Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- BGH: Zum Auskunftsanspruch gegen Arzneimittel-Hersteller bei heftiger Nebenwirkung eines Medikamentsveröffentlicht am 24. Juni 2015
BGH, Urteil vom 12.05.2015, Az. VI ZR 63/14
§ 84 a AMG
Der BGH hat entschieden, dass im Falle eines Schadens wegen der Nebenwirkung eines Medikaments Anspruch auf Auskunft gegen den Vertreiber eines Arzneimittels besteht. Voraussetzung sei, dass schlüssig dargelegt werde, dass ein Schaden durch die Anwendung des Medikaments entstanden sein könne und dies nach den konkreten Umständen jedenfalls plausibel erscheine. Nicht notwendig sei, dass die begehrte Auskunft im konkreten Fall zur Feststellung, ob ein Schadensersatzanspruch nach § 84 AMG bestehe, erforderlich sei. Es genüge, dass vorliegend Zweifel daran bestünden, dass die zu dem Medikament gereichten Gebrauchsinformationen dem Stand der Wissenschaft entsprochen hätten. Die Vorschrift sei entsprechend weit auszulegen. Zum Volltext der Entscheidung: - OVG Münster: Rechtsanwalt hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter / Informationsfreiheitsgesetz NRWveröffentlicht am 4. Juni 2015
OVG Münster, Urteil vom 06.05.2015, Az. 8 A 1943/13
§ 6 S.1 lit. a IFG NRWDas OVG Münster hat die Klage eines Rechtsanwalts auf Herausgabe der Telefondurchwahlnummern aller Richter zurückgewiesen. Es fehle an einer entsprechenden Anspruchsgrundlage. Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) sei insoweit nicht ausreichend. Das Antragsziel, die gerichtsintern vorgesehenen Arbeitsabläufe durch Anrufe direkt bei Richtern zu umgehen, könne zu einer nachhaltigen Störung der richterlichen Arbeit führen. Zur Pressemitteilung des Senats vom 06.50.2015: (mehr …)
- EuGH: Wettbewerbswidrige irreführende Geschäftspraxis gemäß Art. 6 UGP-RL liegt schon bei einem Einzelverstoß vorveröffentlicht am 19. Mai 2015
EuGH, Urteil vom 16.04.2015, Az. C-388/13
Art. 1 EU-RL 2005/29, Art. 2 EU-RL 2005/29, Art. 6 Abs. 1 EU-RL 2005/29Der EuGH hat entschieden, dass die Erteilung einer falschen Auskunft durch einen Gewerbetreibenden an einen Verbraucher als „irreführende Geschäftspraxis“ im Sinne dieser Richtlinie einzustufen ist, auch wenn diese Auskunftserteilung nur einen Verbraucher betraf (hier: falsche Auskunft durch ein Telekommunikationsunternehmen gegenüber einem Abonnenten). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Zwangsgeld zur Erzwingung einer Auskunft kann parallel gegen Gesellschaft und Geschäftsführer verhängt werdenveröffentlicht am 12. Mai 2015
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 09.04.2015, Az. 6 W 32/15
§ 888 ZPODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass im Falle des Verfahrens zur Erzwingung einer Auskunft ein Zwangsgeld sowohl gegen die verurteilte Gesellschaft als auch gegen den inhaltlich übereinstimmend verurteilten Geschäftsführer verhängt werden kann. Dieser Fall sei anders zu behandeln als die Vollstreckung einer Unterlassungsverpflichtung, bei welcher ein eigener Verstoß des Geschäftsführers vorliegen müsse. Da ein Zwangsgeld jedoch lediglich eine Beugemaßnahme sei und keine repressive Rechtsfolge, seien die Grundsätze der Vollstreckung aus Unterlassungstiteln hier nicht anwendbar. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Eine ausländische Produktionsfirma kann in Deutschland u.U. keine Auskunft wegen unerlaubten Filesharings eines Films verlangenveröffentlicht am 8. Mai 2015
OLG Köln, Beschluss vom 17.04.2015, Az. 6 W 14/15
§ 101 Abs. 9 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhG
Das OLG Köln hat entschieden, dass an eine kanadische Filmproduktionsfirma keine Auskunft über die Inhaber von IP-Adressen wegen unerlaubten Filesharings eines Films erteilt werden kann. Die Firma hatte vorgetragen, dass sie Produzentin des streitgegenständlichen Films sei, es fehlte jedoch Vortrag zur Erteilung von Nutzungsrechten und Beteiligung an Lizenzerlösen für Deutschland. Dieser sei jedoch erforderlich, da eine Produktionsfirma nach deutschem Recht nicht Urheberin eines Films sei, sondern lediglich ein von den einzelnen Filmurhebern eingeräumtes ausschließliches und unbeschränktes Verwertungsrecht bestehen könne. Dann müsse ein eigenes materielles Interesse an der Rechtsverfolgung bestehen, welches vorliegend nicht dargelegt worden sei. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Frankfurt a.M.: Zur Speicherung von Daten eines aufgehobenen Insolvenzverfahrens bei Bonitätsauskunftveröffentlicht am 13. April 2015
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 19.03.2015, Az. 7 U 187/13
§ 823 Abs. 1 BGB; § 258 Abs. 1 InsODas OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Aufhebung eines Insolvenzverfahrens die Prüffrist zum Löschen von Daten nicht verkürzt. Die Beklagte, die unter anderem Bonitätsauskünfte gibt, hatte sowohl Eröffnung als auch Aufhebung des Verfahrens gespeichert. Der Ansicht des Klägers, dass die Aufhebung des Verfahrens nicht isoliert gespeichert werden dürfe, schloss sich das Gericht nicht an. Auch an der Speicherung der Information über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens bestehe ein berechtigtes Interesse des Geschäftsverkehrs, da dies Rückschlüsse über die Bonität eines Schuldners zulasse bzw. die Notwendigkeit einer genaueren Prüfung aufzeige. Zum Volltext der Entscheidung:
- OVG Berlin-Brandenburg: Presse hat nicht ohne Weiteres Recht auf Einsichtnahme in nicht-öffentliche Ausschusssitzungen des Bundestagesveröffentlicht am 25. März 2015
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.01.2015, Az. OVG 6 S 42.14
Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG, Art. 40 Abs. 1 S. 2 GGDas OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Presse keinen verfassungsrechtlich begründeten Anspruch auf Einsichtnahme in den Inhalt der Protokolle nichtöffentlicher Ausschusssitzungen des Bundestages hat. Nach der Geschäftsordnung des Bundestages sei dies erst nach Verkündung des betreffenden Gesetzes oder nach Beendigung der Wahlperiode möglich. Dem Grundsatz der Parlamentsautonomie, auf dem der Umgang mit den Protokollen nichtöffentlicher Ausschusssitzungen fuße, komme über Artikel 40 GG selbst Verfassungsrang zu, dem in der konkreten Abwägung mit dem durch die Pressefreiheit repräsentierten Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit Vorrang eingeräumt werden könne. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Koblenz: Der Gläubiger eines Auskunftsanspruchs ist dafür beweispflichtig, dass die Auskunft dem Schuldner nicht unmöglich istveröffentlicht am 2. März 2015
OLG Koblenz, Beschluss vom 30.11.2012, Az. 6 W 251/12
§ 888 ZPODas OLG Koblenz hat entschieden, dass der Gläubiger eines Anspruchs auf Rechnungslegung einschließlich der Vorlage von Belegen die Beweislast dafür trägt, soweit er gegen den Schuldner Zwangsmittel nach § 888 ZPO festsetzen lassen will, dass die geschuldete Leistung ausschließlich von dem Willen des Schuldners abhängt, sie dem Schuldner also nicht unmöglich ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Klinik braucht nicht Privatanschrift eines Arztes an geschädigten Patienten herausgebenveröffentlicht am 23. Februar 2015
BGH, Urteil vom 20.01.2015, Az. VI ZR 137/14
§ 32 Abs. 1 S. 1 BDSG; § 242 BGBDer BGH hat entschieden, dass es einer Klinik bereits aus datenschutzrechtlichen Gründen verwehrt ist, einem auf Schadensersatz klagenden Patienten die private Adresse eines beteiligten Arztes herauszugeben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- AG Düsseldorf: Feedback-Anfrage ist unzulässiger E-Mail-Spam / Zur Reichweite des Anspruchs auf Auskunftveröffentlicht am 9. Januar 2015
AG Düsseldorf, Urteil vom 27.10.2014, Az. 20 C 6875/14
§ 1004 BGB, § 823 BGB; § 34 BDSGDas AG Düsseldorf hat entschieden, dass der unverlangte Versand einer Feedbackanfrage auf eine berufliche E-Mail-Adresse eine Belästigung und damit einen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sowie eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellt. Der Empfänger könne daher gemäß § 34 BDSG Auskunft zu den über seine Person gespeicherten Daten verlangen, und zwar auch soweit sie sich auf die Herkunft der Daten beziehen, über den Empfänger oder Kategorien der Empfänger, an die Daten weitergegeben wurden und über den Zweck der Daten. Zum Volltext der Entscheidung: