IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 1. März 2016

    BGH, Urteil vom 01.03.2016, Az. VI ZR 34/15
    § 12 Abs. 1 TMG, § 823 BGB, § 1004 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Ärzte-Bewertungsportals, welches die Abgabe von anonymen oder pseudonymen Bewertungen ermöglicht, bei Hinweisen eines Arztes, dass mit dem bewertenden Nutzer überhaupt kein Kontakt bestanden habe, umfassenden Prüfungs- und Auskunftspflichten unterliegt. Derart verdeckt abgegebene Bewertungen erschwerten es dem betroffenen Arzt, so der Senat, gegen den Bewertenden direkt vorzugehen. Vor diesem Hintergrund hätte die beklagte Portalbetreiberin die Beanstandung des betroffenen Arztes dem Bewertenden übersenden und ihn dazu anhalten müssen, ihr den angeblichen Behandlungskontakt möglichst genau zu beschreiben. Darüber hinaus hätte sie den Bewertenden auffordern müssen, ihr den Behandlungskontakt belegende Unterlagen, wie etwa Bonushefte, Rezepte oder sonstige Indizien, möglichst umfassend vorzulegen. Diejenigen Informationen und Unterlagen, zu deren Weiterleitung sie ohne Verstoß gegen § 12 Abs. 1 TMG in der Lage gewesen wäre, hätte sie an den Kläger weiterleiten müssen. Zur Pressemitteilung Nr. 049/2016 vom 01.03.2016: (mehr …)

  • veröffentlicht am 10. Februar 2016

    AG Potsdam, Urteil vom 12.11.2015, Az. 37 C 156/15
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das AG Potsdam hat entschieden, dass bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses auf Auskunftserteilung gegen den Netzbetreiber (z.B. Telekom) nicht erforderlich ist, dass – soweit die fragliche IP-Adresse einer Benutzerkennung eines Resellers (z.B. 1&1) zugeordnet war – ein zweiter Beschluss gegen den Reseller erwirkt wird. Jener dürfe die der Benutzerkennung zugehörigen Bestandsdaten ohne weitere richterliche Gestattung mitteilen. Ein Beweisverwertungsverbot für die so erlangten Daten bestehe damit nicht. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 20. November 2015

    BVerfG, Beschluss vom 14.09.2015, Az. 1 BvR 857/15
    Art. 5 Abs. 1 S.2 GG, § 4 Abs. 1 und 2 ThürPrG

    Das BVerfG hat entschieden, dass eine Zeitung Anspruch hat auf Auskunft über die schriftlichen Urteilsgründe eines Strafurteils gegen einen ehemaligen Innenminister eines Bundeslandes, und zwar durch die Übersendung einer anonymisierten Kopie des Urteils. Eine Verweigerung, so der Senat, verstoße gegen Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. November 2015

    LG Köln, Urteil vom 14.10.2015, Az. 84 O 149/14
    § 9 UWG

    Das LG Köln hat entschieden, dass das sog. Anhängen über die ASIN-Nummer an ein fremdes Amazon-Angebot irreführend ist, wenn dadurch über die betriebliche Herkunft eines Produkts getäuscht wird. Die Nutzung bereits vorhandener ASIN-Nummern ist nur beim Vertrieb eines identischen Produkts zulässig. Vorliegend handelte es sich jedoch nicht um ein identisches Produkt, so dass ein Wettbewerbsverstoß vorgelegen habe. Dieser löse auch Schadensersatzansprüche aus, die im Wege des entgangenen Gewinns berechnet werden könnten. Grundsätzlich könne zwar nicht einfach davon ausgegangen werden, dass der Umsatz des Verletzers in vollem Umfang dem Verletzten zu Gute gekommen wäre, vorliegend war die Klägerin jedoch Exklusiv-Anbieterin des streitgegenständlichen Produkts. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 3. November 2015

    OLG Köln, Beschluss vom 14.08.2015, Az. 6 W 75/15
    § 32a Abs. 1 UrhG

    Das OLG Köln hat entschieden, dass ein Drehbuchautor, der Beteiligung an den Erlösen einer TV-Serie („Alarm für Cobra 11“) verlangt, nicht zwangsläufig auch einen Anspruch auf Auskunft über die Erlöse hat, die durch Werbung in den Werbeunterbrechungen bei Ausstrahlung der Serie erzielt werden. Grundsätzlich sei ein solcher Anspruch zwar vorstellbar, jedoch sei er im vorliegenden Fall vom Tenor des zu vollstreckenden Urteils nicht erfasst. Zweifel bei der Auslegung des Tenors gingen zu Lasten des Vollstreckungsgläubigers. Die Ausurteilung der Auskunftspflicht über „vereinbarte und/oder erhaltene Finanzierungshilfen (insbesondere Provisionen, Garantiesummen, Vorauszahlungen, Gebühren, Förder-, Fonds-, Werbe-, Sponsoringentgelte) sowie die mit den genannten Serienfolgen … betriebene Werbung unter Angabe der …“ erfasse gerade nicht Erlöse durch Werbung in Werbeunterbrechungen. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 30. Oktober 2015

    LG Hamburg, Urteil vom 05.03.2015, Az. 327 O 306/14
    § 256 ZPO

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass die klageweise Geltendmachung eines Anspruchs auf Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach gegen den Verletzer einer Marke unzulässig ist, wenn der Verletzer bereits vorprozessual erschöpfend Auskunft zu den Verletzungshandlungen erteilt hat. In diesem Fall sei der Markeninhaber in der Lage gewesen, seinen Schadensersatz bereits zu beziffern, was den Feststellungsanspruch unzulässig werden lasse. Dass der Markeninhaber vorliegend fälschlich davon ausgegangen sei, weitere Auskunftsansprüche zu haben und deshalb keine Bezifferung vorgenommen habe, ändere an der Unzulässigkeit des Anspruchs nichts. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 22. Oktober 2015

    BGH, Urteil vom 21.10.2015, Az. I ZR 51/12
    § 19 Abs. 2 S.1 Nr. 3 MarkenG, § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO, Art. 8 Abs. 3 lit. e EU-RL 2004/48

    Der BGH hat entschieden, dass eine Bank kein Recht zur Auskunftsverweigerung über den Namen und die Anschrift eines Kontoinhabers hat, wenn über das Konto die Zahlung des Kaufpreises für das Plagiat eines Markenprodukts abgewickelt worden ist. Das Bankgeheimnis gelte insoweit nicht. Die Möglichkeit der alternativen Einleitung eines Strafverfahrens stehe einem Auskunftsanspruch gemäß § 19 Abs. 2 Nr. 3 MarkenG gegen ein Bankinstitut nicht entgegen. Zur Pressemitteilung Nr. 178/2015 vom 21.10.2015 hier.

  • veröffentlicht am 19. Oktober 2015

    BGH, Beschluss vom 05.03.2015, Az. I ZB 74/14
    § 19 Abs. 1 und 4 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass bezüglich der Auslegung eines Vollstreckungstitels über eine markenrechtliche Auskunft der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten ist. Hinsichtlich der Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg markenrechtswidrig vertriebener, nicht erschöpfter Waren bedeute dies, dass keine Auskunft über Waren zu erteilen sei, bezüglich derer der Vollstreckungsschuldner auch nach zumutbaren Nachforschungen über keine Anhaltspunkte verfüge, dass sie ohne Zustimmung des Markeninhabers in Verkehr gebracht worden seien. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 16. Oktober 2015

    OLG Köln, Urteil vom 19.02.2014, Az. 6 U 72/13
    § 140 MarkenG, § 32 ZPO, § 280 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass das Vorliegen einer Kennzeichenstreitsache im Sinne des § 140 MarkenG vom Sachvortrag des Klägers abhängt, so dass es ohne Bedeutung ist, ob sich kennzeichenrechtliche Fragen letztendlich als für die gerichtliche Entscheidung erheblich erweisen. § 140 MarkenG gelte im Übrigen auch für Ansprüche aus rechtsgeschäftlichen Erklärungen und vertraglichen Vereinbarungen, deren Gegenstand die Inhaberschaft an oder die Rechte aus einem Kennzeichenrecht sind; § 140 Abs. 1 MarkenG lasse es dabei genügen, dass der geltend gemachte Anspruch aus einem kennzeichenrechtlich geregelten Rechtsverhältnis stammt, ohne dass es darauf ankomme, ob auch der konkrete Streitpunkt der Parteien gerade kennzeichenrechtlicher Art sei. Es sei daher im Hinblick auf die sich aus § 140 MarkenG ergebende Zuständigkeit des Landgerichts Köln unerheblich, dass dem Schadensersatzanspruch aus der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung stattgegeben worden ist und das Landgericht sonstige marken- und wettbewerbsrechtliche Ansprüche nicht geprüft habe. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 15. September 2015

    LG Frankenthal, Urteil vom 11.08.2015, Az. 6 O 55/15
    § 101 Abs. 9 UrhG

    Das LG Frankenthal hat entschieden, dass eine Auskunft über den Inhaber eines Internetanschlusses dem Beweisverwertungsverbot unterliegt, wenn das Auskunftsverfahren nur gegen den Netzbetreiber gerichtet war, nicht aber (auch) gegen den Vertragspartner des Anschlussinhabers („Reseller“). Zum Volltext der Entscheidung hier.

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