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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 9. Februar 2015

    BPatG, Beschluss vom 02.12.2014, Az. 29 W (pat) 531/14
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „Ganz schön ausgeschlafen“ wegen mangelnder Unterscheidungskraft nicht als Marke angemeldet werden kann. Es handele sich um eine werbliche beschreibende Aussage, welcher ein Hinweis auf die Herkunft eines Produkts nicht entnommen werden könne. Die Wortfolge werde als allgemeine Werbebotschaft darüber hinaus bereits vielfältig verwendet. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Februar 2015

    BPatG, Beschluss vom 04.12.2014, Az. 29 W (pat) 506/12
    § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die zusammengesetzten Wortmarken „Coyote Dancers“ und „Coyote Ugly“ nicht verwechslungsgefährdet sind. Der beiden gemeinsame Wortteil „Coyote“ sei nicht prägend für die jeweilige Gesamtmarke, so dass durch die weiteren Wortbestandteile genug Abstand zwischen den Kennzeichen bestehe. Dass der Markeninhaber der Marke „Coyote Ugly“ noch weitere zweigliedrige Marken mit dem Bestandteil „Coyote“ zu Beginn angemeldet habe, führe zu keinem anderen Ergebnis. Dafür, dass eine Marke einer Markenserie zugeordnet werde, sei nicht nur die Eintragung, sondern auch die Nutzung mehrerer Marken einer Serie notwendig. Anderenfalls sei dem Verkehr die Existenz einer Serie nicht bewusst, so dass auch keine Fehlzuordnung der Marke „Coyote Dancers“ erfolge. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 21. Januar 2015

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 12.11.2014, Az. T-188/13
    Art. 52 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009 , Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass die Wortmarke „Notfall“ für diätetische Lebensmittel, Nahrungsergänzungsmittel und Produkte für die Gesundheitspflege u.a. nicht eintragungsfähig ist. Es handele sich um eine beschreibende Angabe, die keine Unterscheidungskraft besitze, da der Begriff „Notfall“ Waren bezeichne, die nützlich oder notwendig sein könnten, um einem dringlichen Ernährungs-, Pflege- oder Gesundheitsproblem vorzubeugen, dieses Problem zu entschärfen oder es zu lösen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 9. Januar 2015

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBGH, Beschluss vom 10.07.2014, Az. I ZB 81/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Wortmarke „for you“ für u.a. Nahrungsergänzungsmittel nicht wegen mangelnder Unterscheidungskraft zu löschen ist. Die Wortfolge enthalte für die beanspruchten Waren keine beschreibende Sachaussage und sei auch nicht als bloße werbliche Anpreisung zu verstehen. Der Annahme des Bundespatentgerichts, die Wortfolge „for you“ werde im Sinne eines Hinweises auf Produkte verstanden, die individuell an die persönlichen Bedürfnisse der Abnehmer angepasst würden und die damit über eine besondere, wenn auch nicht näher konkretisierte Qualität oder Beschaffenheit verfügten, sei nicht zu folgen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 29. Oktober 2014

    BPatG, Beschluss vom 03.07.2014, Az. 28 W (pat) 546/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Marke „EasyCompact“ wegen Freihaltungsbedürftigkeit nicht für diverse elektrische Kochgeräte (s. unten) eingetragen werden kann. Das Anmeldezeichen „EasyCompact“ werde in seiner Gesamtheit vom angesprochenen inländischen Publikum im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren ohne weiteres Nachdenken und ohne analysierende Betrachtungsweise als eine bloße Aneinanderreihung zweier anpreisender, sachbezogener Hinweise auf wesentliche Produktmerkmale verstanden werden, und zwar in dem Sinne, dass die so gekennzeichneten Produkte zum einen einfach und unkompliziert, also leicht und mühelos zu bedienen bzw. handzuhaben seien, und zum anderen kompakt seien, also eine handliche, raumsparende Bauform oder Ausführung aufwiesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 13. Oktober 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 24.02.2011, Az. I ZR 154/09
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass der Inhaber der Wortmarke „Enzymax“ einem Konkurrenten die Verwendung des Zeichens „Enzymix“ – für Nahrungsergänzungsmittel – untersagen kann. Es bestehe eine hohe Verwechslungsgefahr zwischen den beiden Zeichen, auch wenn für die beanspruchten Waren nur eine geringe Kennzeichnungskraft anzunehmen sei, da sowohl klanglich als auch schriftbildlich sowie hinsichtlich der beanspruchten Waren nahezu Identität bestehe. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 10.07.2014, Az. I ZB 18/13
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG, § 50 Abs. 1 und Abs. 2 MarkenG

    Der BGH hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“ wegen fehlender Unterscheidungskraft für Waren wie u.a. Gebäck, Pfefferminzbonbons, Schokolade zu löschen ist. Die Markeninhaberin konnte dem nicht entgegenhalten, dass eine im Wortbestandteil gleichlautende Wort-/Bildmarke „Gute Laune Drops“, deren Schutzdauer nicht verlängert worden war, jahrelang eingetragen war ohne angegriffen zu werden. Ein solches Vertrauen bzw. eine Bindungswirkung könne dem Löschungsantrag gegen die neuere Version der Marke nicht entgegengehalten werden, zumal es sich um ein anderes Kennzeichen handele. Die Eintragung für Waren wir z.B. Speiseeis, Kaugummi, Kaffee durfte jedoch bestehen bleiben. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.07.2014, Az. 6 U 45/13
    § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine für Haarfärbemittel eingetragene Marke nicht der Verwechslungsgefahr mit einer ähnlichen, für Dienstleistungen eines Frisiersalons eingetragenen Marke unterliegt. Es fehle hier an der erforderlichen Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit. Zwar gehöre zu den typischen Dienstleistungen eines Friseursalons der Einsatz von Haarfärbemitteln, allerdings seien Dienstleistungen zu den zu ihrer Erbringung verwendeten Waren und Hilfsmitteln nicht generell ähnlich. Zum Volltext der Entscheidung:
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  • veröffentlicht am 14. August 2014

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuG, Urteil vom 24.06.2014, Az. T-273/12
    Art. 7 Abs. 1 Buchst. b (EG) Nr. 207/2009, Art. 7 Abs. 3 (EG) Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass der Werbeslogan „Ab in den Urlaub“  nicht als Gemeinschaftswortmarke für u.a. Reiseveranstaltungen eingetragen werden kann. Die Wortfolge besitze keine Unterscheidungskraft und sei rein beschreibend. Eine Erlangung von Unterscheidungskraft durch Benutzung der Marke könne nicht nachgewiesen werden. Damit bestehe ein absolutes Eintragungshindernis. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 12. August 2014

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammLG Hamburg, Urteil vom 12.06.2014, Az. 327 O 516/13
    § 14 MarkenG

    Das LG Hamburg hat entschieden, dass als „MINI“ bezeichnete Wecker Markenrechte der Klägerin an der Wortmarke „MINI“ verletzen, auch wenn es sich im konkreten Fall um sehr kleine Wecker handelte und die Bezeichnung auf die Größe des Produktes verweisen sollte. Begründet hat dies das Gericht damit, dass die Beklagte das Wort „MINI“ nicht nur in der Produktbeschreibung verwendete, sondern auf der Verpackung in großen Buchstaben als Blickfang darstellte. Dies sehe der Verkehr als Herstellerhinweis und nicht als Beschreibung der Produktgröße.

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