Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Zur Irreführung im Rahmen einer Ausschreibungveröffentlicht am 27. Januar 2016
OLG Hamburg, Beschluss vom 23.07.2015, Az. 3 U 151/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 UWG, § 2 Nr. 1 UWG, § 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass für die Beurteilung, ob ein Teilnehmer an einer öffentlichen Ausschreibung irreführende Angaben gemacht hat, es allein auf das Verständnis der ausschreibenden Behörde ankommt, da das Angebot allein an diese gerichtet sei. Vorliegend hatte die Beklagte jedoch dargelegt, dass es der ausschreibenden Behörde nicht primär darauf ankam, ob ein holzverarbeitender Betrieb gemäß FSC oder PEFC zertifiziert sei, sondern dass zertifizierte Produkte verwendet werden. Damit liege in der Teilnahme an der Ausschreibung keine Irreführung darüber, dass der Betrieb selbst zertifiziert sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- KG Berlin: Getarnte Briefwerbung ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 10. Dezember 2015
KG Berlin, Urteil vom 19.06.2015, Az. 5 U 7/14
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWG, § 7 Abs. 1 S. 1 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass eine Postwerbung, welche als solche zunächst nicht erkennbar ist, wettbewerbswidrig sein kann. Vorliegend hatte die Antragsgegnerin ihre Werbeschreiben in Briefumschlägen mit den Vermerken „Zustellungs-Hinweis … Zustell-Nr. 0 … Vertraulicher Inhalt Schnelle Antwort erbeten Bitte sofort prüfen“ oder „Express-Sendung Nur vom Empfänger persönlich zu öffnen!“ versandt. Nicht nur sei die Werbung dadurch nicht bereits am Umschlag erkennbar – was für sich gesehen nicht unzumutbar wäre – sondern es werde dem Empfänger eine besondere Wichtigkeit und ein Termindruck vorgespiegelt. Zudem sei die Werbung auch nach dem Öffnen nicht sofort erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Köln: Das irreführende „Anhängen“ an fremde Angebote bei Amazon kann Ansprüche auf Schadensersatz auslösenveröffentlicht am 11. November 2015
LG Köln, Urteil vom 14.10.2015, Az. 84 O 149/14
§ 9 UWGDas LG Köln hat entschieden, dass das sog. Anhängen über die ASIN-Nummer an ein fremdes Amazon-Angebot irreführend ist, wenn dadurch über die betriebliche Herkunft eines Produkts getäuscht wird. Die Nutzung bereits vorhandener ASIN-Nummern ist nur beim Vertrieb eines identischen Produkts zulässig. Vorliegend handelte es sich jedoch nicht um ein identisches Produkt, so dass ein Wettbewerbsverstoß vorgelegen habe. Dieser löse auch Schadensersatzansprüche aus, die im Wege des entgangenen Gewinns berechnet werden könnten. Grundsätzlich könne zwar nicht einfach davon ausgegangen werden, dass der Umsatz des Verletzers in vollem Umfang dem Verletzten zu Gute gekommen wäre, vorliegend war die Klägerin jedoch Exklusiv-Anbieterin des streitgegenständlichen Produkts. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Düsseldorf: Unwahre Aussagen zur Leistung eines Staubsaugers sind wettbewerbswidrigveröffentlicht am 29. Oktober 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 25.09.2014, Az. 14c O 92/14
§ 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1, 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 2 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bewerbung eines beutellosen Staubsaugers mit Aussagen wie z.B. „Bestes Reinigungsergebnis auf harten Böden und Teppichen“ oder „Optimale Reinigungsergebnisse auf allen Böden“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, wenn diese nachprüfbaren Aussagen objektiv unwahr sind. Das Nichtzutreffen der getätigten Aussagen sei durch die Antragstellerin glaubhaft gemacht worden, so dass die streitgegenständlichen Werbeaussagen zu untersagen waren. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Arnsberg: Eine Produktabbildung muss mit dem Lieferumfang übereinstimmenveröffentlicht am 28. September 2015
LG Arnsberg, Urteil vom 16.07.2015, Az. 8 O 47/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Arnsberg hat entschieden, dass eine Produktabbildung in einem Onlineshop, welche Zubehör enthält, welches nicht im Lieferumfang enthalten ist, irreführend ist. Dies sei auch der Fall, wenn die Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hinweise, dass das Zubehör nicht im Kaufpreis/Lieferumfang enthalten sei. Bei der Beurteilung der Täuschungseignung einer Abbildung sei auf den Verbraucher abzustellen, der Inhalte im Internet eher flüchtig zur Kenntnis nehme. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamburg: Zur Abgrenzung von redaktionellen Beiträgen und Werbungveröffentlicht am 2. September 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2013, Az. 3 U 15/12
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 3 Anhang Nr. 11 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass es für die Kennzeichnung eines redaktionellen Textes als Werbung nicht ausreicht, wenn sich dieser Text neben einem eindeutig werblichen Gewinnspiel befindet und sich inhaltlich auch darauf bezieht. Für den Leser müsse sofort und zweifelsfrei – nicht erst nach Analyse des Textes – erkennbar sein, dass die Beschreibung der Bewerbung des Angebots diene und nicht von der Redaktion verantwortet werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, eine ausdrückliche Kennzeichnung als „Anzeige“ sei nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Düsseldorf: Die Werbung für eine „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines „KISS-Syndroms“ ist mangels wissenschaftlicher Erkenntnis zu untersagenveröffentlicht am 14. August 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.03.2015, Az. I-20 U 160/14
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Werbung eines Physiotherapeuten für eine sog. „manuelle Therapie“ zur Behandlung eines sog. „KISS-Syndroms“ bei Kindern zu unterlassen ist. Sie enthalte gesundheitsbezogene fachliche Aussagen, die jedoch nicht einer gesicherten wissenschaftlicher Erkenntnis entsprächen und daher unzulässig seien. Die fachliche Umstrittenheit des genannten Syndroms werde vom Antragsgegner nicht erwähnt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Zur irreführenden Bewerbung eines „Feuchtigkeit spendenden“ Nassrasierersveröffentlicht am 30. April 2015
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2014, Az. 6 U 82/14
§ 3 Abs. 1 und 2 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für einen Nassrasierer mit u.a. den Slogans „Hilft, die Feuchtigkeit in der Haut zu halten“ und „Olaz-Feuchtigkeitskissen geben Feuchtigkeitsspendende Creme ab, die deine Rasur verbessern“ irreführend ist, wenn die Hautfeuchtigkeit während und nach der Rasur tatsächlich nicht höher ist als vorher. Ein solcher Effekt konnte vorliegend von der Beklagten jedoch nicht nachgewiesen werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Karlsruhe: Zur Untersagung einer „Mogelpackung“ bei Frischkäseveröffentlicht am 16. April 2015
OLG Karlsruhe, Urteil vom 20.03.2015, Az. 4 U 196/14
§ 43 Abs. 2 MessEG; § 4 Nr. 11 UWGDas OLG Karlsruhe hat entschieden, dass die Verpackung eines Frischkäses, bei welcher das Volumen der Umverpackung mehr als das Doppelte des Volumens der Innenpackung beträgt, wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um eine so genannte „Mogelpackung“, bei welcher der Verbraucher die Füllmenge erheblich überschätzen und dadurch getäuscht würde. Bereits zuvor wurde eine frühere Verpackung desselben Frischkäses aus diesen Gründen verboten (hier). Zur Pressemitteilung vom 15.04.2015:
- OVG Koblenz: Ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk darf als „Aperitivo Sprizz“ bezeichnet werdenveröffentlicht am 23. März 2015
OVG Koblenz, Urteil vom 11.02.2015, Az. 8 A 10959/14.OVG
§ 25 WeinGDas OVG Koblenz hat entschieden, dass die Bezeichnung „Aperitivo Sprizz“ für ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk zulässig ist. Verbraucher würden dadurch nicht in die Irre geführt, da der Ausdruck „Aperitivo“ bzw. „Aperitif“ keine besondere Qualitätsvorstellung wecke. Insoweit komme es nicht darauf an, ob es sich bei dem Getränk um aromatisierten Wein oder lediglich um ein aromatisiertes weinhaltiges Getränk handele. Zum Volltext der Entscheidung: