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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. März 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG München, Urteil vom 15.04.2014, Az.182 C 21134/13
    § 280 BGB

    Das AG München hat entschieden, dass der Mieter eines Porsche 997 Turbo Cabrio, welcher mit dem Fahrzeug entgegen einer Vereinbarung ins Ausland fährt, damit rechnen muss, dass die Autovermietung, welche das Fahrzeug mittels GPS-Trackers überwacht, von einem Diebstahl ausgeht und kostenträchtige Maßnahmen zur Rückerlangung (hier: über 3.000 EUR) trifft, etwa durch Stilllegung und Beauftragung eines Abschleppwagens. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. März 2015

    AG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2015, Az. 57 C 10172/14
    § 97 UrhG; § 257 BGB

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle einer Abmahnung, in welcher lediglich ein Vergleichsvorschlag in Form einer pauschalen Abgeltungssumme unterbreitet wurde, ohne die auf die Abmahnung entfallenden Rechtsanwaltskosten aufzuschlüsseln, kein Zahlungsanspruch an einen Dritten (z.B. Inkassobüro) abgetreten werden kann. Es bestehe lediglich ein Freistellungsanspruch des Rechtsinhabers, dieser sei jedoch nicht abtretbar. In der Folge könne der Zessionar keine Erstattung der Abmahnkosten gerichtlich geltend machen. Im Übrigen komme in Fällen, wo der klagende Rechtsinhaber nicht zur Vergabe von Internetlizenzen berechtigt ist, auch kein Schadensersatz gemäß Lizenzanalogie in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 25. Februar 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 95/14
    § 15 Abs. 2 UrhG, § 22 UrhG, § 31 Abs. 3 UrhG, § 89 UrhG, § 94 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine öffentliche Wahrnehmbarmachung von TV-Sendungen in einer Gaststätte im urheberrechtlichen Sinne nicht vorliegt, wenn die Sendung lediglich einem abgrenzbaren Personenkreis zugänglich gemacht und Dritten der Zugang verwehrt werde. Vorliegend sei eine Sportsendung im Fernsehen nur für die  Mitglieder eines Dartclubs und einer Skatrunde anzuschauen gewesen, was den vorgenannten Kriterien entspreche. Daher bestehe kein Anspruch gegen den Betreiber der Gaststätte auf Auskunft und Schadensersatz. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Februar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 28.05.2014, Az. 142 C 29213/13
    § 97 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass bei der Nutzung eines fremden Lichtbildes im Internet die Zusicherung eines Webdesigners an den Nutzer, dass er Inhaber der Rechte an dem Bild sei, dem anzulegenden Sorgfaltsmaßstab nicht genügt. Wer ein fremdes urheberrechtlich geschütztes Werk nutzen wolle, müsse sich unter strengen Anforderungen über den Bestand des Schutzes wie auch über den Umfang der Nutzungsberechtigung Gewissheit verschaffen. Der Verwerter sei grundsätzlich verpflichtet, die Kette der einzelnen Rechtsübertragungen vollständig zu überprüfen. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 12. Februar 2015

    AG Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom 04.12.2014, Az. 23 C 120/14
    § 252 BGB, § 314 BGB, § 628 Abs.2 BGB

    Das AG Tempelhof-Kreuzberg hat entschieden, dass bei vorzeitiger Kündigung eines Mobilfunk-Vertrages der Telekommunikationsanbieter Anspruch auf Ersatz des entgangenen Gewinns hat, jedoch dieser, auf Grund der ersparten Aufwendungen, um 50 % des berechneten monatlichen Pauschalpreises zu reduzieren ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Februar 2015

    OLG München, Urteil vom 20.03.2014, Az. 14 U 764/12
    § 280 Abs. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass für einen öffentlich bestellten Auktionator, der Schätzungen für ein universelles Auktionshaus vornimmt, bei der unentgeltlichen Schätzung von Gegenständen (hier: persischer Teppich) nicht die Sorgfaltsanforderungen eines Experten für solche Gegenstände zu Grunde zu legen sind. Vorliegend war der streitgegenständliche Teppich auf einen Wert von 900,00 Euro geschätzt worden, erbrachte in einem späteren Verkauf jedoch einen Erlös von ca. 7,2 Mio. Euro. Den ursprünglichen Eigentümern des Teppichs wurde vom Gericht kein Schadensersatzanspruch zuerkannt, da der Auktionator nicht gegen seine Sorgfaltspflichten verstoßen habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.12.2014, Az. 11 U 27/14
    § 83 UrhG, § 85 UrhG, § 97 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass es zum Nachweis der Tonträgerherstellereigenschaft im Prozess um Schadensersatz wegen Filesharings ausreicht, wenn der Auftragsproduzentenvertrag vorgelegt wird, soweit ein P & C-Vermerk auf dem Tonträger nicht eindeutig ist. Die Höhe des Schadensersatzes werde für ein Musikstück der aktuellen Charts über einen Zeitraum von mehreren Wochen auf 200,00 EUR geschätzt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZR 249/12
    § 287 ZPO, § 922 Abs. 2 ZPO, § 929 ZPO, § 945 ZPO

    Der BGH hat entschieden, dass der Schadensersatz, der nach Erlass einer ungerechtfertigten einstweiligen Verfügung an den Antragsgegner zu leisten ist, lediglich für Schäden ab dem Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Zustellung der einstweiligen Verfügung zu berechnen ist. Eine vorherige formlose Übermittlung an den Antragsgegner führe noch nicht zu einem Vollstreckungsdruck, der die Schadensersatzverpflichtung auslöse. Erst wenn der Antragsgegner damit rechnen müsse, dass der Gläubiger jederzeit die Festsetzung von Ordnungsmitteln beantragen könne, seien seine Handlungen als nicht mehr freiwillig zu bewerten. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 02.10.2014, Az. 57 C 4668/14
    § 97 Abs. 2 UrhG, § 72 Abs. 1 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für die Berechnung des Schadensersatzes für die unberechtigte Nutzung professioneller Food-Produktfotos die Honorartabellen der Mittelstandsgemeinschaft Foto Marketing (MFM) anwendbar sind. Es handele sich bei der „Food-Fotografie“ um eine Spezialmaterie, die bei der Erstellung der Fotografie einen höheren Aufwand erfordere, z.B. den Einsatz eines professionellen Food-Stylisten. Für die unberechtigte Nutzung eines solchen Fotos von bis zu einem Jahr auf der Unterseite einer Website sei ein Schadensersatz von 350,00 EUR angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Charlottenburg, Urteil vom 12.08.2014, Az. 224 C 175/14
    § 97 Abs. 2 S. 1 UrhG; § 398 BGB

    Das AG Charlottenburg hat entschieden, dass der Anschlussinhaber bei einer Abmahnung wegen Filesharings nicht verantwortlich ist, wenn er darlegt, dass er nicht der einzige Nutzer des Internetanschlusses ist. Nutzen auch Familienmitglieder (hier: Ehefrau) den Anschluss, entkräftet dies bereits die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers. Gegenüber Volljährigen bestünden zudem auch keine Überwachungspflichten, soweit keine Verdachtsmomente für eine rechtswidrige Nutzung (z.B. frühere Abmahnungen) vorliegen. Somit komme auch eine Störerhaftung nicht in Betracht. Zum Volltext der Entscheidung:

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