Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- AG Kassel: Filesharing – Zur sekundären Darlegungslast zur Widerlegung der Tätervermutungveröffentlicht am 31. Juli 2015
AG Kassel, Urteil vom 28.04.2015, Az. 410 C 2591/14
§ 85 UrhG, § 97 UrhG, § 97a UrhG, § 37a aF UrhG; § 830 Abs. 1 S. 2 BGB, § 840 BGBDas AG Kassel hat entschieden, dass in einem Filesharing-Fall die Vermutung, dass der Anschlussinhaber auch der Täter ist, wieder auflebt, wenn im Wege der sekundären Darlegungslast zwar ein Alternativtäter genannt wird, dessen Täterschaft aber zugleich wieder in Abrede gestellt wird bzw. dieser glaubhaft macht, es nicht gewesen zu sein. Bei mehreren Anschlussinhabern haften diese gemeinsam als Gesamtschuldner. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Hamburg: Google haftet als Störer für die fortgesetzte Vorhaltung rechtswidriger Videoinhalte auf YouTube / GEMAveröffentlicht am 3. Juli 2015
OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 87/12 – nicht rechtskräftig (Revision zugelassen)
OLG Hamburg, Urteil vom 01.07.2015, Az. 5 U 175/10 – nicht rechtskräftig (Nichtzulassungsbeschwerde möglich)
§ 97 UrhG
Das OLG Hamburg hat entschieden, dass die Betreiber von Internetangeboten wie YouTube im Ausgangspunkt zwar nicht verpflichtet sind, die von ihnen übermittelten und gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Nutzertätigkeit hindeuten; werde allerdings ein solcher Dienstanbieter auf eine klare Rechtsverletzung hingewiesen, müsse er nicht nur das konkrete Angebot unverzüglich sperren, sondern auch Vorsorge treffen, dass es möglichst nicht zu weiteren derartigen Schutzrechtsverletzungen komme. Zur Pressemitteilung des Senats vom 01.07.2015: (mehr …) - LG München: Für die sekundäre Darlegungslast des Inhabers eines Internetanschlusses bei illegalem Filesharing gilt ein strenger Maßstabveröffentlicht am 26. Juni 2015
LG München I, Urteil vom 05.09.2014, Az. 21 S 24208/13
§ 19a UrhG, § 97 Abs. 1 S. 1 UrhG, § 97a Abs. 1 S. 2 UrhG, § 97 Abs. 2 S. 1 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass eine erfolgreiche Verteidigung gegen eine Filesharing-Klage (hier: auf Erstattung der Abmahnkosten) seitens des Inhabers des Internetanschlusses einer qualifizierten Einlassung bedarf, um die ihm obliegende sog. sekundäre Beweislast zu erfüllen. Der Beklagte hatte im vorliegenden Fall zwar vorgetragen, dass er zu den beiden Tatzeitpunkten nicht zuhause gewesen sei und sein PC ausgeschaltet gewesen sei. Zudem hatte er angegeben, welche weiteren Personen selbständig Zugang zu seinem Internetanschluss hatten. Dies sei jedoch nur eine pauschale Angabe. Der Beklagte hätte konkret, d.h. verletzungsbezogen, darlegen müssen, ob und warum diese anderen Personen als Täter in Betracht kommen. Um seiner Nachforschungspflicht nachzukommen, hätte er von vornherein darlegen müssen, inwieweit er versucht habe, mit ihnen Kontakt aufzunehmen, um herauszufinden, ob sie jeweils als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Hierzu hätte er beispielsweise Nachforschungen anstellen müssen, wo sich die potenziellen Täter zu den beiden Tatzeitpunkten aufgehalten haben und ob sie zu den maßgeblichen Zeitpunkten konkret – und nicht nur theoretisch – Zugang zum Internetanschluss gehabt haben. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Nicht jeder Hinweis auf örtliche Abwesenheit reicht zur Verteidigung gegen Filesharing-Vorwurf ausveröffentlicht am 11. Juni 2015
BGH, Urteile vom 11.06.2015, Az. I ZR 19/14, I ZR 7/14 und I ZR 75/14
§ 823 Abs. 1 BGBDer BGH hat hat drei Urteile des Oberlandesgerichts Köln bestätigt, denen zu Folge Ansprüche auf Schadensersatz und Erstattung von Abmahnkosten wegen des Vorwurfs des Filesharing zugesprochen worden sind. Es handelt sich im Wesentlichen um für die Beklagten katastrophal verlaufene zeugenschaftliche Vernehmungen und fehlende Vorträge dazu, wer als Alternativtäter ernsthaft in Betracht komme. Die tatsächliche Vermutung der Täterschaft des Inhabers eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverstöße im Wege des Filesharing gilt dann nicht, wenn der Anschlussinhaber darlegt, dass andere Personen aus dem Familienkreis zum Tatzeitpunkt selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und deshalb als Täter der geltend gemachten Rechtsverletzungen in Betracht kommen. Zur Pressemitteilung Nr. 92/2015 vom 11.06.2015: (mehr …)
- OLG Dresden: Zur Unterlassung von rechtsverletzenden Äußerungen in Mikroblogsveröffentlicht am 16. April 2015
OLG Dresden, Urteil vom 01.04.2015, Az. 4 U 1296/14
