Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- LG Hannover: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015, Az. 18 O 159/15
§ 69c S. 1 Nr. 3 UrhG, § 97 Abs. 1 UrhGDas LG Hannover hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung „unter der auflösenden Bedingung einer allgemein verbindlichen d.h. auf Gesetz oder höchstrichterlichen Rechtsprechung beruhenden Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ nicht ausreichend ist, um die Wiederholungsgefahr zu beseitigen. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des OLG Hamburg hier. Zitat aus dem Urteil der Kammer: (mehr …)
- OLG Hamburg: Unterlassungserklärung kann nicht „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens“ abgegeben werdenveröffentlicht am 3. März 2016
OLG Hamburg, Urteil vom 22.01.2015, Az. 5 U 271/11
§ 4 Nr. 1 UWG, § 4 Nr. 10 UWGDas OLG Hamburg hat entschieden, dass eine Unterlassungserklärung, die „unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens als rechtmäßig“ abgegeben wird, nicht die Wiederholungsgefahr beseitigt. Zum Volltext der Entscheidung hier. Zur gleichlautenden Entscheidung des LG Hannover hier. Zitat aus dem Urteil des Senats: (mehr …)
- BGH: Fluglinie darf Flugpreis bereits vollständig bei Buchung anfordernveröffentlicht am 17. Februar 2016
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 97/14
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 98/14
BGH, Urteil vom 16.02.2016, Az. X ZR 5/15
§ 307 Abs. 1 S.1, Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 320 BGB, § 646 BGB, § 1 UKlaGDer BGH hat entschieden, dass Luftfahrtunternehmen bereits bei der Buchung die Zahlung des Flugpreises anfordern dürfen. Entsprechende Allgemeine Geschäftsbedingungen, nach denen der Flugpreis unabhängig vom Zeitpunkt der Buchung bei Vertragsschluss vollständig zur Zahlung fällig sei, stellten keine unangemessene Benachteiligung der Fluggäste dar. Zur Pressemitteilung des BGH Nr. 041/2016 vom 16.02.2016 hier.
- LG Leipzig: Gebühr von 50,00 EUR für ausbleibende oder rückgängig gemachte Zahlung ist unwirksamveröffentlicht am 11. Juni 2015
LG Leipzig, Urteil vom 30.04.2015, Az. 08 O 2084/14 – nicht rechtskräftig
§ 307 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 1 UKlaG, § 3 UKlaG, § 4 UKlaG, 6 UKlaG, § 7 SächsJOrgVODas LG Leipzig hat entschieden, dass eine AGB-Klausel, nach welcher ein Kunde, der eine geschuldete Zahlung nicht leistet oder rückgängig macht, eine Gebühr von 50,00 EUR zu zahlen hat, unwirksam ist. Ausweislich der AGB-Klausel sollten die Extrakosten anfallen, wenn z.B. der Einzug vom Konto scheiterte, weil der Kunde nicht für eine ausreichende Deckung gesorgt hatte oder wenn die angegebene Kontonummer nicht stimmte. Auch bei einem unbegründeten Widerspruch gegen eine Lastschrift oder einen Kreditkarteneinzug sollte die Gebühr anfallen. Das Gericht vertrat die Rechtsansicht, dass die Pauschale gemäß § 305 BGB unzulässig sei, weil sie den zu erwartenden Schaden des Unternehmens durch etwa Bankgebühren oder Kosten für andere Zahlungsdienstleister übersteige. Im Verfahren geklagt hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetportals fluege.de. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: AGB-Klausel, die zur Anzahlung von 20 % des Reisepreises verpflichtet, ist wirksamveröffentlicht am 1. April 2015
BGH, Urteil vom 09.12.2014, Az. X ZR 85/12
§ 307 Abs. 1 und 3 BGB, § 320 Abs. 1 BGB, § 651a Abs. 1 BGB , § 651 i Abs. 3 BGBDer BGH hat entschieden, dass ein Reisender per AGB zu einer Anzahlung von bis zu 20 % des Reisepreises verpflichtet werden kann. Die Klausel sei nicht unwirksam (vgl. hierzu auch BGH, Urteil vom 20.06.2006, X ZR 59/05). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Köln: Zur Wirksamkeit eines Verletzungszuschlags per AGB-Klauselveröffentlicht am 30. März 2015
LG Köln, (Anerkenntnis-) Urteil vom 23.10.2013, Az. 28 O 263/13
§ 307 BGB, § 309 Nr. 5 BGB, § 310 BGBDas LG Köln hat entschieden, dass die einen sog. Verletzerzuschlag vorsehende AGB-Klausel „Nachauflagen über die genehmigte Auflage hinaus bedürfen der erneuten Genehmigung, die bei Büchern nur aus wichtigem Grund versagt werden kann. Wird für den Nach- und Weiterdruck über die genehmigte Auflage hinaus keine Genehmigung eingeholt, entfällt jede etwa vorgesehen Rabattierung; es wird zusätzlich ein Medienkontrollzuschlag von 100% zum normalen Tarif erhoben.“ wirksam ist. Die Gegenseite hatte erfolglos eingewandt, die Klausel sei unangemessen, da sie ohne Rücksicht auf die Schwere der Rechtsverletzung und etwaiges Verschulden eine Verdoppelung der vertraglichen Lizenzgebühr vorsehe. Hinzu komme, dass es sich der Sache nach um einen pauschalierten Schadensersatz handele. Die Pauschalierung aber führe bereits deshalb zu einer unangemessenen Benachteiligung, weil die Klausel keine Möglichkeit des Schuldners vorsehe, den Nachweis über einen geringeren Schaden zu führen. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Düsseldorf: Zur wettbewerbswidrigen Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben ohne Wirksamkeitsnachweisveröffentlicht am 20. März 2015
LG Düsseldorf, Urteil vom 19.11.2014, Az. 12 O 482/13
§ 8 UWG, § 3 UWG, § 4 Nr. 11 UWG; Art. 10 VO (EG) 1924/2006
Das LG Düsseldorf hat entschieden, dass die Fernsehwerbung mittels eines Dialoges für ein nahrungsergänzendes Getränk mit u.a. den Gesprächsteilen „Elastin ist drin. Das verleiht Elastizität […] Das heißt, dieser Zustand, der bei ganz vielen im Alter zu sehen ist, Hängewangen, Doppelkinn, aber auch Winke-Winke-Ärmchen wird wieder korrigiert durch die Zufuhr von Elastin“ u.v.m. (siehe Urteilstenor) wettbewerbswidrig ist. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, für welche ein Wirksamkeitsnachweis erbracht sein müsse. Dies sei vorliegend jedoch nicht der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung: - OLG Sachsen-Anhalt: Anbieter von Internet-Systemvertrag muss gewerblichen Kunden ungefragt über Laufzeit und Kosten informierenveröffentlicht am 17. März 2015
OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2014, Az. 2 U 28/13
§ 649 S. 1 BGBDas OLG Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass der Anbieter bei Vertragsverhandlungen über einen Internet-Systemvertrag auch ohne Nachfrage seines (gewerblichen) Kunden verpflichtet ist, diesen über die Laufzeit des Vertrags und die Höhe des anfallenden Werklohns zu informieren. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: Banken-AGB-Klausel „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ ist unwirksamveröffentlicht am 10. März 2015
BGH, Urteil vom 27.01.2015, AZ. XI ZR 174/13
§ 307 Abs. 1 S.1 BGB , § 307 Abs. 3 S.1 BGB, § 675y BGBDer BGH hat entschieden, dass die AGB-Klausel einer Bank „Preis pro Buchungsposten 0,35 EUR“ unwirksam ist, weil sie zum Nachteil des Verbrauchers von § 675y BGB abweicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- LG Heidelberg: Bei inhaltlich belanglosen Abweichungen von der Muster-Widerrufsbelehrung ist eine Widerrufsbelehrung nicht unwirksamveröffentlicht am 28. Januar 2015
LG Heidelberg, Urteil vom 13.01.2015, Az. 2 O 230/14
§ 495 Abs. 1 BGB a.F., § 355 BGB a.F., § 14 Abs. 3 BGB-InfoV a.F.Das LG Heidelberg hat entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung (hier: zu einem Verbraucherkreditvertrag) nicht allein deshalb unwirksam ist, weil in der Überschrift der Belehrung eine Fußnote mit dem Zusatz „Nicht für Fernabsatzgeschäfte“ enthalten ist. Der durchschnittliche Verbraucher werde hierdurch nicht verwirrt oder unrichtig über seine Rechte belehrt. Das gelte jedenfalls dann, wenn dem Verbraucher – wie im Streitfall – von dem Unternehmer im persönlich geführten Vertragsgespräch eine auf einem gesonderten Blatt verfasste und zur Unterschrift vorgesehene Widerrufsbelehrung erteilt werde, die mit dem Namen des Verbrauchers und der Darlehensnummer versehen sei und sich ausdrücklich auf den von ihm abgeschlossenen Darlehensvertrag beziehe. Auch zwei weitere Abweichungen von der gesetzlichen Muster-Widerrufsbelehrung erachtete die Kammer für „inhaltlich belanglos“, so dass die Widerrufsbelehrung korrekt erfolgt sei. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)