Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Urteil vom 10.04.2008, Az. 3 U 280/06
    §§ 14 Abs.2 Nr. 2, 30 Abs. 3 MarkenG,
    Art. 5 GG

    Das OLG Hamburg hat darauf hingewiesen, dass die Bedruckung von T-Shirts mit fremden Kennzeichen nicht notwendigerweise gegen fremde Markenrechte verstoßen muss. Im vorliegenden Fall war der als deutsche Wortmarke geschützte Schriftzug „CCCP“ nebst Hammer und Sichel verwendet worden. Die kyrillische Buchstabenfolge „CCCP“ stehe, so das Gericht, für „SSSR“, die Abkürzung für „Soyuz Sovjetskikh Sotsialisticheshikh Respublik“ (Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken), in kyrillischer Schreibweise „???? ????????? ???????????????? ?????????“ und sei während des jahrzehntelangen Bestehens der Sowjetunion weltweit als Kennzeichnung dieses Staates und seiner Angehörigen benutzt worden, u. a. auf der Sportbekleidung sowjetischer Sportler bei internationalen Wettkämpfen wie den Olympischen Spielen, Fußball-Weltmeisterschaften und als Aufschrift auf Flugzeugen der staatlichen sowjetischen Fluggesellschaft Aeroflot. Die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken sei am 30.12.1922 gegründet und am 26.12.1991 durch Beschluss des Obersten Sowjets aufgelöst worden. Ihre völkerrechtlichen Pflichten und Rechte seien auf die Russische SFSR (später russische Föderation) übertragen worden. Nach Auflösung der Sowjetunion war der Schriftzug „CCCP“ u.a. für T-Shirts als deutsche Wortmarke registriert worden (Registernummer 30421978). (mehr …)

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    AG Hagen, Urteil vom 02.07.2008, Az. 16 C 68/08
    § 130 BGB

    Das AG Hagen hat entschieden, dass der „OK“-Vermerk auf einem Fax-Sendeprotokoll für den Empfang der gefaxten Sendung spricht. Die klägerseits vorgelegte Sendebestätigung vermöge nachzuweisen, dass eine entsprechende Datentransferverbindung zwischen Sendegerät und Empfangsgerät hergestellt worden sei. Damit sei der Anschein in beweistechnischer Sicht gegeben, dass die von der Klägerin übermittelten Daten auch beim Empfangsgerät des Beklagten angekommen seien. Das Gericht erklärte, die früher vom Bundesgerichtshof geäußerten Bedenken nicht zu teilen, dass es an einer Feststellung oder an einer gesicherten gerichtsbekannten Erkenntnis fehle, wie oft Telefaxübertragungen scheitern und Sendeberichte gleichwohl einen OK-Vermerk ausdrucken. In dem zwischenzeitlich vergangenen Jahrzehnt sei die Verlässlichkeit des Telefon- und Datennetzes gesteigert worden. Inzwischen sei in eingeholten Sachverständigengutachten z. B. Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 317 S 23/99, die Verlässlichkeit des Netzes hinsichtlich der Bestätigung des elektronischen Datenflusses attestiert. Es stehe also fest, dass eine entsprechende Auftragsbestätigung versandt worden sei.

  • veröffentlicht am 2. März 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer Norddeutsche Verband der Fachanwälte für Gewerblichen Rechtsschutz e.V. (NVFGR) tagt am 15./16.05.2009 in Hamburg anlässlich der Frühjahrstagung 2009 zum Wettbewerbs- und Kennzeichenrecht. Bei vollständiger Teilnahme wird eine Bescheinigung gemäß § 15 FAO über 10,5 Zeitstunden ausgestellt. Die Tagungskosten betragen 250,00 EUR für Mitglieder des NVFGR und 310,00 EUR für Nicht-Mitglieder.  Unter anderem trägt Prof. Dr. Thomas Hoeren mehrere Stunden zum Thema „Das deutsche Lauterkeitsrecht unter der UGP-Richtlinie“ vor. Es sind noch Plätze verfügbar. Die Verteilung erfolgt nach dem Eingang der Anmeldungen. Im Falle eines Beitritts zum Verband (50,00 EUR) wird der Mitgliedspreis berechnet. Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der nachstehend zum Download bereit stehenden Einladung.

