IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Dezember 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 22.10.2009, Az. 17 O 429/09
    §§ 823, 1004 BGB analog
    , § 22 KUG; § 184 GVG

    Das LG Stuttgart hat die Klage eines angeblichen Nachlassverwalters des verstorbenen Michael Jacksons auch wegen Verletzung seines postmortalen Persönlichkeitsrechts abgelehnt. Somit durfte die Konzertveranstaltung „King of Pop – The Show“ im Juni 2009, in der ein Double von Michael Jackson auftrat, wie geplant stattfinden. Der Kläger sei zur Geltendmachung des Rechts am eigenen Bilde (§ 22 KUG) nicht berechtigt. Diese Befugnis obläge allein den Angehörigen des Verstorbenen. Entsprechendes gelte für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, dessen Schutz nach dem Tode von den Angehörigen und nicht zwingend von den Erben wahrzunehmen sei, jedenfalls soweit es nicht um die Beeinträchtigung vermögenswerter Interessen gehe (Palandt/Sprau, BGB, 68. Aufl., § 823 Rdnr. 90). Im Übrigen seien eine Stellung als Nachlassverwalter und die entsprechenden Klagebefugnisse nach US-amerikanischem Recht nicht ausreichend nachgewiesen worden. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Urteil vom 18.11.2009, Az. 3 U 128/09
    Art. 1 Abs. 1; Art. 2 Abs. 1 GG; §§ 447, 448 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die Verwertung eines heimlichen Mitschnittes eines Telefonats im Zivilprozess ohne Zustimmung des Betroffenen grundsätzlich unzulässig ist, da die Aufzeichnung dann unter Verletzung des Persönlichkeitsrechtes eines anderen zustande gekommen ist (vgl. BGH NJW 1982, 277; NJW 1988, 1016). Zwar biete das Persönlichkeitsrecht dann, wenn es nicht um die Intimsphäre des Betroffenen und damit um den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geht, keinen absoluten Schutz gegen Eingriffe. Außerhalb dieser unantastbaren Sphäre sei daher über die Frage, ob eine Verwertung der Aufnahme zulässig sei, aufgrund einer Abwägung der widerstreitenden Interessen beider Seiten zu entscheiden. Da das Grundgesetz dem Persönlichkeitsrecht einen hohen Stellenwert zuweise, könne dem Interesse, eine ohne Einwilligung erstellte Tonaufzeichnung in einem Rechtsstreit als Beweismittel zu benutzen, jedoch nur in besonderen Ausnahmefällen Vorrang vor dem Schutz des gesprochenen Wortes zukommen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2009

    LG Stuttgart, Urteil vom 07.07.2009, Az. 17 O 118/09
    §§ 670; 677; 678; 683 S. 1; 823 Abs. 1 BGB

    Das LG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass eine unberechtigte Abmahnung, die aber vor einem greifbaren Verdachtshintergrund ausgesprochen wird, dem Abgemahnten keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz gewährt. Nachdem es Schadensersatzansprüche aus § 823 Abs. 1 BGB und UWG wegen unberechtigter Abmahnung abgewiesen und auf die bestehende Rechtsprechung verwiesen hatte, widmete es sich den Erstattungsansprüchen aus § 678 BGB. Da der Abmahnende den Ersatz seiner Aufwendungen nach § 683 Satz 1, 677, 670 BGB beanspruchen könne, sei es folgerichtig, zugunsten des zu Unrecht Abgemahnten die Regelung des § 678 BGB anzuwenden (vgl. OLG München, WRP 2008, 1384 m.w.N.). (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008, Az. 39 O 25/08 KfH
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGB

    Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine vollständige Auflistung der gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB unter Verwendung des Ausdrucks „u.a.“ gegen das Transparenzgebot des § 312 c Abs. 1 Satz 1 BGB bzw. gegen das Deutlichkeitsgebot des § 355 Abs. 2 BGB verstößt. Streitgegenständlich war der Textteil „Das Widerrufsrecht besteht entsprechend § 312 d Abs. 4 BGB u.a. nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde„. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 09.05.2008, Az. 39 O 25/08 KfH
    §§ 3, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG; §§ 312 c Abs. 1 Satz 1; 312 d; 355 BGB

