Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Potsdam: Haftung des Merchants (Händler) für seinen Affiliate (Werbepartner) trotz Verbot-AGBveröffentlicht am 12. Januar 2009
LG Potsdam, Urteil vom 12.12.2007, Az. 52 O 67/07
§§ 3, 7 Abs. 2 Nr. 3, 8 Abs. 2 UWGDas LG Potsdam hat darauf hingewiesen, dass sich ein Unternehmen, welches ein Affiliate-Werbungs-System unterhält, Rechtsverstöße der teilnehmenden Affiliate-Unternehmen zuzurechnen lassen hat. Die Richter verwarfen den Einwand des Merchants, er habe seine Affiliates per AGB zur Unterlassung unerbetener Werbung angehalten. Stattdessen ging das Landgericht davon aus, dass der Affiliate, jedenfalls wenn das Verhältnis zum Händler wie im vorliegenden Fall ausgestaltet sei, die erforderliche, aber auch ausreichende Zugehörigkeit zum betrieblichen Organismus des Händlers besitze, zumal sich bei anderer Betrachtung der Händler bei Verstößen des Affiliates im Wettbewerb, der schließlich ihm – dem Merchant – zugute kommen soll, hinter diesem verstecken könne. Auf eine etwaige Störerhaftung des Merchants ging das Gericht demnach nicht mehr ein. Das LG Potsdam teilt damit u.a. die Auffassung des OLG Köln (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Köln) und widerspricht u.a. der Rechtsansicht des AG Pforzheim (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: AG Pforzheim).
- LG Potsdam: Aufnahme und Verwendung von Fotos fremden Eigentums sind unter Umständen erlaubnisfreiveröffentlicht am 9. Januar 2009
LG Potsdam, Urteil vom 21.11.2008, Az. 1 O 175/08
§ 59 UrhG, §§ 903, 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, §§ 2 Satz 1 Nr. 1, 7 Abs. 1 TMGDas LG Potsdam hat darauf hingewiesen, dass öffentliches Kulturgut (z.B. Gebäude, Denkmäler, Gartenanlagen) ohne Einwilligung der Eigentümer fotografiert werden darf, wenn die Aufnahmen von öffentlich einsehbaren Plätzen erfolgen. Stellt sich der Fotograf dagegen auf Grundstücke der Verwaltung der jeweiligen Kulturgüter, so hat der Fotograf die Einwilligung der Verwaltung einzuholen. Geschieht dies nicht, ist er der Verwaltung zur Unterlassung und zum Schadensersatz verpflichtet. Zulässige Aufnahmen dürfen indes nicht nur ohne Einwilligung der Verwaltung angefertigt, sondern auch gewerblich genutzt, insbesondere vervielfältigt, verbreitet und öffentlich zugänglich gemacht werden.
- LG Paderborn: Zu den Gründen, wann eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich istveröffentlicht am 1. Januar 2009
LG Paderborn, Urteil vom 03.04.2007, Az. 7 O 20/07
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Paderborn hat in einem eher seltenen Fall den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen Rechtsmissbrauchs abgelehnt und die Gründe dargelegt, unter denen eine Abmahnung und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung rechtsmissbräuchlich ist: Die Beauftragung mehrerer Rechtsanwaltskanzleien für ein Abmahnungs(un)wesen, in dem die abmahnende Partei auf Grund der Vielzahl von Fällen den Überblick verloren habe und das Fehlen eines nennenswerten wirtschaftlichen oder wettbewerbspolitischen Interesses der Antragstellerin an der Rechtsverfolgung, wobei das Fehlen dadurch begründet wurde, dass die Antragstellerin „kein [Produkt] mehr verkaufen wird, wenn der Antragsgegner, soweit nicht bereits geschehen, seine Widerrufsbelehrungen der Rechtsprechung … anpasst.“
- LG Potsdam: Zwangsgeld gegen eBay wegen Handelslimit für Onlinehändlerveröffentlicht am 29. Dezember 2008
LG Potsdam, Beschluss vom 16.12.2008, Az. 2 O 369/08
§ 888 ZPODem folgenden Beschluss des LG Potsdam ging zunächst eine einstweilige Verfügung des OLG Brandenburg voraus, mit welcher das Oberlandesgericht – das LG Potsdam insoweit korrigierend – die ausländische Betreiberfirma der Internethandelsplattform eBay.de zwang, das unvermittelt und ohne wirkliche Begründung gesperrte eBay-Mitglied zum Handel wieder zuzulassen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: OLG Brandenburg). Der Onlinehändler hatte wenig mehr als eine textbausteinartige Begründung erhalten, welche den Richtern am Oberlandesgericht nicht ausreichte. eBay hob die Sperrung des Mitglieds zwar auf, legte dem Mitglied allerdings unverzüglich ein sog. Handelslimit auf, mit dem diesem verboten wurde, bestimmte Artikel auf der eBay-Plattform anzubieten. Das LG Potsdam sah hierin eine de-facto-Sperrung und erließ gegen eBay ein Zwangsgeld, um eine endgültige Entsperrung des Onlinehändlers zu ermöglichen. Cui honorem, honorem: Das gesamte Verfahren auf Klägerseite einschließlich der Erwirkung der einstweiligen Verfügung, wurde von den Kollegen der Kanzlei Lampmann, Behn & Rosenbaum, Köln, geführt.
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