Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt
IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht
Aktuelle Beiträge und Urteile
- OLG Köln: Telekommunikationsprovider darf IP-Adressen eines Anschlussinhabers zeitlich begrenzt speichernveröffentlicht am 3. Februar 2016
OLG Köln, Urteil vom 14.12.2015, Az. 12 U 16/13
§ 44 Abs. 1 S. 1 TKG, § 97 Abs. 3 S. 3 TKG, § 100 Abs. 1 TKG; Art. 10 GGDas OLG Köln hat entschieden, dass ein Telekommunikationsdienstleister (Provider) das Recht hat, bestimmte Daten eines Anschlussinhabers bei Einwahl in das Internet zeitlich begrenzt (Löschung erfolgt vier Tage nach Beendigung der Verbindung) zu speichern. Hierzu gehöre die zugewiesene dynamische IP-Adresse, der Nutzungszeitraum und die Kundennummer, ersatzweise der Kundenname. Der Kläger hat die Ansicht vertreten, sein von ihm verklagter Provider sei gemäß §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 97 Abs. 3 Satz 3 TKG, Art. 10 GG zur Speicherung von Verbindungsdaten nicht berechtigt sowie zur unverzüglichen Löschung verpflichtet. Die im Verfahren LG Köln 13 OH 356/09 ergangenen Beschlüsse seien rechtswidrig. Das Landgericht und das Oberlandesgericht haben demgegenüber entschieden, dass Anspruch auf unverzügliche Löschung der o.g. Daten nicht bestehe, weil der Erlaubnistatbestand der §§ 44 Abs. 1 Satz 1, 100 Abs. 1 TKG eingreife. Auch Urheberrechtsverstöße seien als Störung der Telekommunikationsanlage nach § 100 TKG zu bewerten. Die Speicherung sei zur Abwehr technisch erforderlich. Der Eingriff in das Recht auf Wahrung des Fernmeldegeheimnisses werde so gering wie möglich gehalten, indem die Daten getrennt gespeichert würden und auch die Mitarbeiter der Beklagten sie erst nach Auftreten eines konkreten Verdachts zusammenführen könnten. Zum Volltext der Entscheidung hier.
- BGH: „Lernstark“ ist eine zulässige Angabe für einen Mehrfruchtsaft (Rotbäckchen)veröffentlicht am 11. Dezember 2015
BGH, Urteil vom 10.12.2015, Az. I ZR 222/13
Art. 10 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 (HCVO), Art. 14 Abs. 1 Buchst. b HCVODer BGH hat entschieden, dass die Angaben „Lernstark“ und „Mit Eisen […] zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit“ zulässige Angaben auf dem Etikett eines Mehrfruchtsaftes sind. Es handele sich um gesundheitsbezogene Angaben, die in Einklang mit der Health Claims Verordnung (HCVO) stünden. Zum Text der Pressemitteilung Nr. 203/2015 hier.
- AG Nienburg: „Anlassbezogen“ angefertigte Dashcam-Video-Aufzeichnung ist als Beweis zulässigveröffentlicht am 24. April 2015
AG Nienburg, Urteil vom 20.01.2015, Az. 4 Ds 155/14, Az. 4 Ds 520 Js 39473/14 (155/14)
§ 52 StGB, § 240 Abs. 1 StGB, § 315c Abs. 1 Nr 2 lit. b StGB, § 315c Abs. 3 Nr. 1 StGB, § 3 Abs. 2 S. 2 BDSG, § 4 Abs. 1 BDSG, § 6b BDSG, § 28 Abs 1 Nr. 1 BDSGDas AG Nienburg hat entschieden, dass Dashcam-Aufzeichnungen im Strafverfahren, wenn sie nicht „durchlaufend“ aufgezeichnet werden, sondern erst anlässlich eines strafrechtlich relevanten Verhaltens begonnen werden, als Beweismittel in einem Strafverfahren zulässig sind. Ein allgemeines Beweisverwertungsverbot für Dashcam-Videoaufnahmen bestehe nicht. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Nintendo-Kopierschutz gegen Einsatz von Raubkopien möglicherweise unzulässig / Zurückverweisungveröffentlicht am 1. Dezember 2014
BGH, Urteil vom 27.11.2014, Az. I ZR 124/11
§ 95a Abs. 3 UrhGDer BGH hat in Frage gestellt, dass der Einsatz der technischen Schutzmaßnahme den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und legale Nutzungsmöglichkeiten nicht in übermäßiger Weise beschränkt werden. Das Verfahren wurde an das OLG München zurückverwiesen. Zur Pressemitteilung Nr. 175/2014 vom 27.11.2014: (mehr …)
- OVG Lüneburg: Zur Zulässigkeit der Videoüberwachung im Treppenhaus eines Geschäftshauses / „Öffentlich zugängliche Räume“veröffentlicht am 4. November 2014
OVG Lüneburg, Urteil vom 29.09.2014, Az. 11 LC 114/13
§ 1 Abs. 2 Nr 3 BDSG, § 2 Abs. 4 S. 1 BDSG, § 3 Abs. 7 BDSG, § 3 Abs. 2 BDSG, § 3 Abs. 1 BDSG, § 38 Abs. 6 BDSG, § 38 Abs. 5 BDSG, § 4a Abs. 1 BDSG, § 4e S. 1 Nr 4 BDSG, § 6b Abs. 5 BDSG, § 6b Abs. 3 BDSG, § 6b Abs. 2 BDSG, § 6b Abs. 1 BDSG, § 22 Abs. 1 S. 1 DSG NDDas OVG Lüneburg hat entschieden, dass der Eingangsbereich und das Treppenhaus eines Geschäftshauses mit gewerblich genutzten Büros als „öffentlich zugängliche Räume“ gemäß § 6b Abs. 1 BDSG zu bewerten sind, die videotechnisch überwacht werden dürfen, wenn dies der Verhinderung von Straftaten dient und die Videos nur kurzfristig gespeichert werden. Zum Volltext der Entcheidung: (mehr …)
- OLG Schleswig: Gleitsichtbrillen aus dem Internet dürfen als „hochwertig“ und „individuell“ angepriesen werdenveröffentlicht am 16. Oktober 2014
OLG Schleswig, Urteil vom 29.09.2014, Az. 6 U 2/14
§ 5 UWG; § 4 MPGDas OLG Schleswig hat entschieden, dass die Werbung eines Internet-Anbieters für nach Daten aus dem Brillenpass hergestellte Gleitsichtbrillen mit den Begriffen „hochwertig“ und „individuell“ zulässig ist und insbesondere nicht gegen das Medizinproduktegesetz verstößt. Bei einer Gleitsichtbrille bestehe nicht der Verdacht, dass sie „die Sicherheit und Gesundheit ihrer Anwender bei sachgemäßer Anwendung gefährden“ würde. Eine Irreführung liege hinsichtlich der verwendeten Begriffe ebenfalls nicht vor. Zur Pressemitteilung Nr. 14/2014 vom 10.10.2014:
- AG München: Heimlicher Zuhörer eines Telefonats darf nicht als Zeuge vernommen werdenveröffentlicht am 2. September 2014
AG München, Urteil vom 10.07.2014, Az. 222 C 1187/14 – rechtskräftig
§ 373 ZPODas AG München hat entschieden, dass heimliche Mithörer eines Telefonats nicht als Zeugen vernommen werden dürfen. In einem anderen Fall hatte das AG Düsseldorf den heimlichen Zuhörer als Zeugen zugelassen, wobei es sich insoweit allerdings um einen Sonderfall gehandelt haben dürfte – den auch das AG München zuließ. Zur Pressemitteilung des AG München: (mehr …)
- BGH: Eine Bürogemeinschaft aus Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern darf nicht ohne Weiteres mit der Kanzleibezeichnung „… Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer“ werbenveröffentlicht am 15. April 2014
BGH, Urteil vom 06.11.2013, Az. I ZR 147/12
§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 UWGDer BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt A, der mit einem Wirtschaftsprüfer B lediglich in Bürogemeinschaft zusammenarbeitet, also ohne haftungsrechtliche Einheit (wie etwa Partnergesellschaft, Gesellschaft bürgerlichen Rechts) nicht als „AB Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer“ werben darf, wenn dabei auf den fehlenden Haftungszusammenschluss nicht hinreichend deutlich hingewiesen wird. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BGH: Verlinkung von fremden ungeschützten Inhalten ist (auch mittels Deep-Link) zulässigveröffentlicht am 11. Oktober 2013
BGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
§ 15 UrhG, § 16 Abs. 1 UrhG, § 87b UrhG, § 1 UWG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPODer BGH hat in dieser älteren (mittlerweile Klassiker-) Entscheidung entschieden, dass durch das Setzen eines Hyperlinks auf eine vom Berechtigten öffentlich zugänglich gemachte Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk in das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung des Werkes nicht eingegriffen wird. Der Link selbst stelle noch keine Vervielfältigungshandlung dar. Im Übrigen ermögliche ein Berechtigter, der ein urheberrechtlich geschütztes Werk ohne technische Schutzmaßnahmen im Internet öffentlich zugänglich macht, bereits selbst die Nutzungen, die ein Abrufender vornehmen könne. Es sei seine Entscheidung, ob er das Werk trotz der Möglichkeit, dass nach Abruf auch rechtswidrige Nutzungen vorgenommen werden, weiter zum Abruf bereithalte. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)
- BVerfG: Die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ kann unter besonderen Umständen als noch zulässige Meinungsäußerung geltenveröffentlicht am 12. August 2013
BVerfG, Beschluss vom 02.07.2013, Az. 1 BvR 1751/12
Art. 5 Abs. 1 S. 1 GGDas BVerfG hat entschieden, dass die Bezeichnung einer Rechtsanwaltskanzlei als „Winkeladvokatur“ von der Meinungsfreiheit gedeckt sein kann. Im vorliegenden Fall berücksichtigte der Senat, dass die Äußerung zunächst nur gegenüber der Rechtsanwaltskammer getätigt und dann in einen Zivilprozess eingeführt wurde, in dem nur die Prozessbeteiligten und das Gericht von ihr Kenntnis nehmen konnten. Auch bedeute der Vorwurf des Winkeladvokaten nur eine begrenzt gewichtige Herabsetzung allein in der beruflichen Ehre und betreffe den Unterlassungskläger damit lediglich in seiner Sozialsphäre. Anders entschieden hatten noch das LG Köln und das OLG Köln (hier). Zur Pressemitteilung Nr. 51/2013 des BVerfG vom 09.08.2013:
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