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Artikel-Schlagworte: „Ausschluss“

LG Nürnberg-Fürth: Der Ausschluss von bestimmten (rechtsextremen) Bekleidungsmarken durch eBay ist rechtmäßig

Freitag, 24. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 17.05.2013, Az. 4 HK 1975/13
§ 3 UWG, § 4 Nr. 10 UWG

Das LG Nürnberg-Fürth hat entschieden, dass die Handelsplattform eBay das Recht hat, den Handel mit bestimmten Bekleidungsmarken, die der rechtsextremen Szene zugeordnet werden, auszuschließen. Darin liege kein unzulässiger Boykott, da die betroffenen Händler die Möglichkeit hätten, auf andere Plattformen auszuweichen und eBay insoweit nicht marktbeherrschend sei. Das Interesse eBays am Imageschutz sei deshalb höher zu bewerten, als das Interesse der Händler, ihre Produkte dort verkaufen zu können. Zur Pressemitteilung 7/13:

(more…)

OLG Schleswig: Wer einen Mangel selbst repariert, verwirkt seine Gewährleistungsrechte (hier: Rücktritt vom Vertrag)

Donnerstag, 24. Januar 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Schleswig, Urteil vom 21.12.2012, Az. 3 U 22/12
§ 323 BGB, § 326 Abs. 5 BGB, § 437 Nr. 2 BGB, § 440 BGB

Das OLG Schleswig hat entschieden, dass dem Käufer eines 17 Jahre alten Mercedes-Benz die Geltendmachung von Gewährleistungsrechten (hier: Rücktritt) verwehrt bleibt, wenn er vorhandene Mängel selbst beseitigt. Die bisherige Rechtsprechung sah dies nur für den Fall vor, dass der Verkäufer (!) die Mängel bereits beseitigt hatte. Zur Pressemitteilung 01/2013: (more…)

OLG Hamm: Vollständiger Gewährleistungsausschluss auf Vorderseite eines Kaufvertrags bleibt auch bei “korrigierenden AGB” auf der Rückseite unwirksam

Freitag, 23. März 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2012, Az. I-28 W 3/12
§ 305c Abs. 2 BGB, § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein umfassender Gewährleistungsausschluss bei einem Kaufvertrag über Gebrauchtwagen (”Wird hiermit nachstehendes Fahrzeug unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung für sichtbare und unsichtbare Mängel verkauft“) selbst dann unwirksam ist, wenn in den - einbezogenen - AGB diesbezüglich eine rechtskonforme Klausel und somit eine inhaltliche Berichtigung des Gewährleistungsausschlusses enthalten ist. Der Gebrauchtwagenverkäufer hatte auf der Vorderseite des Musterkaufvertrages darauf hingewiesen, dass “unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, siehe Rückseite” gelten würden. In den auf der Rückseite des Musterkaufvertrag wiedergegebenen AGB fand sich sodann eine Klausel, nach welcher die vorderseitige Haftungsbegrenzung nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten sollte. Im Übrigen erläuterte die AGB-Klausel weiter: “Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garantie”. (more…)

LG Oldenburg: Gefährliche Fallen bei vorformulierten Verträgen aus dem Internet / Mangelhafter Gewährleistungsausschluss

Mittwoch, 14. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Oldenburg, Urteil vom 01.02.2012, Az. 6 O 2527/11
§ 309 Nr. 7 a und b BGB

Das LG Oldenburg hat - einer Entscheidung des OLG Oldenburg (hier) folgend - entschieden, dass vorformulierte Kaufverträge aus dem Internet, beispielsweise zum Autokauf, Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen und ein enthaltener Gewährleistungsausschluss unwirksam ist, wenn dieser keine Einschränkung für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit enthält. So könne bei einem Autoverkauf zwischen Privatleuten der Verkäufer gewährleistungspflichtig werden, wenn er ein solches Formular verwendet habe, da der Gewährleistungsausschluss dann insgesamt unwirksam sei.

