Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Düsseldorf: Täuschung über die betriebliche Herkunft durch Anhängen an Amazon-Angebote?veröffentlicht am 12. August 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 15.04.2015, Az. 2a O 243/14
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 Abs. 1 UWG, § 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 UWGDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass im Falle des sog. „Anhängens“ an Amazon-Angebote keine Täuschung über die betriebliche Herkunft einer Ware vorliegt, wenn es sich tatsächlich um Ware desselben Herstellers handelt, welche aber mit unterschiedlichen GTINs (Global Trade Item Numbers) vertrieben werden. Dies weise lediglich auf unterschiedliche Bezugsquellen, z.B. Zwischenhändler hin. Bei niedrigpreisiger Ware, wie vorliegend, sei dies für den Kunden aber nicht von Bedeutung. Zitat:
- BGH: Die rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke kann auch durch Verwendung eines Wort-/Bildkennzeichens erfolgenveröffentlicht am 15. Juni 2015
BGH, Beschluss vom 18.12.2014, Az. I ZR 63/14
§ 26 Abs. 1 und 3 S. 1 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die rechtserhaltende Benutzung einer Wortmarke auch dann gegeben ist, wenn die Marke ausschließlich in Form eines Wort-/Bildkennzeichens, welches die Wortmarke enthält, erfolgt. Die Abweichungen der benutzten Form von der Eintragung seien für die rechtserhaltende Benutzung unschädlich, da der kennzeichnende Charakter der Marke nicht verändert worden sei. Die Hinzufügung von Bildelementen verändere den kennzeichnenden Charakter einer Wortmarke dann nicht, wenn dadurch die wörtliche Aussage lediglich illustriert werde, ohne dass die bildliche Darstellung eine eigenständige kennzeichnende Bedeutung gewinne. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG München: Zur Verwechslungsgefahr von Marken mit einem Adlersymbol mit der Marke des Deutschen Fußballbundsveröffentlicht am 21. April 2015
OLG München, Urteil vom 05.02.2015, Az. 6 U 3249/14
§ 8 Abs. 2 Nr. 6 MarkenG, § 9 MarkenG, § 14 MarkenG, § 41 MarkenGDas OLG München hat entschieden, dass T-Shirts, die ein Adler-Symbol und den Schriftzug „Deutschland, Deutschland, Deutschland“ tragen, die Markenrechte des DFB verletzen. Werde jedoch nur das Adler-Symbol, welches auch Bestandteil der DFB-Marke ist, verwendet (z.B. auf Autofußmatten), sei von einer Verwechslungsgefahr nicht auszugehen. Die Marke des DFB werde durch den Schriftzug „Deutscher Fußball-Bund“ in erheblicher Weise geprägt. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur örtlichen Zuständigkeit eines deutschen Gerichts bei Markenverletzungen auf internationalen Messenveröffentlicht am 8. April 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2015, Az. 2a O 250/14
§ 140 Abs. 1 MarkenG; § 32 ZPO
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die örtliche Zuständigkeit für eine Markenverletzung auf einer Automesse in Frankfurt nicht gegeben ist, wenn der Verletzer kein Angebot seiner Produkte im Bundesgebiet plant. Vorliegend sei dies nicht der Fall. Der Anbieter auf der internationalen Messe richte sein Angebot nicht an deutsche Abnehmer und er unternehme keine geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland. Die Klägerin, die für eine andere Annahme beweisbelastet war, habe diesen Nachweis nicht erbringen können. Deshalb sei eine vom LG Düsseldorf erlassene einstweilige Verfügung aufzuheben. Zum Volltext der Entscheidung: - BGH: Vertrauen auf die jahrelange Eintragung einer Marke hindert nicht die Löschung wegen fehlender Unterscheidungskraft / Gute Laune Dropsveröffentlicht am 20. August 2014
BGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZB 18/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ wegen fehlender Unterscheidungskraft für Waren wie u.a. Gebäck, Pfefferminzbonbons, Schokolade zu löschen ist. Die Markeninhaberin konnte dem nicht entgegenhalten, dass eine im Wortbestandteil gleichlautende Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“, deren Schutzdauer nicht verlängert worden war, jahrelang eingetragen war ohne angegriffen zu werden. Ein solches Vertrauen bzw. eine Bindungswirkung könne dem Löschungsantrag gegen die neuere Version der Marke nicht entgegengehalten werden, zumal es sich um ein anderes Kennzeichen handele. Die Eintragung für Waren wir z.B. Speiseeis, Kaugummi, Kaffee durfte jedoch bestehen bleiben. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: „Wafer Breax“ verletzt die Marke „HAVE A BREAK“ für Schokoladenriegelveröffentlicht am 15. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 28.03.2014, Az. 6 U 162/13
Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV, Art. 15 GMVDas OLG Köln hat entschieden, dass die Kennzeichnung „Wafer Breax“ für Schokoladenriegel die Gemeinschaftswortmarke „HAVE A BREAK“ verletzt, da die Gefahr einer Verwechslung vorliegt. Der Verkehr könne auf Grund der (u.a. klanglichen) Ähnlichkeit der Kennzeichnungen annehmen, dass die „Wafer Breax“-Produkte ebenfalls von der Antragstellerin vertrieben werden, was nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Zur offensichtlichen Bösgläubigkeit im Rahmen einer Markenanmeldungveröffentlicht am 27. Mai 2014
BPatG, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 27 W (pat) 546/13
§ 37 Abs. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung bösgläubig und daher zurückzuweisen ist, wenn bewusst eine bereits vorhandene Marke nachgeahmt werde, um den Verkehr zu täuschen und den Erfolg der bereits vorhandenen Marke auszunutzen. Vorliegend ging es um die Nachahmung einer bekannten, für den FC Bayern München eingetragenen Wort-/Bildmarke. Die Intention des Anmelders sei dabei offensichtlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:
- LG Düsseldorf: Zur Schadensersatzpflicht bei einer unberechtigten Aufforderung zur Sperrung einer Domainveröffentlicht am 13. Mai 2014
LG Düsseldorf, Urteil vom 27.11.2013, Az. 2a O 42/13
§ 823 Abs. 1 BGBDas LG Düsseldorf hat entschieden, dass der Betroffene einer unberechtigten markenrechtlichen Abmahnung Anspruch auf Erstattung seiner zur Verteidigung notwendigen Rechtsanwaltskosten hat. Vorliegend hatte die Beklagte die Sperrung einer Domain „markenboerse.de“ aus einer Wort-/Bildmarke „Markenbörse“ verlangt. Diese Aufforderung war unzulässig, da keine Verwechslungsgefahr vorlag. Da die Marke kaum Unterscheidungskraft besitze, verletze die Übernahme nur des Wortbestandteils die Markenrechte nicht. Dies hätte der Markeninhaber vorher prüfen müssen. Daher stelle die Sperrungsaufforderung einen unzulässigen und zum Schadensersatz verpflichtenden Eingriff in den Gewerbebetrieb des Klägers dar. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: Zwischen den Marken „Elac“ und „ElecDESIGN“ besteht die Gefahr von Verwechslungenveröffentlicht am 20. Dezember 2013
BPatG, Beschluss vom 11.09.2013, Az. 28 W (pat) 46/12
§ 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG; § 10 Einigungsvertrag-AnlDas BPatG hat entschieden, dass zwischen den Marken „Elac“ und „ElecDESIGN“ bezüglich bestimmter Waren (hier insbesondere Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild) Verwechslungsgefahr besteht und die Marke „ElecDESIGN“ daher teilweise zu löschen ist. Beim Vergleich der Marken sei bei der angegriffenen Marke primär auf den Bestandteil „Elec“ abzustellen, da dieses die Marke präge. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BPatG: Wort-/Bildmarke „fairplay“ ist für sportliche Aktivitäten u.a. schutzfähigveröffentlicht am 18. September 2013
BPatG, Beschluss vom 19.04.2013, Az. 27 W (pat) 56/12
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „fairplay“ für Waren und Dienstleistungen aus den Bereichen Telekommunikation, Sport, Kultur, Druckerzeugnisse u.a. schutzfähig ist. Zwar sei die Unterscheidungskraft des Wortbestandteils zum Teil begrenzt, da die auch im deutschen mittlerweile übliche Formulierung „fairplay“ als beschreibende Angabe verstanden werden könne; die grafische Gestaltung reiche jedoch aus, um eine Unterscheidungskraft zu gewährleisten. Zum Volltext der Entscheidung: