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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 30. September 2015

    BGH, Urteil vom 23.09.2015, Az. I ZR 78/14
    § 14 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der Streit um die konturlose Farbmarke „Rot“ zwischen Sparkasse und Santander Bank vor dem Oberlandesgericht Hamburg weiter geführt werden muss. Das OLG habe nicht ausreichend geprüft, ob die abstrakte Farbmarke nicht eine bekannte Marke sei und der Sparkassenverband sich deshalb gegen die Verwendung durch eine andere Bank zur Wehr setzen könne. Zwar habe das BPatG zwischenzeitlich die Löschung der Farbmarke „Rot“ angeordnet (hier), diese Entscheidung sei jedoch nicht rechtskräftig. Eine Aussetzung sei wegen des offenen Ausgangs des Löschungsverfahrens nicht angezeigt. Zur Pressemitteilung Nr. 160/2015 hier.

  • veröffentlicht am 8. Juni 2015

    BPatG, Beschluss vom 17.03.2015, Az. 27 W (pat) 110/12
    § 9 Abs. 1 Nr. 3 MarkenG, § 42 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Super Bayern“ mit blau-weiß-rotem Logo und Fußball in der Mitte zu löschen ist. Die Marke nutze die Wertschätzung der bekannten Wort-/Bildmarke „FC Bayern München“ in unlauterer Weise aus, um von deren Ansehen zu profitieren. Durch Form- und Farbgebung des Logos sei eine bewusste Annäherung an die ältere Marke erfolgt, um diesen Effekt herbeizuführen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 22. Mai 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBayVGH, Urteil vom 09.03.2015, Az. 7 B 14.1605
    § 2 Abs. 2 Nr. 8 S. 1 RdFunkStVtr BY, § 7 Abs. 7 S. 1 RdFunkStVtr BY; Ziff. 4 WerbeRL

    Der BayVGH hat entschieden, dass die dauerhafte Einblendung des Logos eines Internet-Poker-Anbieters während einer im Fernsehen ausgestrahlten Pokersendung eine unzulässige Schleichwerbung ist. Auch wenn es sich um eine Fremdproduktion handele, sei der Rundfunkveranstalter dafür verantwortlich, dass von ihm ausgestrahlte Sendungen dem deutschen Rundfunkrecht genügen würden. Vorliegend seien alle Voraussetzungen der Schleichwerbung erfüllt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 6. Februar 2015

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20.01.2015, Az. 11 U 101/12
    § 3 UWG, § 4 Nr. 9 UWG, § 8 UWG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass für die Annahme einer unlauteren systematischen Nachahmung von Waren (hier: Wasserpfeifen aus Glas, sog. Bongs) nicht ausreichend ist, wenn zwar verschiedene kombinierbare Gestaltungselemente übernommen werden, jedoch ein die Eigenart wesentlich bestimmendes Logo weggelassen wird. Vorliegend sei daher weder von einer Rufausbeutung noch einer Herkunftstäuschung auszugehen, da es an einer systematischen Nachahmung oder Behinderung fehle. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 28. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Bielefeld, Urteil vom 12.09.2014, Az. 10 O 40/14
    § 339 BGB; § 348 HGB

    Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es bei der Löschung von Marken, Logos und Geschäftskennzeichen von Webseiten nach Aufhebung eines Lizenzvertrags durch den ehemaligen Lizenznehmer nicht ausreichend ist, wenn er die Webinhalte manuell durchprüft. Sei auf seiner Webpräsenz entgegen einem Aufhebungsvertrag noch Werbung mit der vorher lizenzierten Marke zu finden, sei von einem Verschulden auszugehen. Der Beklagte hätte sich nicht ausschließlich auf die rein manuell durchgeführte Löschung bestimmter Passagen verlassen dürfen, sondern gegebenenfalls ein Computerprogramm zur Löschung der entsprechenden Hinweise nutzen müssen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Essen, Urteil vom 04.07.2014, Az. 45 O 8/14
    § 8 UWG, § 5 a UWG

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Werbung mit einem Logo/Siegel „geprüftes eBay-Mitglied“ irreführend und daher wettbewerbswidrig ist, da diese Identitätsprüfung mittlerweile auf der Plattform nicht mehr durchgeführt werde. Die Betreiberin der eBay-Plattform möge daher ersichtlich nicht mehr Gewähr für die ursprünglich durchgeführte Verifizierung übernehmen. Deshalb komme es nicht darauf an, dass der Beklagte ursprünglich zu Recht den entsprechenden Status erlangt habe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. Mai 2014

    BPatG, Beschluss vom 08.04.2014, Az. 27 W (pat) 546/13
    § 37 Abs. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 10 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass eine Markenanmeldung bösgläubig und daher zurückzuweisen ist, wenn bewusst eine bereits vorhandene Marke nachgeahmt werde, um den Verkehr zu täuschen und den Erfolg der bereits vorhandenen Marke auszunutzen. Vorliegend ging es um die Nachahmung einer bekannten, für den FC Bayern München eingetragenen Wort-/Bildmarke. Die Intention des Anmelders sei dabei offensichtlich gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 14. April 2014

    OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.03.2014, Az. 11 U 14/13
    § 823 Abs. 1 BGB, § 256 ZPO, § 2 UrhG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass der substantiierte Nachweis einer lückenlosen Rechtekette für einen Schadensersatzanspruch erbracht werden muss, wenn der angeblich Berechtigte nicht selbst der Urheber eines geschützten Werkes ist. Dafür genüge die bloße Benennung von Zeugen nicht. Bei der mündlichen Übertragung von Nutzungsrechten müsse nicht nur ein Zeuge benannt werden, sondern auch dargelegt werden, wann mit wem unter welchen Umständen solche Gespräche geführt worden sein sollen. Eine solche Präzisierung müsse für jeden Schritt der Rechtekette erfolgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 5. Oktober 2012

    LG Köln, Urteil vom 25.09.2012, Az. 33 O 719/11
    § 14 MarkenG

    Das LG Köln hat entschieden, dass der Vertrieb von T-Shirts mit dem Logo des Fernsehsenders RTL mit dem Zusatz „Scheiß“ (statt „Mein RTL“) gegen Markenrechte verstößt und daher unzulässig ist. Von der Meinungs- oder Kunstfreiheit sei die Gestaltung nicht gedeckt. Die Marke werde auf unlautere Weise für eine Herabwürdigung des Markeninhabers ausgenutzt. Die Urteilsgründe liegen bislang noch nicht vor, wir werden diese nach Erscheinen nachreichen.

  • veröffentlicht am 30. Mai 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Koblenz, Urteil vom 06.07.2011, Az. 9 U 255/11
    § 3 UWG, § 5 UWG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass die Platzierung eines Testurteils in einer Werbung, die suggeriert, dass alle beworbenen Produkte getestet worden seien, unzulässig ist, wenn dies tatsächlich nicht zutrifft. Vorliegend hatte ein SB-Warenhaus in einer Anzeige Matratzen beworben und dabei das Logo der Stiftung Warentest mit dem Urteil „Gut“ sowie der Kennzeichnung als Testsieger verwendet. Die Werbung erweckte den Eindruck, dass sich das Urteil auf alle beworbenen Matratzen beziehe, tatsächlich sei aber nur die Matratzen-Größe 90 x 200 cm getestet worden. Dieses Testurteil könne nicht auf andere Größen (100 x 200 cm, 140 x 200 cm) übertragen werden, auch wenn es sich um das gleiche Fabrikat handele. Auf Grund des Vertrauens von Verbrauchern in Testurteile der Stiftung Warentest sei erforderlich, dass eine Werbung nur wirklich getestete Produkte in Bezug nehme.

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