OLG Hamm: Bei Verkauf “nur an Unternehmer” muss Verkäufer die Unternehmereigenschaft des Kunden prüfen

Mittwoch, 7. März 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamm, Urteil vom 20.09.2011, Az. I-4 U 73/11
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; § 312 c BGB, § 312 d BGB, § 355 BGB, § 357 BGB, § 475 BGB

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer, der sein Angebot auf einer Internethandelsplattform wie eBay ausschließlich an Unternehmer richten will und Verbraucher ausschließen möchte, deutlich darauf hinweisen und die Unternehmereigenschaft seiner Kunden auch prüfen muss. Dies sah das Gericht als vorliegend nicht gegeben an. Das streitgegenständliche Angebot hätte eine Widerrufsbelehrung vorhalten müssen und die getroffenen Gewährleistungseinschränkungen seien unzulässig gewesen, weil davon auszugehen sei, dass sich das Angebot tatsächlich auch an Verbraucher richte. Eine Sicherstellung dahin, dass nicht in erheblichem Umfang auch an Verbraucher verkauft werde, finde gerade nicht statt und der gegebene Hinweis, dass sich dass Angebot nur an Unternehmer richte, schränke dies durch die Formulierung “grundsätzlich” selbst wieder ein. Auch sei bekannt, dass z.B. bei eBay viele Verbraucher einkaufen und diese auf Grund der technischen Gegebenheiten auch grundsätzlich nicht von der Annahme der Angebote ausgeschlossen werden können. Deshalb wäre eine Sicherstellung, dass nur Unternehmer etwas erwerben könnten, erforderlich. Wie dies auf einer Plattform wie eBay umzusetzen wäre, blieb jedoch offen. Zum Volltext der Entscheidung:

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LG Lüneburg: Zum Widerruf eines Mobilfunk-Vertrags bei subventioniertem Kauf eines Mobiltelefons

Mittwoch, 25. Januar 2012 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

LG Lüneburg, Beschluss vom 13.01.2011, Az. 2 S 86/10
§§ 499 Abs. 2, 501, 495 Abs. 1 a.F. BGB i.V.m. § 355 BGB

Das LG Lüneburg hat entschieden, dass ein Verbraucher, der einen Mobilfunk-Vertrag mit einem subventionierten Handy abschließt, diesen widerrufen kann und nicht verpflichtet ist, die ab dem Zeitpunkt des Widerrufs noch ausstehenden Grundgebühren zu erstatten. Der Kunde hatte das Handy zurückgegeben und gleichzeitig den Vertrag widerrufen. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

OLG Oldenburg: Gebrauchtwagenverkauf zwischen Privatleuten - Gefährliche Formulare mit unwirksamen Klauseln

Dienstag, 9. August 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Oldenburg,Urteil vom 27.05.2011, Az. 6 U 14/11
§§ 437, 323 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 3, 346 BGB

Das OLG Oldenburg hat entschieden, dass der Gewährleistungsausschluss “Der Verkäufer übernimmt für die Beschaffenheit des verkauften Kraftfahrzeugs keine Gewährleistung.” in einem Kaufvertragsformular, wie man es beispielsweise im Internet für den Gebrauchtwagenverkauf findet, unwirksam ist. Es handele sich dabei um eine AGB-Klausel. Klauseln, die die Gewährleistung ohne Ausnahme ausschließen, würden auch Schadensersatzansprüche, die auf Körper und Gesundheitsschäden wegen eines vom Verkäufer zu vertretenden Mangels beruhen oder auf grobes Verschulden des Verkäufers gestützt sind, ausschließen. Solche Klauseln seien mit § 309 Nr. 7 BGB nicht vereinbar und somit unwirksam. Vorliegend konnte der Käufer eines Gebrauchtwagens deshalb gegen Rückzahlung des Kaufpreises vom Vertrag zurücktreten, da das Fahrzeug einen dem Verkäufer unbekannten schwerwiegenden Unfallschaden hatte. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Koblenz: Das Wesen der Badeente - Hygieneartikel, Fanartikel oder doch erotisches Spielzeug?

