Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Frankfurt (Oder): Kfz-Werkstatt darf mit Abnahme der Hauptuntersuchung werbenveröffentlicht am 2. Oktober 2015
LG Frankfurt (Oder), Urteil vom 03.09.2015, Az. 31 O 29/15
§ 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 29 StVZODas LG Frankfurt (Oder) hat entschieden, dass die Werbung einer Kfz-Werkstatt mit „HU/AU“ neben anderen Leistungen nicht irreführend ist. Zwar sei nicht die Werkstatt selbst, sondern nur eine amtliche anerkannte Überwachungsorganisation zur Abnahme der Haupt- und Abgasuntersuchung berechtigt. Die beklagte Werkstatt gebe in der Werbung aber auch gar nicht an, diese Untersuchungen selbst durchzuführen, so dass eine unwahre Angabe nicht vorliege. Zudem sei es dem durchschnittlichen Kraftfahrer auch bekannt, dass für die Abnahme von HU/AU in einer Werkstatt üblicherweise zugelassene Prüfer in die Werkstatt kommen und die entsprechenden Untersuchungen durchführen. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Köln: Die Bezeichnung “Grundgebühr” für Entgelte einer Fahrschule ist nicht irreführendveröffentlicht am 29. September 2015
OLG Köln, Beschluss vom 21.08.2015, Az. 6 W 91/15
§ 4 Nr. 11 UWG; § 19 FahrlGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung “Grundgebühr” in der Werbung einer Fahrschule für den Grundbetrag des Fahrschulentgelts nicht irreführend ist. Im Gegensatz zur Auffassung der Klägerin sah das Gericht keine Gefahr dahingehend, dass der Begriff “Gebühr” vom Verkehr als feststehende, amtliche Gebühr aufgefasst werden würde. Auch für viele private Entgelte sei der Begriff “Gebühr” gebräuchlich (z.B. Telefongebühr, Stornogebühr), so dass die Bezeichnung auch für Fahrschulentgelte zulässig sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Hamburg: Die Abbildung einer stilisierten Hose auf dem sog. Hangtag (Anhänger) einer Jeans kann markenrechtlichen Schutz genießenveröffentlicht am 28. September 2015
LG Hamburg, Urteil vom 30.06.2015, Az. 416 HK O 186/14
Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV; § 14 Abs. 4 Nr. 1 MarkenGDas LG Hamburg hat entschieden, dass die Abbildung einer skizzierten Hose auf dem Anhänger (Hangtag) einer Jeans durch die Beklagte Markenrechte der Klägerin verletzt, welche dieses bzw. ein sehr ähnliches Zeichen als Bildmarke geschützt hatte. Es handele sich nicht nur um eine beschreibende Verwendung der Skizze (gezeichnete Hose mit Gesäßtaschen mit Ziernaht (sog. „Stitching“)), sondern es liege eine markenmäßige Benutzung vor. Die Bildmarke der Klägerin diene als Herkunftshinweis und es bestehe Verwechslungsgefahr. Ein Verbraucher, dem die Marke bekannt sei, könne dem Irrtum erliegen, dass die so gekennzeichneten Hosen von der Klägerin hergestellt worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG Arnsberg: Eine Produktabbildung muss mit dem Lieferumfang übereinstimmenveröffentlicht am 28. September 2015
LG Arnsberg, Urteil vom 16.07.2015, Az. 8 O 47/15
§ 8 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 1 UWG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 UWGDas LG Arnsberg hat entschieden, dass eine Produktabbildung in einem Onlineshop, welche Zubehör enthält, welches nicht im Lieferumfang enthalten ist, irreführend ist. Dies sei auch der Fall, wenn die Artikelbeschreibung ausdrücklich darauf hinweise, dass das Zubehör nicht im Kaufpreis/Lieferumfang enthalten sei. Bei der Beurteilung der Täuschungseignung einer Abbildung sei auf den Verbraucher abzustellen, der Inhalte im Internet eher flüchtig zur Kenntnis nehme. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Frankfurt a.M.: Werbung mit 100-jähriger Firmentradition ist trotz zwischenzeitlicher Insolvenz zulässigveröffentlicht am 25. September 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 07.09.2015, Az. 6 U 69/15
§ 5 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Werbung mit einer 100-jährigen Firmentradition trotz einer zwischenzeitlichen Insolvenz des Unternehmens nicht zwangsläufig irreführend ist. Sei das Unternehmen über die Zeit im Wesentlichen unverändert fortgeführt worden, sei diese Alterswerbung zulässig. Dabei komme es auf das Verkehrsverständnis an. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- OLG Hamm: Das ausdrückliche Verbot von Lockangeboten gilt auch bei Angeboten im Internetveröffentlicht am 24. September 2015
OLG Hamm, Urteil vom 11.08.2015, Az. 4 U 69/15
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 3 Abs. 3 UWG, Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das Verbot der Nr. 5 des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG (Lockangebote) auch für Angebote im Internet gilt. Kläre der Händler nicht deutlich darüber auf, dass er die Produktverfügbarkeit nicht gewährleisten könne, liege eine unlautere Handlung vor. Zwar müsse der Kunde bei Internetangeboten nicht wie bei Angeboten im Ladengeschäft eine Hemmschwelle in Form einer Anreise und des Betretens überwinden, doch sei die Unlauterkeit auch hier gegeben. Gerade im Internet habe der Verkehr besonders hohe Erwartungen an die inhaltliche Richtigkeit von Angeboten, da eine sofortige Aktualisierung möglich sei. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- LG München I: Auch auf einer Website gilt das Gebot der strikten Trennung von Werbung und redaktionellen Inhaltenveröffentlicht am 15. September 2015
LG München I, Urteil vom 31.07.2015, Az. 4 HK O 21172/14 – nicht rechtskräftig
§ 3 UWG, § 4 Nr. 3 UWGDas LG München I hat entschieden, dass auch in einem Onlinemagazin mit redaktionellem Inhalt klar und deutlich darauf hingewiesen werden muss, wenn (verlinkte) Inhalte Werbung im Rechtssinne darstellen. Im vorliegenden Fall hatte der Betreiber eines Internetportals zu Gesundheitsfragen in einem redaktionellen Artikel auf Werbung eines Dritten verlinkt, ohne den Link selbst ausreichend als Werbung zu kennzeichnen. Vielmehr hatte der Betreiber den sog. „Anleser“ lediglich als „sponsored“ bezeichnet, was der Kammer zur Abgrenzung nicht ausreichte.
- BGH: Die unlautere Ausnutzung jugendlicher Unerfahrenheitveröffentlicht am 8. September 2015
BGH, Urteil vom 22.01.2014, Az. I ZR 218/12
§ 3 UWG, § 4 Nr. 2 UWGDer BGH hat entschieden, dass eine unlautere Werbung vorliegt, wenn eine Krankenkasse im Rahmen einer Job-Messe ein Gewinnspiel durchführt und dabei von den – größtenteils jugendlichen – Teilnehmern umfangreiche personenbezogene Daten erhebt und damit eine Einwilligung für zukünftige Werbung verbindet. Damit werde die geschäftliche Unerfahrenheit von Jugendlichen ausgenutzt. Durch die Verbindung mit dem Gewinnspiel werde den Jugendlichen die Tragweite der Datenangaben nicht ausreichend bewusst. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Berlin-Brandenburg: Ein Anruf zur Nachfrage der Kundenzufriedenheit darf nicht zur Einholung von Einwilligungen für zukünftige Werbung genutzt werdenveröffentlicht am 7. September 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 31.07.2015, Az. OVG 12 N 71.14
§ 3 Abs. 5 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 28 Abs. 3 BDSG; § 7 UWGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass es eine unzulässige Nutzung personenbezogener Daten darstellt, wenn ein Unternehmen per sog. Service Call die Zufriedenheit von Kunden abfragt und dabei gleichzeitig eine Einwilligung für zukünftige Werbemaßnahmen (per Telefon, SMS oder E-Mail) einholen will. Personenbezogene Daten dürfen auch nicht mittelbar zu Zwecken der Absatzförderung (für zukünftige Werbung) genutzt werden. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Ravensburg: Bekömmliches Bier? – Leider nichtveröffentlicht am 4. September 2015
LG Ravensburg, Urteil vom 25.08.2015, Az. 8 O 34/15
§ 8 Abs. 1 S. 1 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 4 Abs. 3 lit. (a) der Verordnung Nr. 1924/2006 (EG)Das LG Ravensburg hat entschieden, dass ein Bier nicht mit dem Adjektiv „bekömmlich“ beworben werden darf. Dabei handele es sich um eine unzulässige gesundheitsbezogene Angabe, weil dadurch eine besondere Verträglichkeit suggeriert werde. Zum Volltext der Entscheidung: