Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Hamburg: Irreführende Werbung durch Täuschung über Nutzer eines Produktsveröffentlicht am 4. September 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 19.01.2015, Az. 5 U 203/11
§ 5 UWG; § 670 BGB, § 677 BGB, § 683 BGBDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für Fußballschuhe, in welcher eine große Anzahl bekannter Fußball-Profis abgebildet ist, irreführend ist, wenn nicht tatsächlich alle diese Fußballer die beworbenen Schuhe nutzen. Dadurch würden unzutreffende Qualitätsvorstellungen beim Werbeadressaten geweckt, welche seine Kaufentscheidung beeinflussen können. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Stuttgart: Arzt darf grundsätzlich nicht mit kostenlosen Arztleistungen werbenveröffentlicht am 3. September 2015
LG Stuttgart, Urteil vom 13.08.2015, Az. 11 O 75/15 – nicht rechtskräftig
§ 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG, § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWGDas LG Stuttgart hat entschieden, dass Ärzte, anders als Händler, nicht mit kostenlosen Zugaben werben dürfen. Im vorliegenden Fall ging es um Gutscheine eines Zahnarztes für eine kostenfreie Zahnreinigung. Kostenlose Zuwendungen sind gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 4 HWG aber nur dann erlaubt, wenn die Zuwendung aus der Erteilung von Auskünften oder Ratschlägen besteht. Dies war vorliegend nicht der Fall; vielmehr würde die Zahnreinigung eine individuelle ärztliche Leistung darstellen. Der Einwand des Zahnarztes, es handele sich um eine Zuwendung von geringem Wert gemäß § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 HWG ließ die Kammer angesichts von Gesamtkosten in Höhe von ca. 100,00 EUR nicht gelten (vgl. zum Verbot von Werbung mit kostenlosen Arztleistungen: LG Hamburg, Urteil vom 14.10.2014, Az. 312 O 19/14; OLG München, Urteil vom 08.10.2009, 6 U 1575/08; OLG Hamburg, Beschluss vom 03.03.2008, Az. 3 W 28/08).
- OLG Düsseldorf: Die Bezeichnung des Konkurrenzprodukts als „Sondermüll“ ist ein unzulässiger Werbevergleichveröffentlicht am 3. September 2015
OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.03.2014, Az. I-20 U 151/13
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 6 Abs. 2 Nr. 5 UWGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Informationsschreiben eines Unternehmens an Fachkreise für Wärmedämmverbundsysteme, welches ein Produkt eines Mitbewerbers als „Dämmfalle“ und „Sondermüll“ bezeichnet, einen unzulässigen Werbevergleich enthält. Der Mitbewerber, der durch die konkrete Nennung seines Produkts identifizierbar sei, werde dadurch in unlauterer Weise herabgewürdigt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Zur Abgrenzung von redaktionellen Beiträgen und Werbungveröffentlicht am 2. September 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 13.06.2013, Az. 3 U 15/12
§ 3 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 3 Anhang Nr. 11 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 1 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass es für die Kennzeichnung eines redaktionellen Textes als Werbung nicht ausreicht, wenn sich dieser Text neben einem eindeutig werblichen Gewinnspiel befindet und sich inhaltlich auch darauf bezieht. Für den Leser müsse sofort und zweifelsfrei – nicht erst nach Analyse des Textes – erkennbar sein, dass die Beschreibung der Bewerbung des Angebots diene und nicht von der Redaktion verantwortet werde. Dies sei vorliegend nicht der Fall gewesen, eine ausdrückliche Kennzeichnung als „Anzeige“ sei nicht erfolgt. Zum Volltext der Entscheidung:
- KG Berlin: Ein nicht als solcher gekennzeichneter Werbe-Link ist unzulässige Schleichwerbungveröffentlicht am 25. August 2015
KG Berlin, Urteil vom 30.06.2006, Az. 5 U 127/05
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWGDas KG Berlin hat entschieden, dass ein Link in einem Internetportal, der auf eine Werbeanzeige führt und nicht entsprechend gekennzeichnet ist, eine unlautere Schleichwerbung darstellt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Verschleierte Werbung durch Preisausschreiben im Rahmen eines redaktionellen Beitragsveröffentlicht am 24. August 2015
OLG Hamburg, Beschluss vom 28.06.2010, Az. 5 W 80/10
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 u. 3 UWG, Nr.11 des Anhangs zu § 3 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass die Auslobung eines Gewinnspiels in einer Zeitung in der Regel eine Werbung darstellt, die dementsprechend zu kennzeichnen ist. Fehle eine solche deutliche Kennzeichnung und stelle sich das Preisausschreiben als neutraler redaktioneller Beitrag dar, obwohl es der Verkaufsförderung eines Unternehmens dienen solle, liege eine wettbewerbswidrige Verschleierung vor. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Vorschriften des Hessischen Straßengesetzes sind keine gesetzlichen Vorschriften im Sinne von § 4 Nr. 11 UWGveröffentlicht am 20. August 2015
BGH, Urteil vom 11.05.2006, Az. I ZR 250/03
§ 4 Nr. 11 UWG, § 16 Abs. 1 S.1 HessStrGDer BGH hat entschieden, dass § 16 Abs. 1 Satz 1 HessStrG keine Marktverhaltensregelung darstellt. Vorliegend ging es um das Parken eines Anhängers im öffentlichen Verkehrsraum, auf dem eine Werbung angebracht war. Die Wettbewerbszentrale e.V. war der Auffassung, dass hierfür eine Erlaubnis zur Sondernutzung erforderlich sei und deren Fehlen ein unlauteres Verhalten gemäß § 4 Nr. 11 UWG darstellte. Dem folgte der BGH nicht. Zweck und Schutzgut dieser Bestimmung lägen ausschließlich im Bereich des öffentlichen Straßenrechts. Ziel der Regelung über die erlaubnispflichtige Sondernutzung sei es, Gefahren für die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs möglichst auszuschließen oder doch in erheblichem Maße zu mindern, um die Straße für ihren widmungsgemäßen Benutzungszweck und damit den Gemeingebrauch freizuhalten. Der Erlaubnisvorbehalt der Sondernutzung diene damit nicht der Kontrolle der Lauterkeit des Marktverhaltens, sondern dem Schutz der im Rahmen des Gemeingebrauchs liegenden Nutzungsmöglichkeiten der öffentlichen Straße. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Die Werbung für ein Rabattangebot mit der Einschränkung „ausgenommen Werbeware“ ist irreführendveröffentlicht am 20. August 2015
OLG Köln, Urteil vom 14.10.2005, Az. 6 U 57/05
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Bewerbung eines Rabattangebots durch ein Möbelhaus mit Preisnachlässen von „bis zu X % *“ und einer Sternchenauflösung mit dem Hinweis „Ausgenommen Werbeware“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist. Es sei für den Verbraucher nicht eindeutig, welche Produkte unter „Werbeware“ fallen, so dass er über die Beschränkungen des Rabattangebots nicht hinreichend aufgeklärt werde. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: „Gutschrift auf einer der nächsten Telefonrechnungen“ ist ausreichende Angabe für eine Rabattwerbungveröffentlicht am 19. August 2015
OLG Köln, Urteil vom 09.08.2013, Az. 6 U 219/12
§ 3 Abs. 2 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 UWG, § 5a Abs. 2 UWG, § 8 Abs. 1 u. 3 Nr. 2 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung für ein Rabattangebot eines Telekommunikationsunternehmens, welche in den Bedingungen ausführt, dass der vergütete Betrag „auf einer der nächsten Telefonrechnungen gutgeschrieben“ wird, den Anforderungen an eine wettbewerbskonforme Verkaufsförderungsmaßnahme genügt. Die gegebenen Informationen seien als ausreichend und nach Lage der Dinge auch als genügend klar und eindeutig anzusehen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Auf Groupon darf für ästhetische Faltenbehandlung nicht mit einem „Originalpreis“ (ab erster Veröffentlichung der Werbung) geworben werdenveröffentlicht am 17. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 31.07.2015, Az. 38 O 32/15
§ 3 UWG, § 4 Nr. 4 UWG, § 5 Abs. 1 Nr. 2 UWG, § 1 Abs. 6 PAngVDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass bei einer medizinischen Behandlung (hier: ästhetische Faltenbehandlung / „Lifting“) auf der Rabattplattform Groupon nicht mit einem „Originalpreis“ geworben werden darf, und zwar auch dann nicht, wenn diese Werbung mit einem Zusatz verbunden ist „Der Rabatt bezieht sich auf den Originalpreis zum Zeitpunkt der ersten Veröffentlichung der Werbung“. Es liege eine Irreführung über die Bepreisung vor, so die Kammer. (mehr …)