Montag, 14. März 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Koblenz, Urteil vom 09.02.2011, Az. 9 W 680/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 312 d Abs. 1 Nr. 1 - 7 BGB

Das OLG Koblenz hat entschieden, dass der in Hinblick auf ein Rückgabe- oder Wiederrufsrecht erteilt Hinweis „Bitte beachten Sie, dass (…) entsiegelte Hygieneartikel vom Rückgaberecht ausgeschlossen sind.” nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt, wenn er sich auf den Verkauf von Badeenten bezieht. Der Senat wies darauf hin, dass es in diesem Fall gar nicht darauf ankomme, ob entsiegelte Hygieneartikel vom allgemeinen Widerrufsrecht ausgenommen werden dürften oder nicht. Der Antragsteller habe nicht hinreichend belegt, dass die von der Antragsgegnerin vertriebenen Badeenten nach dem Verständnis der Verbraucher wirklich als Hygieneartikel anzusehen seien. Was wir davon halten? Wer jetzt nur “Bahnhof” versteht, dem sei auf’s Pferd geholfen: (more…)

AG München: Kein nachträglicher Ausschluss der Gewährleistung bei privatem Autoverkauf über eBay / Berichtet von Dr. Damm und Partner

Montag, 17. Januar 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 11.12.2009, Az. 122 C 6879/09
§§ 433, 437, 440, 443 BGB

Das AG München hat entschieden, dass ein privater (Auto-)Verkäufer bei einer eBay-Auktion nicht bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs versprechen und sodann jedoch die Gewährleistung ausschließen kann. Der Käufer hatte das Fahrzeug bei eBay ersteigert und sodann mit dem Verkäufer noch einen Kaufvertrag nach Muster des ADAC abgeschlossen. Laut Auktionsbeschreibung sei das Fahrzeug in “gebrauchtem, aber gut erhaltenen Zustand”. Es sei “unfallfrei, scheckheftgepflegt und mit Standheizung und Tempomat ausgestattet”. Nach Übergabe stellte sich heraus, dass Standheizung und Tempomat nicht vorhanden und die letzte Wartung nicht durchgeführt worden war. Der Käufer erklärte den Rücktritt vom Vertrag und forderte den Kaufpreis zurück. Das Gericht gab ihm Recht. Auch wenn im ADAC-Kaufvertragsformular vereinbart worden sei, dass der Käufer das Fahrzeug wie besehen erwerbe, stelle dies keinen wirksamen Gewährleistungsausschluss für die in der Auktionsbeschreibung geschilderten Attribute dar. Diese seien gemäß dem Angebot geschuldet gewesen und nicht erfüllt worden. Der Käufer habe auch sofort zurücktreten dürfen, da der Verkäufer arglistig gehandelt habe. Er habe Beschaffenheiten zugesichert, die gar nicht vorlagen. Auf Grund dessen habe der Käufer sich nicht wegen einer Nachbesserung an den Verkäufer wenden müssen.

OLG Düsseldorf: Transportunternehmen darf in AGB keine gesetzlichen Sorgfaltspflichten einschränken

Donnerstag, 9. Dezember 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2010, Az. I-6 U 38/09
§§ 449 Abs. 1 Satz 1 und 449 Abs. 2 Satz 1 HGB; 1 UKlaG

Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Logistik- bzw. Transportunternehmen eine gesetzliche Sorgfaltspflicht nicht durch eine AGB-Klausel einschränken kann, insbesondere wenn der Kunde den Eindruck gewinnt, dass eine gesetzliche Verpflichtung nicht besteht. Streitig war die Klausel: Um die vom Versender gewünschte kurze Beförderungsdauer und das niedrige Beförderungsentgelt zu ermöglichen, werden die Sendungen im Rahmen einer Sammelbeförderung transportiert. Der Versender nimmt mit der Wahl der Beförderungsart in Kauf, dass aufgrund der Massenbeförderung […] nicht die gleiche Obhut wie bei einer Einzelbeförderung geleistet werden kann. Eine Kontrolle des Transportweges durch Ein- und Ausgangskontrollen an den einzelnen Umschlagstellen innerhalb des E1-Systems ist nicht Gegenstand der vereinbarten Leistung. […]. Die streitige Klausel verstoße gegen die gesetzlichen Verbote der §§ 449 Abs. 1 Satz 1 und 449 Abs. 2 Satz 1 HGB, denn durch sie werde zum Nachteil der Beförderungskunden von der gesetzlichen Haftungsregelung der §§ 425 f. HGB abgewichen. Von der Haftung für Verlust des Transportguts sei die Beklagte nur dann befreit, wenn der Verlust auf Umständen beruhe, die auch bei größter Sorgfalt nicht hätten vermieden werden können. Eine Haftungsbefreiung bei einem Verstoß gegen wesentliche Sorgfaltspflichten sei dadurch ausgeschlossen. Zu den wesentlichen Sorgfaltspflichten des Frachtführers gehöre insbesondere der Schutz des Transportguts vor Verlust. Der Verzicht auf eine Schnittstellenkontrolle laufe somit im Ergebnis auf eine Einschränkung der geforderten, wesentlichen Sorgfaltsanforderungen hinaus. Zum Volltext der Entscheidung:

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BGH: Genereller Gewährleistungsausschluss in AGB ist wettbewerbswidrig, wenn B2B-Händler auch an Verbraucher verkauft

Sonntag, 17. Oktober 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 31.03.2010, Az. I ZR 34/08
§§
3; § 4 Nr. 11 UWG; §§ 13; 474 Abs. 1 S. 1; 475 Abs. 1 Satz 1 BGB

Der BGH hat entschieden, dass ein vollständiger Gewährleistungsausschluss eines Unternehmens, dass vorgibt, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, unwirksam ist, wenn “Privatbietern” ein “handelsübliches Widerrufs- und Rückgaberecht” angeboten wird. Nach § 474 Abs. 1 S. 1 BGB gelte § 475 BGB, wenn ein Verbraucher von einem Unternehmer eine bewegliche Sache kaufe (Verbrauchsgüterkauf). Das Berufungsgericht sei davon ausgegangen, dass sich das Angebot des Beklagten vom 23.11.2005 auch an Verbraucher im Sinne von § 13 BGB gerichtet habe. Das sei aus revisionsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Der Beklagte habe zwar geltend gemacht, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen und in seinen Angeboten auf diesen Umstand hingewiesen zu haben. Das Berufungsgericht habe offengelassen, ob das Angebot des Beklagten vom 23.11.2005 einen entsprechenden Hinweis enthielt. Es habe den Hinweis des Beklagten aber zu Recht schon deshalb nicht als ausreichend angesehen, weil der Beklagte im Anschluss an die Angabe, nur an Gewerbetreibende zu verkaufen, den Zusatz angebracht habe “Für Privatbieter gilt das handelsübliche 30-tägige Widerrufs- und Rückgaberecht”. Daraus habe das durch das Angebot angesprochene Publikum den Schluss ziehen können, der Beklagte sei gleichwohl bereit, auch an Privatpersonen zu verkaufen.

