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Artikel-Schlagworte: „Herabsetzung“

LG Hamburg: Zum Anspruch auf Schadensersatz wegen Pressebericht, wenn ohne Beweis herabwürdigend über angebliches Sex-Verbrechen berichtet wird

Mittwoch, 15. Mai 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Hamburg, Urteil vom 28.05.2009, Az. 324 O 733/09
§ 823 Abs. 1 BGB; § 186 StGB; Art. 2 Abs. 1 GG, Art. 1 Abs. 1 GG

Das LG Hamburg hat entschieden, dass die Berichterstattung über einen Professor, der in Thailand des sexuellen Vergehens an Minderjährigen beschuldigt wurde, mit den Worten “der deutsche Herr Professor Sexschwein” oder “das Gesicht eines Sex-Monsters” mit begleitender Bildberichterstattung einen Schadensersatzanspruch auslöst. Die erhobenen Vorwürfe haben nicht bekräftigt werden können, die Polizei habe die Ermittlungen eingestellt. Die Berichterstattung verletze das Persönlichkeitsrecht, weil der Kläger in entwürdigender und die Intimsphäre verletzender Weise an den Pranger gestellt werde. Eine Entschädigung von 40.000,00 EUR sei angemessen. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: Wettbewerbswidrige Herabsetzung eines Konkurrenten durch Äußerungen in einem privaten Blog

Dienstag, 14. Mai 2013 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamm, Urteil vom 23.10.2007, Az. 4 U 87/07
§ 8 Abs. 1 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 7 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass herabsetzende Äußerungen in einem privaten Blog wettbewerbswidrig sein können, wenn die Äußerungen über ein Unternehmen erfolgen, für dessen Konkurrenten der Blogschreiber arbeitet. Dies sei jedenfalls dann der Fall, wenn die Äußerungen (z.B. “An dieser Stelle fällt mir nur ein Wort ein: LÜGE. Anders kann man diese Texte der Firma F.de nicht begreifen. Kann sich nicht einmal ein Anwalt dieser offensichtlichen Falschaussage annehmen?” oder “Hier soll der Besteller bewusst irregeführt werden, in dem ihm Glauben gemacht wird: Kaufe hier und Du bekommst die Ware schnell und direkt.”) das erforderliche Maß an Kritik übersteigen und auch geeignet seien, das Geschäft des Arbeitgebers zu fördern. Verantwortlich sei dafür allerdings lediglich der Verfasser des Blogbeitrags, nicht der Betriebsinhaber, der von dem privaten Treiben seines Angestellten nichts wusste. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Dresden: Anwalt darf als “umstrittener Rechtsanwalt” bezeichnet werden

Dienstag, 30. April 2013 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Dresden, Beschluss vom 26.09.2012, Az. 4 W 1036/12
§ 823 BGB, § 1004 BGB

Das OLG Dresden hat entschieden, dass die in einem Presseartikel enthaltenen Äußerungen, der Antragsteller sei ein “umstrittener Rechtsanwalt” bzw. er gelte in der Reisebranche “als ‘umstritten’” als zulässige Meinungsäußerung zu werten sind und keinen Unterlassungsanspruch rechtfertigen. Zum Volltext der Entscheidung:
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KG Berlin: Nur 500,00 EUR Vertragsstrafe bei “minimalem Verstoß” gegen Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafeversprechen nach Hamburger Brauch / Rechtsnachfolger eines Unternehmens rückt automatisch als Unterlassungsgläubiger in Unterlassungsvertrag ein

Mittwoch, 11. April 2012 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Urteil vom 27.09.2011, Az. 5 U 137/10
§ 145 BGB, § 339 S. 2 BGB, § 315 Abs. 3 S. 2 Halbs. 1 BGB

Das KG Berlin hat entschieden, dass bei einem “minimalen Verstoß” gegen eine Unterlassungserklärung, die mit einem Vertragsstrafeversprechen nach neuem Hamburger Brauch versehen ist, wonach sich die Unterlassungschuldnerin strafbewehrt verpflichtet, im geschäftlichen Verkehr keine Datensätze von Kunden der Klägerin zu nutzen und/oder zu veröffentlichen, eine Vertragsstrafe von 10.000,00 EUR überzogen und auf 500,00 EUR zu reduzieren ist. Zudem wies das Kammergericht darauf hin, dass der Rechtsnachfolger eines Unternehmens dessen Stellung als Unterlassungsgläubiger in einem Unterlassungsvertrag automatisch übernimmt. Zum Volltext der Entscheidung: (more…)

BGH: Zur Abwertung von Mitbewerbern in vergleichender Werbung

Montag, 28. November 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 19.05.2011, Az. I ZR 147/09
§ 4 Nr. 7 UWG, § 6 UWG; Art. 5 Abs. 1 GG

Der BGH hat entschieden, dass eine pauschale Herabsetzung von Leistungen eines Mitbewerbers im Rahmen einer vergleichenden Werbung (hier: Newsletter) nur dann unlauter ist, wenn die konkreten Umstände, auf welche sich die Abwertung bezieht, nicht mitgeteilt werden. Im entschiedenen Fall wurde Mitbewerbern der Vorwurf der “Scharlatanerie” gemacht, ohne dass konkrete Umstände genannt würden, die diesen Vorwurf belegten. Der Senat erklärte, dass eine Rechtfertigung einer herabsetzenden Darstellung stets voraussetze, dass die Verbraucher konkret über einzelne Umstände aufgeklärt würden, ohne deren Kenntnis sie Schaden zu nehmen drohten. Eine pauschale, hinsichtlich konkreter Missstände jedoch bei vagen Andeutungen verbleibende Herabsetzung vermöge die massive Beeinträchtigung, die damit verbunden sei, hingegen nicht zu rechtfertigen.

BGH: Zur Frage, ob für baugleiche Druckerpatronen Bildmotive des Originalherstellers verwendet werden dürfen

Samstag, 1. Oktober 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 28.09.2011, Az. I ZR 48/10
§ 6 Abs. 2 Nr. 4 Fall 2 UWG

Der BGH teilt per Pressemitteilung Nr. 146/2011 mit, dass keine unzulässige vergleichende Werbung wegen Herabsetzung oder Rufausnutzung vorliegt, wenn ein Hersteller von Druckerpatronen auf der Verpackung Bildmotive verwendet, die der Originalhersteller ebenfalls für die Zuordnung seiner Patronen zum jeweiligen Druckermodell benutzt. Eine Herabsetzung könne nicht festgestellt werden und eine gewisse Rufausnutzung sei bei vergleichender Werbung unvermeidbar. Zitat aus der Pressemitteilung:

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OLG Hamburg: Keine herabsetzende Werbung, wenn alle Produkte einer Gattung schlecht gemacht werden

Samstag, 24. September 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Hamburg, Urteil vom 06.03.2003, Az. 5 U 227/01
§ 1 UWG, § 2 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Werbung für einen Schokoladen-Getreideriegel nicht gegenüber dem (angeblich marktführenden) Müsliriegel herabsetzend ist, wenn allgemein alle Müsliriegel als “staubtrocken” oder “zäh” dargestellt werden. Das Gericht konstatierte, dass es so viele verschiedene Sorten von Müsliriegeln gebe, dass der Betrachter der Werbung nicht automatisch an den eines bestimmten Herstellers denke. Somit liege gar kein Werbevergleich vor. Eine unangemessen abwertende Äußerung erkannte das Gericht ebenfalls nicht. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Düsseldorf: Ansetzung eines zu geringen Streitwerts im Gerichtsverfahren kann als versuchter Betrug gewertet werden / 30 Mio. EUR Streitwert

Montag, 15. August 2011 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.05.2011, Az. I-2 W 15/11
§§ 51 Abs. 1; 68 Abs. 1 GKG

Das OLG Düsseldorf hat in einem in der Begründung beispiellosen Beschluss Anwaltsschelte betrieben und die angeblich vorsätzliche untersetzte Angabe von Verfahrensstreitwerten bei gleichzeitiger (gerichtsseitig angenommener) Abrechnung nach Stundenhonorar grundsätzlich als versuchten Betrug zu Lasten der Landeskasse gewertet. Im vorliegenden Fall wurde in einem Patentstreitverfahren - Düsseldorf ist einer der klassischen Gerichtsstände für derartige Klageverfahren - der Streitwert von 5 Mio. EUR auf 30 Mio. EUR heraufgesetzt. Bei der Festsetzung des Streitwertes sei das Gericht an eine Wertangabe der Parteien, möge sie ggf. auch übereinstimmend erfolgt oder von der gegnerischen Seite unwidersprochen geblieben sein, nicht gebunden. Die Heraufsetzung erfolgte u.a. mit folgender Begründung: “Den maßgeblichen Gesamtumsatz der Beklagten in der Zeit von 2006 bis zum voraussichtlichen Ablauf des Klagepatents am 30.06.2012 gibt die Klägerin nach Auswertung verschiedener von ihr herangezogener Quellen selbst mit 2.028.000.000,00 EUR an, wobei auf die Jahre 2006 bis 2010 ein Umsatz von 1.162.000.000,00 EUR und auf die Zeit von 2011 bis zum Ablauf des Klagepatents ein prognostizierter Umsatz von 866.000.000,00 EUR entfällt.” Außerdem sei ein Lizenzssatz von 1,5 % - und nicht - wie klägerseitig angegeben - 0,5 % anzunehmen. Der Deutsche Anwaltsverein hat die Entscheidung in einer Pressemitteilung mittlerweile als “Generalverdacht” verurteilt und die an die Anwaltschaft gerichteten Vorwürfe “skurril” genannt (hier). Zum Volltext des Beschlusses: (more…)

OLG Köln: Video-Werbung eines Rechtsanwalts unter namentlicher Nennung einer im Filesharing-Bereich tätigen Kanzlei erlaubt

Mittwoch, 10. August 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Köln, Urteil vom 29.07.2011, Az. 6 U 56/11
§§
2 Nr. 3, 4 Nr. 7, 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG

Das OLG Köln hat entschieden, dass die Werbung einer Anwaltskanzlei per Video z.B. auf YouTube rechtmäßig ist, in der eine abmahnende Kanzlei im Filesharing-Bereich namentlich genannt wird und von “Problematik” und “Prinzip der häppchenweisen Abmahnung” die Rede ist. Es sei nicht zu beanstanden, dass im Titel und im Video insgesamt viermal die Kanzlei des Antragstellers mit vollem Namen erwähnt werde, zumal der Antragsgegner nachweislich mehr als 90 Mandate gegen die Kanzlei geführt habe. Ein Informationsinteresse breiter Kreise bestehe somit. Oben genannter Inhalt und die Wortwahl sei weder vom Ausdruck noch vom (richtigen) Inhalt her als Schmähkritik aufzufassen. Solch eine Werbung sei nicht herabwürdigend oder irreführend. Den Volltext der Entscheidung finden Sie hier.

LG Hannover: Herabsetzung der vereinbarten Vertragsstrafe durch Gericht

Freitag, 6. Mai 2011 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

LG Hannover, Urteil vom 08.02.2011, Az. 24 O 53/10
§§ 339, 315 Abs.1, 315 Abs. 3 S. 2 BGB

Das LG Hannover hat entschieden, dass das zuständige Gericht eine unangemessen hohe Vertragsstrafe herabsetzen kann. Ein Verbraucherverband hatte wegen Verstößen gegen die Energiekennzeichnungsverordnung für Pkw abgemahnt, der betroffenen Autohändler hatte sich im Fall von Zuwiderhandlung gegen die abgegebene Unterlassungserklärung zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, die vom Verband nach billigem Ermessen festzusetzen war. Der Verband forderte nunmehr für einen Verstoß außergerichtlich einen Betrag in Höhe von 7.500,00 EUR. Gerichtlich forderte der Verband dann nur noch 5.001,00 EUR. Dies erachtete das Gericht als überhöht. Dass der Kläger vorprozessual die Vertragstrafe auf 7.500,00 EUR festgesetzt, und sie für die Zwecke des Rechtsstreits auf 5.001,00 EUR beziffert habe, ohne die eine oder die andere Bestimmung zunächst zu begründen, rücke die Bestimmung in den Verdacht der Beliebigkeit. Da lediglich ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung nach drei Jahren erfolgt und die unzureichende Werbanzeige lediglich in einer Zeitschrift mit lokal begrenztem Verbreitungsgrad veröffentlicht sei, entspreche nach Wertung der Kammer eine Vertragsstrafe von 2.000,00 EUR billigem Ermessen.

LG Düsseldorf: Zum Wettbewerbsverstoß bei Meldung eines erfolgreichen Urteils gegen Konkurrenten, wenn Hinweis unterbleibt, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist

Donnerstag, 18. November 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 13.07.2006, Az. 4 O 7/06
§§ 4 Nr. 7; 5 Abs. 1 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Unternehmen, welches über ein erfolgreiches Urteil gegen einen Wettbewerber berichtet, wettbewerbswidrig handelt, wenn es nicht über das Fehlen der Rechtskraft des Urteils informiert. Der Verkehr werde durch eine solche unvollständige Information irregeführt, denn der durchschnittlich aufmerksame, interessierte und verständige Marktteilnehmer, von dem keine Kenntnisse zum Instanzenzug und zur Rechtskraft erwartet werden können, erlange den Eindruck, die rechtliche Auseinandersetzung sei abschließend geklärt und - für den vorliegenden Fall - die Vorrichtung könne patentfrei benutzt werden (§ 5 Abs. 1 UWG). Zudem werde der Mitbewerber herabgesetzt (§ 4 Nr. 7 UWG), ohne dass bereits ein abschließendes gerichtliches Urteil über die jeweils streitgegenständlichen Handlungen getroffen worden sei. Während in dem höchstrichterlich entschiedenen Sachverhalt (BGH GRUR 1995, 422, 426 - Abnehmerverwarnung) die Unterlassungs- gläubigerin als Verletzerin der Rechte Dritter erschienen sei, stehe in diesem Fall die Klägerin als Unternehmen da, dass Dritte der Verletzung ihrer Rechte bezichtige und sie unberechtigt angreife. Zum Volltext der Entscheidung:

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OLG Hamm: “Murks des Monats” keine Herabsetzung

Donnerstag, 2. September 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2010, Az. I-4 U 14/10
§§ 8 Abs. 1 u. Abs. 3 Nr. 1, 2 Abs. 1 Nr. 1, 3, 4 Nr. 7 UWG; 823, 824 UWG

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Produkt in einer Zeitschrift als “Murks des Monats” bezeichnet werden darf, wenn es sich bei der Berichterstattung nicht um eine geschäftliche Handlung des Berichterstatters handelt und in der Veröffentlichung konkrete Sicherheitsbedenken produktbezogen dargelegt werden.

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BGH: Herabsetzung der Preiswürdigkeit und fachlichen Qualität von Wettbewerbern ist wettbewerbswidrig

Mittwoch, 2. Juni 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 29.07.2009, Az. I ZR 77/07
§§ 3, 4 Nr. 11 UWG; § 57a StBerG

Der BGH hat entschieden, dass eine Werbung, die inhaltlich sowohl die fachliche Qualität von Mitbewerbern als auch deren Preiswürdigkeit herabsetzt, unlauter ist. Ein Steuerberater hatte Tankstellenpächter mit folgendem Wortlaut angeschrieben: “Mit Schreiben vom 6. Februar 2006 haben wir Ihnen eine kostenlose Beratung zur Gewinnmaximierung angeboten. […] Wir zeigen Ihnen, wie Sie die zuviel gezahlten Steuerberaterhonorare sowie Steuern und Abgaben zumindest für die Zukunft einsparen.” Im letzten Satz dieses Schreibens gebe der Werbende nach Auffassung des Gerichts vor, dass die Pächter in der Vergangenheit zuviel Steuerberaterhonorare und Steuern gezahlt habe. Eine solche Aussage könne der Beklagte jedoch nicht treffen, da er keine Kenntnis der von den Tankstellenpächtern gezahlten Steuern und Honorare sowie ihrer Berechnungsgrundlagen habe. Die Aussage sei deswegen zum einen irreführend, da der Beklagte nicht wissen könne, ob tatsächlich zuviel gezahlt worden sei. Zum anderen würden die Mitbewerber - die ebenfalls in diesem Bereich tätigen Steuerberater - in ihrer Preiswürdigkeit und fachlichen Qualität der Leistung in unlauterer Weise pauschal herabgesetzt. Der Beklagte habe nichts für die Richtigkeit seiner pauschalen Kritik an den Mitbewerbern geltend gemacht. Die Herabsetzung eines Mitbewerbers nach § 4 Nr. 7 UWG stelle letztlich ein Unterfall der gezielten Behinderung von Mitbewerbern dar.

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OLG Hamburg: Zur herabsetzenden Werbung durch Verunglimpfung aller Mitbewerber

Dienstag, 16. Februar 2010 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Hamburg, Beschluss vom 28.10.2009, Az. 5 U 204/07
§§ 3, 4, 5, 8 UWG

Das OLG Hamburg hat entschieden, dass in der Werbeaussage eines Rundfunkspots “Sag mal, du bist doch Werber.- Ja, aber Hallo. - Kannst Du mir dann mal erklären, was mir diese ganzen Rabatte, Sonderangebote, Aktionspreise und Gutscheine für Brillen eigentlich bringen? - Ehrlich gesagt, überhaupt nichts.- Wie bitte???? - Klar Mann, das sind doch alles bloß Tricks. Das hauen die vorher drauf! Das mein ich nicht, das weiß ich (…).” eine Herabsetzung von Mitbewerbern liegt und die Werbung daher unlauter ist. Der zitierte Spot enthalte eine erheblich herabsetzende Tatsachenbehauptung. (more…)

LG Düsseldorf: Unklare Andeutungen zum Fehlverhalten eines Mitbewerbers können wettbewerbswidrig sein

Donnerstag, 10. Dezember 2009 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 25.06.09, Az. 37 O 28/09
§§ 3 Abs. 1, 4 Nr. 7, 8 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 1 UWG

Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Versendung von E-Mails an Mitbewerber, in denen die Entscheidung, einen Mitbewerber nicht mehr beliefern zu wollen, mitgeteilt wird, wettbewerbswidrig sein kann, wenn die Formulierung der E-Mail den Eindruck eines Fehlverhaltens des betroffenen Mitbewerbers vermittelt. Die Antragsgegnerin teilte die Entscheidung der zukünftigen Nichtbelieferung nicht nur der Mitbewerberin mit, sondern leitete diese E-Mail auch an andere potentielle Geschäftspartner und Wettbewerber weiter. Sie begründete ihren Entschluss damit, dass die Antragstellerin sich nicht an eine persönliche Absprache gehalten habe.

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KG Berlin: Irreführende Produktwerbung, wenn werbendes Unternehmen eigenes Produkt abwertet?

Samstag, 7. Februar 2009 von Rechtsanwalt Dr. Ole Damm | Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Fachanwalt für IT-Recht

KG Berlin, Urteil vom 20.01.2009, Az. 5 U 48/08
§§ 3, 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1, 8 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1 UWG

Das Kammergericht hat mit diesem Urteil darauf hingewiesen, dass ein Händler mit einer Werbung, die eines seiner Produkte schlechter macht, als es tatsächlich ist, keine Irreführung begeht. Der Kunde habe keinen Anspruch darauf, dass der Geschäftsinhaber überhaupt das „Schnäppchen” anbiete. Dann würde er auch nicht relevant irregeführt, wenn das Ausmaß des Schnäppchens verschleiert werde, jedenfalls solange das „Schnäppchen” noch als solches - wie im vorliegenden Fall - gegenüber dem Normalprodukt erkennbar bleibe. Die Antragsgegnerin bot eine sogenannte „M.-SIM-Karte” zum Preis von 19,95 EUR an. Auf der Karte war ein Startguthaben in Höhe von 10,00 EUR enthalten. Zumindest vorübergehend bot die Antragsgegnerin zudem dieselbe Karte (also mit einem Startguthaben in Höhe von 10,00 EUR) zu einem Preis von 9,95 EUR an, wobei sie dabei angab, die Karte enthalte ein Startguthaben in Höhe von 5,00 EUR. Nach Angabe des Vorsitzenden Richters am BGH Dr. Bornkamm (I. Senat, zuständig für Wettbewerbssachen) sollen auch nachteilige Irreführungen (in geringerer Höhe angegebener Preisempfehlung des Herstellers, Angabe „Kunstledersofa” statt „Ledersofa” usw.) ohne wettbewerbsrechtliche Relevanz sein.
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BGH: Eine Gesamt-Vertragsstrafe in Höhe von 1 Mio. EUR ist unangemessen hoch

Dienstag, 16. Dezember 2008 von Rechtsanwältin Katrin Reinhardt

BGH, Urteil vom 17.07.2008, Az. I ZR 168/05
§§ 242, 339 Abs. 1 Satz 2, § 343 BGB; 348 HGB

Der BGH hat entschieden, dass eine Gesamtvertragsstrafe in Höhe mehrerer Millionen Euros nach dem Grundsatz von Treu und Glauben herabzusetzen ist, wenn die Strafe in einem groben Missverhältnis zur Bedeutung des Verstoßes gegen die Unterlassungsvereinbarung steht. Im vorliegenden Fall hatte die Unterlassungsverpflichtete außerhalb eines vereinbarten Abverkaufszeitraums für Restbestände 7.000 Stück der streitgegenständlichen Ware mit einem Netto-Umsatz von weniger als 50.000,00 EUR verkauft. Bei einer vereinbarten Vertragsstrafe pro Verstoß in Höhe von 7.500,00 EUR wäre eine Gesamtstrafe in Höhe von mehr als 52 Mio. EUR angefallen, wovon 1 Mio. eingeklagt wurde. Das Handelsgesetzbuch legt in § 348 fest, dass eine zwischen Kaufleuten vereinbarte Vertragsstrafe nicht gemäß § 343 BGB wegen unverhältnismäßiger Höhe auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden kann. Nach Auffassung des BGH lag bei dem krassen Missverhältnis von Zuwiderhandlung und Strafe jedoch ein Verstoß gegen den Grundsatz von Treu und Glauben vor. Um nicht den oben genannten Vorschriften direkt zuwiderzuhandeln, setzte der BGH die geforderte Vertragsstrafe nicht auf ein angemessenes Maß, sondern auf ein “gerade noch hinnehmbares” Maß herab. Dieses belief sich auf 200.000,00 EUR.

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