    Das LG Stuttgart hat einem Onlinehändler untersagt, bei Internetverkäufen eine Widerrufsbelehrung zu verwenden, welche die nachfolgenden Formulierungen enthält:  „Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu.“ Hinweis: Dem Verfahren wurde ein Streitwert von 30.000 EUR zu Grunde gelegt. Dies dürfte jedoch in erster Linie darauf zurückzuführen sein, dass sich der Gebührenstreitwert aus der Addition der Summe von Klage und Widerklage ergab (§ 45 Abs. 1 GKG). (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Stuttgart, Urteil vom 17.04.2008, Az. 2 U 82/07
    §§ 3, 4, 5 UWG; § 543 ZPO

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass die in einer Zeitung erschienene Werbung für Elektrogroßgeräte „ohne 19 % Mehrwertsteuer“, die nur für den Erscheinungstag der Werbung galt, wettbewerbswidrig ist. Ausschlag gebend für diese Bewertung war in diesem Fall nicht die Werbung mit einer Mehrwertsteuererstattung (die dem Werbenden rechtlich nicht möglich ist), sondern der für Großinvestitionen in Elektrogroßgeräte viel zu kurze Entscheidungszeitraum, der für einen Vergleich von Preisen und technischen Details erforderlich sei. Ein Zeitraum von wenigen Abendstunden, wie er berufstätigen Verbrauchern in der Regel nur zur Verfügung stehe, reiche bei Elektrogroßgeräten regelmäßig nicht aus. Inwieweit das Urteil auch für Onlineangebote gelten könnte, die der im Internet generell erhöhten Preistransparenz unterliegen, blieb offen. Zumindest bei hochpreisigeren Artikeln wird man dem Verbraucher jedoch auch im Onlinehandel eine gewisse Zeit zur Prüfung seiner Entscheidung zubilligen müssen, so dass im Ergebnis gleiche Maßstäbe anzusetzen sein dürften.

  • veröffentlicht am 14. August 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.2009, Az. 8 W 339/09
    § 15a RVG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass der kürzlich am 05.08.2009 in Kraft getretene § 15a RVG keine übliche Gesetzesänderung sei, die erst auf Fälle nach Inkrafttreten angewandt werden dürfe. Die neue Vorschrift stelle lediglich die schon bisher geltenden Anrechnungsregeln aus Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG klar. Aus diesem Grund sei der neue § 15 a auch auf noch nicht abgeschlossene Altfälle aus der Zeit vor Inkrafttreten der Regelung anwendbar. Hintergrund der Neuregelung sei nach einer Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 5. August 2009, „dass mit dem neuen § 15a RVG der Gesetzgeber die Probleme beseitige, die in der Praxis auf Grund von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Anrechnung der anwaltlichen Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr aufgetreten seien […] Dieses Ergebnis sei nicht sachgerecht gewesen und habe den Vorstellungen von einer sinnvollen Rechtsan- waltsvergütung und Justiz widersprochen.“

    Zu diesem Thema finden Sie bei uns folgende Urteile:
    AG Wesel, Beschluss vom 26.05.2009, Az. 27 C 125/07 (Link: AG Wesel)
    AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.2009, Az. 2 C 156/09 (Link: AG Bruchsal)
    LG Berlin, Beschluss vom 05.08.2009, Az. 82 T 453/09
    (Link: LG Berlin)

  • veröffentlicht am 14. Juli 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Stuttgart, Urteil vom 11.07.2007, Az. 17 O 243/07
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 256 Abs. 1 ZPO

    Das LG Stuttgart hat darauf hingewiesen, dass der zu Unrecht Abgemahnte zwar substantiiert darzulegen hat, warum er als Täter eines Urheberrechtsverstoßes ausscheidet, dabei aber den Abmahner nicht auf konkrete Fehler (etwa Zahlendreher in der Zugangskennung) aufmerksam machen muss, bevor er gegen den Abmahner negative Feststellungsklage erhebt. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger den Beklagten mitgeteilt, dass er weder die genannten Musikdateien noch die Filesharing-Software zum fraglichen Zeitpunkt auf seinem Rechner installiert gehabt habe. Unter Vorlage von Log-Dateien teilte der Kläger weiter mit, er besitze einen virtuellen Server, auf den er am fraglichen Tag mehrmals zugegriffen habe, und zwar auf einen passwortgeschützten Bereich, meist unter dem Benutzernamen „…“. Da diesen Zugriffen die protokollierte IP-Adresse zugeordnet gewesen sei, habe die IP-Adresse nicht über seinen Anschluss genutzt werden können. Die Zuordnung der IP-Adresse zu seinem Anschluss sei offenbar fehlerhaft erfolgt und die Ansprüche der Beklagten unbegründet. Der Kläger ließ den Beklagten anwaltlich eine Frist zur Prüfung und Rücknahme ihrer Forderungen setzen und reichte nach Fristablauf Klage auf negative Feststellung der Unterlassungsansprüche ein. Dieser gab das Landgericht statt und legte der Beklagten die Kosten auf. (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Juli 2009

    OLG Stuttgart, Urteil vom 21.08.2008, Az. 2 U 41/08
    §§ 133, 157 BGB

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die wörtlich für eine Werbung „in Zeitungsanzeigen“ abgegeben wird, auch für gleichartige Werbung auf Onlinemedien zu beziehen ist. Die Beklagte betrieb ein Autohaus und hatte in einer Zeitungsanzeige gebrauchte Kfz beworben ohne auf ihre Eigenschaft als gewerblicher Anbieter hinzuweisen. Von der Klägerin abgemahnt gab die Beklagte die Unterlassungserklärung ab, es künftig im geschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken zu unterlassen, „in Zeitungsanzeigen für den Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen zu werben, ohne auf die Gewerblichkeit oder die Gewerbsmäßigkeit des Angebots hinzuweisen“ und für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe von 1.500,00 EUR zu bezahlen. Einige Zeit später inserierte die Beklagte im Internetportal „autoscout24.de“ vier Fahrzeuge unter der Rubrik „Nur Privatangebote“, ohne auf den gewerblichen Charakter des Angebots zum Verkauf hinzuweisen. Die Klägerin forderte hierfür die in der Unterlassungserklärung zugesicherte Vertragsstrafe ein. (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juni 2009

    OLG Stuttgart, Urteil vom 30.10.2008, Az. 2 U 56/08
    §§ 4 Abs. 4, 5 UWG

    Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass eine Prospektwerbung mit einem Preisnachlass in der Form, dass auf einer abtrennbaren Kundenkarte blickfangmäßig der Slogan „12 % auf alles!*“ abgebildet ist, unlauter ist, wenn der Sternchenhinweis erst auf einer anderen Seite des Prospekts erläutert wird. Dort wurde auf den Sternchenhinweis Bezug genommen und erklärt, für welche Produkte des Sortiments der Rabatt gelte. Das Gericht wies darauf hin, dass die Bedingungen für die Inanspruchnahme bei Preisnachlässen klar und eindeutig angegeben werden müssten. Die Werbeaussage „12 % auf alles!“ sei für den Verbraucher nur so zu verstehen, dass davon das gesamte Sortiment der Beklagten erfasst sei. Der durch das Sternchen verbundene Hinweistext sei nicht Teil des Blickfangs; da er sich noch nicht einmal auf derselben Seite wie die Werbung befinde, könne von einer Kenntnisnahme durch den Verbraucher nicht ausgegangen werden. Darüber hinaus sei die einschränkungslose Aussage „auf alles“ nicht durch einen Hinweistext, der nicht Teil des Blickfangs ist, einzuschränken. Dies würde dem Werbetext widersprechen und somit auch irreführende Wirkung entfalten.

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