Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hamburg: Internet-Buchhändler haftet doch für urheberrechtswidrige Inhalteveröffentlicht am 30. Oktober 2013
LG Hamburg, Urteil vom 11.10.2013, Az. 310 O 111/13
§ 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB; § 22 S. 1 KUGDas LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler, der Bücher und Kalender im Internet anbietet, für die unautorisierte Verbreitung von Fotos eines Künstlers in einem Kalender haftet. Er könne sich nicht auf die Unkenntnis einer fehlenden Nutzungsberechtigung berufen, so dass zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr die Abgabe einer Unterlassungserklärung erforderlich sei. Ein „Buchhändlerprivileg“ insoweit, dass der Händler von Druckwerken nicht für die Inhalte zur Verantwortung zu ziehen sei, gebe es nicht. Der Buchhändler sei durch Regressansprüche gegen Lieferanten und Regelungen zur Unverhältnismäßigkeit bei Vernichtung und Rückruf ausreichend geschützt. Das OLG München hat dies erst kürzlich anders gesehen (hier). Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: Zur Abgrenzung von zulassungsfreien Kosmetika zu zulassungspflichtigen Arzneimittelnveröffentlicht am 11. Juni 2013
LG Köln, Urteil vom 16.05.2013, Az. 31 O 541/12
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 21 Abs. 1 AMGDas LG Köln hat entschieden, dass eine Mundspülllösung mit antibakterieller Wirkung zum Vertrieb einer arzneimittelrechtlichen Zulassung bedarf. Es handele sich nicht um ein bloß kosmetisches Mittel, da es eine so genannte pharmakologische Wirkung habe, d.h. im Sinne eines Funktionsarzneimittels Einfluss auf physiologische Funktionen des Menschen nehme. Der Bestandteil Chlorhexidin diene dazu, bakteriell bedingte Entzündungen des Zahnfleisches (also eine Krankheit) zeitweise unterstützend zu behandeln. Ein Vertrieb des streitgegenständlichen Mittels ohne Zulassung sei daher rechtswidrig. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Der Nachweis der Zulassung eines Pflanzenschutzmittels setzt voraus, dass dieses in der (Primär-) Verpackung vertrieben wirdveröffentlicht am 19. Februar 2013
BGH, Urteil vom 17.01.2013, Az. I ZR 187/09
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 11 Abs. 1 Satz 1 PflSchG 2002 ; Art. 3 Abs. 1 EU-RL 91/414/EWG, Art. 28, Art. 31 Abs. 3 Buchst. e und EU-VO Nr. 1107/2009, § 2 Nr. 17 PflSchG 2012Der BGH hat entschieden, dass ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Pflanzenschutzmittel ohne die bei der Zulassung vorgelegte Primärverpackung vertrieben wird. Das eigentliche Problem lag darin, dass der verklagte Importeur, welcher das importierte Pflanzenschutzmittel umverpackt hatte, durch die fehlende Primärverpackung nicht darlegen konnte, dass es sich bei dem von ihm in Verkehr gebrachten Mittel um das Mittel der klagenden Herstellerin handelte, für das eine Zulassung bestand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Markenverletzung durch nachträgliches Hinzufügen eines Echtheitszertifikatsveröffentlicht am 22. Oktober 2012
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.11.2009, Az. 6 U 160/08
§ 14 MarkenGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass ein Markeninhaber gegen den Vertrieb von mit seiner Marke gekennzeichneter Ware vorgehen kann, wenn diese von einem Dritten nachträglich mit einem Echtheitszertifikat versehen wird. Dies gelte auch dann, wenn dem Inverkehrbringen der Ware an sich zugestimmt wurde. Selbst wenn es sich bei dem Echtheitszertifikat um ein solches des Markeninhabers handele, ist die nachträgliche Anbringung unzulässig, wenn das Zertifikat nicht seitens des Markeninhabers der konkreten Ware zugeordnet worden sei. Der Erschöpfungsgrundsatz greife in diesem Zusammenhang nicht. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Köln: T-Shirts mit einem „Scheiss-RTL“-Logo verstoßen gegen Markenrechte des TV-Sendersveröffentlicht am 5. Oktober 2012
LG Köln, Urteil vom 25.09.2012, Az. 33 O 719/11
§ 14 MarkenGDas LG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von T-Shirts mit dem Logo des Fernsehsenders RTL mit dem Zusatz „Scheiß“ (statt „Mein RTL“) gegen Markenrechte verstößt und daher unzulässig ist. Von der Meinungs- oder Kunstfreiheit sei die Gestaltung nicht gedeckt. Die Marke werde auf unlautere Weise für eine Herabwürdigung des Markeninhabers ausgenutzt. Die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor, wir werden diese nach Erscheinen nachreichen.
- LG Hamburg: Online-Händler haftet für unlizenzierte Konzert-DVDsveröffentlicht am 4. Oktober 2012
LG Hamburg, Beschluss vom 13.04.2012, Az. 308 O 125/12
§ 97 UrhG
Das LG Hamburg hat entschieden, dass ein Onlinehändler (hier: bei Amazon) für den Vertrieb nicht lizenzierter Konzertaufnahmen auf DVD haftet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn ihm erkennbar gewesen sei, dass es sich um urheberrechtsverletzendes Material handele. Vorliegend sei dies allerdings offensichtlich gewesen. Damit bleibt das LG Hamburg bei seiner bisherigen Rechtsprechung (hier). - LG Wiesbaden: Der Versandpartner einer Apotheke darf nicht den Eindruck des Direktvertriebs von Arzneimitteln erweckenveröffentlicht am 28. Juni 2012
LG Wiesbaden, Urteil vom 07.12.2011, Az. 11 O 29/11
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 43 AMG, § 11a ApoGDas LG Wiesbaden hat entschieden, dass die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel nur durch Apotheken erfolgen darf. Zwar dürfe sich der Apotheker für den Versand solcher Arzneimittel eines Logistik-Unternehmens bedienen, jenes dürfe allerdings nicht den Anschein erwecken, selbst die Arzneimittel zu vertreiben. Im letzteren Fall liege ein nicht erlaubtes In-den-Verkehr-bringen von Arzneimitteln durch Dritte vor. Dies sei auch dann der Fall, wenn das Drittunternehmen durch seine Werbung den Eindruck erwecke, dass Arzneimittel direkt dort bestellt und erworben werden könnten. Dies würde der gesetzlich vorgesehen Alleinverantwortlichkeit der Apotheken zuwider laufen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - OLG Köln: Ausstellung von urheberrechtsverletzender Ware auf einer Messe ist Verbreitungshandlungveröffentlicht am 6. Februar 2012
OLG Köln, Urteil vom 11.11.2011, Az. 6 U 43/11
§ 17 UrhG, § 97 Abs. 2 UrhG, § 101 Abs. 1 und 3 UrhG
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Ausstellung eines urheberrechtsverletzenden Produkts eines ausländischen Herstellers (hier: unfreie Bearbeitung eines Kinderhochstuhls) auf einer Messe im Inland eine Verbreitungshandlung darstellt, die Auskunfts- und Schadensersatzansprüche des Verletzten begründet. Vorliegend war das Produkt in 3 aufeinander folgenden Jahren auf einer Messe präsentiert worden. Daraus sei die Bereitschaft zu entnehmen, den deutschen Fachbesuchern das ausgestellte Produkt selbst oder durch Vertriebspartner liefern zu wollen, zumal ein an die inländischen Verkehrskreise gerichtetes Anbieten im Sinne von § 17 Abs. 1 UrhG bereits dann vorliege, wenn im Inland zum Erwerb in einem ausländischen Staat aufgefordert wird, in dem die Veräußerung kein Urheberrecht verletze. Zum Volltext der Entscheidung: - LG Düsseldorf: Zur Markenverletzung beim Vertrieb von nicht autorisierten Reimportenveröffentlicht am 11. Januar 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 01.06.2011, Az. 2a O 393/10
Art. 9 Abs. 1 a) GMV, Art. 98 GMV; § 14 Abs. 2 Nr. 1, Abs. 5 MarkenGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Vertrieb eines Markenparfüms, ohne vom Rechtsinhaber im Rahmen des bestehenden selektiven Vertriebssystems dafür autorisiert zu sein, markenrechtswidrig ist. Berufe sich die Beklagte darauf, dass die streitgegenständlichen Parfüms bereits im in der EU mit Zustimmung des Rechtsinhabers in Verkehr gebracht worden seien, also bereits Erschöpfung vorliege, müsse sie diese Behauptung beweisen. Dies sei vorliegend nicht geschehen. Das pauschale Bestreiten der klägerischen Behauptung, dass den ausländischen Depositären der Reimport untersagt sei, sei deshalb auch nicht beachtlich. Schließlich sei auch unerheblich, dass die Beklagte nach eigenem Bekunden nicht habe erkennen können, für welchen Markt die Parfüms bestimmt gewesen seien, denn auf ein Verschulden komme es nicht an. Zum Volltext der Entscheidung:
- AG Düsseldorf: „Advent, Advent, ein Gedichtlein brennt“ / Zum Schadensersatz beim Diebstahl von Adventsgedichtenveröffentlicht am 12. Dezember 2011
AG Düsseldorf, Urteil vom 30.03.2011, Az. 57 C 14084/10
§ 97 Abs. 2 UrhG, § 2 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 UrhG, § 19a UrhG
Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass für den unbefugten Vertrieb eines Adventsgedichts in einem Onlinemagazin über einen Zeitraum von 4 Monaten ca. 600,00 EUR Schadensersatz an die Dichterin zu zahlen sind. Zugrunde gelegt wurde die Berechnung die Preisliste der Rechteinhaberin, die einen Betrag von 0,75 EUR pro Zeichen vorsah. Dies sah das Gericht als angemessen an, da es sich nicht um Fantasiepreise handeln würde. Dazu habe die Beklagte noch Abmahnkosten von mehr als 500,00 EUR zu tragen, da eine Deckelung der Abmahnkosten wegen des gewerbsmäßigen Vertriebs nicht in Betracht komme. Das LG Potsdam hatte für den Lizenzschadensersatz von Gedichten mangels Preislisten des Rechtsinhabers noch die „Honorartabelle des Deutschen Journalistenverbands“ mit der Rubrik „Kurzgeschichten“ herangezogen. Zum Volltext der Entscheidung:
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