IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Februar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2013, Az. 57 C 3144/13
    § 97 Abs. 1 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass es bei Schadensersatz-Klagen wegen Filesharings aus Sicht des Anschlussinhabers ausreichend ist, eine Mitnutzung durch weitere Personen darzulegen, um die eigene Haftung als Täter zu widerlegen. Die Beweislast, dass trotzdem der Anschlussinhaber selbst Täter einer Urheberrechtsverletzung sei, liege dann bei der Klägerin. Eine Haftung als Störer komme ebenfalls dann nicht in Betracht, wenn volljährige Mitnutzer des Anschlusses vorhanden seien, da diesen gegenüber keine anlasslosen Prüf- und Überwachungspflichten bestehen. Fazit: Für Abgemahnte, die in Düsseldorf verklagt werden, ist es jedenfalls von Vorteil, wenn sie ihren Internetanschluss nicht allein nutzen. Auf Grund der Änderung des Urhebergesetzes dürfte diese Rechtsprechung zunächst den im Einzugsbereich des AG Düsseldorf Ansässigen zu Gute kommen, es ist jedoch nicht auszuschließen, dass andere Gerichte sich dieser Argumentation zukünftig anschließen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Januar 2014

    LG Köln, Beschluss vom 24.01.2014, Az. 209 O 188/13
    § 101 Abs. 9 S. 6 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das Betrachten von Videostreams allein, also ohne Speicherung einer körperlichen Kopie des Streams auf der Festplatte des Nutzer-PCs, keine Urheberrechtsverletzung darstellt. EIn entsprechender Auskunftsanspruch (hier: der The Archive AG) wurde nach Beschwerde eines persönlich betroffenen Internet-Nutzers dementsprechend aufgehoben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 8. Januar 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 08.01.2014, Az. I ZR 169/12
    § 97 Abs. 1 UrhG

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverstöße (hier: Filesharing) eines volljährigen Familienangehörigen (hier: Stiefsohn) nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hat, dass das Familienmitglied den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht. Zur Pressemitteilung Nr. 5/2014 des BGH: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Dezember 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Köln, Beschluss vom 12.08.2013, Az. 226 O 86/13
    § 101 Abs. 9 UrhG
    , § 3 Nr. 30 TKG

    Das LG Köln hat mit diesem Beschluss einer Rechteinhaberin Auskunft über Namen und Anschriften von Filesharern des Werks „Amanda’s Secrets“ erteilt. Beachtlicherweise spricht der Beschluss von Tauschbörsen und nicht Streaming-Angebot(en). Entweder handelt es sich um ein grundlegendes Fehlverständnis des Gerichts von der Funktionalität von P2P-Netzwerken (Tauschbörsen) auf der einen Seite und Streaming-Technologie auf der anderen Seite oder es handelt sich schlicht um eine fälschliche Begriffverwendung durch die Verwendung älterer Textbausteine. Der anwaltliche Schriftsatz zum Antrag auf Erteilung der Auskunft (übrigens von Herrn RA Daniel Sebastian) spricht allerdings bezeichnenderweise nicht von „Streaming“ oder „Filesharing“ und hat dadurch möglicherweise beim LG Köln den Eindruck üblicher Filesharing-Verstöße erweckt. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Düsseldorf, Urteil vom 08.10.2013, Az. 57 C 6993/13
    § 823 Abs. 2 BGB, § 853 BGB, § 263 StGB, § 97 Abs. 1 UrhG

    Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Rechtsanwaltskanzlei, die Filesharing-Verstöße abmahnt, arglistig handelt, wenn einer der Rechtsanwälte erklärt, dass der Inhaber eines Internetanschlusses stets zur Erstattung der Rechtsanwaltskosten für über den Anschluss begangene Urheberrechtsverletzungen verpflichtet ist und diese bereits bei nur 10 zur Verfügung gestellten Titeln im Hinblick auf einen Gegenstandswert von 10.000,00 EUR pro Titel 2.998,80 EUR betragen. In der Folge musste ein Internetanschluss-Inhaber, der wegen angeblichen illegalen Filesharings beschuldigt worden war, einen außergerichtlich mit der Rechteinhaberin geschlossenen Vergleich nicht erfüllen und dementsprechend keine Zahlungen leisten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. November 2013

    OLG Schleswig, Beschluss vom 13.09.2013, Az. 2 AR 28/13
    § 32 ZPO

    Das OLG Schleswig hat entschieden, dass für die Wahl des Gerichtsstandorts in sog. Filesharing-Angelegenheiten grundsätzlich der Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO gegeben ist und somit – da die Verletzung im Internet und damit überall im Bundesgebiet stattfindet – jedes Gericht in Deutschland zuständig sein kann. Jedoch könne die Ausnutzung dieses fliegenden Gerichtsstandes aus sachfremden Gründen rechtsmissbräuchlich sein, insbesondere wenn der Gegner dadurch geschädigt werden solle (z.B. durch lange Anreisen und hohe Reisekosten). Eine solche Ausnutzung sei bei der Wahl des Amtsgerichts Norderstedt durch eine in Hamburg ansässige Anwaltskanzlei jedoch nicht anzunehmen, auch wenn die Beklagten in Hessen ansässig seien. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 04.11.2013, Az. I-22 W 60/13
    § 97a UrhG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass den Internetanschlussinhaber, dem illegales Filesharing vorgeworfen wird, im Hinblick auf die glaubhaft gemachte Zugänglichmachung des streitgegenständlichen Filmwerks von den ihm zuzuordnenden IP-Adressen zwar eine sekundäre Darlegungslast trifft. Eine Umkehr der Beweislast sei damit jedoch ebenso wenig verbunden wie eine Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Gegner alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen. Von dem Anschlussinhaber könne im Rahmen des Zumutbaren substantiiertes Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden, ihm obliege aber nicht der Beweis des Gegenteils in dem Sinne, dass er sich bei jeder über seinen Internetzugang begangenen Rechts­verletzung vom Vorwurf der täterschaftlichen Begehung entlasten oder exkulpieren müsse. Vielmehr genüge er seiner sekundären Darlegungslast, wenn er seine Täterschaft bestreite und darlege, dass seine Hausgenossen selbstständig auf den Internetanschluss zugreifen könnten, weil sich daraus bereits die ernsthafte Möglichkeit eines anderen Geschehensablaufs als die seiner Alleintäterschaft ergebe. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Oktober 2013

    OLG Köln, Beschluss vom 08.05.2013, Az. 6 W 256/12
    § 15 Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG, § 97 UrhG; § 683 BGB, § 677 BGB, § 670 BGB

    Das OLG Köln hat in diesem Prozesskostenhilfeverfahren entschieden, dass der Betrieb eines Internetanschlusses zwar allein unter dem Gesichtspunkt der Eröffnung einer Gefahrenquelle keine Haftung des Anschlussinhabers für eine täterschaftlich begangene Urheberrechtsverletzung begründen kann. Allerdings spreche bei einem gemeinsamen Anschluss von Ehepartnern eine tatsächliche Vermutung zumindest für eine Mitverantwortung. Diese Vermutung könne nicht durch vage Behauptungen wie „es habe zur fraglichen Zeit im gemeinsamen Haushalt niemand das Internet benutzt und seien sämtliche Rechner ausgeschaltet gewesen, auch seien ihr die streitgegenständlichen Dateien nicht bekannt“ widerlegt werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. Oktober 2013

    AG München, Urteil vom 15.03.2013, Az. 111 C 13236/12
    § 97 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass die Angabe des Hashwerts einer Torrent-Datei im Filesharing-Prozess kein ausreichender Beweis für das Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung ist. Dass die Torrent-Datei auf dem Rechner des Beklagten vorhanden gewesen sei, bedeute nicht zwangsläufig eine Verletzung eines geschützten Werkes. Eine Torrent-Datei enthalte nur eine weitere Datei mit dem hier streitgegenständlichen Film in der Weise, dass die Torrent-Datei lediglich den Internetstandort eines Zieldownloads angibt. Darin liege jedoch noch kein öffentliches Zugänglichmachen eines geschützten Werkes. Den Nachweis, dass auch eine Datei mit dem Hashwert des streitgegenständlichen Films – der sich von dem Wert der Torrent-Datei unterscheide – von dem Beklagten verbreitet worden sei, habe die Klägerin nicht führen können.

  • veröffentlicht am 1. Oktober 2013

    AG München, End-Urteil vom 03.04.2012, Az. 161 C 19021/11
    § 19a UrhG, § 97a Abs. 1 S.2 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG

    Das AG München hat entschieden, dass nicht nur das urheberrechtliche Werk (hier: Hörbuch zur Harry Potter-Serie), sondern auch kleinste Teile davon urheberrechtlich geschützt sind. Demnach soll auch das Angebot von Bruchstücken eines Werks zum Download eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Sinn und Zweck des Leistungsschutzrechtes nach §§ 85, 19a UrhG sei es gerade, die Übernahme fremder Leistung generell zu unterbinden. Eine Übernahme fremder Leistung sei generell unzulässig, egal wie klein oder umfangreich der übernommene Teil sei. Insofern sei es für die Verwirklichung einer Urheberrechtsverletzung auch ausreichend, wenn lediglich (kleinste) Bruchstücke der streitgegenständlichen Tonträger angeboten worden seien. Der Filesharer hatte die einzelnen Bruchstücke als wertlosen Datenmüll abgetan. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

I