§ 823 BGB, § 1004 BGBDas OLG Dresden hat entschieden, dass der Hostprovider eines Mikrobloggingdienstes im Rahmen der Störerhaftung zur Unterlassung der Verbreitung rechtsverletzender Äußerungen verpflichtet werden kann. Der Betreiber sei ebenfalls verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern, allerdings nur insoweit, als dass der Rechtsverstoß auf der Grundlage der Behauptung des Betroffenen unschwer, d.h. ohne eingehende rechtliche und tatsächliche Überprüfung, bejaht werden könne. Dem anonymen Nutzer sei seitens des Hostproviders die Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Zur Pressemitteilung vom 07.04.2015:
- BGH: Hotelbewertungsportal haftet nicht ohne Weiteres für Negativbewertungen der Nutzerveröffentlicht am 23. März 2015
BGH, Urteil vom 19.03.2015, Az. I ZR 94/13
§ 7 TMG, § 10 TMG, § 3 UWG, § 4 Nr. 8 UWG, § 2 TMGDer BGH hat entschieden, dass der Betreiber eines Hotelbewertungsportals nicht ohne Weiteres, jedenfalls erstmalig nicht ohne Kenntnis, auf Unterlassung unwahrer Tatsachenbehauptungen eines Nutzers auf seinem Portal haftet. Zur Pressemitteilung Nr. 41/2015 des BGH: (mehr …)
- OLG Köln: Bei Urheberrechtsverstößen greift weiterhin die Geschäftsführerhaftung neben der Haftung der GmbHveröffentlicht am 17. Februar 2015
OLG Köln, Urteil vom 05.12.2014, Az. 6 U 57/14
§ 97 UrhGDas OLG Köln hat entschieden, dass im Urheberrecht der gesetzliche Vertreter einer juristischen Person weiterhin für Urheberrechtsverstöße auf Unterlassung in Anspruch genommen werden kann neben der GmbH. Ein Beklagter hatte sich darauf berufen, dass nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, GRUR 2014, 883 – Geschäftsführerhaftung) eine Haftung der Organe einer juristischen Person nicht mehr ohne weiteres angenommen werden könne. Hierbei, so der Senat, werde aber übersehen, dass diese Entscheidung die Haftung für Wettbewerbsverstöße betreffe und damit begründet worden sei, die mit der Störerhaftung begründete weitergehende Haftung werde seit einiger Zeit im Wettbewerbsrecht nicht mehr angewendet. Auf den Bereich des Urheberrechts – in dem die Störerhaftung nach wie vor angewendet werde, da hier, anders als im Wettbewerbsrecht, die Verletzung absoluter Rechte in Rede stehe (BGH, GRUR 2012, 304 Tz. 49 – Basler Haar-Kosmetik) – lasse sich die Entscheidung daher nicht übertragen. Ein weiterer Aspekt der Entscheidung wird hier besprochen (OLG Köln: Zur Auskunftserteilung bei Nutzung eines fremden Fotos bei ebay.de). Zum Volltext der Entscheidung:
Fotoklau bei eBay
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- LG Leipzig: Betreiber des Dienstes „Uploaded“ haftet nach Kenntnis für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzerveröffentlicht am 26. Januar 2015
LG Leipzig, Beschluss vom 05.11.2013, Az. 05 O 2989/13
§ 97 Abs. 1 UrhGDas LG Leipzig hat entschieden, dass die Betreiber des Dienstes „Uploaded“ unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung für Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer haften, wenn die Betreiber zuvor von den entsprechenden Rechteinhabern auf die Urheberrechtsverletzungen über die Plattform „Uploaded“ informiert wurden. (mehr …)
- LG Heidelberg: Google haftet in Suchergebnissen für Links mit das Persönlichkeitsrecht verletzenden Inhalten nach erfolgloser Benachrichtigungveröffentlicht am 19. Januar 2015
LG Heidelberg, Urteil vom 09.12.2014, Az. 2 O 162/13
§ 10 S.1 TMGDas LG Heidelberg hat entschieden, dass Google zur Entfernung von Links verpflichtet ist, die zu Webseiten Dritter mit persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten weiterleiten. Allerdings hafte Google unter dem Gesichtspunkt der Störerhaftung erst nach Mitteilung über die Existenz des rechtswidrigen Links in den Suchergebnissen und Setzung einer angemessenen Prüffrist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Bielefeld: Filesharing – Widerlegung der Tätervermutung durch Darlegung der Internetnutzung anderer Personenveröffentlicht am 22. Dezember 2014
LG Bielefeld, Beschluss vom 08.09.2014, Az. 20 S 76/14
§ 97 UrhG, 97a UrhG
Das LG Bielefeld hat entschieden, dass es zur Entkräftung des Filesharing-Vorwurfs seitens des Anschlussinhabers ausreicht, wenn dieser darlegt, dass andere Personen und ggf. welche anderen Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen. Damit sei der sekundären Darlegungslast Genüge getan und es sei Sache des Rechtsinhabers, weiteren Beweis darzubringen. Ebenso sah dies kürzlich das AG Düsseldorf (hier). Zum Volltext der Entscheidung: