Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Unterbliebene Weiterverfolgung einer Gegenabmahnung führt zu Rechtsmissbrauchveröffentlicht am 31. Januar 2012
LG Bochum, Urteil vom 12.10.2011, Az. I-13 O 57/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass eine Gegenabmahnung rechtsmissbräuchlich ist, wenn diese mit der Aufforderung verbunden ist, binnen sieben Tagen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, sodann der Unterlassungsanspruch aber nicht gerichtsanhängig gemacht wird, vielmehr lediglich versucht wird, den mit der Gegenabmahnung grundsätzlich verbundenen Gebührenerstattungsanspruch gegen den mit der Abmahnung verbundenen Gebührenerstattungsanspruch aufzurechnen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Frankfurt a.M.: Markenabmahnung ist rechtsmissbräuchlich, wenn die Marke zuvor in eine Amazon-Produktbeschreibung eingefügt wird, ohne die mitnutzenden Mitbewerber darüber zu informierenveröffentlicht am 22. Dezember 2011
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.10.2011, Az. 6 U 179/10
§ 242 BGB; § 14 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 14 Abs. 3 Nr. 2 MarkenG, § 15 Abs. 5 S. 1 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Verfolgung markenrechtlicher Ansprüche rechtsmissbräuchlich ist, wenn der Markeninhaber die Verletzung seines Kennzeichensrechts durch Mitbewerber selbst provoziert hat. Vorliegend hatte der Markeninhaber einer Marke für Sonnenbrillen diese in eine mit anderen Mitbewerbern gemeinschaftlich genutzte Artikelbeschreibung auf der Verkaufsplattform Amazon eingefügt, ohne die Mitbewerber davon in Kenntnis zu setzen. Kurz darauf erfolgte die Abmahnung eines Mitbewerbers. Dass Gericht ging hier von Rechtsmissbrauch auf Grund bewusster Provokation des Verstoßes aus. Wäre es dem Kläger allein darauf angekommen, seine Produkte unter seiner Marke zu vertreiben, so hätte es ihm offen gestanden, sich eine neue ASIN („Amazon Standard Identification Number“) zu wählen und sich damit einfach und zuverlässig gegen künftige Markenverletzungen zu schützen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - KG Berlin: Rechtsmissbrauch bei gleichzeitiger Verfolgung von einheitlichen Wettbewerbsverstößen vor getrennten Gerichtenveröffentlicht am 15. Dezember 2011
KG Berlin, Beschluss vom 25.11.2011, Az. 5 W 175/11
§ 8 Abs. 4 UWG, § 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 263 StGBDas KG Berlin hat entschieden, dass ein rechtsmissbräuchliches Verhalten vorliegt, wenn zwei Wettbewerbsverstöße, die auf demselben Sachverhalt beruhen, in zwei Eilverfahren gleichzeitig vor getrennten Gerichten (Berlin und Köln) geltend gemacht werden. Hier ergebe sich das missbräuchliche Verhalten daraus, dass bei der gewählten Vorgehensweise die Kostenlast erheblich erhöht werde, obwohl eine Inanspruchnahme des Abgemahnten in einem Verfahren für den Antragsteller mit keinerlei Nachteilen verbunden gewesen wäre. Ein Versehen des Antragstellers sei hier nach Aktenlage auszuschließen gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Braunschweig: Die Domain „www.myfab.de“, die vor Gründung des Unternehmens „MyFab“ von einem Dritten registriert wurde, verletzt die Namensrechte des Unternehmens nichtveröffentlicht am 14. Dezember 2011
LG Braunschweig, Urteil vom 28.04.2010, Az. 9 O 2367/09
§ 12 BGBDas LG Braunschweig hat entschieden, dass eine Firma mit der Bezeichnung „MyFab“ keinen Anspruch auf Löschung der Domains „www.myfab.de“ und „www.my-fab.de“ hat, wenn diese bereits vor Gründung der Firma registriert wurden. Dies gelte auch, wenn die registrierten Domains bis zur Klageerhebung gar nicht genutzt worden seien, wenn jedenfalls ein Benutzungswille vorgelegen habe. Zwar stehe der Klägerin ein Namensrecht an der Bezeichnung „myfab“ zu, dieses sei jedoch durch die Registrierung der Domains vor Gründung des Unternehmens nicht verletzt worden. Zudem sei es dem Unternehmen möglich gewesen, vor Gründung bzw. Namensgebung die Verfügbarkeit begehrter Domains zu prüfen. Dass dies unterblieben sei, könne nicht dem Beklagten angelastet werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Zur Berechtigung einer Abmahnung, wenn ein Rechtsanwalt den Eindruck erweckt, die Verwendung des gesetzlichen Musters einer Widerrufsbelehrung stelle einen Wettbewerbsverstoß dar / Angstmache zum Vertrieb eigener Produkte?veröffentlicht am 27. November 2011
OLG Hamm, Urteil vom 01.09.2011, Az. I-4 U 41/11
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt, der in Postwurfsendungen unter der Überschrift „14-tägige Widerrufsbelehrung bei eBay – abmahnsicher?“ für den Verkauf eigener Widerrufsbelehrungen wirbt, die angesprochenen Adressaten in wettbewerbsrechtlich erheblicher Weise in die Irre führt. Der beklagte Rechtsanwalt hatte die Auffassung vertreten, dass die neuen gesetzlichen Regelungen des Art. 246 § 3 EGBGB gegen EU-Recht und die Rechtsprechung des EuGH verstoßen. Diese Darstellung des Beklagten erwecke unstreitig den – unzutreffenden – Eindruck, dass die Onlinehändler, die eine Widerrufsbelehrung verwenden, welche mit Art. 246 § 3 EGBGB übereinstimme, mit einer Abmahnung zu rechnen hätten. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - LG Darmstadt: Eine Gegenabmahnung ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn sie gerichtlich weiter verfolgt wirdveröffentlicht am 7. November 2011
LG Darmstadt, Urteil vom 19.07.2011, Az. 16 O 287/10
Das LG Darmstadt hat entschieden, dass bei einer wettbewerbsrechtlichen Gegenabmahnung, die als Reaktion auf eine urheberrechtliche Abmahnung erfolgt, kein Rechtsmissbrauch anzunehmen ist, wenn tatsächliche Wettbewerbsverstöße abgemahnt und diese schließlich auch im Klagewege weiter verfolgt werden. Dabei sei kein (ausschließliches) Interesse an einer Gebührenerzielung zu erkennen, da bei einer Klage auch immer ein Kostenrisiko bestehe.
- OLG Hamm: Rechtsmissbrauch, bei geringem Geschäftsumsatz und hoher Abmahntätigkeitveröffentlicht am 19. Oktober 2011
OLG Hamm, Urteil vom 28.07.2011, Az. I-4 U 55/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass ein besonderes Missverhältnis zwischen dem erzielten Umsatz und der Abmahntätigkeit Indiz für ein rechtsmissbräuchliches Verhalten im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG sein kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Grundsätzliche Zulässigkeit von Testkäufen bestätigtveröffentlicht am 22. September 2011
BGH, Beschluss vom 19.05.2011, Az. I ZR 215/08
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 UWGDer BGH hat in diesem Beschluss festgestellt, dass Testkäufe (hier: Minderjährige in Lotto-Annahmenstellen) grundsätzlich zulässig und nicht rechtsmissbräuchlich sind. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz könne dann bestehen, wenn z.B. hinreichende Anhaltspunkte für einen bereits begangenen oder bevorstehenden Wettbewerbsverstoß fehlen und der Mitbewerber durch den Testkauf hereingelegt werden solle. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Zum Rechtsmissbrauch bei 120 Abmahnungen innerhalb von 19 Tagen mit abverlangten „Abmahnpauschalen“ in Höhe von 18.000 EURveröffentlicht am 7. September 2011
KG Berlin, Beschluss vom 22.07.2011, Az. 5 W 161/11
§ 8 Abs. 4 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Versendung von 120 Abmahnungen innerhalb von 19 Tagen samt Kostenerstattungsansprüchen in Höhe von insgesamt 18.000,00 EUR rechtsmissbräuchlich ist. Im vorliegenden Fall ging es um einen extrem hartnäckigen Abmahner, der vor allem im Immobilienwesen sein Unwesen trieb und gleich mehrfach vom Kammergericht auf die Rechtsmissbräuchlichkeit seines Vorgehens hingewiesen worden war. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Hamm: Bei einer einzigen Abmahnung ist nicht von einem Rechtsmissbrauch des Abmahners auszugehenveröffentlicht am 2. September 2011
OLG Hamm, Urteil vom 26.05.2011, Az. I-4 U 35/11
§§ 8, 3, 4 Nr. 11 UWG; 312 c BGB; Art. 246 § 1 Nr. 10 EGBGBDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Aussprechen einer einzelnen Abmahnung wegen u.a. fehlerhafter Widerrufsbelehrung in der Regel nicht zur Annahme eines Rechtsmissbrauchs führen kann. Zwar betreibe die Abmahnerin als Weinhändlerin ein sehr beschränktes Angebot (7 Weinsorten) und liege dabei von der Preisgestaltung deutlich über der Konkurrenz, so dass eine Wirtschaftlichkeit dieses Angebots zweifelhaft sei; trotzdem könne nicht unterstellt werden, dass dieses Angebot lediglich zum Zwecke der Abmahnung betrieben werde. Dies sei vor allem dann nicht angezeigt, wenn lediglich eine einzelne Abmahnung gegen eine Konkurrenten ausgesprochen worden sei. Eine zum Geschäftsbetrieb außer Verhältnis stehende Abmahntätigkeit sei dies jedenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
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