IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 16. März 2015

    OVG Münster, Urteil vom 12.03.2015, Az. 2 A 2311/14, 2 A 2422/14 und 2 A 2423/14
    § 2 Abs. 1 RBStV § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV

    Das OVG Münster hat den Rundfunkbeitrag nach § 2 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) als verfassungsgemäß bezeichnet. Der Senat hat allerdings die Revision an das Bundesverwaltungsgericht zugelassen. Zur Pressemitteilung des OVG Münster vom 12.03.2015: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Februar 2010

    BVerfG, Beschluss vom 20.01.2010, Az. 1 BvR 2062/09
    § 97a UrhG; Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG

    Die Kanzlei Vorwerg & Sommer, welche in der Vergangenheit durch zahlreiche Abmahnungen für die Firma hifi-leipzig aufgefallen war, hatte klageweise verfassungsrechtliche Bedenken gegen die aus Sicht ihres Mandanten missliebige Deckelung der Abmahnkosten gemäß § 97a UrhG auf 100,00 EUR  geltend gemacht. Die Richter wiesen die Klage bereits auf Grund formaler Mängel ab. Die Klage sei zum einen nicht hinreichend substantiiert. So fehlten Anhaltspunkte dafür, dass der Kläger durch die angegriffene Norm selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt sei. Außerdem sei übersehen worden, dass die Verfassungsbeschwerde subsidiär sei, der Kläger also vor einer Anrufung des Bundesverfassungsgerichts grundsätzlich die Fachgerichte mit seinem Anliegen hätte befassen müssen. Im Ergebnis hat die Deckelung der Abmahnkosten damit verfassunsgrechtlich Bestand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBVerfG, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 1 BvR 3479/08
    § 53 Abs. 1 UrhG, Art. 14 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat darauf hingewiesen, dass es Unternehmen der Musikindustrie und Tonträgerhersteller aufgrund der gesetzlichen Lizenz des § 53 Abs. 1 UrhG hinnehmen müssen, dass private Digitalkopien der von ihnen auf den Markt gebrachten Tonträger grundsätzlich zulässig sind, auch wenn dies Absatzrückgänge zur Folge hat. Die Tonträgerhersteller würden über § 85 Abs. 4, § 54 UrhG an dem Aufkommen aus der urheberrechtlichen Geräte- und Speichermedienvergütung beteiligt.

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  • veröffentlicht am 14. Oktober 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Köln, Urteil vom 09.07.2009, Az. 31 O 599/08
    § 4 GlüStV; § 2 Abs. 1 GlüStV AG (NRW) ; §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das Verbot des Anbietens und des Bewerbens von Glücksspielen im Internet verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist. Im entschiedenen Fall verlangte die staatliche Lotteriegesellschaft Nordrhein-Westfalens vom einem privaten Glücksspielanbieter Unterlassung hinsichtlich öffentlicher Glücksspiele im Internet, die sich an Einwohner der Bundesrepublik richten. Das Gericht gab diesem Anspruch statt. Der Einwand der Gegenseite, dass sie in ihrem Grundrecht auf Berufsfreiheit verletzt werde, drang nicht durch. Das Gericht legte dar, dass das Verbot von Glücksspielen im Internet auf dem Jugendschutz beruhe und dies dem Grundrecht auf Berufsfreiheit vorgehe. Gerade im Internet sei eine effektive Alterskontrolle nicht möglich. Diese sei aber erforderlich, um im Sinne einer Suchtprävention der Wett- und Spielsucht vorzubeugen. Um dem Jugendschutzgedanken Rechnung zu tragen, sei eine andere, mildere Möglichkeit neben einem Verbot des Glücksspiels im Internet nicht gegeben. (mehr …)

  • veröffentlicht am 23. Juli 2009

    OLG Frankfurt a.M., Az. 6 U 261/07, 04.06.2009
    §§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 11, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 4 Abs. 4 GlüStV

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass das Verbot öffentlicher Glücksspiele in § 4 Abs. 4 GlüStV mit dem EU-Recht und deutschem Verfassungsrecht zu vereinbaren ist. Die Beklagte zu 1) unterhielt einen Internetauftritt unter „www…de“, über den Sportwetten zu festen Gewinnquoten angeboten wurden. Die Beklagte zu 1) vermittelte den Abschluss von Sportwetten an die in Gibraltar ansässige Beklagte zu 2), die zugleich Inhaberin der von der Beklagten zu 1) genutzten Domain „www… de“ war. Die Klägerin nahm die Beklagten zu 1) und 2) sowie den Geschäftsführer der letzteren, den Beklagten zu 3), wegen des Anbietens und Bewerbens von Sportwetten im Bundesland Hessen wettbewerbsrechtlich auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz in Anspruch. (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. November 2008

    BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az.: 1 BvR 1625/06
    Art. 12 Abs. 1 GG

    Das BVerfG hat mit diesem Beschluss deutlich gemacht, dass die (tabellarischen) Gegnerlisten auf anwaltlichen Homepages aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht untersagt werden können, da ein solches Verbot das Recht des Anwalts auf freie Berufsausübung gemäß Art. 12 GG verletzt. Ferner hat das Bundesverfassungsgericht darauf hingewiesen, dass Werbemaßnahmen von Anwälten auch im Internet generell den Schutz der freien Berufsausübung genießen.


    Die Gegnerliste der Kanzlei Dr. Damm & Partner Rechtsanwälte

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