzministeriums persönliche Daten über seinen Gesundheitszustand an die Presse weitergibt. Zur Pressemitteilung vom 23.07.2014: (mehr …) - OLG Köln: Ein Freigesprochener darf nicht indirekt weiterhin der Begehung des ehemals angeklagten Verbrechens bezichtigt werdenveröffentlicht am 28. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 27.05.2014, Az. 15 U 3/14
§ 1004 Abs. 1 S. 2 BGB, § 823 Abs. 1 BGB; Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GG
Das OLG Köln hat entschieden, dass es gegen Persönlichkeitsrechte verstößt, wenn ein ehemaliger Angeklagter weiterhin des Verbrechens bezichtigt wird, dessen er angeklagt war. Dies sei auch der Fall, wenn dies indirekt und ohne konkrete Bezeichnung des Freigesprochenen geschehe. Sofern – wie hier in einem Pressebeitrag – durch Hinweise erkennbar sei, um wen es sich handele, könne eine Äußerung wie „Da fragt man am besten E2 oder E oder irgendeine von den 86800 geschätzten vergewaltigten Frauen im Jahr, deren Vergewaltiger nie angezeigt, nie angeklagt oder nie verurteilt wurden“ untersagt werden. Vorliegend sei durch Nennung des angeblichen Opfers „E“ für die Leser der Zusammenhang zu einem bestimmten Prozess erkennbar gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Die Berichterstattung über Zärtlichkeiten zwischen Prominentenkindern kann deren Persönlichkeitsrecht verletzenveröffentlicht am 10. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 07.01.2014, Az. 15 U 86/13
§ 823 Abs. 1, Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog; § 22 f. KUG
Das OLG Köln hat entschieden, dass über eine Prominente (die sowohl als Tochter einer Prominenten als auch selbst als Schauspielerin bekannt ist) keine Berichterstattung über „wilde Kussszenen“ in einer Discothek ohne ihre Zustimmung erfolgen darf. Bei dem überwiegend unterhaltenden Informationsbeitrag überwiege das Persönlichkeitsrecht der Klägerin, welche sich zwar an einem öffentlichen Ort befand, jedoch nicht damit rechnen musste, dass ihre dortigen Aktivitäten auch einer unbegrenzten Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht werden würden. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Köln: Filmausschnitt darf nicht ungefragt zur Printwerbung für Elektronikartikel verwendet werdenveröffentlicht am 23. Juni 2014
OLG Köln, Urteil vom 05.11.2013, Az. 15 U 44/13
§ 823 Abs. 1 und Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGBDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, wenn ein Ausschnitt aus einem Fernsehfilm, in dem ein bekannter Schauspieler gezeigt wird, ungefragt zur Werbung für Elektronikartikel verwendet wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- GOOGLE: Google stellt Formular für Entfernung unliebsamer Google-Einträge onlineveröffentlicht am 2. Juni 2014
Google hat auf ein aktuelles Urteil des EuGH (hier) als „erste Maßnahme“ mit einem Online-Formular für Löschungsanträge (s. unten) reagiert, nach dem betroffenen Nutzern das Recht eingeräumt wird, von Suchmaschinen die Entfernung von Suchergebnissen zu verlangen, „die ihren Namen enthalten, sofern diese Ergebnisse in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der verstrichenen Zeit, den Zwecken, für die sie verarbeitet worden sind, nicht entsprechen, dafür nicht oder nicht mehr erheblich sind oder darüber hinausgehen.“ (Zitat Google). (mehr …)
- OLG Karlsruhe: Ungewollte Veröffentlichung eines Fotos in der Zeitung – Unterlassung ja, Entschädigung neinveröffentlicht am 22. Mai 2014
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.05.2014, Az. 6 U 55/13
§ 22 KUG; § 823 Abs. 1 BGBDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Veröffentlichung eines Bildes einer Frau im Bikini, die zufällig auf die Ablichtung eines Prominenten am Strand gelangt war, eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellt, wenn zuvor keine Einwilligung eingeholt wurde. Die Veröffentlichung sei daher zu unterlassen. Eine Geldentschädigung sei der Betroffenen jedoch nicht zuzusprechen, da die Verletzung nicht schwer genug wiege. Dabei gab das Gericht zu, dass eine identifizierbare Ablichtung im Bikini eine intensive Zurschaustellung sei und darüber hinaus durch die Formulierung des Artikels die Leser zu Spekulationen verführt würden, ob es sich bei der Abgebildeten um eine erwähnte „pikante Frauenbegleitung“ handele. Zur Pressemitteilung des OLG Karlsruhe vom 20.05.2014:
- LG Saarbrücken: Zur Zulässigkeit der Veröffentlichung von Todesanzeigen im Internet durch Nicht-Familienangehörige / Das Persönlichkeitsrecht Verstorbenerveröffentlicht am 12. Mai 2014
LG Saarbrücken, Urteil vom 14.02.2014, Az. 13 S 4/14
§ 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG, § 35 Abs. 2 S.2 Nr. 1 BDSG, Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GGDas LG Saarbrücken hat entschieden, dass die Veröffentlichung einer virtuellen Todesanzeige durch einen Nicht-Familienangehörigen des Verstorbenen im Internet zwar nicht gegen das Datenschutzrecht verstößt, wenn die hierfür erforderlichen Daten aus allgemein zugänglichen Quellen (hier: einer Tageszeitung) entnommen werden können. Nur ausnahmsweise gelte dies nicht, wenn das Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiege. Eine Abwägung mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Verstorbenen als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG finde vorliegend nicht statt. (mehr …)