AG Köpenick: Widerrufsrecht ist bei einem nach dem Baukastensystem zusammengestellten Notebook nicht ausgeschlossen

Sonntag, 12. September 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

AG Köpenick, Urteil vom 25.08.2010, Az. 6 C 369/09
§§ 312d Abs. 4; 355 Abs. 1; 346 Abs. 1 BGB

Das AG Köpenick hat entschieden, dass das Widerrufsrecht bei dem Verkauf eines nach dem Baukasten-System zusammengestellten Notebooks nicht ausgeschlossen ist. Zitat: “Der Widerruf ist auch nicht nach § 312 d Abs. 4 BGB ausgeschlossen. Die Tatsachen hierfür hat der insoweit darlegungspflichtige Beklagte nicht dargelegt. Notebooks, die nach dem Baukastensystem nach den Wünschen des Kunden ausgestaltet werden, fallen jedenfalls nicht unter den Ausschlusstatbestand, weil die Konfigurationen mit zumutbarem Aufwand rückgängig gemacht werden können.”

OLG Köln: Widerrufsrecht kann auch für geöffnete Kosmetika nicht ausgeschlossen werden

Samstag, 17. Juli 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Köln, Beschluss vom 27.04.2010, Az. 6 W 43/10
§§ 3; 4 Nr. 11 UWG; §§ 312d Abs. 4 Nr. 1; 355; 357 BGB, § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV

Das OLG Köln hat einem Onlinehändler untersagt, auf der Onlinehandelsplattform eBay Kosmetika anzubieten, wenn im Rahmen der Information zum fernabsatzrechtlichen Widerrufsrecht für Verbraucher folgende oder dieser inhaltsgleiche Bestimmung mitgeteilt wird: “Kosmetik kann nur in einem unbenutzten Zustand zurückgenommen werden.” Geöffnete oder gar benutzte Kosmetikprodukte seien nicht ohne Weiteres Waren, die “auf Grund Ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können” (§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB). Die Ausnahmevorschrift des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB dürfe nicht in ein allgemeines Kriterium der Unzumutbarkeit des Widerrufs wegen erheblicher Verschlechterung der zruückgesandten Waren für den Unternehmer umgedeutet werden, dem im Fernabsatz grundsätzlich das für ihn in der Regel mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunde Rücknahemrisiko zugewiesen sei. Das bloße Öffnen der Kosmetika (etwa Aufschrauben des Deckels) könne das Widerrufsrecht nicht ausschließen, da dies die Rechte des Verbrauchers übermäßig einschränke; der wesentliche Wert der Ware verbleibe nicht beim Verbraucher. Aus der Formulierung sei aber nicht ersichtlich, ob die Entnahme der Creme oder bereits das bloße Öffnen der Tube als Beginn der Benutzung zu sehen sei, so dass sie zu unterbinden sei.

OLG Brandenburg: Schadensersatzpflicht, wenn ein Konkurrent auf Grund einer unberechtigten Abmahnung bei eBay ausgeschlossen wird

Sonntag, 20. Juni 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

OLG Brandenburg, Urteil vom 17.02.2009, Az. 6 U 10/07
§ 823 I BGB

Das OLG Brandenburg hat entschieden, dass eine verschuldete, unberechtigte Schutzrechtsabmahnung Schadensersatzpflichten nach sich ziehen kann. Im entschiedenen Fall hatte der Beklagte die Klägerin wegen der Verletzung von Geschmacksmustern abgemahnt. Diese Abmahnung war unberechtigt, da der Beklagte sich auf mangels Neuheit nichtige Geschmacksmuster berufen hatte. Darüber hinaus hatte der Beklagte die angebliche Verletzung seiner Rechte an eBay gemeldet, woraufhin der Account der Klägerin geschlossen worden war. Dies hatte Umsatzeinbußen der Klägerin zur Folge. Das OLG nahm auch ein Verschulden des Beklagten an, da dieser nicht gründlich geprüft habe, ob die von ihm beanspruchten Geschmacksmusterrechte bestehen und er Inhaber derselben sei. Das Gericht bejahte daraufhin einen Schadensersatzanspruch der Klägerin wegen Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Dieser Anspruch beziehe sich allerdings nur auf den Ersatz außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten der Klägerin für ein Unterlassungsverfahren gegen den Beklagten. Den entgangenen Gewinn habe der Beklagte nicht zu erstatten, da die Klägerin keine konkreten Angaben zu ihrem Gewinn vor der Schließung des eBay-Accounts getätigt habe.

