IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 118/08
    §§ 5, 8, 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für eine Flugreise „Einfacher Flug ab … Euro inkl. Steuern und Gebühren“ wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn noch weitere Gebühren für das aufzugebende Gepäck hinzukommen. Die Beklagte erhebe für das aufzugebende Gepäck der Flugreisenden eine Gebühr pro Flugstrecke (also jeweils Hin- und Rückflug) und pro aufzugebendem Gepäckstück. Eine am Gewicht des jeweiligen Gepäckstücks orientierte Freigrenze für die Erhebung der Gepäckgebühr gebe es nicht. Dies sei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten aufgeführt. Nach der beanstandeten Werbung gehe der Verbraucher jedoch davon aus, dass jedenfalls für ein bestimmtes Gewicht an Gepäck keine Gebühren anfielen. Daran ändere auch eine Pressemitteilung der Beklagten, in welcher die Gebühr angekündigt wurde, nichts. Das Gericht führte zum Verständnis der Werbung aus:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2010

    LG Bochum, Urteil vom 07.12.2008, Az. I-14 O 189/08
    §§ 3, 5 UWG

    Die 17. Zivilkammer des LG Bochum hat entschieden, dass in der Angabe eines „Stattpreises“ ohne ausdrückliche Angabe, auf welchen Preis sich dieser bezieht, keine irreführende Werbung im Sinne von § 5 UWG zu sehen ist. Brisant: Zuvor hatte noch die 14. Zivilkammer des gleichen Gerichts eine entgegenlautende einstweilige Verfügung erlassen, die sodann im Widerspruchsverfahren von der weiteren Kammer aufgehoben wurde. Die 17. Zivilkammer des LG Bochum befindet sich in bester Gesellschaft des OLG Düsseldorf, während das KG Berlin noch mit dem BGH (zumindest was Markenartikel angeht) anderer Ansicht ist. Dem LG Bochum und OLG Düsseldorf pflichtet übrigens grundsätzlich der Vorsitzende Richter des für Wettbewerbssachen zuständigen BGH-Senats, Prof. Dr. Joachim Bornkamm, bei (Bornkamm in: Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl. [2010], § 5, Rn. 7.132).

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 5. August 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtKG Berlin, Urteil vom 13.11.2009, Az. 5 U 68/07
    §§ 3, 5 UWG

    Das KG Berlin hat entschieden, dass eine Werbung mit durchgestrichenen höheren Preisen bei der Eröffnung der Filiale eines Bekleidungshauses wettbewerbswidrig ist, wenn nicht zugleich von dem Bekleidungshaus darauf hingewiesen wird, welcher Art der durchgestrichene, niedrige Preis ist. Ein Verständnis der Werbung, es handle sich bei den durchgestrichenen höheren Preisen um solche, die in sonstigen Filialen gefordert würden, scheide für solche Verbraucher aus, die nicht wüßten, dass es solche Filialen gebe. Das OLG Düsseldorf hatte jüngst die entgegengesetzte Rechtsauffassung vertreten. Zum Volltext der Berliner Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. August 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Preiswerbung „Statt 49,95 EUR Nur 19,95 EUR“ ohne Klarstellung, welcher Art der durchgestrichene „Statt“-Preis sei, keine Irreführung des Verbrauchers darstellt und sich danach dem Grunde nach gegen die Rechtspechung des BGH (BGH GRUR 2005, 692) gestellt. Zitat des OLG Düsseldorf: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Juli 2010

    BGH, Urteil vom 19.11.2009, Az. I ZR 141/07
    §§ 6 Abs. 2 Nr. 2, 5 Abs. 3 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass bei Werbung mit einem Preisvergleich zwischen dem Werbenden und einem Konkurrenten eine Irreführung vorliegt, wenn die Grundlagen für die Preisbemessung unterschiedlich sind und der Werbende darauf nicht hinweist. Im streitigen Fall ging es um die Entgelte für Paket- und Päckchenbeförderung, die sich zum einen nach den Maßen, zum anderen nach den Abmessungen richteten. Durch die Werbung der Beklagten wurde fälschlich der Eindruck erweckt, dass ihre Entgelte in allen Abmessungen günstiger wären. Darin sah der BGH, ebenso wie vorher das LG Hamburg in der ersten Instanz, einen Wettbewerbsverstoß. Zum Volltext:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2010

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2010, Az. I-20 U 28/10
    § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat in der Berufungsinstanz entschieden, dass die Werbung mit einem so genannten Statt-Preis in einem Onlineshop zulässig ist, auch wenn keine Erläuterung dahin gehend erfolgt, worauf sich der durchgestrichene Preis bezieht. Im Allgemeinen, so auch vom BGH, wurde in einer solchen Werbung eine Irreführung gesehen, da dem Verbraucher nicht klar sei, woher der durchgestrichene Preis stamme. Das OLG Düsseldorf wandte sich jedoch von dieser weithin vertretenen Auffassung ab. Die streitgegenständliche Werbung schaffe keine Unklarheiten über einen besonderen Preisvorteil oder den Preis selbst oder die Art und Weise, wie er berechnet werde. Durchgestrichene Preise würden allgemein dahin verstanden, dass es sich um die früher vom Gewerbetreibenden verlangten Preise handele, weil das Durchstreichen eines Preises für sein ungültig Machen stehe und im Zusammenhang mit der Angabe des nun gültigen niedrigeren Preises für eine Preisherabsetzung. Dem Verbraucher sei dies ohne Weiteres klar, da der Händler durch das Durchstreichen den Preis ungültig mache. Dies deute zwingend auf einen früheren eigenen Preis hin, da der Händler Preise aus anderen Quellen nicht streichen, sondern sich auf deren Geltung beziehen würde, um die Günstigkeit des eigenen Angebotes herauszustellen. Wie es zu bewerten sei, wenn der frühere Preis nicht durchgestrichen würde, ließ das Gericht offen.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Juni 2010

    LG Hamburg, Urteil vom 09.05.2006, Az. 312 O 12/06
    §§ 8 Abs. 1, 3, 5 Abs. 1 und 3, 6 Abs. 2 Ziffer 2 UWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung eines Paketdienstes mit einem Plakat, welches in Form einer Tabelle die Paketklassen S, M und L gegenüberstellt, und dem Slogan „Maße rauf. Preise runter!“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist. Grund ist, dass der angesprochene Verkehr der Tabelle entnehme, dass die Paketdienstleistungen der Beklagten günstiger seien als die der im Vergleich dargestellten Klägerin. Durch die Tabelle werde suggeriert, dass die geforderten Entgelte nach einem mindestens ähnlichen System berechnet werden und die Preise der Klägerin im Vergleich höher sind. Eine Tabelle vermittle den Eindruck besonderer Objektivität der Werbeaussage. Dies treffe jedoch nicht zu, da das Entgelt sich bei der Beklagten nach den Maßen des Pakets, bei der Klägerin nach dem Gewicht richte. Welche Versandform günstiger sei, müsse für jeden Einzelfall geprüft werden. Die von der Beklagten gewählte Form der Preisgegenüberstellung zeichne ein verzerrtes Bild der Vergleichbarkeit der Dienstleistungsangebote und sei aus diesem Grund zu unterlassen.

  • veröffentlicht am 14. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 18.03.2010, Az. 14c O 234/09
    § 1 GWB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass es gegen das Kartellrecht verstoßen kann, wenn auf Verpackungen Preisvorgaben aufgedruckt sind. Hierbei geht es wohl nicht um den Fall, dass eine Verpackung mit einem entfernbaren Preisaufkleber versehen worden ist, sondern dass die Verpackung selbst vorbedruckt ist, so dass der Preivordruck vom Händler nicht entfernt werden kann. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Mai 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 23/08
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB-InfoV

    Der BGH hat in dieser sog. „Costa del Sol“-Entscheidung deutlich gemacht, dass ein „tagesaktuelles Preissystem“, bei dem sich der Reiseveranstalter in seinem Prospekt für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzu- und -abschläge bis zu 50,00 für jede Flugstrecke vorbehält, nicht gegen geltendes Preisrecht verstößt. Der beanstandete Preisanpassungsvorbehalt sei jedenfalls nach der seit 01.11.2008 geltenden Regelung in § 4 Abs. 2 Satz 2 und 3 BGB-InfoV zulässig. Auf den Umstand, dass sich die endgültigen Preise in diesem Rahmen noch vor der Buchung ändern könnten, wurde mit ausreichender Deutlichkeit hingewiesen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2010

    LG Leipzig, Urteil vom 19.03.2010, Az. 02HK O 1900/09
    § 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d EU-LuftverkehrsdiensteVO

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass bei einem Angebot, einen Flug online zu buchen, bereits in der Buchungsmaske Preisklarheit bestehen muss und dem Verbraucher nicht aus dem Flug notwendigerweise resultierende Gebühren zwangsweise auferlegt werden dürfen. Das Gericht wertete sowohl die fehlende Einberechnung einer „Servicegebühr“ in den Reisepreis als auch die Vorauswahl von „fakultativen Zusatzkosten“ wie einer Reiseversicherung als Verstoß gegen die seit November 2008 gültigen EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen (Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d VO (EG) 1008/2008 – EU-LuftverkehrsdiensteVO) und zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts. Zum Wortlaut der europäischen Vorschrift: (mehr …)

I