IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 19. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Mettmann, Urteil vom 22.10.2008, Az. 25 C 254/08
    § 307 BGB

    Das AG Mettmann hat mit dieser Entscheidung dem Kampf der Verbraucherschützer gegen die Abzocke durch so genannte Abo-Fallen im Internet einen Dämpfer versetzt. Das Gericht war der Auffassung, dass die auf der Startseite dargestellten AGB, nach denen durch Eingabe der Kontaktdaten (Email-Adresse, Geburtsdatum, Postleitzahl, Straße und Hausnummer) ein entgeltlicher Vertrag geschlossen würde, wirksam seien. Es sei im Geschäftsverkehr üblich, dass der Kunde bei Angabe von Name, Adresse usw. ein Angebot zum Vertragsschluss abgebe. Der Kunde könne den Vertrag weder anfechten noch widerrufen. Hinsichtlich der Anfechtung habe der Beklagte nicht darlegen können, dass er sich über den Inhalt seiner Willenserklärung geirrt habe oder eine solche gar nicht abgeben wollte. Der Widerruf sei dadurch ausgeschlossen gewesen, dass der Beklagte auf der Webseite der Klägerin ein Foto hochgeladen und dadurch die angebotene Dienstleistung in Anspruch genommen habe. Dieses Urteil zeigt, dass nicht jede Verteidigung gegen die Masche „Sie haben sich registriert und dadurch ein Abonnenment über eine Laufzeit von 2 Jahren abgeschlossen“ keineswegs ein Selbstgänger ist. Möchte man sich gegen eine Forderung wehren, kann anwaltlicher Rat durchaus erforderlich sein, um die Risiken im Vorfeld einzuschätzen.

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  • veröffentlicht am 17. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtNeben Rechtsanwältin Katja Günther, die sich als Rechtsanwältin im Münchener Raum für mindestens eine Abo-Falle stark machte, gibt es den in eigener Kanzlei auftretenden Kollegen Olaf Tank, der in der Vergangenheit für die Gebrüder Schmidtlein GbR tätig wurde und wie Frau Günther zum Gegenstand dutzender kritischer Foreneinträge wurde. Beiden gemeinsam ist ein aus unserer Sicht besonderes rechtsanwaltliches Verhalten bei der Geltendmachung von Forderungen gegenüber Verbrauchern, was „diverse“ Verbraucher dazu bewogen hat, Anzeige wegen Betruges gegen die beiden zu erstatten. Gekümmert hat es keinen. Mehrere Staatsanwaltschaften sehen es näher liegend, die Ermittlungsverfahren einzustellen. Die Staatsanwaltschaft Darmstadt erklärt in einem Einstellungsbeschluss vom 24.08.2007 zu einem Ermittlungsverfahren gegen die Schmidtlein Brüder und den Kollegen Tank: (mehr …)

  • veröffentlicht am 13. Juni 2009

    Rechtsanwältin Katja Günther machte sich in der Vergangenheit dadurch einen fragwürdigen Namen, dass sie die Firma Online Content Ltd. vertrat und nicht wirksam entstandene Forderungen aus Abo-Fallen gegen Verbraucher durchsetzte. Laut Aussage des Oberstaatsanwalt Anton Winkler von der Staatsanwaltschaft München I werde gegen Anwältin Katja Günther „wegen Nötigung und Betrugs“ ermittelt, wie das Portal tz-online, ein Unternehmen des Münchener Merkurs berichtete. Es zitiert Winkler mit den Worten : „Es liegen über 1000 Strafanzeigen gegen sie vor.“ (JavaScript-Link: tz-online). Zuvor hatte die Stadtsparkasse sich erfolgreich gerichtlich geweigert, ihr Treiben durch Führung eines Kontos zur Verwaltung der Einnahmen zu unterstützen (Link: LG München I).

  • veröffentlicht am 29. Mai 2009

    Rechtsanwalt Dr. Ole DammEinen gewissen Unterhaltungswert hatte die uns in dieser Woche vorgelegte „Zahlungsaufforderung“ der von Frau Stephanie Schneider geführten Firma Belleros Premium Media Ltd. Unser Mandant hieß „Pasdlk Lkdjkl“ und wohnte im „Jkjlhshwirg 5“, was bereits die Mandatsannahme erschwerte. Problematisch erwies sich auch, dass unser Mandant in „56465 Sadfdasf“ wohnte und unsere Kanzleisoftware diesbezüglich partout nicht parieren wollte. Frau Schneider ließ 60,00 EUR in Rechnung stellen und bedankte sich für die Anmeldung zum 12-Monats-Abo vom …2009.  Ferner bat die gute Frau darum, dass, sofern Dritte den Namen, E-Mail-Adresse und/oder Anschrift des Adressaten missbraucht hätten, dies ihr doch mitgeteilt werden möge. Was wir davon halten? Nun ja – die Anschrift wurde offensichtlich schwer missbraucht.

  • veröffentlicht am 22. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG München, Urteil vom 18.02.2009, Az. 262 C 18519/08
    §§ 106, 108, 305c, 307 BGB

    Das AG München hat darauf hingewiesen, dass eine per Abo-Falle erwirkte Mitgliedschaft vertragsrechtlich unwirksam ist und etwaige „Mitgliedsbeiträge“ im Wege der ungerechtfertigten Bereicherung zurückgefordert werden können. Im vorliegenden Fall hatte der Kläger durch öffentliche Urkunde nachgewiesen, dass er bei Vertragsschluss noch minderjährig und somit das Rechtsgeschäft insgesamt unwirksam gewesen sei, ohne dass das Rechtsgeschäft nachträglich genehmigt worden sei (§§ 106, 108 BGB). Hiervon abgesehen sei die Entgeltlichkeit des Angebots nicht hinreichend deutlich gemacht worden. Eine in einem Fließtext versteckte Entgeltlichkeitsklausel sei wie auch eine diesbezügliche Verlängerungsklausel überraschend. Diese habe sich unter „Zahlung und Preise“ befunden und sei nicht mit „Vertragslaufzeit und Verlängerung“ überschrieben gewesen.

  • veröffentlicht am 14. Mai 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtOLG Frankfurt a.M., Urteil vom 04.12.2008, Az. 6 U 187/07
    §§ 3, 4 Nr. 11, 5 UWG, § 1 Abs. 1 und 6 Satz 2 PAngV

    Das OLG Frankfurt a.M. hat entschieden, dass es nicht ausreichend ist, wenn der Betreiber einer Abo-Falle auf deren Kostenpflichtigkeit erst in einem Sternchenhinweis aufmerksam macht. Die beklagte Firma bot im Internet unter „….de“ die Nutzung einer Datenbank für Namens- und Ahnenforschung an. Der Kläger, ein Verbraucherverband, nahm die Beklagte u.a. wegen Verschleierung des bei Inanspruchnahme der Dienstleistungen zu zahlenden Preises (60 EUR für 12 Monate) auf Unterlassung in Anspruch. Zu Recht habe das Landgericht zur Unterlassung verurteilt, weil die Preisangabe in der beanstandeten Webseite nicht leicht erkennbar gewesen sei. Zugleich habe ein Verstoß gegen das Verbot der irreführenden Werbung vorgelegen, weil der angesprochene Verkehr über die Entgeltlichkeit der angebotenen Dienstleistung irregeführt worden sei. (mehr …)

  • veröffentlicht am 14. Mai 2009

    LG München I, Urteil vom 12.05.2009, Az. 28 O 398/09

    Das LG München I hat laut einer aktuellen Pressemitteilung der Stadtsparkasse München die Klage der Rechtsanwältin Katja Günther auf Fortführung der Kontoverbindung bei der Stadtsparkasse München abgelehnt und auch die einstweilige Verfügung aufgehoben, das Konto bis zum rechtskräftigen Urteil weiter zu führen. Zitat der Stadtsparkasse: „Wir begrüßen es sehr, dass sich das Gericht für unsere Auffassung entschieden hat und wir endlich diese belastende Kontobeziehung auflösen dürfen, die dazu missbraucht wurde, ahnungslose Internetnutzer zu prellen und ihnen erhebliche Geldbeträge abzunötigen“, so Harald Strötgen, Vorstandsvorsitzender der Stadtsparkasse München. Leider hätten sich viele Betroffene einschüchtern lassen und die Mahnungen der Rechtsanwältin Günther beglichen, um sich weiteren Ärger zu ersparen. (mehr …)

  • veröffentlicht am 9. April 2009

    AG Gummersbach, Urteil vom 30.03.2009, Az. 10 C 221/08
    §§ 307, 611 BGB

    Das AG Gummersbach hat in dieser Entscheidung kurz und knapp dargestellt, dass bei Registrierung auf einer Internet-Plattform ein Dienstvertrag nur dann begründet wird, wenn die Anmeldegebühr und der Mitgliedsbeitrag klar und deutlich auf der Registrierungsseite erkennbar sind. Eine AGB-Klausel, die zwar auf die Gebührenpflichtigkeit hinweise, hinsichtlich der Höhe der Gebühren aber auf eine andere Internetseite verweise, sei unwirksam. Dem Verbraucher könne nicht zugemutet werden, versteckte Hinweise auf die Vergütungspflicht zu erforschen. Dieses Urteil ist bis zum Inkrafttreten des Gesetzes zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (Link: Entwurf) ein weiterer Schlag gegen die Betreiber so genannter „Abo-Fallen“, die arglose Verbraucher im Internet mit vermeintlich kostenlosen Angeboten locken und später die im „Kleingedruckten“ versteckten Gebühren eintreiben.
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  • veröffentlicht am 27. März 2009

    Der deutsche Bundestag hat am gestrigen Tage ein neues Gesetz beschlossen, welches Verbraucher zukünftig besser vor unerlaubter Telefonwerbung schützen soll; das „Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen“ (Gesetzesentwurf). Darin werden unter anderem neue Widerrufsrechte geschaffen, so dass es Verbrauchern möglich sein wird, sich ohne Angabe von Gründen regelmäßig innerhalb eines Monats von telefonisch abgeschlossenen Verträgen zu lösen. Bei Anbieterwechseln von Telefon, Gas oder Strom war es bisher Usus, dass der neue Anbieter den alten Vertrag kündigte und der Kunde möglicherweise zu spät merkte, dass der neue Vertrag ihm keine Vorteile beschert. Dann musste der neue Vertrag aufwendig gekündigt und wiederum ein neuer Vertrag mit dem alten Anbieter oder einem Dritten geschlossen werden. Künftig soll der Verbraucher seinen gegenwärtigen Vertrag nur selbst schriftlich kündigen können, was ihn vor Überrumpelungen schützen soll. Für unseriöse Firmen, die die Vorschriften unerlaubter Telefonwerbung nicht beachten, sieht das neue Gesetz außerdem empfindliche Bußgelder vor; ebenso für Firmen, die ihre Rufnummer unterdrücken. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz (BMJ).

  • veröffentlicht am 13. März 2009

    Wie heise.de vermeldet, wurden am 10.03.2009 auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. zehn Objekte durchsucht (Java Script-Link: heise1). Hintergrund, so heise.de, war der Geschäftsbetrieb des Unternehmens Go Web Ltd., die viele Angeobte betreibe, für die vorher Online Content Ltd. und Net Content Ltd. verantwortlich gewesen seien, als deren „Director“ seinerzeit Michael Burat fungiert habe (JavaScript-Link: heise2). Gegen Michael Burat als Director der Online Content Ltd. hat die Staatsanwaltschaft Frankfurt a.M. nach Mitteilung des Wiesbadener Kuriers Anklage wegen Betrugsverdachts eingereicht (JavaScript-Link: Wiesbadener Kurier). Bei vielen „Abzock-Sites der ‚Go Web‘ “ tauchten im Impressum mittlerweile die Namen Villiam und Robert Adamca als Verantwortliche auf, so heise.de, weshalb bei diesen beiden Personen auch Durchsuchungen durchgeführt worden seien. Darüber hinaus habe die Staatsanwaltschaft Firmenräume des von Michael Burat geführten Unternehmens RA Office GmbH durchsucht, deren Website zur Zeit offline ist. In Zusammenhang mit der Online Content Ltd. war die Rechtsanwältin Katja Günther unrühmlich ins Rampenlicht gerückt (Link: Katja Günther).

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