BGH: Eine AGB-Klausel, welche eine Sondergebühr bei Kreditkartenzahlung fordert, ist unzulässig

Freitag, 11. Juni 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 20.05.2010, Az. Xa ZR 68/09
§§ 307 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB; § 3, 4 Nr. 11 UWG

Der BGH hat entschieden, dass eine Fluggesellschaft in ihren Allgemeinen Beförderungsbedingungen zwar die Barzahlung für bestimmte Leistungen ausschließen kann, aber für die dann erforderliche Kartenzahlung keine Sondergebühr erheben darf. Der Fluganbieter Ryanair verwendete folgende Klauseln: “Wegen der erhöhten Sicherheits- und Verwaltungskosten wird von Ryanair kein Bargeld für die Bezahlung von Flugscheinen, die Entrichtung von Gebühren und Kosten für die Beförderung von Übergepäck und Sportausrüstung akzeptiert” sowie “Kreditkartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug: 4,00 €, Zahlungskartengebühr: Pro Fluggast und einfachen Flug: 1,50 €”. Der Ausschluss der Barzahlung sei angesichts des Interesses der Fluggesellschaft an rationellen Betriebsabläufen angemessen, zumal die Leistungen vornehmlich im Wege des Fernabsatzes erbracht und eine Barzahlung einen erheblichen Aufwand darstellen würde. Die Gebührenregelung benachteilige die Kunden jedoch in unangemessener Weise. Mit der Entgegennahme einer Zahlung komme der Unternehmer nur seiner Obliegenheit nach, eine vertragsgemäße Leistung des Kunden anzunehmen. Dafür müsse er dem Kunden die Möglichkeit eröffnen, die Zahlung auf einem gängigen und mit zumutbarem Aufwand zugänglichen Weg zu entrichten, ohne dass dafür an den Zahlungsempfänger eine zusätzliche Gebühr zu bezahlen sei. Die Gebührenfreiheit lediglich für eine bestimmte Kreditkarte und Gebührenpflicht für alle weiteren Kartenarten genüge dieser Obliegenheit nicht.

LG Düsseldorf: Zusatzvereinbarung über den Ausschluss des Kündigungsrechts in AGB unwirksam

Donnerstag, 6. Mai 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 17.02.2010, Az. 12 O 578/08
§§ 305 Abs. 1 S. 1; 307 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass eine in Form von AGB geschlossene Zusatzvereinbarung über den Ausschluss einer Kündigungsrechts für einen Partnervermittlungsvertrag unwirksam ist, weil sie eine von dem Grundgedanken der gesetzlichen Regelung abweichende Vereinbarung darstelle. Die Klausel werde auch nicht zu einer - im Gegensatz zur gestellten - “ausgehandelten” Klausel, indem ein Passus eingefügt werde, dass es der anderen Vertragspartei “frei stehe”, am bereits unterzeichneten Vertrag festzuhalten. Der Kunde habe nur die Möglichkeit, die Vereinbarung abzuschließen oder nicht abzuschließen, was dem Prinzip des “Aushandelns” zuwider laufe.

YATEGO: Internethandelsplattform sperrt Vielfachabmahner Relexim Ltd.

Samstag, 10. April 2010 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Eine in der Geschichte der Internethandelsplattformen (eBay, Amazon & Co.) wohl einmalige Reaktion zeigt dem Vernehmen nach die Yatego GmbH. Sie hat nach Auskunft des Journalisten Axel Gronen die Relexim Ltd. vom Handel bei Yatego ausgeschlossen, nachdem sich diese übermäßig am Abmahnwesen ergötzte. Die Angebote der Ltd. werden demnach sukzessive gelöscht.


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