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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 4. Juni 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 12.05.2015, Az. 4 U 53/15
    § 24 ApBetrO

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die Einrichtung und Bewerbung einer Rezeptsammelstelle durch eine Apotheke im Eingangsbereich eines Lebensmittelmarktes gegen die Apothekenbetriebsordnung verstößt und unzulässig ist. Eine solche Einrichtung falle nicht unter den der Apotheke erlaubten Versandhandel. Zur Pressemitteilung des OLG Hamm vom 02.06.2015:

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  • veröffentlicht am 3. Juni 2013

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2013, Az. VI – U (Kart) 5/12
    § 33 Abs. 1 u. 3 GWB, § 20 Abs. 6 GWB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein bundesweit tätiger Versandhandel für Produkte der Haustechnik keinen Anspruch auf die Aufnahme in einen Wirtschaftsverband für stationäre Fachgroßhändler aus dem Bereich Haustechnik hat. Die Satzung des Verbandes schließe dies wirksam aus, weil ein berechtigtes Interesse bestehe, Versandhändler nicht als „Trittbrettfahrer“ von den Vorteilen des Verbandes profitieren zu lassen. Auszug aus den Gründen:

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  • veröffentlicht am 28. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2011, Az. 11 O 29/11
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 43 AMG, § 11a ApoG

    Das LG Wiesbaden hat entschieden, dass die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel nur durch Apotheken erfolgen darf. Zwar dürfe sich der Apotheker für den Versand solcher Arzneimittel eines Logistik-Unternehmens bedienen, jenes dürfe allerdings nicht den Anschein erwecken, selbst die Arzneimittel zu vertreiben. Im letzteren Fall liege ein nicht erlaubtes In-den-Verkehr-bringen von Arzneimitteln durch Dritte vor. Dies sei auch dann der Fall, wenn das Drittunternehmen durch seine Werbung den Eindruck erwecke, dass Arzneimittel direkt dort bestellt und erworben werden könnten. Dies würde der gesetzlich vorgesehen Alleinverantwortlichkeit der Apotheken zuwider laufen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 10. Februar 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 15.12.2011, Az. I-4 U 116/11
    §
    477 Abs. 1 S. 1 BGB; § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass der simple Hinweis „Garantie“ im Internetversandhandel nicht ausreichend ist, sondern die gesetzlich vorgeschriebenen Erläuterungen zu tätigen sind. Dies gelte jedenfalls dann, wenn es sich bei dem Angebot auf einer Internet-Handelsplattform um ein verbindliches Angebot – und nicht um bloße Werbung – handele, welches der Verbraucher nur noch annehmen müsse, um einen Kaufvertrag abzuschließen. In diesem Fall müsse der Verkäufer über den Inhalt der Garantie informieren und vollumfänglich auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln der Kaufsache und darauf, dass diese durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, hinweisen. Aus dem einfachen Hinweis „Garantie“ ginge hingegen nicht einmal hervor, ob es sich um eine eigene Garantie des Anbieters oder eine solche des Herstellers handeln solle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. September 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOVG Sachsen, Beschluss vom 26.02.2008, Az. 3 BS 333/06
    § 9 ZZulV

    Das OVG Sachsen hat entschieden, dass bei Lebensmitteln in Fertigpackungen die angabpflichtigen Zusatzstoffe, wie z.B. Koffein, auch dann auf Angebotslisten im Versandhandel kenntlich zu machen sind, wenn sich auf den Fertigpackungen selbst ein vollständiges Zutatenverzeichnis befindet. Gleiches gelte im Übrigen für Aushänge in Lokalen, wenn diese als Speisekarten fungieren. Anderenfalls könne sich der Verbraucher nicht zeitig genug über die Inhaltsstoffe informieren. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juni 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 08.06.2011, Az. 315 O 182/11
    §§ 3, 9 Abs. 2 Nr. 3 BuchPrG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Online-Versandbuchhandlung kein Fördermodell für den Vertrieb wissenschaftlicher Bücher betreiben darf, welches beinhaltet, dass der Kunde lediglich 90% des Ladenpreises zahlt und der Rest aus einem von verschiedenen Unternehmen gesponserten „Fördertopf“ entrichtet wird. Da die Buchhandlung die am Fördertopf beteiligten Unternehmen auch auf ihrer Homepage als Partnerunternehmen ausgewiesen und damit Werbung für die Unternehmen betrieben habe, sei das für den Fördertopf vereinnahmte Geld auch als Gegenleistung für diese Werbemaßnahme zu verstehen. Im Ergebnis erhalte die Händlerin also nicht die vollen 10% Restkaufpreis, weil ein Teil dieses Geldes auf die Werbung entfalle. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

  • veröffentlicht am 16. September 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBSG, Urteil vom 17.12.2009, Az. B 3 KR 14/08 R
    § 129 Abs 5a SGB V

    Das Bundessozialgericht (BSG) hat entschieden, dass für nach Deutschland importierte Fertigarzneimittel Apothekenabgabepreise nicht gelten, weder aufgrund der Preisvorschriften nach dem AMG noch aufgrund des § 129 Abs 5a SGB V. Die inländischen Arzneimittel-Preisvorschriften sind folglich als klassisches hoheitliches Eingriffsrecht nicht auf Arzneimittel anwendbar, die sich außerhalb des Inlands befinden (BSG, Urteil vom 28.7.2008, Az. B 1 KR 4/08 R, RdNr 23 ff. = BSGE 101, 161). Der BGH hat jüngst eine entgegengesetzte Rechtsansicht verkündet und den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes angerufen.

  • veröffentlicht am 16. September 2010

    BGH, Urteil vom 09.09.2010, Az. I ZR 193/07
    §§
    3; 4 Nr. 11 UWG; § 7 Abs. 1 S. 1 HWG; § 78 Abs. 2 S. 2, S. 3, Abs. 3 S. 1 AMG; § 1 Abs. 1, Abs. 4; § 3 AMPreisVO

    Der BGH hat in einer Reihe von zusammengefassten Verfahren entschieden, dass Bonussysteme von Apotheken bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln, etwa durch Preisnachlässe, die Rückerstattung der Praxisgebühr, Einkaufsgutscheine und/oder Prämien nicht per se, aber nach den jeweiligen konkreten Umständen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen können. Die Kläger sahen in den Bonussystemen Verstöße gegen die im Arzneimittelrecht enthaltenen Preisbindungsvorschriften sowie gegen das im Heilmittelwerberecht geregelte Verbot von Werbegaben. Der Senat wies darauf hin, dass § 7 Abs. 1 S. 1 HWG Werbegaben erlaube. Der BGH ahbe eine Werbegabe im Wert von 1,00 EUR noch als zulässig angesehen, bei einer Werbegabe im Wert von 5,00 EUR dagegen eine spürbare Beeinträchtigung bejaht. (mehr …)

  • veröffentlicht am 22. Dezember 2009

    Wie heise.de vermeldet (JavaScript-Link: Newsmeldung), wurden in diesem Jahr die Weihnachtsgeschenke erstmals häufiger online als per Post oder Telefon bestellt. Dadurch sei das klassische Versand-handelsgeschäft mit 2,7 Milliarden Umsatz im November und Dezember erstmals hinter den Onlinehandel mit 3,1 Millliarden Euro zurückgefallen. Insgesamt wurde nach Auskunft des bvh (Bundesverband des Deutschen Versandhandels) durch die Zuwächse im Internet dem deutschen Versandhandel ein Umsatzplus beschert. Die Bestellungen waren dabei bunt gemischt, von Büchern und CDs über Unterhaltungselektronik und Haushaltsgeräte bis hin zu Schmuck und Parfüm wird sich alles auf dem Gabentisch finden. Beispielsweise beim Versandhändler Neckermann mussten am letzten Adventswochenende noch Sonderschichten eingelegt werden, um die Bestellungen rechtzeitig bearbeiten zu können.

  • veröffentlicht am 9. November 2008

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDer Bundesverband des Deutschen Versandhandels hat die aktuellen Zahlen der Onlinehandelsbranche bekannt gegeben (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: bvh Zahlen). Auch in diesem Jahr ist die Entwicklung trotz wirtschaftlicher Krisen als positiv zu vermelden. Erstmals wurde mit 31,44 Millionen Online-Käufern die 30-Millionen-Marke übersprungen und über 50% aller Warenbestellungen der Versandhandelsbranche werden in diesem Jahr über das Internet getätigt.

    Der bvh zitiert unter genanntem Link auch die Quelle-Weihnachtsstudie, nach der die Mehrheit der befragten Verbraucher angaben, dass die derzeit kritischen Wirtschaftsprognosen ihren Weihnachtseinkauf nicht beeinflussen werden (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Quelle Weihnachtsstudie). Angesichts dieser Zahlen wünschen auch wir allen Onlinehändlern ein erfolgreiches und störungsfreies Weihnachtsgeschäft 2008.

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