Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Flensburg: Streitwert für den Privatverkauf einer Bootleg-CD beträgt 2.250,00 Euroveröffentlicht am 20. November 2015
LG Flensburg, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 8 O 29/15
§ 3 ZPO; § 77 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Flensburg hat entschieden, dass bei Privatverkauf einer Bootleg-CD (hier: illegale Aufnahme eines 30 Jahre alten Konzerts mit 15 Titeln) ein Streitwert von 2.250,00 EUR angemessen ist. Hier sei vom sog. Filesharing einer Musik-CD zu differenzieren, weil bei letzterem eine Verbreitung an eine unbekannte Zahl von Empfängern stattfinde, vorliegend jedoch lediglich ein einzelner Tonträger angeboten worden sei. Der Streitwert setze sich zusammen aus einem fiktiven Lizenzschaden von durchschnittlich 50 EUR pro Titel und einer Verdreifachung zur Ermittlung des Angriffswerts. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Köln: Filesharing – Doch fliegender Gerichtsstand auch bei Privatpersonen?veröffentlicht am 24. August 2015
LG Köln, Beschluss vom 06.05.2015, Az. 14 O 123/14
§ 104 a UrhG; § 32 ZPODas LG Köln hat entschieden, dass – trotz der gesetzlichen Regelung des § 104 a UrhG – auch bei urheberrechtlichen Klagen gegen natürliche Personen ausnahmsweise der sog. fliegende Gerichtsstand des § 32 ZPO gelten kann. Bei Verwendung von geschützten Werken für eine gewerbliche Tätigkeit sehe das Gesetz selbst diese Ausnahme vor. Bislang fand diese Ausnahmeregelung in Filesharing-Fällen jedoch kaum Anwendung, da in der Regel eine private Verwendung zu Grunde liege. Vorliegend nahm das Gericht bei der Verbreitung dreier Computerspiele jedoch ein gewerbliches Ausmaß der Rechtsverletzung an. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Dieburg: Zur wirkungslosen Änderung eines eBay-Angebots, wenn bereits Gebote abgegeben wurdenveröffentlicht am 23. April 2015
AG Dieburg, Urteil vom 15.04.2015, Az. 20 C 945/14
§ 433 Abs. 2 BGB, § 145 BGBDas AG Dieburg hat entschieden, dass die nachträgliche Änderung eines eBay-Angebots, nachdem bereits Gebote abgegeben wurden, insoweit wirkungslos ist, als dass der Vertrag mit dem Höchstbietenden zu den ursprünglichen Vertragsbedingungen zu Stande kommt. Änderungen nach der Abgabe von Geboten seien gemäß der eBay-Bestimmungen nur zulässig, wenn der Anbieter „gesetzlich dazu berechtigt ist“. Vorliegend hatte der Privatkäufer 2 Tage vor Auktionsende einen Passus eingefügt, welcher den Käufer zur Abholung des Verkaufsobjekts (Auto) binnen 7 Tagen oder der Zahlung von Lagerkosten verpflichten sollte. Diese Klausel entfalte nach Ansicht des Gerichts gegenüber dem Höchstbietenden keine Wirkung. Einen Grund zum Rücktritt vom Vertrag seitens des Käufers sah das Gericht jedoch ebenfalls nicht, er bleibe zur Abnahme verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Streitwert für urheberrechtswidrige Fotonutzung im privaten Bereich liegt bei 500,00 Euroveröffentlicht am 17. September 2014
AG Düsseldorf, Beschluss vom 14.07.2014, Az. 57 C 4962/14
§ 97 UrhG; 3 ZPODas AG Düsseldorf hat entschieden, dass der Streitwert für den Unterlassungsanspruch für die urheberrechtswidrige Nutzung eines Fotos in einer privaten Auktion bei eBay bei 500,00 Euro liegt. Der Schadensersatz sei mit 20,00 Euro angemessen zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Leipzig: Das Profil einer Immobilienmaklerin in einem sozialen Netzwerk (hier: LinkedIn) dient nicht rein privaten Zweckenveröffentlicht am 10. September 2014
LG Leipzig, Endurteil vom 12.06.2014, Az. 05 O 848/13
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 3 UWGDas LG Leipzig hat entschieden, dass das Profil einer Immobilienmaklerin in einem sozialen Netzwerk (hier: LinkedIn) keinen rein privaten, sondern einen geschäftlichen Charakter hat und demnach dem Wettbewerbsrecht unterliegt. Im vorliegenden Fall wurde gerügt, dass die Immobilienmaklerin über ihre berufliche Qualifikation getäuscht habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: Privatverkauf oder Gewerbe? – 250 Akkus bei eBay lassen den Verkäufer zum Unternehmer werdenveröffentlicht am 27. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB; § 5 Nr. 1 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von 250 Akkus über eine Internet-Handelsplattform ein gewerbliches Handeln indiziert, so dass der Verkäufer eine Widerrufsbelehrung und weitere Verbraucherpflichtinformationen vorhalten muss. Dies gelte auch, wenn der Verkäufer zuvor nur sporadisch einzelne Artikel aus Privatgebrauch verkauft habe und es sich bei dem Posten Akkus um einen Fehlkauf des Arbeitgebers des Verkäufers handele, die ihm – ursprünglich für den privaten Gebrauch – überlassen worden waren. Einen Streitwert von 20.000,00 EUR erachtete das Gericht für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Das Scannen von Kunstwerken kann als Privatkopie zulässig seinveröffentlicht am 3. Mai 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.02.2013, Az. 11 U 37/12
Art. 5 Abs. 3 GG; § 16 UrhG, § 53 Abs. 1 UrhG, § 60 UrhG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass das Einscannen von künstlerischen Bildniswerken (hier: digitale Porträtfotografie) ohne Einwilligung des Urhebers zulässig ist, wenn dies zum privaten Gebrauch erfolgt. Dies gelte auch dann, wenn das Original-Werk noch nicht veröffentlicht wurde. § 53 Abs. 1 UrhG („Privatkopie“) sei auch bei Kunstwerken anwendbar und nicht im Lichte der grundgesetzlichen Kunstfreiheit einzuschränken. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Wer Zugang zu seinem Grundstück „zu privaten Zwecken“ erlaubt, gibt damit noch nicht die Erlaubnis zur Anfertigung und kommerziellen Verwertung von Fotos des Grundstücksveröffentlicht am 29. April 2013
BGH, Urteil vom 01.03.2013, Az. V ZR 14/12
§ 1004 Abs. 1 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Grundstückseigentümer die Entscheidungshoheit über die kommerzielle Nutzung von Fotografien seines Grundstücks und der darauf befindlichen Gebäude (z.B. Schloss Sanssouci) auch dann behält, wenn er den Zugang zu seinem Grundstück „zu privaten Zwecken“ erlaubt hat. Die kommerzielle Verwertung entspreche gerade nicht der Betretung des Grundstücks zu privaten Zwecken (vgl. auch BGH, Urteil vom 17.12.2010, Az. V ZR 45/10). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: 129 Bewertungen in 6 Monaten sprechen für gewerbliche Tätigkeit eines eBay-Verkäufersveröffentlicht am 14. März 2013
OLG Hamm, Urteil vom 21.08.2012, Az. I-4 U 114/12
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB, § 475 Abs. 1 BGB; § 5 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass eine Anzahl von 129 Bewertungen in einem Zeitraum von sechs Monaten auf einer Internethandelsplattform für eine gewerbliche Tätigkeit eines Verkäufers sprechen, insbesondere, wenn die verkauften Waren alle aus demselben Bereich (hier: Computerzubehör) stammen. Zu der Anzahl der Bewertungen komme auch das erhebliche Indiz der größeren Dauerhaftigkeit hinzu, da der Antragsgegner über ein ganzes Jahr lang jeden Monat mindestens 15 Festplatten verkauft habe. Dies ließe sich nicht mit einem „Hobby“ erklären. Folglich sei der Verkäufer dann verpflichtet, die Anforderungen für Unternehmer an die Anbieterkennzeichung und das Vorhalten von Pflichtinformationen für Verbraucher zu erfüllen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Nürnberg: Schaden durch Fotoklau bei privater eBay-Auktion richtet sich nach üblicher Lizenzgebühr des Lichtbildners / 100 % Verletzerzuschlag gerechtfertigtveröffentlicht am 14. Februar 2013
OLG Nürnberg, Beschluss vom 04.02.2013, Az. 3 W 81/13
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG, § 3 ZPODas OLG Nürnberg hat entschieden, dass bei der rechtswidrigen Verwendung eines fremden Fotos (Lichtbildes) in einer eBay-Auktion der entstehende Schaden nach dem Grundsatz der fiktiven Lizenzanalogie zu berechnen ist. Dabei sei nicht der Wert der mit dem Bild angebotenen Sache zu Grunde zu legen, sondern, soweit vorhanden, die üblichen Lizenzsätze des Urhebers. Hinzukomme ein 100%-iger Verletzerzuschlag. Im vorliegenden Fall kam der Senat bei drei Bildern zu einem Gesamtstreitwert von 900,00 EUR. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)