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Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 27. März 2013

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammVG Saarlouis, Beschluss vom 25.01.2013, Az. 3 L 76/13
    § 40 Abs. 1 LFGB

    Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat entschieden, dass ein öffentlicher Hinweis auf Hygienemängel nach § 40 Abs. 1 LFGB nicht schon dann zulässig ist, wenn bei einer Betriebskontrolle Mängel der Betriebshygiene und Reinigungsmängel festgestellt werden, diese aber keinen konkreten Lebensmittelbezug aufweisen. Soweit ein konkreter Lebensmittelbezug vorliege, könne indessen der Hinweis auch dann veröffentlicht werden, wenn die entsprechenden Mängel bereits beseitigt worden seien, soweit hierauf klarstellend hingewiesen werde. Vgl. mit entgegengesetzten Ergebnissen VG Sigmaringen (hier) und OVG Lüneburg (hier). Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. März 2013

    Im Rahmen des Zweiten Gesetzes zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 29.10.2012 (hier) ist auch der für die Bewerbung von Arzneimittel- und Medizinprodukte wichtige § 11 HWG geändert worden. Durch ersatzlose Streichungen von § 11 Nr. 1 und Nr. 4 HWG ist es beispielsweise in der Öffentlichkeitswerbung nunmehr möglich außerhalb der Fachkreise für Arzneimittel, Verfahren, Behandlungen, Gegenstände oder andere Mittel mit Gutachten, Zeugnissen, wissenschaftlichen oder fachlichen Veröffentlichungen sowie mit Hinweisen darauf zu werben (früher: § 11 Nr. 1 HWG a.F.). Auch darf mit der bildlichen Darstellung von Personen in der Berufskleidung oder bei der Ausübung der Tätigkeit von Angehörigen der Heilberufe, des Heilgewerbes oder des Arzneimittelhandels geworben werden („Weißkittel-Werbung“, früher: § 11 Nr. 4 HWG a.F.).

  • veröffentlicht am 12. März 2013

    BGH, Urteil vom 28.02.2013, Az. I ZR 237/11
    § 823 BGB

    Der BGH hat entschieden, dass die vorbeugende Abgabe einer Unterlassungserklärung in Bezug auf einen Urheberrechtsverstoß durch illegalen Upload eines Musik- oder Filmwerks keinen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb der Rechteinhaber (!) der Rechtsanwaltskanzlei darstellt. Die klagende Kanzlei, welche zuvor aus abgetretenem Recht der Rechteinhaber vor diversen Amts- und Landgerichten (Hamburg, Düsseldorf, Köln und Frankfurt a.M.) zahlreiche Filesharer wegen Versendung einer vorbeugenden Unterlassungserklärung auf Schadensersatz in Anspruch genommen hatte, hatte zuvor noch argumentiert, die Aufdrängung von unaufgefordert zugesandten Unterlassungserklärungen ohne vorherige Abmahnung stelle eine Belästigung wie Spam-E-Mails dar. Dem erteilte der Senat eine Absage. Da die Erklärung nur an die Kanzlei gerichtet gewesen sei, und nicht an die Rechteinhaber, sah der BGH keine Unmittelbarkeit in den Eingriff in den Gewerbebetrieb der Rechteinhaber. Die Unterlassungserklärungen wären ernst gemeint. Im Übrigen wären die Betroffenen nicht dafür verantwortlich, dass eine Vielzahl anderer Betroffener ähnliche Erklärungen abschicken würden. Was wir davon halten? (mehr …)

  • veröffentlicht am 4. März 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 18.10.2012, Az. I ZR 137/11
    § 5 Abs. 1 S.2 Nr. 3 UWG, § 3 Nr. 1 StBerG, § 43 Abs. 4 S.2 und 3 StBerG,
    § 43d BRAO; § 7 BORA

    Der BGH hat entschieden, dass ein Rechtsanwalt mit der Angabe „Steuerbüro“ werben darf, wenn er den überwiegenden Teil seiner Berufstätigkeit mit Rechtsberatung und -vertretung in Steuersachen verbringt und zwar auch dann, wenn er selbst nicht Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht ist. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 28. Januar 2013

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtBGH, Urteil vom 17.07.2003, Az. I ZR 259/00
    § 15 UrhG,
    § 16 Abs. 1 UrhG

    Im Rahmen einer Vervollständigungs-Kampagne unserer Datenbank geben wir in den kommenden Wochen einige Klassikerentscheidungen im Volltext wieder, so auch diese: Der BGH hat entschieden, dass ein Hyperlink zu einer fremden Webseite mit einem urheberrechtlich geschützten Werk nicht gegen das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers an diesem Werk verstößt. Werde das betreffende Werk ohne technische Schutzmaßnahmen durch den Rechteinhaber im Internet öffentlich zugänglich gemacht, so ermögliche er selbst anderen die freie Abrufung des Werks. Durch den Link werde das Aufrufen des Werks lediglich erleichtert. Ein Hyperlink / Deep-Link, der unter Umgehung der Startseite direkt auf das betreffende Werk verlinke, schaffe keinen urheberrechtswidrigen Störungszustand. Zum Volltext der Entscheidung: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2012

    LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB, Art. 12 Abs. 1 GG

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskanzlei U+C eine abgemahnte Anschlussinhaberin nicht auf ihrem geplanten Pornopranger (von der Kanzlei als „Gegnerliste“ bezeichnet, vgl. unseren Beitrag hier) namentlich aufführen darf. Der Kollege RA Hendrik Peters, Dortmund, hat uns die von ihm erwirkte Entscheidung freundlicherweise im Volltext zur Verfügung gestellt: (mehr …)

  • veröffentlicht am 31. August 2012

    LG Essen, Beschluss vom 30.08.2012, Az. 4 O 263/12 – nicht rechtskräftig
    § 823 BGB, § 1004 BGB

    Das LG Essen hat entschieden, dass die Rechtsanwaltskanzlei U+C eine abgemahnte Anschlussinhaberin nicht auf ihrem geplanten Pornopranger (von der Kanzlei als „Gegnerliste“ bezeichnet, vgl. unseren Beitrag hier) namentlich aufführen darf. Im Gegensatz zu der von der Kanzlei U+C zitierten Entscheidung des BVerfG (BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06) stünden bei dieser Art von Gegnerliste keine Werbezwecke für die Generierung neuer Mandate im Vordergrund. Die Kanzlei verletze das Recht der Mandantin, selbst über die Veröffentlichung ihres Namens entscheiden zu können. Obwohl die Veröffentlichung der Gegnerliste erst für den morgigen Tag, den 01.09.2012, geplant war, konnte eine einstweilige Verfügung auf Grund der bestehenden Erstbegehungsgefahr erlassen werden. Gegen den Beschluss kann Widerspruch, gegen das sodann ergehende Urteil Berufung zum OLG Hamm eingelegt werden. Große Erfolgsaussichten messen wir Urmann + Collegen in dieser Sache allerdings nicht zu.

  • veröffentlicht am 20. August 2012

    Die Kanzlei Urmann + Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (U+C) hat angekündigt, „voraussichtlich ab dem 01.09.2012“ unter dem Link „http://www.urmann.com/gegnerliste.htm“ eine „Auswahl der Gegner aus offenen und anhängigen Mandatsverhältnissen, gegen die uns Mandat erteilt wurde oder Mandat erteilt ist zur außergerichtlichen oder gerichtlichen Tätigkeit“ zu veröffentlichen. Pikant an dieser Mitteilung ist, dass die Kollegen von U+C zahlreiche Rechteinhaber aus dem Erotik- und Pornobereich vertreten und nicht jedem Anschlussinhaber, der wegen des illegalen Downloads eines solchen Films abgemahnt worden ist, daran gelegen ist, nunmehr öffentlich namentlich mit einer solchen Tätigkeit in Verbindung gebracht zu werden. Was wir davon halten? Eine solche „Gegnerliste“ wäre krass rechtswidrig. Den Kollegen kommt auch nicht die Entscheidung BVerfG, Beschluss vom 12.12.2007, Az. 1 BvR 1625/06 zu Gute. Im Einzelnen: (mehr …)

  • veröffentlicht am 11. Juli 2012

    AG München, Urteil vom 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11
    – Relevante landesrechtliche Gesetzesvorschriften befinden sich im Umbruch –

    Das AG München hat darauf hingewiesen, dass die staatliche Lotterieverwaltung in Bayern gemäß dem Staatsvertrag zum Glückspielwesen in Deutschland verpflichtet ist, den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Die allgemeine Geschäftsanweisung für die Vertriebsorgane vor Ort der staatlichen Lotterieverwaltung (also der Lottoannahmestellen) regele, dass sicherzustellen sei, dass minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausgeschlossen sind. Hierfür, so das Amtsgericht, dürften auch Minderjährige zu Testkaufzwecken eingesetzt werden. Hinweis: In Bayern ist am 01.07.2012 ein Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Kraft getreten. Aus der Pressemitteilung 26/12 des AG München vom 09.07.2012: (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Juni 2012

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 22.03.2012, Az. 244 C 25788/11
    – nicht rechtskräftig

    Das AG München hat entschieden, dass es zulässig ist, für die Prüfung, ob Lotto-Annahmestellen Minderjährige und gesperrte Personen von der Teilnahme an Lotterien und Wetten ausschließen, Jugendliche für die Durchführung von Testkäufen einzusetzen. Bei Verstößen dürften Abmahnungen erteilt, eine Vertragsstrafe in Höhe einer durchschnittlichen Wochenprovision einbehalten und die Verpflichtung zu einer kostenpflichtigen Nachschulung ausgesprochen werden. Der Testkauf, bei der ein Minderjähriger die Kundenkarte seines Vaters vorgelegt habe, und dies von der betroffenen Angestellten nicht erkannt worden sei, sei auch ordnungsgemäß durchgeführt worden.

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