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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 21. Mai 2014

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 11.10.2013, Az. I-22 U 54/13
    § 305b BGB, § 433 BGB, § 158 BGB, § 242 BGB, § 145 BGB

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass es zulässig ist, wenn ein Verkäufer auf der Handelsplattform eBay ein Angebot unter dem Vorbehalt des Zwischenverkaufs einstellt. Dies entspreche den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches zum Vertragsschluss und verstoße auch nicht gegen eBay-AGB oder eBay-Grundsätze. Auch ein Vertrauensschutz des Bieters bestehe nicht, wenn auf den Vorbehalt eindeutig hingewiesen werde. Trete der Zwischenverkauf ein, wirke dies als auflösende Bedingung, so dass mit einem Bieter auf eBay kein Kaufvertrag zustande kommt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. April 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammAG Neuwied, Urteil vom 08.07.2013, Az. 42 C 430/13
    § 433 Abs. 1 BGB, §§ 280 ff. BGB

    Das AG Neuwied hat entschieden, dass bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch auf der Handelsplattform eBay kein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande kommt, wenn ein zuvor festgelegter Mindestpreis nicht erreicht wurde. Bei Nichterreichung des Mindestpreises könne nicht von einem Bindungswillen des Verkäufers ausgegangen werden. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. November 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 18.09.2012, Az. I-4 U 105/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG, § 308 Nr. 3 BGB

    Das OLG Hamm hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil wir von unserem Lieferanten ohne unser Verschulden trotz dessen vertraglicher Verpflichtung nicht beliefert werden, sind wir zum Rücktritt von dem Vertrag berechtigt. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte Leistungen unverzüglich erstatten.“ rechtswirksam ist und insoweit kein Unterlassungsanspruch besteht. Dies gilt auch für den Fall, dass der Verkäufer seine Angebote unter der Rubrik Sofort-Kaufen einstellt. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Juli 2012

    LG Bonn, Urteil vom 05.06.2012, Az. 18 O 314/11
    § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB, § 311a Abs. 2 BGB

    Das LG Bonn hat entschieden, dass der Abbruch einer Auktion auf der Handelsplattform eBay zulässig ist, wenn dem Verkäufer ein ihm bis dahin ohne sein Verschulden nicht bekannter Sachmangel auffällt (hier: diverse Schäden bei Gebraucht-Pkw). Eine Verpflichtung gegenüber dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden auf Erfüllung oder Schadensersatz bestehe nicht, da kein Schuldverhältnis zustande gekommen sei. Dies ergebe sich aus den eBay-Bestimmungen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 18. April 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Siegen, Urteil vom 21.01.2011, Az. 6 O 86/10
    §§ 3; 4 Nr. 11 UWG; § 312 e Abs. 1 Nr. 2 BGB

    Das LG Siegen hat entschieden, dass ein eBay-Händler von der Erfüllung seiner gesetzlichen Informationspflichten nicht durch die Existenz der eBay-AGB entbunden ist. § 312 e BGB schreibe eine Information durch den Unternehmer vor, und zwar unabhängig davon, ob der Kunde bereits entsprechende Kenntnisse habe oder nicht. Dementsprechend werde auch die Auffassung vertreten, dass ein Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay nicht ausreichend sei (LG Hannover, Urteil vom 17.03.2010 – 22 0 16/10). Hinzu komme, dass die Angebote nicht nur von eBay-Mitgliedern eingesehen werden könnten. Eine Kenntnis der Abläufe könne deshalb nicht durchgehend vorausgesetzt werden. Gerade dies soll aber bei Fernabsatzgeschäften dadurch gewährleistet sein, dass die Informationen gemäß § 312 e Abs. 1 Nr. 2 BGB rechtzeitig vor Abgabe der Bestellung des Kunden mitgeteilt werden müssten. Vgl. auch LG Hannover (hier) und LG Frankfurt a.M. (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. März 2010

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hannover, Urteil vom 17.03.2010, Az. 22 O 16/10
    §§ 312 c Abs. 2; 312 e BGB; § 3 Nr. 2 BGB-InfoV

    Das LG Hannover hat entschieden, dass ein Onlinehändler seine Kundeninformationspflichten (hier: über die Speicherung des Vertragstextes und das Erkennen und Berichtigen von Eingabefehlern) nur dadurch erfüllen kann, dass er auf diese innerhalb seiner eigenen Artikelbeschreibung hinweist. Die von der Plattformbetreiberin eBay veröffentlichten Allgemeinen Geschäftsbedingungen entbänden den Vertragspartner eines Verbrauchers gerade nicht von der Verpflichtung nach § 3 Nr. 2 BGB-lnfoV, die erforderlichen Informationen in der jeweiligen Geschäftsbeziehung zu erteilen. Nur auf letztere Weise sei gewährleistet, dass der Kunde zuverlässig die gebotenen Informationen von seinem Vertragspartner erhalte.

  • veröffentlicht am 27. November 2008

    AG Neumünster, Urteil vom 03.04.2007, Az. 31 C 1338/06
    §§
    280 Abs. 1, 249, 252 BGB i. V. m. § 128 HGB

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtDas AG Neumünster hat entschieden, dass die Sperrung eines eBay-Accounts, nachdem dieser durch den Accountinhaber an einen Dritten gegen Gebühr „vermietet“ wurde und der Dritte durch gehäufte Negativbewertungen einen Sperre des Accounts verursacht hatte, auch nach Rückgabe an den Accountinhaber zulässig ist. Das Gericht stellt fest, dass der Accountinhaber für die über seinen Account getätigten Rechtsgeschäfte verantwortlich ist. Er wird Vertragspartner bei den über die Internethandelsplattform getätigten Geschäften, da der eigentlich tätige Dritte im Außenverhältnis nicht sichtbar wird. Im vorliegenden Fall verlangte der Accountinhaber Schadensersatz von seinem ehemaligen Vertragspartner, da dieser die Sperrung des Accounts zu verantworten hatte und dieser nun nicht abermals „vermietet“ werden konnte. Dadurch würde dem Accountinhaber Gewinn in Höhe der von ihm veranschlagten Leihgebühr entgehen. Das Gericht war der Ansicht, dass ein Schadensersatzsanspruch des Accountinhabers nicht bestehe. Zwar habe der Dritte im internen Verhältnis Vertragspflichten verletzt und nicht die erforderliche Rücksicht genommen, jedoch sei der geltend gemachte Schadensanspruch nicht ersatzfähig, da der erwartete Gewinn aus einer sittenwidrigen erneuten „Vermietung“ des Accounts gestammt hätte.

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