Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten eines urheberrechtlichen Auskunftsverfahrens, wenn dieses mehrere Anschlussinhaber betrifftveröffentlicht am 10. Februar 2016
BGH, Beschluss vom 11.12.2014, Az. I ZB 7/14
§ 101 Abs. 2 S.1 Nr. 3 UrhG, § 101 Abs. 9 S.1 UrhG, § 91 Abs. 1 S.1 ZPODer BGH hat entschieden, dass die zweckentsprechenden Kosten eines urheberrechtlichen Auskunftsverfahrens nach § 101 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 UrhG und § 101 Abs. 9 S. 1 UrhG gegen einen Internet-Provider auf Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse gemäß § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO dem Kläger zu erstatten sind, wenn sie der Vorbereitung eines konkret bevorstehenden Rechtsstreits gegen die Person, die für eine über diese IP-Adresse begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich ist, dienen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZB 71/13 – Deus Ex). Dabei ist nur der Anteil der Kosten zu erstatten, der anteilig auf diese Person entfällt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 15.05.2014, Az. I ZB 71/13 – Deus Ex); der Einwand des Klägers, dass es für die Kosten keinen Unterschied mache, ob sich der Gegenstand des Auskunftsverfahrens lediglich auf die dem Beklagten zugeteilten IP-Adressen oder auch auf die anderen Personen zugeordneten IP-Adressen richte, lies der Senat nicht gelten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Zur Kostenerstattung bei nur teilweise berechtigter Abmahnungveröffentlicht am 23. Juni 2010
BGH, Urteil vom 10.12.2009, Az. I ZR 149/07
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen ist. Die Höhe des Ersatzanspruchs sei nach dem Verhältnis des Gegenstandswerts des berechtigten Teils der Abmahnung zum Gegenstandswert der gesamten Abmahnung zu bestimmen. Am gleichen Tag hatte das OLG Stuttgart noch das genaue Gegenteil entschieden. Dies war der Auffassung, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen sei, sondern ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen sei. Im Einzelnen: (mehr …)
- OLG Stuttgart: Bei teilweise berechtigter Abmahnung richtet sich der Streitwert nach dem berechtigten Teil / Keine Quotelungveröffentlicht am 30. März 2010
OLG Stuttgart, Urteil vom 10.12.2009, Az. 2 U 51/09
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass bei einer nur teilweise berechtigten Abmahnung der zu Grunde zu legende Streitwert nicht in eine Quote aus berechtigter und unberechtigter Abmahnung zu teilen ist, sondern ein einheitlicher reduzierter Streitwert für den berechtigten Teil der Abmahnung anzunehmen ist. Die Klägerin hatte fünf Wettbewerbsverstöße abgemahnt, von denen nur drei berechtigt waren. Bei der Abmahnung sei eine Kostenpauschale eines Verbandes auch dann in voller Höhe zu erstatten, wenn die Abmahnung nur teilweise berechtigt sei. (mehr …)