IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 2. März 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Wuppertal, (Hinweis-) Beschluss vom 05.06.2014, Az. 9 S 40/14
    § 138 Abs. 1 BGB

    Das LG Wuppertal hat entschieden, dass ein Vertrag über einen Eintrag in einem Online-Branchenverzeichnis, das z.B. bei Google auf den Ergebnisseiten 1 – 5 nicht gelistet wird, bei einer Jahresgebühr von 910,00 EUR sittenwidrig ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. November 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 12.11.2014, Az. VIII ZR 42/14
    § 138 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine eBay-Auktion nicht ohne Weiteres vorzeitig abgebrochen werden kann, weil der Verkäufer außerhalb der Plattform einen anderen Käufer für das Produkt gefunden habe, der gewillt sei, mehr als die Preisobergrenze (555,55 EUR) zu zahlen. Im vorliegenden Fall hatte ein Bieter, der mit 1,00 EUR auf die Auktion geboten hatte, bevor sie abgebrochen wurde, Schadensersatz in Höhe von 5.250,00 EUR für die notwendig gewordene, anderweitige Beschaffung eines Pkw gefordert und zugesprochen bekommen. Der Verkäufer hatte argumentiert, es liege auf Seiten des Käufers auf Grund des groben Missverhältnisses zwischen dem Maximalgebot des Käufers und dem Wert des Versteigerungsobjekts eine verwerfliche Gesinnung des Bieters im Sinne von § 138 Abs. 1 BGB vor. Der BGH lehnte dies ab. Zur Pressemitteilung Nr. 164/2014 vom 12.11.2014: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2014

    OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.02.2014, Az. 4 U 442/12
    § 138 Abs. 1 BGB

    Das OLG Saarbrücken hat entschieden, dass eine Preiserhöhung bei einem Internet-by-call-Tarif, die den im streitgegenständlichen Zeitraum marktüblichen Preis um das 50- bis 100-fache übersteigt, sittenwidrig und damit unwirksam ist. Diese Überhöhung beruhte im vorliegenden Fall nicht auf dem Nutzerverhalten, sondern folgte rechnerisch aus dem Verhältnis zwischen der marktüblichen Einwahlvergütung, die maximal bei 15 Cent gelegen hatte und dem von der Klägerin zumindest im streitgegenständlichen Zeitintervall erhobenen Einwahlentgelt, welches sich auf 1,99 EUR belief. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2013

    SG Darmstadt, Urteil vom 26.09.2012, Az. S 17 AS 416/10 – nicht rechtskräftig
    § 93 Abs. 1 SGB III

    Das SG Darmstadt hat entschieden, dass ein Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 1 SGB III hat, wenn sich die Unternehmensgründung auf den Aufbau einer Erotik- und Pornoplattform im Internet richtet. Im vorliegenden Fall sollten über die Plattform u.a. „Erotik-Web-TV Reportagen“ über Erotikmessen, Escort-Services etc. aber auch sog. User-generated-content („erotische Videoclips“) vorgehalten werden. Gesetzlicher Hintergrund ist, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten können. (mehr …)

  • veröffentlicht am 16. Februar 2012

    OLG München, Urteil vom 22.12.2011, Az. 29 U 3463/11
    § 138 Abs. 1 BGB, § 8 Abs. 4 UWG

    Das OLG München hat entschieden, dass ein Fall von Rechtsmissbrauch gemäß § 8 Abs. 4 UWG vorliegt, wenn ein Mitbewerber – auf Grund eines bestehenden wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs – seine Klagebefugnis nicht zur Unterbindung von Wettbewerbsverstößen nutzt, sondern sie unter Hinnahme weiterer Verstöße in Geld umzusetzen sucht (vgl. auch OLG Hamburg, Urteil vom 07.07.2010, Az. 5 U 16/10, hier, und OLG Hamm, Urteil vom 22.06.2004, Az. 4 U 13/04, hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 21. November 2011

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 14.09.2011, Az. 26 W (pat) 502/11
    §
    8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenG

    Das BPatG hat beschlossen, dass die Wortmarke „Berliner Reichstagsbrand“ für Spirituosen nicht gegen die guten Sitten verstößt. Aus diesem Grund hatte die Markenstelle des DPMA zunächst die Eintragung verweigert, da die Wortmarke auf ein historisches Ereignis (Brand des Berliner Reichstages vom 27. auf den 28. Februar 1933) Bezug nehme und diese Anspielung für eine enthemmende/berauschende Substanz unerträglich und sarkastisch sei. Diese Entscheidung der Markenstelle wurde vom Gericht aufgehoben. Für die Annahme einer politischen Anstößigkeit sei nach Auffassung des Gerichts Zurückhaltung geboten, da der Verbraucher zunehmen an schockierende oder negativ besetzte Werbung gewöhnt sei. Gerade in Bezug auf Spirituosen, für die allein die Marke zur Anmeldung gebracht wurde, stehe eher die Doppeldeutigkeit des Wortteiles „Brand“ im Vordergrund. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 4. Juni 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Düsseldorf, Urteil vom 27.05.2011, Az. 38 O 92/09
    §§ 15 Abs. 4, Abs. 5 MarkenG; §§ 3; 4 Nr. 10 UWG; § 826 BGB

    Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass allein der Umstand, dass für die Überlassung einer Domain ein hoher Geldbetrag gefordert wird, für die Annahme eines sittenwidrigen Domaingrabbings nicht ausreicht. Der Verkauf auch kurzfristig freigewordener Domains sei ein gängiges Geschäftsmodell. Die Domainbezeichnung betreffe hier nicht den Namen einer natürlichen Person oder bekannten Firma sondern eine geografische Herkunftsangabe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 31. März 2011

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Mannheim, Urteil vom 04.03.2011, Az. 3 C 32/11
    §§ 138, 611 ff., 814 BGB

    Das AG Mannheim hat entschieden, dass ein Vertrag über die „Befreiung von negativer Energie, Fluch, telepathischen Angriffen oder Magie durch mediale Kräfte und mit Hilfe der göttlichen Liebe“ dann sittenwidrig ist, wenn der Kunde tatsächlich an solche Fähigkeiten des Werbenden glaube, dem Anbieter jedoch bewusst sei, dass es sich lediglich um „Unterhaltung“ handele. Sei dies der Fall, werde der Aberglaube des Kunden ausgenutzt, was gegen die guten Sitten verstoße und zur Nichtigkeit führe. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 29. März 2011

    AG Bonn, Urteil vom 29.12.2010, Az. 116 C 84/09
    § 138 BGB

    Das AG Bonn hat entschieden, dass ein Vertrag über die Eintragung einer Marke in ein Waren- und Markenverzeichnis samt Recherchemöglichkeiten nach Marken wirtschaftlich wertlos ist, wenn der Markenbestand in dem jeweiligen Verzeichnis nur einen Bruchteil der Marken in dem jeweiligen amtlichen Markenverzeichnis umfasst. Die Relation von Abonnementgebühren (291,55 EUR/Jahr) zu Gegenwert (keiner) führten zu einer Sittenwidrigkeit des Vertrages. Das Vorgehen der Klägerin bezeichnete der Abteilungsrichter markig als „Bauernfängerei“. Derartige Verträge wecken Erinnerungen an die – immer noch gängigen – notorischen Branchenbuch-Fälle. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 25. März 2011

    BPatG, Beschluss vom 09.02.2011, Az. 26 W (pat) 31/10
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Der 26. Senat des BPatG hat entschieden, dass der Eintragung der Marke „Arschlecken24“ ein absolutes Schutzhindernis entgegensteht. Die Eintragung scheiterte allerdings nicht daran, dass das Kennzeichen eine rein beschreibende Angabe für die dahinterstehende 24-stündige Dienstleistung sein sollte (programmierter Absturz nach § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG) – die Marke war nämlich lediglich für Waren wie Schmuck und Bekleidung gedacht – sondern vielmehr an der Sittenwidrigkeit einer solchen Eintragung (§ 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG). Größere Unbill dürfte bei dem Antragsteller allerdings in Hinblick auf den Umstand entstanden sein, dass eine Marke „fickshui“ etwa ein Jahr vorher durch Mitwirkung des 27. Senats (BPatG, Beschluss vom 01.04.2010, Az. 27 W (pat) 41/10) zur Eintragung gelangte, da „das sittliche Empfinden der Bevölkerung durch inflationären Gebrauch des Wortes ‚Ficken‘ abgestumpft sei“. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

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