Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Die Herabsetzung von ehemaligen Mitarbeitern kann wettbewerbswidrig seinveröffentlicht am 29. Mai 2013
OLG Köln, Urteil vom 06.02.2013, Az. 6 U 127/12
§ 4 Nr. 7 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass herabsetzende Äußerungen über einen ehemaligen Mitarbeiter (hier: Handelsvertreter eines Schuhvertriebs) wettbewerbswidrig sein können. Vorliegend hatte das Unternehmen in einer E-Mail an Angestellte und andere Handelsvertreter u.a. ausgeführt „Herr C. hat uns daher keine andere Wahl gelassen, ihn mit sofortiger Wirkung zu kündigen“ oder „Daher sollten alle Abteilungen Maßnahmen ergreifen, dass Herr C. keine Informationen, Produkte, Gelder etc. bezieht und er aus den internen Informationssystemen abgemeldet wird“. Zwischen dem Unternehmen und dem Handelsvertreter bestehe ein Wettbewerbsverhältnis, auch wenn sie auf verschiedenen Vertriebsstufen tätig seien. Da die Behauptung der sofortigen Kündigung unwahr sei und zudem versucht werde, auf das Verhalten der Adressaten Einfluss zu nehmen, seien die Grenzen einer sachlich gebotenen Information überschritten. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Frankfurt a.M.: Zwischen einer Versicherung und einem Sachverständigen besteht kein Wettbewerbsverhältnisveröffentlicht am 28. Mai 2013
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 11.12.2012, Az. 6 U 43/12
§ 824 BGB; § 2 Nr. 3 UWGDas OLG Frankfurt hat entschieden, dass zwischen einer Versicherung und einem Sachverständigenbüro kein Wettbewerbsverhältnis besteht. Eine unzutreffende Behauptung der Versicherung (ein Sachverständiger vereinbare ein „Überprüfungsverbot“ seiner Gutachten) begründe daher keinen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch. Dies gelte auch, wenn die Versicherung eigene Hausgutachter beschäftige. Die Behauptung könne jedoch als kreditschädigende Äußerung unzulässig sein. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Privatverkauf oder Gewerbe? – 250 Akkus bei eBay lassen den Verkäufer zum Unternehmer werdenveröffentlicht am 27. Mai 2013
OLG Hamm, Urteil vom 17.01.2013, Az. 4 U 147/12
§ 12 Abs. 1 S. 2 UWG, § 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 355 BGB; § 5 Nr. 1 TMGDas OLG Hamm hat entschieden, dass der Verkauf von 250 Akkus über eine Internet-Handelsplattform ein gewerbliches Handeln indiziert, so dass der Verkäufer eine Widerrufsbelehrung und weitere Verbraucherpflichtinformationen vorhalten muss. Dies gelte auch, wenn der Verkäufer zuvor nur sporadisch einzelne Artikel aus Privatgebrauch verkauft habe und es sich bei dem Posten Akkus um einen Fehlkauf des Arbeitgebers des Verkäufers handele, die ihm – ursprünglich für den privaten Gebrauch – überlassen worden waren. Einen Streitwert von 20.000,00 EUR erachtete das Gericht für angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamm: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Abmahner und Abgemahntem, wenn der Internetauftritt des Abmahners offline istveröffentlicht am 26. April 2013
OLG Hamm, Beschluss vom 22.08.2009, Az. 4 W 88/09
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Hamm hat entschieden, dass das für eine Abmahnung durch einen Mitbewerber erforderliche Wettbewerbsverhältnis nicht gegeben ist, wenn der Internetauftritt des Abmahners immer wieder und auch zum Zeitpunkt der Abmahnung offline ist und Bestellungen nicht aufgegeben werden können. Selbst erhaltene Abmahnungen seien kein Indiz für ein tatsächliches Handel treiben. Umsätze seien nicht vorgetragen worden, so dass eine Glaubhaftmachung des Konkurrenzverhältnisses nicht glaubhaft gemacht worden sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Celle: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen regional unterschiedlich handelnden Altgoldankäufernveröffentlicht am 31. August 2012
OLG Celle, Urteil vom 02.08.2012, Az. 13 U 4/12
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass allein die Internetwerbung, Altgold auch auf dem Postwege anzukaufen, nicht ausreicht, um ein Wettbewerbsverhältnis zwischen zwei Altgold ankaufenden Unternehmen in Baden-Württemberg und Niedersachsen zu begründen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen einem Lebensmittel-Discounter und Kaffee-Fachgeschäftveröffentlicht am 10. April 2012
LG Düsseldorf, Urteil vom 10.11.2008, Az. 14c O 223/08
§ 20 Abs. 4 GWB
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betreiber eines stationären „Espresso-Shops“, der neben Espresso-Maschinen und Accessoires auch Konditoreiprodukte und Kaffeeprodukte anbietet, keinen kartellrechtlichen Anspruch gegen einen Lebensmitteldiscounter auf den Verkauf bestimmter Kaffeprodukte zu einem bestimmten Bruttopreis hat. Die beiden Parteien seien nicht auf demselben sachlich relevanten Markt tätig und somit keine Wettbewerber. Die Verfügungsbeklagten böten als Lebensmitteldiscounter auf den Anbietermärkten das Lebensmittelvollsortiment inkl. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel an; die Verfügungsklägerin sei demgegenüber nicht auf demselben Anbietermarkt tätig. Es sei nicht ersichtlich, dass der am Kauf von Espresso-Kaffee interessierte Verbraucher auf dem räumlich auf Düsseldorf abzugrenzenden Markt gerade auch dieses Angebotssegment der Verfügungsklägerin in hinreichender Weise wahrnehmen werde. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Celle: Kein Wettbewerbsverhältnis zwischen Internet-Goldankäufer und Goldankäufer mit Ladengeschäftveröffentlicht am 26. März 2012
OLG Celle, Urteil vom 08.03.2012, Az. 13 U 174/11
§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG, § 8 Abs. 3 Nr. 1 UWGDas OLG Celle hat entschieden, dass ein Goldankäufer, der ausschließlich über das Internet tätig ist, mit einem Goldankäufer, der ausschließlich über ein Ladengeschäft (in W. / Niedersachsen) tätig ist, kein Wettbewerbsverhältnis besteht. Es sei nicht dargelegt und praxisfremd, dass Kunden aus W. und Umgebung, die beabsichtigten, Gold zu verkaufen, zunächst auf den Internetauftritt der Klägerin aufmerksam würden und sich dann auch tatsächlich dazu entschlössen, von diesem Verkaufsweg Gebrauch zu machen. Es sei schon nicht erkennbar, dass potentielle Interessenten aus W. und Umgebung überhaupt auf die Internetseite der Klägerin gelangten. Der Beklagte habe unwidersprochen vorgetragen, dass der Internetauftritt der Klägerin bei einer Sucheingabe bei der Suchmaschine „g.“ jedenfalls nicht auf den ersten drei Trefferseiten erscheine. Dann aber sei schon nicht ersichtlich, wie potentielle Goldverkäufer aus W. und Umgebung überhaupt auf die Internetseite der Klägerin stoßen sollten. Selbst wenn Derartiges aber geschehen würde, würden die wenigsten potentiellen Goldverkäufer aus W. und Umgebung dann auch tatsächlich in Erwägung ziehen, ihr Gold auf dem Postweg an die Klägerin zu versenden. Wie dem Senat aus eigenem Wissen bekannt sei, gebe es heutzutage stationäre Goldankaufstellen in jeder Stadt in größerer Anzahl. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Köln: Verwechslungsgefahr kann auch schon bei mittlerer Branchenähnlichkeit bestehen / eurodata vs. europdataveröffentlicht am 23. März 2012
OLG Köln, Urteil vom 21.10.2011, Az. 6 U 173/10
§ 5 Abs. 2 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenGDas OLG Köln hat entschieden, dass eine Verwechslungsgefahr zwischen den Begriffen eurodata und europdata besteht, auch wenn die nutzenden Unternehmen in keinem direkten Wettbewerbsverhältnis stehen. Bei einer originär kennzeichnungsschwachen Bezeichnung wie der vorliegenden reiche es für die Annahme einer Verwechslungsgefahr bereits aus, wenn eine mittlere Branchenähnlichkeit bestehe, wofür Berührungspunkte der streitenden Parteien genügten. Vorliegend bot die Klägerin branchenspezifische IT-Lösungen an, vor allem elektronische Buchungs- und Zahlungssysteme für z.B. Tankstellen. Die Beklagte bot diverse Beratungs- und Servicedienstleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie, wie im Urteilstenor ersichtlich, an. Der Beklagten wurde als deutlich jüngerem Unternehmen die Benutzung der Bezeichnung „europdata“ untersagt. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Video-Werbung eines Rechtsanwalts unter namentlicher Nennung einer im Filesharing-Bereich tätigen Kanzlei erlaubtveröffentlicht am 10. August 2011
OLG Köln, Urteil vom 29.07.2011, Az. 6 U 56/11
§§ 2 Nr. 3, 4 Nr. 7, 6 Abs. 2 Nr. 5 UWGDas OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung einer Anwaltskanzlei per Video z.B. auf YouTube rechtmäßig ist, in der eine abmahnende Kanzlei im Filesharing-Bereich namentlich genannt wird und von “Problematik” und “Prinzip der häppchenweisen Abmahnung” die Rede ist. Es sei nicht zu beanstanden, dass im Titel und im Video insgesamt viermal die Kanzlei des Antragstellers mit vollem Namen erwähnt werde, zumal der Antragsgegner nachweislich mehr als 90 Mandate gegen die Kanzlei geführt habe. Ein Informationsinteresse breiter Kreise bestehe somit. Oben genannter Inhalt und die Wortwahl sei weder vom Ausdruck noch vom (richtigen) Inhalt her als Schmähkritik aufzufassen. Solch eine Werbung sei nicht herabwürdigend oder irreführend. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.
- OLG Braunschweig: Kein Wettbewerbsverhältnis bei Verkauf von Herrenmode einerseits und Damenmode andererseitsveröffentlicht am 26. Februar 2010
OLG Braunschweig, Urteil vom 27.1.2010, Az. 2 U 225/09
§§ 3, 12 UWGDas OLG Braunschweig hat entschieden, dass zwischen einem Anbieter von Herrenwäsche (Unterwäsche und Bademoden) und einem Verkäufer von (gebrauchter) Damen- und Kinderwäsche kein Wettbewerbsverhältnis besteht. Das Landgericht hatte dies noch anders bewertet und auf den Vertrieb von „modischer Bekleidung“ abgestellt. Das OLG forderte demgegenüber eine stärkere Differenzierung: Es komme darauf an, ob die angebotenen Waren austauschbar seien, so dass dem angesprochenen Kunden oder Werbeadressaten Kaufalternativen aufgezeigt würden. Für die Annahme eines Wettbewerbsverhältnisses sei erforderlich, dass der Absatz des einen Unternehmens auf Kosten des anderen gehen könne. Dies sei in der streitigen Konstellation nicht der Fall gewesen. Ein Verbraucher, der eine Herrenbadehose suche, würde sich nicht alternativ der von der Beklagten angebotenen Damen- oder Kinderbekleidung zuwenden. Eine gegenseitige Absatzbehinderung oder -störung der Parteien könne nicht angenommen werden.
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