    Die Einladung / Anmeldung können Sie als .pdf-Datei hier (? Klicken Sie bitte auf diesen Link: Einladung_Anmeldung.pdf) herunterladen oder aber durch einmaliges Anklicken des links stehenden Logos.

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    Auf der eCommerce-Plattform pirat.in, die für eine Vielzahl interessanter Beiträge, u.a. der Trusted-Shops-Autoren steht,  fand sich bis heute eine verbreitete Fehlvorstellung von der Natur der Abmahnung und ihren Kosten. Im Impressum wurden Bedingung für die Übernahme von Abmahnkosten aufgestellt: „Im Falle von Domainstreitigkeiten, wettbewerbsrechtlichen, vermeintlich urheberrechtlichen oder ähnlichen Problemen bitten wir Sie, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren. Die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns, wird im Sinne der Schadensminderungspflicht als unbegründet zurückgewiesen.“ (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: pirat.in). Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammDer e-commerce-blog berichtet über die Studie „Konversionsraten in deutschen Onlineshops“, für 490,00 EUR erhältlich beim High Text Verlag (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: ibusiness, ISBN: 978-3-939004-08-0). Laut der Studie würden „nur durchschnittlich 3 % der Besucher in einem Online-Shopp auch zu Kunden“. Die restlichen 97% ließen ihren Warenkorb einfach stehen und wenden sich einem Mitbewerber zu. Am besten fiel die Konversionsrate in Health-Shops aus, am schlechtesten in Elektronik-Shops. Positiv wirke sich auf die Konversionsrate aus, wenn der Shopbetreiber regelmäßig Kundenfeedback einholen und gemäß den Kundenwünschen die Website anpassen würde. Hier wären die Konversionsraten doppelt so hoch (? Klicken Sie bitte auf diesen Link, der JavaScript verwendet: e-commerce-blog).

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.01.2006, Az. 8 W 20/06
    §§ 140 Abs. 3 MarkenG, 91 Abs. 1 S. 1 ZPO

    Das OLG Stuttgart hatte über die Frage zu entscheiden, inwieweit die Kosten eines Patentanwalts, die vorgerichtlich entstanden sind, erstattungsfähig sind und im gerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren berücksichtigt werden können. Der Erstattungsanspruch an sich sich ergibt sich aus dem Markengesetz (§ 140 Abs. 3), jedoch wird dort nicht das Verfahren der Geltendmachung geregelt. Das OLG war der Auffassung, dass vorgerichtliche Patentanwaltskosten im Kostenfestsetzungsverfahren nur dann festzusetzen sind, wenn sie in ausreichend engem Zusammenhang mit dem Rechtsstreit entstanden sind. Dafür ist nicht jede Tätigkeit ausreichend. Das Gericht ließ es für den erforderlichen konkreten Prozessbezug nicht genügen, dass die Kenntnisse des Patentanwalts irgendwann in einem Rechtsstreit verwendet werden, sondern stellt als Bedingung fest, dass sich „die Tätigkeit der Patentanwälte auf den konkreten Rechtsstreit beziehen muss und gerade mit Rücksicht auf den konkreten Prozess in Auftrag gegeben worden ist, auch wenn sie nicht ausschließlich auf den konkreten Prozess ausgerichtet ist“.

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Darmstadt, Urteil vom 08.05.2007, Az. 12 O 532/06
    § 315 Abs. 2 BGB, § 12 UWG

    Das LG Darmstadt hat entschieden, dass bei Verstößen gegen eine von der Gegenseite angenommenen strafbewehrten Unterlassungserklärung in unterschiedlichen Dienstleistungsangeboten, die an unterschiedliche Nutzer gerichtet sind, für jeden (selbständigen) Verstoß eine Vertragsstrafe zu zahlen ist. Eine natürliche Handlungseinheit liege nicht vor. Bei der Überprüfung der angemessenen Höhe der Vertragsstrafe (§ 315 Abs. 2 BGB) sei Ausschlag gebend die Schwere und das Ausmaß der Verstöße, der Umfang des Verschuldens und die Notwendigkeit, künftige Verstöße zu verhindern. Vorliegend fiel ins Gewicht, dass es um Verstöße im Internet ging, also eine Vielzahl von Kunden erreicht wurden, und dass die Beklagten durch die Verleitung von Kunden zur Inanspruchnahme der jeweiligen Dienstleistungen einen nicht unbeträchtlichen wirtschaftlichen Vorteil erzielten. Eine Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR für jeden Einzelfall werteten die Darmstädter Richter damit als durchaus angemessen, auch um zu gewährleisten, dass sich weitere Verstöße in Zukunft nicht mehr lohnten. Die Beklagten seien unabhängig davon, dass das Vertragsstrafeversprechen von der ihnen gehörenden GbR abgegeben wurde, passiv legitimiert, da sie als Gesellschafter persönlich und unmittelbar für Verbindlichkeiten der Gesellschaft hafteten. (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 30.09.2008, Az. 2-18 O 123/08
    §§ 15 Abs. 2 Nr. 2, 19a
    , 97 Abs. 1 UrhG

    Das LG Frankfurt a.M. hat darauf hingewiesen, dass der Betreiber eines Filesharing-Trackers für dadurch „vermittelte“ Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Der Streitwert dieses Verfahrens wurde auf immerhin 500.000,00 EUR festgesetzt. Ein Filesharing-Tracker, etwa ein Server für das Filesharing-Programm eDonkey2000, ermöglicht Interessenten über eine Link-Sammlung den Zugang zu Downloadmöglichkeiten für bestimmte urheberrechtlich geschützte oder ungeschützte Werke ohne diese selbst zur Verfügung zu stellen. Die Frankfurter Richter erläuterten: (mehr …)

  • veröffentlicht am 27. Februar 2009

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.02.2009, I-20 U 204/02
    § 10 S. 1 TMG

    Das OLG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob eBay als Störerin für Markenrechtsverletzungen ihrer Mitglieder zu haften hat, im konkreten Fall gegenüber der Firma Rolex. Die Düsseldorfer Richter befanden, ohne nochmals auf die grundsätzliche Rechtslage einzugehen, dass zumindest der Unterlassungsanspruch nicht mehr gerechtfertigt sei, weil es nach erfolgter Anzeige der Markenrechtsverstöße durch Rolex nicht mehr zu gleichartigen Markenverletzungen gekommen sei. Jedenfalls habe Rolex dies nicht ausreichend dargelegt. Die eBay-GmbH sperre inzwischen mit Hilfe eines Filterprogramms Angebote, die Markennamen offensichtlich unzulässig verwendeten. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19.04.2007, Az. I ZR 35/04, kommt die Firma eBay-GmbH als Störerin grundsätzlich in Betracht, wenn Verkäufer auf der Internetplattform Markenrechtsverstöße begehen, allerdings nur, soweit nicht Prüfungspflichten für Internetanbieter entstehen, die das gesamte Geschäftsmodell in Frage stellen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilte nun, dass es eBay nicht zumutbar sei, neben dem Einsatz des Filterprogramms jedes Angebot vor der Veröffentlichung im Internet auf eine mögliche Rechtsverletzung zu untersuchen, weil eine solche Pflicht das gesamte Geschäftsmodell in Frage stelle.

  • veröffentlicht am 26. Februar 2009

    Seit Wochen schon soll gegen die Internethandelsplattform Tradoria in Internetforen und Weblogs eine Hetzkampagne laufen, wie auf shopanbieter.de berichtet wird (shopanbieter.de). In Foren wird von mindestens einer Person, die sich als Tradoria-Händler ausgibt, die Meldunge (Variante 1) gestreut, sie sei wegen der wettbewerbswidrigen AGB der Plattform abgemahnt worden und hätte von Tradoria, welches die AGB gestellt hätte, keine rechtliche oder finanzielle Hilfe bekommen. Stattdessen wäre man von Tradoria ausgeschlossen worden! Variante 2 sähe wie folgt aus: (mehr …)

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