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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 14. Oktober 2015

    LG Bochum, Urteil vom 31.08.2015, Az. I-12 O 190/14
    § 5 UWG

    Das LG Bochum hat entschieden, dass bei zwei Unternehmen, die unter demselben Familiennamen firmieren und im selben Ort ansässig und derselben Branche tätig sind, die Hinzufügung eines kaum gebräuchlichen Vornamens bei der prioritätsjüngeren Firma einen ausreichenden Abstand der Unternehmen erzeugt. Ein lediglich mit einem Buchstaben abgekürzter Vorname als Zusatz genüge jedoch nicht, da die Gefahr von Verwechslungen und Irreführungen im telefonischen und schriftlichen Geschäftsverkehr dann zu groß sei. Bei fehlgelaufenen E-Mails liege kein wettbewerbswidriges Abfangen vor, wenn diese auf Grund einer Verwechslung der Domain den falschen Empfänger erreicht hätten. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 30. Juni 2014

    OLG Hamm, Urteil vom 27.02.2014, Az. 4 U 144/13
    § 5a Abs. 2 UWG, § 5a Abs. 3 UWG

    Nunmehr hat auch das OLG Hamm entschieden, dass in einer Zeitungswerbung die Identität des werbenden Unternehmens vollständig angegeben werden muss. Der Hinweis auf eine Webseite genüge nicht, auch nicht im Fall einer landesweit bekannten Tankstellenkette. Ähnlich entschieden haben bereits eine Reihe anderer Oberlandesgerichte, z.B. OLG München (hier), OLG Schleswig (hier) oder OLG Celle (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. November 2012

    OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.04.2012, Az. I-20 U 120/11
    § 5 MarkenG; § 12 BGB; § 4 Nr. 10 UWG

    Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches die Firmenbezeichnung geändert hat, keinen Anspruch gegen die DENIC auf Freigabe einer Domain hat, die gleichlautend mit dem ursprünglichen Firmennamen ist. Dies gelte auch, wenn der frühere Name noch für einzelne Produkte des Unternehmens verwendet werde. Es bestünden weder Namens- noch Kennzeichenrechte, da die Domain gerade nicht mit dem nun geführten Unternehmenskennzeichen identisch sei. Eine wettbewerblich relevante Behinderung komme ebenfalls nicht in Frage, da die Domain bereits bestand, bevor die Klägerin – auch mit ihrem früheren Namen – gegründet wurde. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 24. Juli 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 05.11.2010, Az.  6 U 67/10
    § 37 HGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Firma („X G GmbH & Co. KG“) im Rechtsverkehr eine auf sie eingetragene Marke als Firmenschlagwort benutzen darf, wenn die Art und Weise der Benutzung nicht den Verkehr zu der Annahme verleitet, es handele sich um die vollständige Firmierung. Dies sei auch bei Angabe der Marke zusammen mit Adresse und Kontaktdaten (Telefon, E-Mail) dann nicht der Fall, wenn die Markenbezeichnung in Fettdruck, Großbuchstaben und in einer im Vergleich zum sonstigen Text deutlich größeren Schrift präsentiert werde und an der Markenbezeichnung ein grafisches Element angebracht sei. Da Firmenbezeichnungen nur aus Worten bestünden, könne durch die grafische Gestaltung nicht der irrige Eindruck der vollständigen Bezeichnung entstehen. Zum Volltext der Entscheidung:

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