Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Unzutreffender Blickfang in einer Werbung stellt nicht zwangsläufig eine Irreführung darveröffentlicht am 15. Dezember 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 23.11.2015, Az. 6 W 99/15
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine unzutreffende Angabe im Blickfang einer Werbung (hier: Tarife eines Telekommunikationsanbieters) nicht unbedingt eine wettbewerbswidrige Irreführung darstellen muss. Bewirke der Blickfang, dass sich ein Verbraucher zwar eingehender mit der Werbung befasse, aber vor Fällung einer Kaufentscheidung dann durch die Befassung den zutreffenden Sachverhalt ermittelt habe, ist von einer Wettbewerbswidrigkeit nicht auszugehen. Die weitere Befassung mit einer Anzeige sei – nicht wie z.B. das Betreten eines Ladengeschäfts – noch keine geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Kostenpflichtige Servicenummer in Widerrufsbelehrung kann zulässig seinveröffentlicht am 25. November 2015
LG Hamburg, Urteil vom 03.11.2015, Az. 312 O 21/15 – nicht rechtskräftig
§ 312 a Abs. 5 BGBDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Verwendung einer 01805er-Rufnummer in der Widerrufsbelehrung zulässig ist, soweit das dadurch erzielte Entgelt – welches das Entgelt für die bloße Nutzung des Telekommunikationsdienstes übersteigt – nicht an den Unternehmer abgeführt werde, sondern beim Telekommunikationsdienstleister verbleibe. In diesem Fall erziele der Unternehmer keinen Gewinn durch die Verwendung der Servicenummer, worauf es allein ankomme. Die Kosten seien auch nicht so hoch, dass ein Verbraucher von der Ausübung des Widerrufsrechts abgehalten werde, zumal ihm vorliegend auch die Möglichkeit der Nutzung einer E-Mail-Adresse angeboten worden sei. Die Wettbewerbszentrale, welche u.a. diesen Prozess als Musterprozess führt, hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.
- OLG Köln: „Gutschrift auf einer der nächsten Telefonrechnungen“ ist ausreichende Angabe für eine Rabattwerbungveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013, Az. 6 U 219/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für ein Rabattangebot eines Telekommunikationsunternehmens, welche in den Bedingungen ausführt, dass der vergütete Betrag „auf einer der nächsten Telefonrechnungen gutgeschrieben“ wird, den Anforderungen an eine wettbewerbskonforme Verkaufsförderungsmaßnahme genügt. Die gegebenen Informationen seien als ausreichend und nach Lage der Dinge auch als genügend klar und eindeutig anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Nicht jede AGB-Bestimmung zur Leistungsdrosselung eines Internetzugangs ab einem bestimmten Datenvolumen ist unwirksam / „Leistungsbeschreibung“ statt AGB-Klauselveröffentlicht am 27. Februar 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 18.02.2015, Az. 12 O 70/14
§ 307 Abs. 3 S. 1 BGB, § 3 UWG § 4 Nr. 11 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass in der Bestimmung „Je nach Tarif erhalten Sie ein bestimmtes Datenvolumen pro Abrechnungszeitraum mit der vereinbarten Bandbreite, also einer bestimmten größtmöglichen Übertragungsgeschwindigkeit.] Wenn Sie ihr Inklusiv-Volumen verbraucht haben, passen wir die Bandbreite in allen Tarifen auf 384 Kbit/s an“ ein Teil einer Leistungsbeschreibung zu sehen ist, der einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 3 S. 1 BGB nicht zugänglich ist und demnach auch nicht als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden kann. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Winsen: Telefonvertrag muss konkrete Preisangaben enthaltenveröffentlicht am 18. Februar 2015
AG Winsen, Urteil vom 11.11.2014, Az. 16 C 835/14
§ 43a Abs. 1 Nr. 5 TKGDas AG Winsen hat entschieden, dass ein Telefonvertrag (hier: Mobilfunkvertrag) konkrete Angaben zu den Preisen für die vereinbarten Leistungen enthalten muss, anderenfalls wurde keine wirksame Preisvereinbarung geschlossen und der Kunde kann nicht auf Zahlung rückständiger Entgelte in Anspruch genommen werden. Die Bezugnahme auf einen Tarif oder Preislisten sei nicht ausreichend. Möglicherweise könne ein „übliches Entgelt“ verlangt werden, dafür fehle es jedoch vorliegend an klägerischem Vortrag. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Vodafone darf nicht „für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat“ bewerben, wenn sich diese nur an Bestandskunden wendetveröffentlicht am 2. Oktober 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 29.08.2014, Az. 38 O 78/14 – rechtskräftig
§ 3 UWG, § 5 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Telekommunikationsanbieter Vodafone mit der Fernsehwerbung „Jetzt für alle Vodafone-Kunden die Allnet-Flat schon ab 19,99 € im Monat“ Verbraucher in die Irre geführt hat, da das Angebot tatsächlich nur für Bestandskunden – also nicht Neukunden – galt ohne hierauf in der Werbung hinzuweisen. Eine weitere Irreführung liege darin begründet, dass auch Bestandskunden das Produkt nur als Zusatztarif buchen konnten, wenn ein weiterer kostenpflichtiger Grundtarif bestand.
