IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 26. Januar 2011

    Die „Abmahnanwälte“ im Filesharing-Geschäft sind vielerorten verschrieen. Die Karlsruher Kanzlei Nümann + Lang gehört aus unserer Sicht sicherlich zu den Protagonisten, die mit Filesharing-Abmahnungen Spitzenplätze belegen und nicht unbedingt Sympathieträger der Nation sind, aber sie erreicht mit ihrem Wirken unseres Erachtens noch keine strafrechtliche Dimension. Brechen wir damit eine Lanze für diejenigen, die „jedermann“ abmahnen, nur weil er/sie ein Musikstück aus dem Internet geladen hat? Einerseits hat das Ausmaß der Abmahnungen „industrielle“ Dimensionen erreicht, das ist sicherlich zu beanstanden, auch die mitunter geforderten Schadensersatzsummen. Andererseits ist der kostenlose Up- und Download von Musikstücken, Viedodateien oder Kinofilmen nun einmal Volkssport geworden und dementsprechend hoch fallen die Abmahnungszahlen aus. Da jeder Rechtsanwalt zugleich als Organ der Rechtspflege dem Rechtsstaat verpflichtet ist, sollte mit den Begriffen „Betrug“ und „Straftat“ überaus vorsichtig hantiert werden. Dies hatte der Heise-Verlag nach Auffassung des Kollegen Nümann allerdings nicht in ausreichender Art und Weise getan, was wiederum das OLG Köln nicht nachvollziehen konnte: (mehr …)

  • veröffentlicht am 17. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG München, Beschluss vom 07.10.2009, Az. 7 O 18649/09
    § 97 UrhG

    Das LG München hat einem Verbraucher mittels einstweiliger Verfügung verboten, das Musikstück „Evacuate The Dancefloor“ mittels einer Tauschbörse im Internet anzubieten. Diese Verfügung wurde trotz einer vorher beim Gericht eingereichten Schutzschrift erlassen, wobei das Gericht nur darauf hinwies, dass trotz Kenntnis der Schutzschrift keine andere Entscheidung getroffen werden konnte. Ähnlich, nur mit ausführlicher Begründung, entschied vor kurzem das LG Hamburg (Link: LG Hamburg). Den Streitwert setzte das Gericht auf 10.000 EUR fest, was für den Antragsgegner Kosten allein für das Gericht und den gegnerischen Anwalt in Höhe von über 1.000 EUR bedeutet. Hinzu treten noch Kosten für den eigenen Anwalt, was die Angelegenheit zu einem „teuren Spass“ für nur einen Song macht. Erwirkt wurde die einstweilige Verfügung von der im Bereicht Filesharing-Abmahnung sehr aktiven Kanzlei Nümann + Lang.

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