Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Bochum: Bereits fünf Abmahnungen sprechen für die Rechtsmissbräuchlichkeitveröffentlicht am 25. Mai 2009
LG Bochum, Urteil vom 07.04.2009, Az. I-12 O 20/09
§ 8 Abs. 4 UWGDas LG Bochum hat entschieden, dass bereits insgesamt fünf Abmahnungen für einen Fall von Rechtsmissbrauch im Sinne des § 8 Abs. 4 UWG sprechen können, wenn der abmahnende Wettbewerber einen geringen Jahresumsatz (vorliegend weniger als 2.500,00 EUR) erwirtschaftet, welcher nur einen Bruchteil der Abmahnungskosten beträgt. (mehr …)
- OLG Jena: Rechtsmissbräuchliche Abmahnungen ohne Ende – Von verdächtigem Gerichtsort, überhöhtem Streitwert und massenhafter Abmahnungveröffentlicht am 17. März 2009
OLG Jena, Urteil vom 23.04.2008, Az. 2 U 929/07
§ 8 Abs. 4 UWGDas OLG Jena hat in dieser Entscheidung darauf hingewiesen, dass die Frage, ob eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich ausgesprochen wird, nur nach Abwägung aller Umstände des Einzelfalles erfolgen kann. Im vorliegenden Fall war gegen eine Einstweilige Verfügung Widerspruch eingelegt worden. Die Verfügungsbeklagte argumentierte, die Abmahnung sei unzulässig gewesen, da sie rechtsmissbräuchlich erfolgt sei. Dabei berief sie sich auf den Gerichtsstandort, einen deutlich überhöhten Streitwert sowie die Zahl der insgesamt von der Verfügungsklägerin ausgesprochenen Abmahnungen. Die Jenaer Richter ließ diese Argumenation kühl. Der Gerichtsort sei schlicht der Sitz der Verfügungsklägerin und insoweit nicht zu beanstanden. Die Anzahl von 18 Abmahnungen sei noch nicht als rechtsmissbräuchlich zu beanstanden, wobei sich der Senat konkludent der Rechtsauffassung des OLG Frankfurt a.M. (vgl. OLG Frankfurt GRUR-RR 2007, 56) anschloss, welches 200 Abmahnungen für nicht rechtsmissbräuchlich hielt. „Gerade wenn im Internet eine Vielzahl von Mitbewerbern auftreten, ist eine vielfache Abmahnung von gehäuft auftretendem wettbewerbswidrigen Verhalten nicht von vorneherein rechtsmissbräuchlich.“ so der Jenaer Senat. (mehr …)
- YATEGO: Shopping Plattform auf der Überholspur – seit Februar 2009 sind 7.000 Onlinehändler angemeldetveröffentlicht am 13. Februar 2009
Das in St. Georgen beheimatete Shoppingportal Yatego gewinnt offensichtlich an Popularität. Während klassische Verkaufsportale wie eBay an Boden verlieren (Umsätze eBay), würde sich das deutsche Shopping-Portal Yatego, so die Betreiber, weiter überdurchschnittlich schnell entwickeln, wie einer Pressemitteilung vom 12.02.2009 zu entnehmen ist. Yatego habe im Januar 2009 mehr Neuanmeldungen als jemals in einem Wintermonat zuvor vermeldet. Seit Anfang Februar böten mittlerweile mehr als 7.000 Händler ihre Produkte über die Shopping-Plattform mit mehr als 2,7 Millionen Stammartikeln unter einem virtuellen Dach an. Seit Gründung in 2003 liege Yatego mit einem jährlichen Durchschnitts-Wachstum von 67 Prozent deutlich auf der E-Commerce-Überholspur.