Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- Studie: Das Onlinemarketing der Zukunftveröffentlicht am 13. Januar 2009
Nach einer Studie des Softwarehauses EPOQ GmbH (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie) wird in der Zukunft des Onlinemarketings auf folgende Bereiche Wert zu legen sein: Intelligente Web 2.0-Technologien, Suchmaschinen-Optimierung, elektronische Newsletter und integriertes E-Mail-Marketing. Weiterhin genannt werden Online-Pressearbeit, Markenführung im Internet, Performance-Marketing, Couponing und Sponsoring sowie allgemeines SMS-Marketing. Bei diesen Marketingformen sollte allerdings tunlichst auf die Einhaltung geltenden Rechts geachtet werden, um nicht erhebliche finanzielle Verluste auf Grund von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen zu erhalten. Dies gilt insbesondere für elektronische Newsletter und SMS-Marketing.
- BGH: Zur Berechnung des Schadensersatzes bei Verstoß gegen ein fremdes Urheberrechtveröffentlicht am 13. Januar 2009
BGH, Urteil vom 02.10.2008, Az. I ZR 6/06
§ 97 UrhGDer Bundesgerichtshof hat entschieden, dass bei der Ermittlung einer angemessenen Lizenzgebühr als Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten – in vorliegendem Fall an einem Musikwerk, dass in einem TV-Werbespot verwendet wurde – auf frühere Vereinbarungen der Parteien über die Gewährung von Nutzungsrechten zurückgegriffen werden kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die frühere Vereinbarung auch dem objektiven Wert der eingeräumten Nutzungsberechtigung entspricht. Ist dies nicht der Fall, ist der objektive Wert an Hand branchenüblicher Vergütungssätze und Tarife zu ermitteln.
(mehr …) - OLG Köln: Die verdeckte Einholung des Einverständnisses eines Verbrauchers zur Durchführung von Werbetelefonaten ist wettbewerbswidrigveröffentlicht am 6. Januar 2009
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 23.11.2007, Az. 6 U 95/07
§ 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 95 Abs. 2 TKGDas OLG Köln hat mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass eine Datenschutzerklärung und die Einwilligung des Verbrauchers zur werblichen Verwendung seiner Daten differenziert auszugestalten ist. Die Vertragsbestimmung „Ich bin damit einverstanden, dass meine Vertragsdaten von den Unternehmen des Konzerns … zur Kundenberatung, Werbung, Marktforschung und bedarfsgerechten Gestaltung der von mir genutzten Dienstleistungen verwendet werden. (Meine Vertragsdaten sind die zur gegenseitigen Vertragserfüllung [Vertragsabschluss, -änderung, -beendigung; Abrechnung von Entgelten] erforderlichen und feiwillig angegebenen Daten …“ benachteilige daher Verbraucher unangemessen i.S. des § 307 Abs. 1 BGB, weil sie auch das Einverständnis des Verbrauchers zu telefonischer Werbung umfasse und hierbei den von der Rechtsprechung insbesondere zu § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG entwickelten Kriterien nicht genüge.
(mehr …) - LG Hamburg: Zu den Bedingungen einer wirksamen Einwilligung in Telefonwerbungveröffentlicht am 5. Januar 2009
LG Hamburg, Urteil vom 14.02.2008, Az. 315 O 823/07
§§ 3, 7 Abs. 2, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGBDas LG Hamburg hat sich zu der Frage geäußert, unter welchen Umständen eine Einwilligung des Verbrauchers auch Werbeanrufe an den jeweiligen Verbraucher erlaubt. Einem Verbraucher war die Teilnahme an einem Gewinnspiel ermöglicht worden. Im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sei es zwar zulässig, dass die Antragsgegnerin – auch in AGB – die Einwilligung in Telefonanrufe zu Werbezwecken vorformuliere. Diese Einwilligung könne sich aber nur auf den konkreten Zweck, die Teilnahme an einem Gewinnspiel, beziehen, zumal nicht ersichtlich war, dass es sich bei einer Gewinnbenachrichtigung um einen Werbeanruf handeln könne. Jeder über diesen Zweck hinausgehende Anruf stehe nicht mehr mit dem konkreten Anlass, der konkreten Beziehung zwischen Verbraucher und Antragsgegnerin, in einem Zusammenhang. Vielmehr beziehe sich die Einwilligung, die überdies sehr weit gefasst sei, auf jedes erdenkliche telefonische Angebot durch die Antragsgegnerin. Hinzu trete, dass durch die streitgegenständliche Klausel eine Verknüpfung zwischen dem Gewinn („Anruf zur Gewinnbenachrichtigung“) und der Einwilligung in „weitere interessante telef. Angebote“ hergestellt werde. Dem so angesprochenen Verbraucher werde auf diese Weise vermittelt, dass er den Gewinn nur erhalten könne, wenn er auch in die telefonische Kontaktaufnahme zwecks weiterer interessanter Angebote einwilligt. Dies sei nicht zumutbar.
- LG Berlin: Eigenbuchungen eines Affiliates zur Erhöhung der Provision stellen Vertragsbruch darveröffentlicht am 22. Dezember 2008
LG Berlin, Urteil vom 23.10.2008, Az. 32 O 501/08
§§ 935, 938, 936 ZPO, 1004 Abs. 1 Satz 2, 823 Abs. 2, 263 BGB, 8 Abs. 1 und 2 S. 3 UWGDas LG Berlin hat entschieden, dass die Eigenbuchungen eines Affiliates im Rahmen eines Affiliate-Programmes als betrügerische Handlung und damit als Vertragsbruch zu bewerten sind. Im zu entscheidenden Fall generierte der Affiliate, ein Reiseveranstalter, Provisionszahlungen des Merchants, indem er Eigenbuchungen (über Mitarbeiter, Freunde, Bekannte) über den Affiliate-Link tätigte, deren Provisionswert den Buchungswert überschritt. Die Gegenleistung wurde nicht erbracht, d.h. die gebuchten Reisen nicht angetreten. Trotz der klaren Bewertung dieses Verhaltens als Straftat sah sich das Gericht im vorliegenden Fall gehalten, den Erlass einer einstweiligen Verfügung abzulehnen. Die Berliner Richter waren der Auffassung, dass die Wiederholungsgefahr, die Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Verfügung ist, durch eine vor dem Verfahren ausgesprochene Kündigung des Vertrages durch den Merchant bereits gebannt worden sei. Die für den einstweiligen Rechtsschutz erforderliche Dringlichkeit sei damit nicht mehr gegeben. Seine bestehenden Ansprüche hat der Merchant daher im Hauptsacheverfahren zu verfolgen.
- OLG Köln: Zu dem Beginn der Verjährungsfrist von Unterlassungsansprüchen bei einer wettbewerbswidrigen Werbungveröffentlicht am 18. Dezember 2008
OLG Köln, Urteil vom 01.06.2007, Az. 6 U 232/06
§§ 5, 11 Abs. 2 UWGDas OLG Köln hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, wann die Verjährung von Ansprüchen wegen wettbewerbswidriger Werbung beginnt. Zu unterscheiden ist demnach zwischen Werbung in einem Prospekt/einer Zeitschrift und Werbung im Internet bzw. es ist zu differenzieren, ob eine Einzelhandlung oder eine Dauerhandlung (fortwährende Störung) in Rede steht. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt bei einer Einzelhandlung mit deren Abschluss, bei einer Dauerhandlung mit der Beendigung des störenden Eingriffs. Das Gericht unterscheidet die Art der Störung danach, ob es der Verletzer noch in der Hand hat, die Störung zu beseitigen. Bei Schalten einer Zeitungsanzeige ist dies nach Aufgabe der Anzeige nicht mehr der Fall, denn es besteht keine Möglichkeit für den Verletzer, auf Häufigkeit und Dauer der Leserkontakte Einfluss zu nehmen. Die Verjährung beginnt dann mit dem Tag, an dem der Anspruchsteller nach Erscheinen der Anzeige Kenntnis von diesem Verstoß erlangt, zu laufen. Im Falle der Internetwerbung beginnt die Verjährung nach Kenntnis des Anspruchstellers sowie Entfernung der Werbung aus dem Internet.
- OLG Zweibrücken: Ergebnis der Stiftung Warentest kann nicht ohne weiteres für baugleiches Gerät verwendet werdenveröffentlicht am 15. Dezember 2008
OLG Zweibrücken, Urteil vom 18.09.2008, Az. 4 U 38/07
§§ 3, 5 Abs. 2 Nr. 3, 6, Abs. 2 Nr. 2, 8 Abs. 1, 3 Nr. 1 UWGDas OLG Zweibrücken hat in diesem Urteil darauf hingewiesen, dass für die Verwertung von Untersuchungsergebnissen der Stiftung Warentest im Rahmen von Werbung bestimmte Standards gelten. Nach diesen Stiftung-Warentest-Empfehlungen (Nr. 2) dürfe eine Untersuchung nicht mit einem Produkt in Zusammenhang gebracht werden, für das sie nicht gelte. Diese zunächst sinnfällige Aussage des Urteils wird im Folgenden verständlich. Werde ein Qualitätsurteil für ein gleiches Produkt, welches von der Untersuchung nicht erfasst war, benutzt, dürfe es nicht ohne Erwähnung des konkret untersuchten Produkts verwendet werden. Demzufolge sei eine Werbung, die ein Testergebnis der Stiftung Warentest für ein anderes, aber technisch baugleiches Modell verwende, nur zulässig, wenn die Werbung deutlich mache, dass nicht das beworbene, sondern der baugleiche andere Artikel getestet wurde.
(mehr …) - OLG Düsseldorf: Zur Schadensersatzpflicht der Werbeagentur bei Lieferung wettbewerbswidrigen Werbematerialsveröffentlicht am 11. Dezember 2008
OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.03.2003, Az. 5 U 39/02
§§ 675, 631 BGBDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Werbeagentur ihrem Kunden haftet, wenn dieser nach Nutzung des von der Werbeagentur zur Verfügung gestellten Werbekonzepts von einem Wettbewerber auf Grund eines Wettbewerbsverstoßes kostenpflichtig auf Unterlassung in Anspruch genommen wird. Das Oberlandesgericht wies darauf hin, dass die Werbeagentur die rechtliche Zulässigkeit der Werbung zu überprüfen habe. Nicht ausreichend sei dagegen der bloße Hinweis, dass man die Werbemaßnahme rechtlich nicht habe überprüfen lassen. Dies hebe die grundsätzliche Mangelhaftigkeit des abgelieferten Werks nicht auf. Die Werbeagentur hatte eingewandt, sie habe nur Vorschläge zum internen Gebrauch gemacht. Eine Rechtsprüfung sei nicht vereinbart gewesen. Zu einer rechtlichen Prüfung sei sie auch sonst nicht verpflichtet. Sie habe nur die Entscheidungsfindung der Klägerin vorbereitet. Zu einem Hinweis auf das Erfordernis einer rechtlichen Prüfung an die Klägerin sei sie nicht verpflichtet gewesen.
- Studie: Affiliate-Werbung gefragt wie nieveröffentlicht am 8. Dezember 2008
Nach einer vom Branchenverband BITKOM e.V veröffentlichten Studie zum Affiliate-Management genießt diese Werbe- und Vertriebsform einen wachsenden Zuspruch. Rund 79% der Unternehmen planten in Zukunft, diese Werbeform auszubauen. Es handele sich um ein besonders effizientes und risikoreduziertes Geschäfts- modell, so der BITKOM (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: Studie Affiliate Management). Das Affiliate-Management bedarf indes sorgfältiger Überwachung, wie Beispiele aus der Rechtsprechung zeigen (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: OLG München; AG Pforzheim).
- Studie: Welches Banner zieht die meiste Aufmerksamkeit auf sich?veröffentlicht am 4. Dezember 2008
Mit der Frage, welches Werbebannerformat die meiste Aufmerksamkeit auf sich zieht, hat sich im Januar 2008 die Plattform marketingsherpa.com auseinandergesetzt. Die dazugehörige anschauliche Grafik findet sich im e-Commerce-blog wieder (? Klicken Sie bitte auf den folgenden Link, der JavaScript verwendet: Bannerwerbung), der gleichzeitig darauf hinweist, dass die Bannerwerbung generell nicht sonderlich effektiv ausfällt. Am schlechtesten soll das Bannerformat 468 x 60, am besten hingegen die Bannergröße 300 x 250 wirken.