IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 24. September 2013

    LG Köln, Urteil vom 17.07.2013, Az. 28 O 1129/11
    § 32 UrhG

    Das LG Köln hat entschieden, dass einem Journalisten einer Tageszeitung eine Nachvergütung gemäß § 32 UrhG zusteht, nachdem dieser für die von ihm verfassten Textbeiträge ein Zeilenhonorar von in der Regel 0,21 EUR erhielt und für die Lichtbilder ein Honorar von EUR 20,45. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Juli 2013

    OLG Köln, Urteil vom 19.04.2013, Az. 6 U 203/12
    § 3 UWG, § 5 Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 UWG, § 8 Abs. 1 und 3 Nr. 1 UWG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass die Bezeichnung eines Anzeigenblattes als „Pulheimer Zeitung“ zulässig ist, sofern das Erzeugnis auch redaktionelle Beiträge enthält. Für Letzteres genügten aber schon kleine, lokal ausgerichtete Beiträge. Der durchschnittliche Verbraucher stelle keine konkreten Erwartungen an Menge und Qualität der redaktionellen Beiträge allein auf Grund der Bezeichnung „Zeitung“, so dass eine Irreführung nicht vorliege. Zitat:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 19. Juni 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 90/12
    § 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 2 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 1 Abs. 1 Pkw-EnVKV, § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV

    Das OLG Köln hat entschieden, dass in einer Zeitungsanzeige, in welcher mehrere Modellvarianten eines Fahrzeugstyps beworben werden, konkrete Angaben nach der Pkw-EnVKV getätigt werden müssen. Hierfür könnten entweder die Werte für jedes einzelne der aufgeführten Modelle oder stattdessen die Spannbreite zwischen ungünstigstem und günstigstem Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissi­o­nen jeweils im kombinierten Testzyklus angegeben werden. Irreführend hingegen sei, wenn nur Angaben zu einem bestimmten Modell aufgeführt würden, die auf die übrigen in der Werbung erwähnten Modelle nicht zuträfen. Umgekehrt müssten bei Werbung für ein konkretes Fahrzeugmodell neben dem CO2-Ausstoß auch die vollständigen Werte zum Kraftstoffverbrauch (inner- und außerorts sowie kombiniert) angegeben werden. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. Mai 2013

    LG Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2013, Az. 2a O 235/12
    § 823 Abs. 1 BGB, § 12 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Nennung einer Person im Impressum einer Zeitschrift als Mitarbeiter über mehrere Jahre einen Schadensersatzanspruch des Genannten auslöst, wenn dieser einer solchen Veröffentlichung nicht zugestimmt hat und faktisch auch kein Mitarbeiter ist. Es entstehe durch diese Nennung eine Zuordnungsverwirrung, die das Namensrecht des Genannten verletze. Schadensersatz in Form einer Lizenzgebühr stehe dem Genannten zu, allerdings lediglich in Höhe von 10,00 EUR pro Monat. Einen höheren Anspruch habe der Kläger nicht darlegen können, insbesondere nicht die von ihm geforderten 166,00 EUR pro Monat. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 6. Mai 2013

    LG Augsburg, Beschluss vom 19.03.2013, Az. 1 Qs 151/13
    § 53 Abs. 1 StPO, § 97 Abs. 5 S. 1 StPO, § 160a Abs. 2 StPO

    Das LG Augsburg hat entschieden, dass Beiträge von Nutzern im Onlineforum einer Zeitung nicht der Pressefreiheit unterfallen und der Herausgeber der Zeitung diesbezüglich kein Zeugnisverweigerungsrecht geltend machen kann. Im Gegensatz zu abgedruckten Leserbriefen unterfielen solche Äußerungen nicht dem Schutzbereich des § 53 StPO, da eine redaktionelle Aufbereitung der Beiträge nicht stattfinde. Sie würden weder überarbeitet noch vor Veröffentlichung überprüft. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 3. Dezember 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Urteil vom 06.12.2011, Az. I-20 U 164/11
    § 823 Abs. 1 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass die Produktion und Verteilung einer unentgeltlichen Mitgliederzeitung des Marketing-Clubs eines Herausgebers nicht gegen dessen vereinbartes Konkurrenzverbot mit einem Verlag verstößt. Verlag und Herausgeber hatten die gemeinsame Herausgabe einer Zeitschrift „A“ vereinbart und im zu Grunde liegenden Vertrag die Klausel „keine Konkurrenzobjekte der Zeitschrift zu betreiben oder sich an einem derartigen Projekt zu beteiligen“ aufgenommen. Darunter falle jedoch nicht die Verteilung einer Mitgliederzeitung „H“ unter den Mitgliedern des Marketing-Clubs, da der Zeitschrift „A.“ durch das Vorhaben des Antragstellers keinerlei Einbuße bei den abgesetzten Exemplaren drohten, weil die künftig mit der Zeitschrift „H.“ versorgten Mitglieder der Marketing-Clubs auch weiterhin mit der Zeitschrift „A.“ ausgestattet würden. Daher sei nach der vorzunehmenden Auslegung des Vertrags kein Verstoß anzunehmen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. November 2012