- AG Köln: Tarifbestimmungen eines Handy-Anbieters ersetzen keinen Vertragveröffentlicht am 6. Juni 2014
AG Köln, Urteil vom 30.04.2014, Az. 127 C 474/13
§ 157 BGBDas AG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsanbieter für den Abschluss eines Vertrages (hier: UMTS-Vertrag, die ersten 3 Monate kostenlos) beweispflichtig ist. Ein Vertragsschluss ergebe sich weder aus einer nicht unterschriebenen Vertragskopie noch aus einer Aktivierungsmitteilung des Anbieters. Auch seitenlange kleingedruckte Tarifbestimmungen würden keinen individuellen Vertrag ersetzen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Schleswig: Die Bezeichnung „SMS Flat“ für einen Tarif mit Mengenbegrenzung ist irreführendveröffentlicht am 16. Mai 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 19.03.2014, Az. 6 U 31/13
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 3 UWG; § 4 Abs. 1 Nr. 1 UKlaGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Bewerbung eines Mobilfunktarifs mit „SMS Flat“ irreführend und damit wettbewerbswidrig ist, wenn die Anzahl der SMS pro Monat auf 3000 begrenzt ist und darüber hinaus nutzungsabhängige Entgelte anfallen. Die Bezeichnung „SMS Flat 3000“ für einen solchen Tarif sei hingegen gerade noch als zulässig anzusehen. Ein Großteil der Verbraucher verstehe dies als Begrenzung bzw. erkenne jedenfalls die Erläuterungsbedürftigkeit, so dass die Beklagte über zusätzliche Angaben die Irreführungsgefahr ausräumen könne. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Mannheim: Zur angemessenen Vergütung freier Journalistenveröffentlicht am 6. Januar 2014
LG Mannheim, Urteil vom 02.08.2013, Az. 7 O 308/12
§ 32 UrhGDas LG Mannheim hat entschieden, dass ein freier Journalist gemäß § 32 UrhG sofort auf (Nach-)Zahlung einer angemessenen Vergütung klagen kann, ohne dass vorher eine Klage auf Einwilligung zur Vertragsänderung notwendig ist. Eine vereinbarte Vergütung sei unangemessen, wenn sie mit auffallend großem Abstand hinter den 2010 von Journalistenverbänden und Zeitungsverlagen getroffenen Gemeinsamen Vergütungsregeln zurückbleibe, deren Angemessenheit wiederum vermutet werde. Zahle ein Verlag, wie vorliegend, nur etwa die Hälfte der nach diesen Regeln angemessenen Vergütung, habe eine Nachzahlung zu erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Verschweigen von Ausschlussgründen bei der Werbung für eine Versicherung ist irreführendveröffentlicht am 15. Mai 2013
LG Köln, Urteil vom 14.08.2012, Az. 33 O 74/12
§ 3 UWG, § 5 UWG, § 8 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass bei der Bewerbung eines Versicherungstarifs das Verschweigen von Ausschlussgründen eine Irreführung des Verbrauchers darstellen kann. Auch bei plakativ überzeichneten Dastellungen einer Vorher-Nachher-Situation bei der Bewerbung einer Zahnzusatzversicherung gehe der Verbraucher von einem wahren Tatsachenkern aus und habe ohne weitere Informationen nicht den Gedanken, dass er von vornherein ausgeschlossen sein könnte. Zum Volltext der Entscheidung: