Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG München I: Auch eine Heiratsannonce ist urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 16. Juli 2010
LG München I, Urteil vom 12.11.2008, Az. 21 O 3262/08
§§ 2; 97 UrhGDas LG München I hat entschieden, dass der Text einer Heiratsannonce urheberrechtlich geschützt sein kann. Verfahrensbeteiligt waren zwei Heiratsvermittlerinnen, von denen die Beklagte argumentiert hatte, dass bei der Beschreibung der identischen Person auch ein ähnlicher Text herauskommen müsse. Die Kammer verneinte dies. Es bestehe auch nicht der geringste Zweifel daran, dass die Beklagte abgeschrieben habe. Angesichts der geradezu unerschöpflichen Vielfalt der Möglichkeiten, ein- und dieselbe Person in einer solchen Annonce darzustellen, könne die Beklagte dem Gericht nicht weismachen, dass sie den Text der Klägerin nicht – unter Vornahme geringfügiger Änderungen – abgeschrieben habe. Die Annoncen der Klägerin seien in Wortwahl und Stil gekonnt auf den angesprochenen (elitären) Personenkreis zugeschnitten; schon darin sei eine individuell-schöpferische Leistung zu sehen. Es sei auch nicht etwa so, dass die Texte durch die zu beschreibenden Personen weitgehend vorgegeben seien – wie das etwa für die Beschreibung eines Staubsaugers zutreffen möge. Bei der Beschreibung und Charakterisierung einer Person lasse sich nicht nur die nahezu unerschöpfliche Vielfalt der Sprache, sondern insbesondere auch die ganze Bandbreite der menschlichen Wahrnehmung zur Geltung bringen. So leiste in den Annoncen der Klägerin auch die Auswahl der Charaktereigenschaften ebenso wie deren sprachliche Umsetzung einen Beitrag zur individuell-schöpferische Leistung.
- OLG Karlsruhe: Das Design einer Bildschirmmaske ist „in der Regel“ nicht urheberrechtlich geschütztveröffentlicht am 23. April 2010
OLG Karlsruhe, Urteil vom 14.4.2010, Az. 6 U 46/09
§§ 2 Abs. 1 Nr. 7; 69a UrhGDas OLG Karlsruhe hat aktuell entschieden, dass eine für ein Computerprogramm gestaltete Eingabemaske grundsätzlich weder unter urheber- noch wettbewerbsrechtlichen Gesichtspunkten geschützt ist. Ein Formular, das zur Erfassung der Buchung einer Reise diene, müsse bestimmte Felder vorsehen, in denen die relevanten Daten, etwa der Reiseveranstalter, die Art der Reise, Angaben zur Reise mit Reisedaten, et cetera eingetragen werden könnten. Welche Eingabefelder vorgesehen würden, sei zwar nicht vollständig, aber doch ganz überwiegend durch sachliche Erfordernisse vorgegeben. Eine schöpferische Leistung könne zwar vorliegen, wenn die graphische Gestaltung der Maske im Vordergrund stehe, etwa die Anordnung der Felder. Dass die T.-Maske insoweit auf einer Leistung beruhe, die über das rein Handwerkliche hinausgehe, vermochte der Senat jedoch nicht zu erkennen. Die Klägerin hatte zuvor geltend gemacht, die …-Buchungsmaske stelle eine unrechtmäßige Nachahmung der Buchungsmaske der Klägerin dar. Die Beklagte verletze urheberrechtliche Verwertungsrechte der Klägerin, ferner liege eine verbotene sklavische Nachahmung vor. Zum urheberrechtlichen Schutz von programmierten Werken sei auf unsere Rechtsprechungsübersicht (Urheberschutz von Websites) verwiesen. Zum Volltext der Entscheidungsgründe:
(mehr …) - LG Köln: Auch für Filmkritiken kann Urheberrechtsschutz bestehen / 150,00 EUR Schadensersatz pro Kritikveröffentlicht am 7. März 2010
LG Köln, Urteil vom 23.09.2009, Az. 28 O 250/09
§ 97 UrhGDas LG Köln hat entschieden, dass Besprechungen und Kritiken von Filmen urheberrechtlichen Schutz genießen. Die Parteien hatten um Schadensersatz im Wege der Lizenzanalogie wegen Verwendung von Filmbeschreibungen gestritten, welche Mitarbeiter der Rechtsvorgängerin der Klägerin für diese erstellten und welche auf der Webseite der Beklagten verwendet wurden. Die Klägerin behauptete, die Mitarbeiter, welche die Filmtexte erstellt hätten, die die Beklagte identisch verwendete, hätten die Filme zuvor angesehen. Auch der Zeitaufwand für die Verfassung dieser Texte sei weit mehr als nur geringfügig. Üblicherweise würden Agenturen für eine Filmbesprechung 150,00 EUR verlangen. Sie sei der Auffassung, die Filmbeschreibungen seien allesamt, auch diejenige „Die Tudors“ zumindest als kleine Münze schutzfähig. Außerdem sei im Wege der Lizenzanalogie ein Verletzerzuschlag von 100 % zu leisten. (mehr …)
- EuGH: Einheitlicher Urheberrechtsschutz für verschiedene Teile eines Gesamtwerkes?veröffentlicht am 21. Dezember 2009
EuGH, Urteil vom 16.07.2009, Az. C-5/08
Art. 234 EG; Art. 2 und 5 EU-Richtlinie 2001/29Der EuGH hat darauf hingewiesen, dass die Teile eines Werkes keiner anderen urheberrechtlichen Regelung unterliegen als das Gesamtwerk. Folglich seien sie urheberrechtlich geschützt, da sie als solche an der Originalität des Gesamtwerks teilhätten. Unter Berücksichtigung der Erwägungen in Randnr. 37 des vorliegenden Urteils seien die verschiedenen Teile eines Werkes somit unter der Voraussetzung, dass sie bestimmte Elemente enthielten, die die eigene geistige Schöpfung ihres Urhebers zum Ausdruck brächten, nach Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 2001/29 geschützt. In Bezug auf den Umfang eines solchen Schutzes des Werkes gehe aus den Erwägungsgründen 9 bis 11 der Richtlinie 2001/29 hervor, dass das Hauptziel der Richtlinie darin bestehe, ein hohes Schutzniveau u. a. zugunsten der Urheber sicherzustellen und diesen eine angemessene Vergütung für die Nutzung einschließlich der Vervielfältigung ihrer Werke zu ermöglichen, damit sie weiterhin schöpferisch und kreativ tätig sein könnten. (mehr …)
- LG Düsseldorf: Die einstweilige Verfügung gegen Möbelplagiateveröffentlicht am 11. August 2009
LG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2009, Az. 37 O 41/09
§§ 2, 97 Abs. 1 UrhGDas LG Düsseldorf hat in dieser einstweiligen Verfügung den Antragsgegner verpflichtet, den Vertrieb von urheberrechtlich geschützten Möbelstücken, welche als Werke angewandter Kunst geschützt waren, zu unterlassen. Von Interesse ist der Beschluss deshalb, weil das Möbelstück nicht nur, wie häufig gefordert, merkmalsmäßig umschrieben, sondern offensichtlich bildlich wiedergegeben wurde und die Merkmale lediglich ergänzende Funktion besaßen („… untersagt, im Rahmen geschäftlicher Handlungen das nachstehend wiedergegebene Möbelstück … mit den folgenden Merkmalen – elliptische Form des Korpus, …„). Zu der Frage, wann ein Möbelstück als Werk angewandter Kunst einzustufen ist, hat das LG Hamburg entschieden (Link: LG Hamburg). (mehr …)
- LG Hamburg: Der Vertrieb einer Software zum Auslesen fremder Datenbanken ist unzulässigveröffentlicht am 1. August 2009
LG Hamburg, Urteil vom 09.04.2009, Az. 310 O 39/08
§§ 87 a Abs. 2, 87 b Abs. 1, 97 Abs. 1 S. 1 UrhGDas LG Hamburg hat es einem Unternehmen verboten, im geschäftlichen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland eine Software anzubieten, zu bewerben und/oder in Verkehr zu bringen, die dazu bestimmt und/oder geeignet ist, automatisiert Daten aus der Datenbank der Klägerin, einer Automobil-Onlinebörse, in der Daten über Gebrauchtfahrzeuge bereitgehalten werden, dergestalt zu entnehmen, dass die Nutzung der Inserate ohne weiteren Zugriff auf den Internetauftritt der Klägerin möglich ist insbesondere die mit „…“ bezeichnete Software. (mehr …)
- LG Hamburg: Zu der Frage, wann Möbel als Werke der angewandten Kunst geschützt sindveröffentlicht am 28. Juli 2009
LG Hamburg, Urteil vom 02.01.2009, Az. 308 O 255/07
§§ 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, 17, 97 Abs. 1, 101 a Abs. 1, 2, 103 UrhG, §§ 242, 259 BGB, § 14 Abs. 5 MarkenGDas LG Hamburg hat in diesem Urteil erläutert, unter welchen Umständen Möbel-Designklassiker als Werke angewandter Kunst urheberrechtlich geschützt sind. Die Parteien stritten über Ansprüche der Klägerin wegen des Anbietens von Vervielfältigungsstücken bekannter Sitzmöbelklassiker des Bauhausstils, u.a. die Modelle „Wassily“, „Laccio“ und „Barcelona“ von Marcel Breuer und Mies van der Rohe. Möbel, so die Kammer, seien als Werke der angewandten Kunst einem Urheberrechtsschutz zugänglich, auch wenn ihre Gebrauchsbestimmung an sich im Vordergrund stehe (BGH, GRUR 1961, 635 – Stahlrohrstuhl I; BGH, GRUR 1981, 652 – Stühle und Tische; BGH, GRUR 1981, 820 – Stahlrohrstuhl II). (mehr …)
- OLG Köln: Zum urheberrechtlichen Schutz von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)veröffentlicht am 26. Juni 2009
OLG Köln, Urteil vom 27.02.2009, Az. 6 U 193/08
§ 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG, § 2 Abs. 2 UrhG, § 7, § 15 UrhGDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) urheberrechtlich geschützt sind und zwar auch dann, wenn einzelen Klauseln durch den Gesetzeswortlaut vorgegeben sind oder keine eigene schöpferische Leistung enthalten. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- OLG Frankfurt a.M.: Ein Provider darf die Daten aus seiner Vorratsdatenspeicherung nicht für urheberrechtliche Auskunftsansprüche zu Lasten eines Filesharers verwendenveröffentlicht am 11. Juni 2009
OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.2009, Az. 11 W 21/09
§§ 101 UrhG; 113a, 96 TKGDas OLG Frankfurt hat eine Entscheidung zu den Grenzen des urheberrechtlichen Auskunftsanspruchs aus § 101 UrhG getroffen. Diese Vorschrift stellt u.a. in Filesharing-Fällen die wichtigste Rechtsgrundlage für die Ausfindigmachung eines Anschlussinhabers dar, der Urheberrechte durch die Feilhaltung von Werken in Tauschbörsen verletzt hat. Nach Auffassung des Gerichts dürfen die Provider, die die Auskunft erteilen, zu welchem Anschluss eine IP-Adresse zugeordnet war, für diese nur Verkehrsdaten ihrer Kunden verwenden, die ohnehin zu Abrechnungszwecken gespeichert sind. Daten, die nur auf Grund der Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung über einen Zeitraum von 6 Monaten von den Providern gespeichert werden, seien von dem Anspruch des § 101 UrhG nicht erfasst. Danach hätten private Rechteinhaber keine Möglichkeit, auf diese Daten Zugriff zu erlangen, da ein Zugriff auf diese Daten nur hoheitlichen Stellen auf Grund besonderer Ermächtigungen möglich ist.
- OLG Köln: Einzelne Daten aus einer fremden Datenbank dürfen übernommen werdenveröffentlicht am 22. Januar 2009
OLG Köln, Urteil vom 14.11.2008, Az. 6 U 57/08
§§ 87 a, 87 b, 97 Abs.1 UrhG, §§ 3, 4 Nr. 9 a, 4 Nr. 10, 5, 8 Abs. 1 Nr. 1 UWGDas OLG Köln hat darauf hingewiesen, dass unter Umständen einzelne Datensätze aus einer Datenbank entnommen werden dürfen. Zwar wurde eine „wiederholte und systematische Vervielfältigung“ tatbestandlich ausdrücklich bejaht; allerdings scheiterte der behauptete Urheberrechtsverstoß in qualitativer und quantitativer Hinsicht. Von insgesamt 6.000 Bewertungsdaten hatte die Beklagte lediglich 10 Prozent übernommen und nur 1,5 Prozent der in der Datenbank registrierten Zahnärzte. Auch im qualitativen Sinne sei der behauptete Eingriff in die klägerische Datenbank nicht im Rechtssinne wesentlich. Die Wesentlichkeitsgrenze sei zumindest überschritten, wenn sich in dem übernommenen Teil der Datenbank auch eine wesentliche Investition des Herstellers niederschlage, was aber hier nicht der Fall sei, weil die Beklagte, die bereits über eine Datenbank verfügte, nur die Daten selbst verwertet habe und deren Beschaffung nicht zu den im Sinne der §§ 87 a ff. UrhG wertbildenden Investitionen gehören. Die Berufung hatte demgemäß Erfolg.
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