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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 11. Juni 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt, Urteil vom 02.05.2013, Az. 6 U 91/11
    Art. 9 EGV 207/2009

    Das OLG Frankfurt hat entschieden, dass eine Marke, die lediglich aus einem Buchstaben („B“) in bestimmter grafischer Gestaltung besteht, grundsätzlich über eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft verfügt und bei geringer Zeichenähnlichkeit (derselbe Buchstabe in anderer grafischer Gestaltung) für dieselben Waren oder Dienstleistungen nicht zwangsläufig eine Verwechslungsgefahr vorliegt. Verfüge die Marke jedoch über eine erhöhte Kennzeichnungskraft auf Grund intensiver Benutzung und Bekanntheit, liege eine Verwechslungsgefahr bei nicht wesentlicher Abweichung der grafischen Gestaltung der verletzenden Marke vor. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 2. Mai 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtEuGH, Urteil vom 18.04.2013, Az. C-12/12
    Art. 15 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 40/94

    Der EuGH hat in einem Vorabentscheidungsverfahren entschieden, dass eine Marke, die nur als Bestandteil einer zusammengesetzten Marke oder in Verbindung mit einer anderen Marke benutzt wird, selbst auch ernsthaft und damit rechtserhaltend benutzt wird. Dies gelte auch, wenn sowohl die andere Marke als auch die zusammengesetzte Marke selbst als Marken eingetragen seien. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 19. April 2013

    BPatG, Beschluss vom 21.02.2013, Az. 30 W (pat) 510/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass der Begriff „Künstlerkanzlei“ für eine Rechtsanwaltskanzlei nicht als Wortmarke eintragungsfähig ist. Der Begriff sei eine beschreibende Angabe, der auf die Tätigkeit einer Anwaltskanzlei für Künstler hinweise. Als solche hätten Mitbewerber des Anmelders ein berechtigtes Interesse an deren freier ungehinderter Verwendung. Eine Verkehrsdurchsetzung konnten die Antragsteller nicht nachweisen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 27. März 2013

    BPatG, Beschluss vom 06.12.2012, Az. 30 W (pat) 28/12
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Anmeldung einer Wortmarke „Abschiedsoase“ für ein Bestattungsinstitut und die entsprechenden Dienstleistungen mangels Unterscheidungskraft nicht eingetragen werden kann. Der Begriff sei eine rein beschreibende Bezeichnung für den Ort der Erbringung der Dienstleistungen in einer friedvollen Atmosphäre und werde vom Verkehr auch so verstanden. Ähnliche Begriffe wie „Auto-Oase“, „Wellness-Oase“, „Tee-Oase“ seien ebenfalls nach diesem als gängig zu bezeichnenden Muster in Benutzung. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEuG, Urteil vom 17.01.2013, Az. T-355/09
    Art. 42 Abs. 2 S. 1 der Verordnung Nr. 207/2009, Art. 42 Abs. 3 der Verordnung Nr. 207/2009

    Das EuG hat entschieden, dass eine Marke, die lediglich eine geringe Anzahl von Backwaren in einer einzigen Konditorei in symbolischer Menge kennzeichne, nicht ernsthaft im Sinne des Markenrechts benutzt werde. Eine Marke werde nur dann ernsthaft benutzt, wenn sie entsprechend ihrer Hauptfunktion, die darin bestehe, die Ursprungsidentität der Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen wurde, zu garantieren, benutzt werde, um für diese Waren und Dienstleistungen einen Absatzmarkt zu erschließen oder zu sichern. Vorliegend sei dies nicht der Fall, so dass der Widerspruch gegen eine später angemeldete ähnliche Marke erfolglos blieb. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 11. März 2013

    BPatG, Urteil vom 17.10.2012, Az. 26 W (pat) 68/11
    § 50 MarkenG, § 54 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die seit 1999 für alkoholische Getränke eingetragene Wortmarke „Glühkirsch“ zu löschen ist. Grund sei, dass für den genannten Begriff ein Freihaltebedürfnis im Interesse von Mitbewerbern bestehe, die den Ausdruck „Glühkirsch“ im Handels- und Wirtschaftsverkehr, insbesondere im Weihnachtsmarktbereich, als Sachangabe über Geschmacksrichtung und Temperatur der angebotenen Waren frei verwenden können müssen. Dies sei bereits im Zeitpunkt der Eintragung der Fall gewesen. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 1. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 18.12.2012, Az. 27 W (pat) 22/12
    § 54 MarkenG, § 50 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Wort-/Bildmarke „headfuck“, die u.a. für Bekleidung eingetragen war, wegen Verstoßes gegen die guten Sitten zu löschen ist. Der Begriff sei in relevantem Umfang ein vulgärsprachlicher Ausdruck für eine Sexualpraktik, der geeignet sei, das Sittlichkeitsgefühl eines erheblichen, zu respektierenden Personenkreises zu verletzen. Ein solcher Begriff dürfe nach Auffassung des Senats nicht als Bestandteil einer Marke veröffentlicht werden, „für welche eine Urkunde mit dem Bundesadler als Zeichen hoheitlicher Anerkennung verliehen“ werde. Mit einer Eintragung der Marke „Fickshui“ hatte derselbe Senat zuvor jedoch interessanterweise keine Probleme (hier). Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 20. Februar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Koblenz, Urteil vom 20.12.2012, Az. 6 W 615/12
    § 14 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 oder 2, Abs. 5 MarkenG, § 23 Nr. 2 MarkenG

    Das OLG Koblenz hat entschieden, dass keine Verletzung einer Marke vorliegt, wenn ein gleichlautender Begriff in einer bestimmten Region eine lediglich beschreibende Funktion hat. Vorliegend hatte sich eine Brauerei den Begriff „STUBBI“ schützen lassen. Die Werbung einer Koblenzer Brauerei mit dem Slogan „Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche“ konnte sie jedoch nicht untersagen lassen, da der durchschnittliche Verbraucher in der Region Koblenz den Begriff Stubbi als umgangssprachliche Bezeichnung für eine bestimmte charakteristische Flaschenform für Biergetränke kenne. Deshalb handele es sich um eine nach dem Markengesetz erlaubte beschreibende Nutzung. Dies treffe allerdings nur regional auf den Großraum Koblenz, wo dieser Begriff verbreitet sei, zu. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 7. Februar 2013

    BPatG, Beschluss vom 09.10.2012, Az. 24 W (pat) 503/11
    § 8 Abs. 2 Nr. 1 und 2 MarkenG, § 37 Abs. 1 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Bezeichnung „Parfümperlen“ nicht als Wortmarke für Waschmittel u.a. angemeldet werden kann. Es bestehe das Schutzhindernis der fehlenden Unterscheidungskraft und des Freihaltebedürfnisses. Es handele sich um eine rein beschreibende Angabe, die lediglich einen Sachhinweis auf solche Produkte liefere, die Perlen oder perlenförmige Elemente mit Duftstoffen beinhalteten oder die in Perlenform angeboten oder vertrieben würden. Dies gelte auch für weitere angemeldete Waren für Mittel zur Körper- und Schönheitspflege. Zum Volltext der Entscheidung:

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  • veröffentlicht am 30. Januar 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammBPatG, Beschluss vom 21.01.2013, Az. 27 W (pat) 553/12
    § 37 Abs. 1 MarkenG, § 8 Abs. 2 MarkenG

    Das BPatG hat entschieden, dass die Versehung eines Kennzeichens mit einem „R im Kreis“ irreführend ist, wenn es sich nicht um eine eingetragene Marke handelt. Genau darauf weise dieses Zeichen nämlich hin. Eine Täuschung könne auch dann vorliegen, wenn bei einem mehrteiligen Zeichen (Wort-/Bildmarke) das R im Kreis nur einem Bestandteil zugewiesen ist und nicht dem gesamten Zeichen. Bei einer bereits angemeldeten, aber noch nicht eingetragenen Marke liege grundsätzlich keine Täuschungsgefahr vor, da sich der Hinweis mit Eintragung dann als zutreffend erweise. In diesem Fall müsse das Zeichen oder der Bestandteil, auf welchen sich das Symbol beziehe, jedoch zumindest schutzfähig sein. Zum Volltext der Entscheidung:

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