Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: YouTube-Werbefilme für Pkw müssen Angaben nach der EnVKV enthaltenveröffentlicht am 3. August 2015
OLG Köln, Urteil vom 29.05.2015, Az. 6 U 177/14
§ 4 Nr. 11 UWG; § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKVDas OLG Köln hat entschieden, dass Werbefilme für Pkw auf dem YouTube-Kanal eines Autoherstellers Pflichtangaben nach der EnVKV zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen enthalten müssen, soweit in dem Werbefilm Angaben zur Motorisierung auftauchen. Die EnVKV nenne als Werbematerial nur beispielhaft Texte und Bilder, Laufbilder (Filme) seien jedoch nicht ausgenommen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Falsche UVP bei Amazon – Händler haftetveröffentlicht am 31. Juli 2015
OLG Köln, Urteil vom 24.04.2015, Az. 6 U 175/14
§ 8 Abs. 4 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine nicht zutreffende unverbindliche Preisempfehlung, die bei einem Angebot auf der Amazon-Plattform dargestellt wird, in den Verantwortungsbereich des dort tätigen Händlers fällt. Auch wenn der Händler sich an ein bereits existierendes Angebot, welches die falsche UVP enthält, „angehängt“ habe, sei er für die irreführende Angabe verantwortlich und dementsprechend zur Unterlassung verpflichtet. Es stehe dem Händler schließlich frei, ob er eine Plattform wie Amazon nutze, dann müsse er sich auch Verstöße wie eigenes Fehlverhalten zurechnen lassen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Ravensburg: Verbot von Schleichwerbung, die als redaktioneller Beitrag getarnt istveröffentlicht am 30. Juli 2015
LG Ravensburg, Urteil vom 20.03.2015, Az. 8 O 2/15
§ 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 Abs. 1, Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Beitrag in der kostenlosen Zeitschrift von Sanitätsfachgeschäften eine unzulässige Schleichwerbung darstellt, wenn in diesem in einseitig lobender Form über Produkte eines Anbieters berichtet wird, ohne diesen Beitrag als „Werbung“ oder „Anzeige“ zu kennzeichnen. Der Verbraucher müsse vor dem Lesen eines Artikels darüber informiert sein, dass es sich um Werbung und nicht um einen redaktionellen Beitrag handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: „Detox“ ist eine nicht zugelassene gesundheitsbezogene Bezeichnung für Kräuterteeveröffentlicht am 28. Juli 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 22.05.2015, Az. 38 O 119/14
§ 4 Nr. 11 UWG, § 5 Abs. 2 Nr. 1 UWG; § 11 Abs. 1 Nr. 1, 2 LFGB, § 12 Abs. 1 Nr. 1 LFGB; Art. 10 HCVODas LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Bezeichnung „Detox“ für eine Kräutertee-Mischung unlauter und daher zu unterlassen ist. Es handele sich um eine gesundheits- bzw. krankheitsbezogene Angabe, welche nicht zugelassen sei. „Detox“ werde vom allgemeinen Verkehr als „Entgiftung“ interpretiert, was eine Wirkung auf den Körper suggeriere. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Die Werbung eines Goldankäufers mit „Top Preisen“ ist wettbewerbsrechtlich zulässigveröffentlicht am 27. Juli 2015
OLG Köln, Urteil vom 19.06.2015, Az. 6 U 173/14
§ 339 S. 2 BGB; § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung eines Goldankäufers mit „Goldankauf zu Top Preisen“ keine unzulässige Spitzenstellungsbehauptung darstellt und daher zulässig ist. Durch die Formulierung werde lediglich ausgedrückt, dass es sich um ein günstiges, d.h. überdurchschnittlich gutes Angebot handele. Es liege auch kein kerngleicher Verstoß gegen eine zuvor abgegebene Unterlassungserklärung wegen einer Werbung mit „Höchstpreisen“ vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ ist keine irreführende Werbebehauptungveröffentlicht am 22. Juli 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 16.06.2015, Az. 6 U 26/15
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass der Werbeslogan eines Mobilfunkanbieters „Kein Netz ist keine Ausrede mehr“ nicht irreführend ist. Der Verbraucher gehe bei dem in humorvollem Zusammenhang geäußerten Satz nicht davon aus, dass eine vollständige, lückenlose Netzabdeckung geboten werde. Es genüge daher, wenn seitens des Anbieters die zum Zeitpunkt der Werbung technisch höchstmögliche Verbindungsdichte zur Verfügung gestellt werde, was vorliegend der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Brandenburg: Zertifizierung der Druckqualität von Farbbandkassetten durch die Deutsche Post ist nicht irreführendveröffentlicht am 20. Juli 2015
OLG Brandenburg, Urteil vom 30.06.2015, Az. 6 U 70/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und S. 2 Nr. 1 UWGDas OLG Brandenburg hat entschieden, dass die Werbung für Farbbandkassetten für Frankiermaschinen mit u.a. „3-er Set Farbbandkassette für F… 30. Deutsche Post zertifiziert Druckqualität für Optimail 30!“ nicht irreführend und daher zulässig ist. Entgegen der Ansicht der Klägerin sei durch die Art der konkreten Darstellung für die maßgeblichen Verkehrskreise zweifelsfrei feststellbar, dass sich die Zertifizierung auf die Druckqualität beziehe und nicht auf die Farbkassette als solche. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Stuttgart: Versender von medizinischen Hilfsmitteln darf nicht mit dem Slogan „Zuzahlung zahlen Sie übrigens bei uns nicht, das übernehmen wir für Sie!“ werben.veröffentlicht am 17. Juli 2015
OLG Stuttgart, Urteil vom 09.07.2015, Az. 2 U 83/14
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 43b Abs. 1 SGB V, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2a HWGDas OLG Stuttgart hat entschieden, dass ein Händler von Heilmitteln (hier: für Diabetiker) es zu unterlassen hat, damit zu werben, dass Zuzahlungen vom Händler getragen werden, soweit es sich nicht um eine geringfügige Zuzahlung handelt, die nicht höher als 1,00 EUR liegt. Der Senat urteilte zwar, dass es sich bei den Zuzahlungsvorschriften des Sozialen Gesetzbuches V nicht um Marktverhaltensregeln im Sinne des § 4 Nr. 11 UWG handele; gleichwohl sei die Werbung zu unterlassen, da sie zugleich gegen § 7 HWG verstoße. Der Zuzahlungsverzicht sei in den Augen des Verbrauchers „ein Geschenk“ des Anbieters, der ab einer Summe von 1,00 EUR auch nicht mehr geringfügig sei. § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a HWG half dem Anbieter übrigens nicht: Dieser erfasse nicht Erstattungen von Zuzahlungen nach dem SGB V: Was im SGB V verboten sei, könne nicht über das HWG erlaubt sein (sog. „Gebot der Einheitlichkeit der Rechtsordnung“).
- AG Bonn: Kostenpflichtige Eintragung in ein Internet-Branchenverzeichnis auf Grund eines „Cold Call“ ist unzulässigveröffentlicht am 10. Juli 2015
AG Bonn, Urteil vom 23.06.2015, Az. 109 C 348/14
§ 823 Abs. 1 BGB, § 242 BGB; § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWGDas AG Bonn hat entschieden, dass ein sog. „Cold Call“, ein Werbeanruf ohne vorherige Einwilligung des Angerufenen, nicht zu einem kostenpflichtigen Eintrag in ein Internet-Branchenverzeichnis führt. Vorliegend stehe dem Angerufenen – unabhängig von der Frage eines gültigen Vertrages – zumindest ein von dem Bestehen der klägerischen Forderung abhängiger, gegenläufiger eigener Schadensersatzanspruch in gleicher Höhe aus § 823 Abs. 1 BGB zu, da durch den rechtswidrigen Anruf eine Verletzung des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebes vorliege. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Die von mytaxi angebotenen Rabatte verstoßen gegen das Wettbewerbsrechtveröffentlicht am 8. Juli 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 16.06.2015, Az. 44 O 23/15 KfH
§ 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 39 Abs. 3 PBefG, § 51 Abs. 5 PBefG
Das LG Stuttgart hat entschieden, dass eine Werbeaktion von den Betreibern des Buchungsservices mytaxi, nach welcher dieser 50 % des Taxifahrpreises übernahm, wenn der Kunde die Fahrt über die mytaxi-App der Beklagten gebucht und darüber auch bezahlt hatte, gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Unbeachtlich war, dass der Taxiunternehmer grundsätzlich den vollen Fahrpreis erhielt, abzüglich einer an die Beklagte zu bezahlenden Vermittlungsprovision, während dem Kunden 50 % des vollen Fahrpreises von der Beklagten erstattet wurden. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)