Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit „maximalem Surfspeed“ für ein Smartphone ist unzulässig, wenn andere Anbieter höhere Geschwindigkeiten anbietenveröffentlicht am 17. April 2014
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.09.2013, Az. 6 U 94/13
§ 5 UWG
Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung eines Mobilfunkanbieters für ein Smartphone mit der Angabe „maximaler Surfspeed“ irreführend ist, wenn andere Anbieter zu verschiedenen Zeiten und an verschiedenen Orten höhere Übertragungsgeschwindigkeiten erreichen. Es werde durch die Werbung suggeriert, dass die größtmögliche Übertragungsgeschwindigkeit geboten werde, die derzeit erreichbar sei. Dies treffe jedoch tatsächlich nicht zu. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Köln: Wenn die Drosselung von Internet-Flatrates per AGB-Änderung unzulässig istveröffentlicht am 5. November 2013
LG Köln, Urteil vom 30.10.2013, Az. 26 O 211/13
§ 307 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 BGB, § 305 c Abs. 1 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die von der Deutschen Telekom AG angekündigte und praktizierte Änderung ihrer AGB, wonach die Übertragungsraten für Internetverbindungen ab einem bestimmten Datenvolumen erheblich gedrosselt werden sollten, unwirksam ist. Die Telekom hatte zum 02.05.2013 ihre Leistungsbeschreibung für neue Verträge als ersten Schritt im Rahmen der Einführung neuer Tarife geändert, die technische Umsetzung der Begrenzung der Internetbandbreite aber für frühestens 2016 angekündigt. Ein Verbraucherschutzverein hatte die Unterlassung dieser Vertragspraxis gefordert. Die Telekom modifiziere Hauptleistungsversprechen (Internet-Flatrate) derart, dass eine zweckmäßige Nutzung des Intemets nicht mehr möglich sei, welches zu einer unangemessenen Benachteiligung im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB führe. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Oldenburg: Ein Access-Provider schuldet nicht ständigen Internetzugang mit hoher Geschwindigkeitveröffentlicht am 27. Mai 2010
AG Oldenburg, Urteil vom 16.03.2010, Az. 7 C 7487/09
§§ 280; 307 ff.; 611 BGB
Das AG Oldenburg hat entschieden, dass ein Access-Provider, welcher dem Kunden vertraglich einen DSL-Zugang zum Internet verspricht, nicht jederzeit eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit gewährleisten muss. Bei dem Access-Provider-Vertrag handele es sich um einen Dienstvertrag, auf den Dienstvertragsrecht Anwendung finde (BGH NJW 2005,2076). Charakteristisch fu?r den Dienstvertrag sei, dass der Access-Provider keinen bestimmten Erfolg schulde, insbesondere nicht das jederzeitige Zustandekommen einer Verbindung in das Internet mit einer bestimmten Übertragungs- geschwindigkeit. (mehr …)