IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. November 2010

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 26.08.2010, Az. 3 U 118/08
    §§ 5, 8, 3 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Werbung für eine Flugreise „Einfacher Flug ab … Euro inkl. Steuern und Gebühren“ wettbewerbsrechtlich unzulässig ist, wenn noch weitere Gebühren für das aufzugebende Gepäck hinzukommen. Die Beklagte erhebe für das aufzugebende Gepäck der Flugreisenden eine Gebühr pro Flugstrecke (also jeweils Hin- und Rückflug) und pro aufzugebendem Gepäckstück. Eine am Gewicht des jeweiligen Gepäckstücks orientierte Freigrenze für die Erhebung der Gepäckgebühr gebe es nicht. Dies sei in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten aufgeführt. Nach der beanstandeten Werbung gehe der Verbraucher jedoch davon aus, dass jedenfalls für ein bestimmtes Gewicht an Gepäck keine Gebühren anfielen. Daran ändere auch eine Pressemitteilung der Beklagten, in welcher die Gebühr angekündigt wurde, nichts. Das Gericht führte zum Verständnis der Werbung aus:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2010

    BGH, Urteil vom 29.04.2010, Az. I ZR 99/08
    §§ 1 Abs. 1 Satz 1 PAngV; 4 Nr. 11, 5 a Abs. 2 UWG

    Der BGH hat entschieden, dass eine Preisangabe ohne Umsatzsteuer wettbewerbswidrig sein kann, auch wenn der anbietende Händler seine Angebote ausschließlich an andere Händler richtet. Im entschiedenen Fall bot der Beklagte Gebrauchtfahrzeuge auf der Internetplattform „mobile.de“ an. Die Anzeigen waren im so genannten öffentlichen Bereich der Internetseite eingestellt, welche für Privatkunden und Händler gleichermaßen zugänglich ist. In der Anzeige fanden sich lediglich im Fließtext die Hinweise „Preis Export-FCA“ und „Preis-Händler-FCA“. Nach Auffassung des Gerichts seien diese Hinweise nicht geeignet gewesen, dem durchschnittlichen Privatkunden zu vermitteln, dass ausschließlich an Händler verkauft werde. Ein klar verständlicher und hervorgehobener Hinweis „Verkauf nur an Händler“ fehlte. Im Verhältnis zu Wettbewerbern, die an Privatkunden verkaufen, liege die Relevanz der irreführenden Werbung darin, dass deren Preise in einem ungünstigen Licht erschienen. Der Verbraucher, der sich – möglicherweise noch ohne konkrete Kaufabsicht – in einer bestimmten Preiskategorie über alle auf der Plattform eingestellten Angebote einer Fahrzeugart informieren möchte, erhalte kein zuverlässiges Bild über den Marktpreis. Zudem könne der Beklagte nicht zuverlässig ausschließen, dass er letztlich doch an einen Verbraucher verkaufe, weil er nicht verlässlich feststellen könne, ob es sich bei einem Kaufinteressenten um einen Händler oder um einen privaten Letztverbraucher handelt. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. April 2010

    LG Leipzig, Urteil vom 19.03.2010, Az. 02HK O 1900/09
    § 4 Nr. 11 UWG; Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d EU-LuftverkehrsdiensteVO

    Das LG Leipzig hat entschieden, dass bei einem Angebot, einen Flug online zu buchen, bereits in der Buchungsmaske Preisklarheit bestehen muss und dem Verbraucher nicht aus dem Flug notwendigerweise resultierende Gebühren zwangsweise auferlegt werden dürfen. Das Gericht wertete sowohl die fehlende Einberechnung einer „Servicegebühr“ in den Reisepreis als auch die Vorauswahl von „fakultativen Zusatzkosten“ wie einer Reiseversicherung als Verstoß gegen die seit November 2008 gültigen EU-Bestimmungen zur Preiswerbung für Flugreisen (Art. 23 Abs. 1 S. 3 lit. d VO (EG) 1008/2008 – EU-LuftverkehrsdiensteVO) und zugleich als Verletzung des deutschen Wettbewerbsrechts. Zum Wortlaut der europäischen Vorschrift: (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. April 2010

    BVerfG, Beschluss vom 15.03.2010, Az. 1 BvR 476/10
    §§ 9, 4 PAngV, Art. 3 GG

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass teurer Schmuck nicht gleichzusetzen ist mit Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten. Letztere müssen bei der Ausstellung in einem Schaufenster gemäß einer Ausnahmevorschrift der Preisangabenverordnung nicht mit einem Preis ausgezeichnet werden. Die Beschwerdeführerin war der Auffassung, dass hochpreisiger Schmuck ebenfalls in diese Kategorie einzuordnen sei und deshalb im Sinne der Gleichbehandlung nicht mit einer Preisangabe versehen werden müsse. Darüber hinaus seien die Interessen von Juwelieren, die ohnehin einem erhöhten Diebstahl- und Raubüberfallrisiko ausgesetzt seien, zu berücksichtigen. Eine Preisauszeichnung könne deren Versicherungsschutz gefährden. Das Gericht teilte diese Rechtsansicht jedoch nicht. Der Schmuckhandel weise so gravierende Unterschiede zu den genannten Ausnahmen auf, dass eine Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei.

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 1. April 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 25.03.2010, Az. 3 U 108/09
    § 1 PAngVO, §§ 3, 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung nicht vorliegt, wenn ein Veranstalter von Musicals im Internet Tickets mit dem Hinweis „Tickets ab 19,90*“ anbietet und über den Sternchenhinweis auf eine weiterhin anfallende Vorverkaufsgebühr von 15% und eine Systemgebühr von 2,00 EUR hinweist. Eine Irreführung, wie es noch das LG Hamburg (LG Hamburg, Urteil vom 18.06.2009, Az. 315 O 17/09) angenommen hat, wies der Senat zurück.

  • veröffentlicht am 13. März 2010

    BGH, Urteil vom 11.03.2010, Az. I ZR 123/08
    §§ 3, 5 UWG; § 1 PAngV

    Der BGH hat entschieden, dass ein Händler, der für sein Angebot über eine Preissuchmaschine wirbt, wegen Irreführung in Anspruch genommen werden kann, wenn eine von ihm vorgenommene Preiserhöhung verspätet in der Preissuchmaschine angezeigt wird. Folgendes war geschehen: Die Parteien waren Wettbewerber auf dem Gebiet des Handels mit Haushaltselektronik. Der Beklagte bot am 10.08.2006 eine Espressomaschine über die Preissuchmaschine idealo.de an. Das Prinzip: Versandhändler übermitteln dem Betreiber dieser Suchmaschine die Daten der von ihnen angebotenen Produkte einschließlich der Preise. Die Suchmaschine ordnet diese Angaben in Preisranglisten ein. Preisänderungen werden dort nicht sofort, sondern erst zeitlich verzögert angezeigt. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Februar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil v. 11.09.2009, Az. 6 U 94/09
    §§ 3, 4 Nr. 11 UWG; 1 Abs. 1, 6 PAngV; Art. 5 Abs. 2 RL 2005/29/EG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung vorliegt, wenn ein Endpreis in der Werbung zwar mit einem Sternchenhinweis genannt wird, dieser aber optisch neben einem im Blickfang stehenden niedrigen „ab“-Preis verschwindet. Im entschiedenen Fall hatte ein Autohändler bei dem fettgedruckten, günstigen „ab“-Preis in der Werbung bereits die Abwrackprämie abgezogen. Der Endpreis, der mittels eines Sternchenhinweises dahinter angegeben wurde, war kleiner und nicht fett gedruckt. Somit sei er hinter dem Blickfangpreis zurückgetreten. Im Falle der Aufgliederung von Preisen müsse der Endpreis jedoch hervorgehoben werden. Daher liege in der streitgegenständlichen Werbung ein Wettbewerbsverstoß vor.

  • veröffentlicht am 19. Januar 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 30.07.2009, Az. 13 U 77/09
    §§ 8 Abs. 4, 12, 5 UWG; 2 PAngV; 312 c, 346, 357 BGB; 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-lnfoV

    Das OLG Celle hat in diesem Urteil die zu prüfenden Kriterien für eine rechtmissbräuchliche Abmahnung dargestellt. Dabei führte das Gericht verschiedene, zu prüfende Punkte auf. Zunächst müssten sachfremde Ziele des Unterlassungsgläubigers, die nicht auf eine Bereinigung des Wettbewerbs gerichtet seien, überwiegen. Indizien für die Verfolgung sachfremder Ziele müsse der Abgemahnte vortragen. Das erste genannte Indiz für einen Missbrauch liege vor, wenn der Streitwert der Angelegenheit im Antrag auf einstweilige Verfügung übertrieben hoch angesetzt werde, um höhere Gebühren zu erzielen. Dabei sei ein Streitwert von 10.000,00 EUR für drei Verstöße nicht für überhöht. Weitere Indizien seien:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 20.05.2008, Az. 3 U 225/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, §§ 1 PAngV

    Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Angabe von Versandkosten, die nicht neben dem Preis, sondern am unteren Ende der betreffenden Webseite erfolgt, wettbewerbswidrig ist, wenn die Versandkosten den angebotenen Produkten nicht eindeutig zugeordnet werden können. Ein unmittelbarer räumlicher Bezug zwischen Preisangabe und Versandkosten sei zwar nicht zwingend erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.2007, Az. I ZR 143/04; Link). Im Mindestmaß müssten die Versandkosten, die nicht unmittelbar neben dem Preis stünden, den Produkten aber eindeutig zuzuordnen sei. Insoweit sei maßgeblich auf den durchschnittlichen Nutzer des Internets abzustellen, dem schon geläufig sei, dass die Versandkosten als Drittkosten neben dem Warenpreis gesondert und nicht auf die Ware, sondern auf die Sendung erhoben würden.

  • veröffentlicht am 29. Oktober 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 03.03.2009, Az. 312 O 677/08
    §§ 5, 9, 4 Nr. 11 UWG; 3 HWG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung mit dem günstigsten Preis irreführend ist, wenn der dargestellte Preis-Leistungs-Vergleich nicht zutreffend ist. Im vorliegenden Fall warb der Hersteller eines Mittels für Kopfläuse mit der „preislich besten Wahl“ und wurde zur Unterlassung verurteilt. Zwar sei die Behauptung der Beklagten hinsichtlich des Verhältnisses Preis pro Milliliter zum Zeitpunkt der Werbung zutreffend gewesen, doch sei nach Ansicht des Gerichts bei flüssigen Darreichungsformen auch in die Kalkulation miteinzubeziehen, wieviel von der Flüssigkeit (Shampoo, Gel etc.) für eine Anwendung benötigt werde und wie viele Wiederholungen der Anwendung in der Regel notwendig seien. Trotz günstigstem Milliliter-Preis sei durch eine größere erforderliche Verbrauchsmenge im Vergleich zu anderen Produkten im Endeffekt eine höhere Geldausgabe erforderlich, um denselben Effekt zu erzielen. Daher sei die pauschale Behauptung des günstigsten Preises irreführend und zu unterlassen.

I