    OLG Köln, Mündliche Verhandlung vom 17.01.2012, Az. 15 U 157/11
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das OLG Köln hat im Rahmen einer mündlichen Verhandlung bekundet, dass ein Zeitungsbericht, der sich unter Verwendung eines Zitats, welches seinerseits als Verletzung des Persönlichkeitsrechts befunden worden ist, kritisch mit der Berichterstattung einer Boulevard-Zeitung auseinandersetzt, keinen unerlaubten Eingriff in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Die Zeitung habe sich die beanstandeten reißerischen Äußerungen, welche der Senat zuvor als unerlaubte Berichterstattung aus dem Intimleben des betroffenen Wettermoderators verurteilt hatte, nicht zu eigen gemacht, sondern als Gegenstand ihrer Kritik referiert. Allgemein sei die Wiedergabe einer an sich verbotenen Aussage zulässig, wenn „aus der Sicht des durchschnittlichen Empfängers der wiederholten Äußerung das Darstellen eines Sachverhalts, das Stellung nehmen zu einem Vorgang“ im Vordergrund stehe. Ähnlich entschieden hat bereits das OLG München (AfP 2001, 322 f.).

  • veröffentlicht am 18. Oktober 2012

    BGH, Urteil vom 22.03.2012, Az. I ZR 102/10
    § 5 Abs. 3 MarkenG, § 15 Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der Kolumnentitel einer Zeitschrift („Stimmt’s?“) mit einer gleichlautenden Rubrik auf einem Internetportal nicht verwechslungsfähig ist. Zwar bestehe Titelschutz für den Titel der Kolumne, die seit mehreren Jahren regelmäßig in einer Wochenzeitung erscheine, jedoch sei bei der Frage der Verwechslungsgefahr die unterschiedliche mediale Einbettung zu berücksichtigen. Der Leser werde eher von einer zufälligen Übereinstimmung ausgehen, da die Nutzer eines Internetportals nach der Lebenserfahrung in aller Regel wüssten, wessen Informationsangebot sie gerade in Anspruch nehmen. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 29. April 2012

    BGH, Urteil vom 20.03.2012, Az. VI ZR 123/11
    Art. 1 Abs. 1 GG , Art. 2 Abs. 1 GG , Art. 5 Abs. 1 GG; § 823 Abs. 1 BGB , § 812 Abs. 1 BGB, § 818 Abs. 2 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass den Eltern einer jungen Frau, die bei einem Verkehrsunfall getötet worden ist, kein Schmerzensgeld zusteht, nachdem die „Bild“-Zeitung ein Passfoto der Frau gegen den Willen der Eltern veröffentlicht hat.  Ein Anspruch auf Geldersatz wegen der Verletzung ihres eigenen Persönlichkeitsrechts stehe den Eltern nicht zu, auch nicht aus dem Gesichtspunkt des Selbstbestimmungsrechts. Den Klägern stehe schließlich auch kein Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Lizenzgebühr wegen Verwendung des Passfotos zu. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

  • veröffentlicht am 26. März 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 10.10.2008, Az. 324 O 459/08
    § 823 Abs. 2 BGB, § 1004 Abs. 1 S. 1 BGB; § 22 KunstUrhG, § 23 KunstUrhG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass eine Person, die auf einem in einer Zeitung ohne ihre Zustimmung veröffentlichen Foto abgebildet ist, keinen Anspruch auf Unterlassung hat, wenn sie lediglich Beiwerk zu einer Landschaft oder Örtlichkeit ist. Vorliegend war ein U-Bahnfahrer auf einem Bild in einer Zeitung zu sehen, welches zahlreiche Fahrgäste zeige, die sich am Bahnsteig drängen, um ein- bzw. auszusteigen. Der Kläger stelle nach Auffassung des Gerichts lediglich Beiwerk zur abgebildeten Örtlichkeit dar, d.h. die Personenabbildung sei derart untergeordnet, dass sie auch entfallen könne, ohne dass Gegenstand und Charakter des Bildes sich veränderten. Aus der Art und Weise der Abbildung ergebe sich kein überwiegendes berechtigtes Interesse des Klägers gegen eine Veröffentlichung. Er sei äußerst klein abgebildet, und wenn überhaupt, dann kaum erkennbar. Zum Volltext der Entscheidung:

    (mehr …)

I