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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 20. Oktober 2015

    LG Frankfurt a.M., Urteil vom 16.09.2015, Az. 2-19 O 41/15
    § 307 BGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass in einem Darlehensvertrag zwischen Unternehmern per Allgemeiner Geschäftsbedingungen wirksam eine Zinsbegrenzungsprämie vereinbart werden kann. Eine solche unterliege nicht der Klauselkontrolle gemäß §§ 305 ff BGB und stelle insbesondere keine Preisnebenvereinbarung dar. Zum Volltext der Entscheidung hier.

  • veröffentlicht am 15. Dezember 2014

    OLG Karlsruhe, Urteil vom 28.08.2014, Az. 2 U 2/14
    § 3a Abs. 2 RVG

    Das OLG Karlsruhe hat entschieden, dass ein Stundensatz von 300,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer nicht unangemessen hoch und folglich nicht gemäß § 3 a Abs. 2 RVG herabzusetzen ist. Zitat: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. November 2013

    BGH, Urteil vom 08.10.2013, Az. XI ZR 401/12
    § 307 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass eine Erbnachweisklausel folgenden Wortlauts „Nach dem Tode des Kunden kann die Sparkasse zur Klärung der rechtsgeschäftlichen Berechtigung die Vorlegung eines Erbscheins, eines Testamentsvollstreckerzeugnisses oder ähnlicher gerichtlicher Zeugnisse verlangen; fremdsprachige Urkunden sind auf Verlangen der Sparkasse mit deutscher Übersetzung vorzulegen. Die Sparkasse kann auf die Vorlegung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses verzichten, wenn ihr eine Ausfertigung oder eine beglaubigte Abschrift vom Testament oder Erbvertrag des Kunden sowie der Niederschrift über die zugehörige Eröffnungsverhandlung vorgelegt wird“ gegenüber Verbrauchern unwirksam ist. Verbraucher würden durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da das deutsche Recht keine Pflicht konstituiere, einen Erbfall durch einen Erbschein nachzuweisen. Zitat:

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  • veröffentlicht am 8. November 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. VIII ZR 353/12
    § 309 Nr. 7 lit. b BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel „Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich.“ unwirksam ist. Zur Pressemitteilung Nr. 184/13 vom 06.11.2013: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Itzehoe, Urteil vom 19.09.2008, Az. 10 O 91/08
    § 307 BGB; § 8 UWG, § 4 UWG, § 3 UWG; § 45k TKG

    Das LG Itzehoe hat bereits vor einigen Jahren entschieden, dass eine AGB-Klausel in Mobilfunkverträgen, die den Anbieter faktisch zur einseitigen Vertragsänderung ermächtigt, unzulässig ist, weil Verbraucher dadurch unangemessen benachteiligt würden. Vorgesehen war, dass der Anbieter dem Kunden Änderungen schriftlich mitteilt und diese bei ausbleibendem schriftlichen Widerspruch des Kunden als genehmigt gelten. Auch eine pauschale Sperrungsmöglichkeit des Anschlusses durch den Anbieter bei Zahlungsverzug wurde für ungültig erklärt. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 23.01.2013, Az. 17 U 54/12
    § 242 BGB, § 307 Abs. 3 S. 1 BGB; Art. 248 § 7 BGBEG; § 1 UKlaG, § 3 Abs. 1 S. 1 UKlaG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung einer Bank, die als Gebühr für die Nacherstellung von Kontoauszügen pro Auszug 15,00 EUR zu Grunde legt, unwirksam ist. Die Höhe des Entgelts für solche Zusatzleistungen müsse zum einen angemessen und zum anderen an den tatsächlichen eigenen Kosten des Zahlungsdienstleisters für das Erbringen der Information ausgerichtet sein. Vorliegend seien jedoch überhöhte Stundensätze sowie nicht realitätsnahe Schätzungen des Zeitaufwands zur Berechnung herangezogen worden, so dass die Klausel den Verbraucher über Gebühr benachteilige.

  • veröffentlicht am 8. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Celle, Urteil vom 28.11.2012, Az. 9 U 77/12
    § 307 BGB, § 310 BGB, § 339 BGB

    Das OLG Celle hat entschieden, dass eine in den AGB zwischen zwei Adresshändlern vereinbarte Vertragsstrafe in Höhe von 25.000,00 EUR für den Fall, dass für eine gelieferte Adresse auf Nachfrage nicht binnen 24 Stunden eine Einwilligungserklärung nachgewiesen werden kann, unangemessen und daher unwirksam ist. Der Vertragspartner werde durch die Klausel unangemessen benachteiligt, da zum einen die Frist zu kurz bemessen sei und zum anderen die Höhe der Vertragsstrafe in keinem Verhältnis zu einem möglicherweise eintretenden Schaden stehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 23. Oktober 2012

    OLG Köln, Urteil vom 14.09.2012, Az. 6 U 104/12 – nicht rechtskräftig
    § 1 UKlaG, § 307 BGB

    Das OLG Köln hat entschieden, dass eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reiseanbieters, die vom Kunden die Restzahlung auf den gesamten Reisepreis bis 90 Tage vor Reisebeginn verlange, rechtswidrig ist. Dieser frühe Fälligkeitstermin benachteilige den Kunden in unangemessener Weise, was auch nicht von einem überwiegenden Interesse des Reiseveranstalters gedeckt sei. Das Vergütungsrisiko werde dem Kunden bereits in voller Höhe zu einem Zeitpunkt auferlegt, an dem noch nicht absehbar sei, ob die Gegenleistung, nämlich die Reise ca. 3 Monate später, tatsächlich erbracht werden könne. Die Revision wurde zugelassen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. Juli 2012

    OLG München, Urteil vom 14.04.2011, Az. 29 U 4761/10
    § 307 Abs. 1 S. 1 BGB

    Das OLG München hat entschieden, dass die Gültigkeit eines im Internet erworbenen Gutscheins (hier: für Erlebnisgeschenke wie Fallschirmsprünge oder Segeltouren) nicht per Verkäufer-AGB auf die Dauer von einem Jahr beschränkt werden darf. Dadurch werde der Käufer unangemessen benachteiligt. Das Argument des Verkäufers, dass er anderenfalls für zu lange Zeit das Preisrisiko trage, da er Leistungen Dritter vermittle, wog beim Senat nicht so schwer wie die Tatsache, dass die Käufer durch die Regelung einen nicht verjährten Anspruch verlieren könnten, zumal keine Erstattungsregelung in den AGB existiere, so dass ein Käufer bei Verfall des Gutscheins letztendlich keine Gegenleistung erhalte. Das LG Berlin bewertete eine ähnliche Sachlage bezüglich Groupon-Gutscheinen allerdings anders.

  • veröffentlicht am 1. Juni 2012

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Urteil vom 24.11.2011, Az. I ZR 154/10
    § 4 Nr. 10, 11 UWG; § 49 Abs. 4 Satz 5 PBefG

    Der BGH hat entschieden, dass keine wettbewerbswidrige Irreführung vorliegt, wenn eine Mietwagenfirma im Telefonbuch unter dem Buchstaben „T“ wie „Taxi“ (aber nicht unter der Rubrik „Taxi“) wirbt. Voraussetzung für die Zulässigkeit ist, dass ohne weiteres zu erkennen sei, dass es sich um die Anzeige eines Mietwagenunternehmens handele und nicht um einen Taxibetrieb, so dass eine Verwechslung auszuschließen sei. Die Intention, potentielle Taxi-Kunden auf sich aufmerksam machen zu wollen, sei wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden und stelle insbesondere keine unlautere gezielte Behinderung dar. Zum Volltext der Entscheidung:

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