Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: eBay haftet nicht ohne Kenntnis von Markenverletzungen seiner Mitgliederveröffentlicht am 26. August 2013
OLG Hamburg, Urteil vom 29.11.2012, Az. 3 U 216/06 – nicht rechtskräftig
§ 4 MarkenG, 14 MarkenG, § 8 Abs. 1 UWG, § 9 GMVO, § 102 Abs. 1 GMVODas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber der Internethandelsplattform ebay.de nicht ohne weiteres für marken- und wettbewerbswidrige Angebote ihrer Nutzer / Mitglieder haften. eBay sei ein Unternehmen, dass bei dem Warenverkauf eine neutrale, keinesfalls aktive Rolle einnehme, was auch für die rechtsverletzenden eBay-Angebote gelte. Hieran ändere sich nichts, wenn eBay seine Internetplattform mit Adwords-Anzeigen für spezifische Suchanfragen fördere, da die Ergebnisliste auch rechtskonforme Angebote enthalte. Es sei eBay nicht zumutbar, rechtsverletzende Angebote vorbeugend herauszufiltern, da die hierfür notwendige Software noch nicht existiere. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Berlin: Keine Vorab-Prüfungspflicht von negativen Bewertungen auf einem Internet-Bewertungsportal durch den Betreiberveröffentlicht am 11. Juni 2013
LG Berlin, Urteil vom 16.02.2012, Az. 52 O 159/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Betreiberin einer Internet-Bewertungsplattform für Hotels nicht verpflichtet ist, generell Kunden-Bewertungen vorab auf rechtsverletzende Inhalte zu überprüfen. Geklagt hatte ein Hotel gegen die Vorhaltung einer Negativbewertung eines Hotelgastes durch die Betreiberin. Hinweis: Das Urteil des LG Berlin wurde zwischenzeitlich bestätigt (vgl. KG Berlin, Urteil vom 16.04.2013, Az. 5 U 63/12); allerdings hat das KG Berlin auf Grund der grundsätzlichen Bedeutung der Angelegenheit die Revision zugelassen. Zum ausführlichen Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Filesharing – Keine Überwachungspflicht für Ehepartnerveröffentlicht am 16. April 2013
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 22.03.2013, Az. 11 W 8/13
§ 97 UrhG, § 97a UrhG, § 91a ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass hinsichtlich der Nutzung eines Internetanschlusses zum illegalen Filesharing keine Überwachungspflichten zwischen Ehepartnern per se besteht. Eine Ehepartner könne dem anderen seinen Anschluss zur Nutzung überlassen und müsse dies nur überwachen, wenn konkrete Anhaltspunkte für die Begehung von Rechtsverletzungen vorlägen. Zum Vorliegen einer solchen Störerhaftung müsse der klagende Rechtsinhaber dann auch schlüssig vortragen, die bloße Behauptung genüge nicht. Dies hatte auch schon das AG Frankfurt in einem anderen Verfahren sogar noch weiter gehend entschieden (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG München: Filesharing – Doch keine Verurteilung zum Schadensersatz, wenn der Anschlussinhaber gar keinen Computer besitztveröffentlicht am 8. April 2013
LG München I, Urteil vom 25.03.2013, Az. 21 S 28809/11
§ 670 BGB, § 677 BGB, § 683 S. 1 BGB; § 97a Abs. 1 S. 2 UrhGDas LG München I hat eine Entscheidung des AG München (hier) aufgehoben, wonach eine Verurteilung zum Schadensersatz wegen der Verbreitung eines Spielfilms in einer Tauschbörse auch gegenüber einem Anschlussinhaber erfolgen können sollte, der gar keinen Computer besaß. Die Kammer vertrat die Rechtsansicht, dass eine Haftung allein auf Grund des Unterhaltens eines Internetanschlusses eine derart überspannte Betrachtungsweise darstelle, dass die Störerhaftung im Ergebnis in die Nähe einer Gefährdungshaftung gerückt würde, durch die ein Betreiber eines Internetanschlusses bereits deswegen für Verletzungen hafte, weil er eine von einem Internetzugang ausgehende Gefahr eröffnet habe. Entsprechende Gefährdungshaftungstatbestände habe der Gesetzgeber jedoch nicht vorgesehen. (mehr …)
- LG Berlin: Google haftet nach Inkenntnissetzung als Störer für rechtsverletzende Erfahrungsberichte bei Google Mapsveröffentlicht am 20. Februar 2013
LG Berlin, Urteil vom 05.04.2012, Az. 27 O 455/11
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 Abs. 1 S.2 BGB analog, Art. 1 Abs. 1 GG, Art. 2 Abs. 1 GGDas LG Berlin hat entschieden, dass ein Hostprovider wie Google nicht verpflichtet ist, die von den Nutzern in das Netz gestellten Beiträge (hier: Erfahrungsbericht bei Geosuchdienst Google Maps) vor der Veröffentlichung auf eventuelle Rechtsverletzungen zu überprüfen. Er sei aber verantwortlich, sobald er Kenntnis von der Rechtsverletzung erlange. Weise ein Betroffener den Hostprovider auf eine Verletzung seines Persönlichkeitsrechts durch den Nutzer eines Blogs hin, könne der Hostprovider als Störer verpflichtet sein, zukünftig derartige Verletzungen zu verhindern. Vgl. auch BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10 (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Der Admin-C haftet bei serienhafter Domain-Registrierung nicht ohne Weiteres als Störerveröffentlicht am 4. Februar 2013
BGH, Urteil vom 13.12.2012, Az. I ZR 150/11
§ 5 MarkenG, § 15 MarkenG; § 12 S.1 BGB, § 280 Abs. 2 BGB , § 286 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Admin-C als Störer auf Löschung eines Domainnamens nur dann in Anspruch genommen werden kann, wenn er ausnahmsweise einer eigenen Prüfungspflicht unterliegt, ob mit der Registrierung Rechte Dritter verletzt werden. Eine solche Prüfungspflicht ergibt sich nicht bereits aus der Funktion und Aufgabenstellung als Admin-C, sondern setzt das Vorliegen besonderer gefahrerhöhender Umstände voraus. Solche Umstände seien allerdings nicht bereits deshalb gegeben, weil die Domaininhaberin freiwerdende Domainnamen in einem automatisierten Verfahren ermittelt und daher keinerlei Prüfung vorgenommen habe, ob die von ihr auf diese Weise ermittelten und nachfolgend angemeldeten Domainnamen möglicherweise Rechte Dritter verletzten. Auch der Umstand, dass die DENIC die angemeldeten Domainnamen in einem wiederum automatisierten Verfahren eintrage, bei dem eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter systembedingt zu keinem Zeitpunkt geprüft werde, sei nicht geeignet, eine besondere Gefahrerhöhung zu begründen. Was wir davon halten? Nun, der Rechteinhaber ist nicht schutzlos. Eine kurze begründete Aufforderung an den Admin-C, die Domain zu löschen, dürfte ausreichen, um diesen ganz legal in die Störerrolle zu drängen, soweit dieser der Aufforderung nicht nachkommt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Hyperlink und Deeplink auf Webseiten-Inhalt ohne technische Schutzmaßnahme ist rechtlich zulässigveröffentlicht am 28. Januar 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
§ 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhGIm Rahmen einer Vervollständigungs-Kampagne unserer Datenbank geben wir in den kommenden Wochen einige Klassikerentscheidungen im Volltext wieder, so auch diese: Der BGH hat entschieden, dass ein Hyperlink zu einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers an diesem Werk verstößt. Werde das betreffende Werk ohne technische Schutzmaßnahmen durch den Rechteinhaber im Internet öffentlich zugänglich gemacht, so ermögliche er selbst anderen die freie Abrufung des Werks. Durch den Link werde das Aufrufen des Werks lediglich erleichtert. Ein Hyperlink / Deep-Link, der unter Umgehung der Startseite direkt auf das betreffende Werk verlinke, schaffe keinen urheberrechtswidrigen Störungszustand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- VG Karlsruhe: Der Domaininhaber haftet, wenn verlinkte Seite eines Dritten pornographische Inhalte aufweistveröffentlicht am 21. Januar 2013
VG Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2012, Az. 5 K 3496/10
§ 4 Abs. 2 S. 2 JMStV, § 14 Abs. 5 Satz 3 JMStV, § 20 Abs. 1, 4 JMStV, § 184 StGB, § 59 Abs. 3 RStVDas VG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Domaininhaber für den Inhalt verlinkter pornographischer Seiten haftet. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Nutzer der Filesharing-Software „RetroShare“ haften für bestimmte Urheberrechtsverletzungen Dritterveröffentlicht am 22. November 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 24.09.2012, Az. 308 O 319/12
§ 97 Abs. 1 Satz 1 UrhGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Nutzer der Software „RetroShare“ im Rahmen der Störerhaftung auch für Urheberrechtsverletzungen Dritter haftet, da er anderen Teilnehmern des RetroShare-Netzwerks ermögliche, seinen Anschluss zur Weiterleitung des streitgegenständlichen Titels zu benutzen. Damit leiste der Nutzer für die angegriffene Verletzung einen adäquat-kausalen Tatbeitrag. Mit Hilfe des Programms „Retro Share“ kann ein Dateienaustausch nicht nur zwischen zwei direkt miteinander verbundenen „Freunden“ durchgeführt werden, sondern auch in anonymisierter Weise mit weiteren Teilnehmern, die ihrerseits mit nur einem der direkt miteinander verbundenen Nutzer verbunden sind. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Hamburg: Zu der (eingeschränkten) Störer-Haftung von Anschlussinhabern bei illegalem Filesharing ihrer Familienmitgliederveröffentlicht am 19. November 2012
LG Hamburg, (Hinweis-) Beschluss vom 26.09.2012, Az. 308 O 242/11
§ 97 Abs. 1 UrhG, § 139 ZPODas LG Hamburg hat in einem Filesharing-Prozess den Umfang der Beweisführung des Abgemahnten konkretisiert, wenn dieser sich damit verteidigt, nicht er, sondern ein volljähriges Familienmitglied habe den Verstoß begangen. In der aktuellen „Morpheus“-Entscheidung hat der BGH (hier) eine Überwachungspflicht der Eltern für ihre minderjährigen Kinder, die vorher instruiert waren, im Internet keine unerlaubten Handlungen vorzunehmen, verneint. Zum Volltext des Hinweisbeschlusses: (mehr …)