Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bielefeld: 12-jähriger wurde wegen Filesharings zur Zahlung von ca. 1.300 Euro verurteiltveröffentlicht am 5. Juni 2015
LG Bielefeld, Urteil vom 04.03.2015, Az. 4 O 211/14
§ 97a Abs.1 UrhG a.F.Das LG Bielefeld hat entschieden, dass ein 12-jähriger, der über eine Tauschbörse ein Computerspiel herunter- und herauflädt, volle Verantwortung für sein Handeln trägt. Vorliegend wurde der Junge zur Zahlung von 780,50 EUR Abmahnkosten und 510,00 EUR Schadensersatz verurteilt. Das Gericht war der Auffassung, dass ein 12-jähriger Gymnasiast, der von seinen Eltern über die Gefahren der Internetnutzung aufgeklärt wurde, die Konsequenzen seines Handelns erkennen könne. Von einer mangelnden Einsichtsfähigkeit sei vorliegend nicht auszugehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bielefeld: Filesharing – Ungenauer Mahnbescheid hemmt nicht die Verjährungveröffentlicht am 1. Juni 2015
AG Bielefeld, Urteil vom 07.05.2015, Az. 42 C 656/14
§ 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDas AG Bielefeld hat entschieden, dass ein Mahnbescheid, der wegen der Kosten einer Filesharing-Abmahnung (Abmahnkosten und Schadensersatz) beantragt wird, die Verjährung dieser Ansprüche nicht hemmt, wenn die geltend gemachten Forderungen in dem Mahnbescheid nicht ausreichend individualisiert werden. Für den Empfänger müsse erkennbar sein, gegen was für Forderungen er sich möglicherweise zur Wehr setzen müsse. Im Übrigen bestätigte das AG Bielefeld die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist für alle Ansprüche aus Filesharing-Fällen. Eine verlängerte Verjährungsfrist von 10 Jahren für Bereicherungsansprüche komme nicht in Betracht, da seitens des Filesharers keine Bereicherung eintrete. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Eine Fotografie in einem Möbelkatalog, welche im Hintergrund ein Gemälde zeigt, kann eine unerlaubte Vervielfältigung des Kunstwerks darstellenveröffentlicht am 28. Mai 2015
BGH, Urteil vom 17.11.2014, Az. I ZR 177/13
§ 57 UrhGDer BGH hat entschieden, dass die Abbildung eines Gemäldes im Hintergrund einer Fotografie in einem Möbelkatalog die Urheberrechte des Künstlers verletzen kann. Nur ausnahmsweise sei dies nicht der Fall, wenn das Werk als unwesentliches Beiwerk im Verhältnis zum Hauptgegenstand zu qualifizieren sei. Vorliegend treffe diese Ausnahme jedoch nicht zu, da das Gemälde in der Gesamtkomposition der Abbildung einer Bürokombination einen Kontrast zu den Möbeln biete, deren Wirkung auf den Betrachter beeinflusse und damit keine nur nebensächliche Bedeutung habe. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: Filesharing – Zurückhaltende Anwendung der Grundsätze des Lizenz-Schadensersatzesveröffentlicht am 26. Mai 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 28.04.2015, Az. 57 C 9342/14
§ 97 UrhG; § 249 ZPO; § 287 BGB, § 812 BGB
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass die Grundsätze der Lizenzanalogie bei der Berechnung des Schadensersatzes im Falle des Filesharings zurückhaltend anzuwenden sind. Der Filesharer sei durch seine Tat nicht bereichert und dürfe nicht unangemessen in Anspruch genommen werden. Marktübliche Pauschallizenzen seien daher zur Berechnung ungeeignet. Statt dessen sei eine Orientierung an einer möglichen Verbreitung innerhalb der vierfachen Downloadzeit mit abschließender Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Haltloses Scoring einer Rating-Agentur verpflichtet zur Unterlassung und zum Schadensersatzveröffentlicht am 6. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 07.04.2015, Az. 24 U 82/14
§ 28b BDSGDas OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das unberechtigt schlechte Scoring einer Ratingagentur einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellt. Der Senat wählte drastische Worte: „Die von der Beklagten abgegebene äußerst negative Bewertung der Kreditwürdigkeit der Klägerin ist ohne jegliche sachliche Basis. Das gesamte Vorgehen der Beklagten bei der Abgabe ihrer verschiedenen Bewertungen ist von einer verantwortungslosen Oberflächlichkeit geprägt, die das absolute Recht der Klägerin, keine rechtswidrigen Eingriffe in ihren eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb erleiden zu müssen, schwerwiegend verletzt.“ Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Köln: Filesharing – Keine vermutete Täterschaft des Anschlussinhabers bei dessen Abwesenheitveröffentlicht am 5. Mai 2015
AG Köln, Urteil vom 13.04.2015, Az. 125 C 635/14
§ 97 Abs. 2 S. 3 UrhGDas AG Köln hat entschieden, dass eine Klage auf Schadensersatz wegen Filesharings abzuweisen ist, wenn die Täterschaft des Anschlussinhabers vom Kläger nicht nachgewiesen werden kann. Vorliegend habe sich der Anschlussinhaber während des angeblichen Tatzeitpunktes bereits längere Zeit im Krankenhaus aufgehalten. Ehefrau und jugendliche Kinder hätten jedoch den Anschluss ebenfalls nutzen können. Diese wiederum beriefen sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht. Nach Auffassung des Gerichts sei die Annahme der Täterschaft des Anschlussinhabers hier nicht nahe liegend. Eine Störerhaftung falle bei der Nutzungsmöglichkeit durch volljährige Angehörige ebenfalls aus. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Schadensersatzpflicht des Webhosters für von ihm verschuldeten Datenverlustveröffentlicht am 29. April 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 30.12.2014, Az. I-22 U 130/14
§ 280 Abs. 1 S. 1 BGB, § 241 Abs. 1 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Webhoster für die Sicherung der von ihm betreuten Daten sorgen muss. Komme es zu Datenverlusten auf Grund fehlender Back-ups bzw. Sicherungskopien, müsse der Webhoster für den Schaden haften und Schadensersatz leisten. Für eine nicht wiederherstellbare Webseite seien allerdings vom Neuerstellungspreis Kosten für die bereits erfolgte Nutzung abzuziehen (Abzug „Neu für Alt“). Das OLG bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz (hier). Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Kein Schadensersatzanspruch gegen Behörden wegen rechtswidriger Untersagung eines Sportwetten-Betriebsveröffentlicht am 17. April 2015
BGH, Urteile vom 16.04.2015, Az. III ZR 204/13 und III ZR 333/13
§ 839 Abs. BGB, Art. 34 S. 1 GG, § 39 Abs. 1 lit. b OBG NRWDer BGH hat entschieden, dass die öffentliche Hand nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist, nachdem sie einem Gewerbetreibenden die Vermittlung von Sportwetten rechtswidrig untersagt hat, wenn die entsprechende Rechtslage erst zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich (hier: durch den EuGH) geklärt wird. Zur Pressemitteilung Nr. 65/2015 des BGH vom 16.04.2015: (mehr …)
- OLG München: Zur Sorgfaltspflicht bei der Nutzung fremder Bilderveröffentlicht am 15. April 2015
OLG München, Beschluss vom 15.01.2015, Az. 29 W 2554/14
§ 91 Abs. 2 S. 3 UrhGDas OLG München hat im Rahmen der Abweisung eines Prozesskostenhilfeantrags entschieden, dass bei der Nutzung fremder Bilder ein hoher Sorgfaltsmaßstab anzulegen ist. Es genüge nicht, sich von einer Werbeagentur, die das Bild überlasse, zusichern zu lassen, dass diese die Nutzungsrechte inne hätte und diese auch weiter übertragen könne. Der Nutzer des Bildes habe die Rechtekette anhand überprüfbarer Unterlagen zurückzuverfolgen. Anderenfalls sei er zur Leistung von Schadensersatz für unberechtigte Nutzung verpflichtet. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Bielefeld: Filesharing – Bei mehreren Nutzern ist die Vermutung der Täterschaft des Anschlussinhabers widerlegtveröffentlicht am 31. März 2015
AG Bielefeld, Urteil vom 05.02.2015, Az. 42 C 1001/14
§ 97 UrhG, § 97 a Abs. 1 S. 2 UrhGDas AG Bielefeld hat entschieden, dass in Filesharing-Fällen, in welchen mehrere Nutzer den Anschluss nutzen, von dem ein streitgegenständliches Werk zur Verfügung gestellt wurde, von einer Täterschaft des Anschlussinhabers nicht ausgegangen werden kann. Eine solche Vermutung werde allein durch die Nutzungsmöglichkeit anderer Personen widerlegt. Der Anschlussinhaber habe dafür nur zu ermitteln, welchen anderen Personen bewusst die Möglichkeit zur Mitbenutzung des Internetanschlusses eingeräumt worden sei. Er müsse nicht ermitteln, wer die Rechtsverletzung tatsächlich begangen habe. Eine Störerhaftung liege vorliegend auch nicht vor, da es sich um volljährige Mitnutzer gehandelt habe, welche nicht überwacht werden müssten. Zum Volltext der Entscheidung: