Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Düsseldorf: Eine Veranstaltung, die nicht mit der bekannten Preisverleihung zusammenhängt, darf nicht mit „Business to Bambi“ beworben werdenveröffentlicht am 23. Juli 2014
OLG Düsseldorf, Urteil vom 01.07.2014, Az. I-20 U 131/13
§ 14 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenGDas OLG Düsseldorf hat entschieden, dass eine Veranstaltung nicht mit dem Slogan „Business to Bambi (B2B)“ beworben werden darf, wenn sie nicht im Zusammenhang mit der Verleihung des bekannten „Bambi“-Preises steht. Es werde durch die markenmäßige Benutzung der unzutreffende Eindruck erweckt, dass die Veranstaltung mit der Preisverleihung verbunden sei. Die Marke und das Medienereignis „BAMBI“ seien deutschland- und europaweit sehr bekannt und die Beklagte habe keine Anstrengung unternommen, sich davon zu distanzieren. Zitat:
- KG Berlin: Aus der Wortmarke „Stadt Land Fluss“ kann kein Verbot einer gleichnamigen Spiele-App begründet werdenveröffentlicht am 16. Juli 2014
KG Berlin, Urteil vom 01.11.2013, Az. 5 U 68/13
§ 5 MarkenG, § 14 MarkenG, § 25 MarkenGDas KG Berlin hat entschieden, dass die Inhaberin der Wortmarke „Stadt Land Fluss“ dem Vertreiber einer Smartphone-App des Namens „Stadt, Land, Fluss – Multiplayer“ dies nicht untersagen kann. Es liege durch den App-Vertreiber keine markenmäßige Benutzung der Marke vor, sondern lediglich die beschreibende Verwendung als Name eines bekannten Spieleklassikers. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: „Wafer Breax“ verletzt die Marke „HAVE A BREAK“ für Schokoladenriegelveröffentlicht am 15. Juli 2014
OLG Köln, Urteil vom 28.03.2014, Az. 6 U 162/13
Art. 9 Abs. 1 S. 2 lit. b) GMV, Art. 15 GMVDas OLG Köln hat entschieden, dass die Kennzeichnung „Wafer Breax“ für Schokoladenriegel die Gemeinschaftswortmarke „HAVE A BREAK“ verletzt, da die Gefahr einer Verwechslung vorliegt. Der Verkehr könne auf Grund der (u.a. klanglichen) Ähnlichkeit der Kennzeichnungen annehmen, dass die „Wafer Breax“-Produkte ebenfalls von der Antragstellerin vertrieben werden, was nicht der Fall sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Gottesrache“ als Marke für Bekleidung verstößt nicht gegen die guten Sittenveröffentlicht am 9. Juli 2014
BPatG, Beschluss vom 27.05.2014, Az. 27 W (pat) 565/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 5 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „GOTTESRACHE“ für u.a. Bekleidung, Taschen und Glaswaren nicht gegen die guten Sitten verstößt und daher eintragungsfähig ist. Zwar bewege sich die Marke an der Grenze des guten Geschmacks, sie verletze jedoch nicht das Sittlichkeits- und Glaubensempfinden des Allgemeinpublikums in unerträglicher Weise. Sie enthalte keine Aussagen, die massiv diskriminierend seien und/oder die Religionsfreiheit beeinträchtigen würden. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Made im Saarland“ ist keine schutzfähige Markeveröffentlicht am 4. Juli 2014
BPatG, Beschluss vom 21.05.2014, Az. 27 W (pat) 35/14
§ 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortfolge „Made im Saarland“ nicht als Marke schutzfähig ist. Das Kennzeichen sei rein beschreibend und könne nicht als Herkunftshinweis auf ein bestimmtes Unternehmen dienen. Es gebe lediglich an, woher ein Produkt regional stamme. Der Unterschied zwischen der eigentlich richtigen Angabe „made in“ und dem hier verwendeten „made im“ falle darüber hinaus zum einen klanglich und schriftbildlich kaum ins Gewicht und genüge zum anderen nicht zur Generierung einer Unterscheidungskraft, da es sich auch in dieser Schreibweise um eine beschreibende Angabe handele. Zum Volltext der Entscheidung:
- BGH: Markenlöschungsverfahren – Zum Zeitpunkt eines Schutzhindernissesveröffentlicht am 6. Mai 2014
BGH, Beschluss vom 06.11.2013, Az. I ZB 59/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 und 3 MarkenG, § 50 Abs. 1 und 2 MarkenGDer BGH hat entschieden, dass zur Beurteilung eines Schutzhindernisses einer Wortmarke zuverlässig festgestellt werden muss, dass das Hindernis zum Zeitpunkt der Markenanmeldung bereits vorgelegen habe. Könne dies nicht festgestellt werden, sei eine Löschung nicht zulässig. Werde ein Bestandteil der Marke (hier „smartbook for smart people“) zu einem späteren Zeitpunkt als beschreibende Angabe verwendet, sei dies kein Hinweis auf eine rein beschreibende Angabe auch schon zum Anmeldungszeitpunkt. Eine solche habe für den Begriff „smartbook“ nicht festgestellt werden können. Zum Volltext der Entscheidung:
- OLG Köln: Goldener Bär vs. Goldbär – Keine Markenverletzung einer Wortmarke durch 3D-Gestaltungveröffentlicht am 15. April 2014
OLG Köln, Urteil vom 11.04.2014, Az. 6 U 230/12
§ 14 MarkenG
Das OLG Köln hat entschieden, dass der in Goldfolie verpackte Schokoladenbär von Lindt nicht die Markenrechte der Firma Haribo an der Wortmarke „Goldbär“ verletzt. Eine Verletzung der Marke durch die dreidimensionale Gestaltung des Schokobären sei nicht ersichtlich, da der Schokoladenbär für Verbraucher durch das Logo und die Anlehnung an den Goldhasen eindeutig als von der Firma Lindt kommend identifizierbar sei. Eine Verwechslungsgefahr liege somit nicht vor. Zur Pressemitteilung vom 11.04.2014: - BPatG: „moebel.de“ ist als Wortmarke eintragungsfähig – aber nicht für Einrichtungsgegenständeveröffentlicht am 11. April 2014
BPatG, Beschluss vom 25.03.2014, Az. 29 W (pat) 39/11
§ 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „moebel.de“ ausreichend Unterscheidungskraft für eine Eintragung besitzt – allerdings nur für die zuletzt noch angemeldeten Waren/Dienstleistungen „Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Erze, Honigwaben und Malz; vorgenannte Dienstleistungen auch über e-commerce“. Für weitere zunächst beantragte Waren wie z.B. Einzelhandelsdienstleistungen im Bereich Farben, Kerzen, Herde, Zierbrunnen u.v.m. nahm die Anmelderin im Beschwerdeverfahren die Anmeldung zurück, da eine Unterscheidungskraft des Zeichens, welches nach den Ausführungen des DPMA vom Verkehr als Internetdomain für Möbel und Einrichtung aufgefasst würde, wohl nicht gegeben sei. Zum Volltext der Entscheidung:
- BPatG: „Best Body“ ist nicht als Marke für Körperpflege schutzfähigveröffentlicht am 18. März 2014
BPatG, Beschluss vom 23.01.2014, Az. 30 W (pat) 537/12
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG
Das BPatG hat entschieden, dass die Wortmarke „Best Body“ zwar wegen des rein beschreibenden Begriffsinhalts nicht für Produkte der Körperpflege eingetragen kann, dass aber hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen „Wasch- und Bleichmittel“ oder „Vermietung von Sanitäranlagen“ keine solchen Bedenken bestehen. Bezüglich letzterer könne das Zeichen als Herkunftshinweis dienen. Zum Volltext der Entscheidung:
(mehr …) - BPatG: Keine „Fast & Easy“ Markeneintragungveröffentlicht am 12. März 2014
BPatG, Beschluss vom 20.11.2013, Az. 29 W (pat) 541/13
§ 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenGDas BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Fast & Easy“ nicht als Marke für den Bereich Papierwaren und Büroartikel angemeldet werden kann. Dem Begriff fehle die notwendige Unterscheidungskraft, da es sich um eine beschreibende Angabe hinsichtlich der einfachen und schnellen Handhabung der in Bezug genommenen Waren handele. Zum Volltext der Entscheidung: