IT-Recht. IP-Recht. 360°

Dr. Ole Damm | Rechtsanwalt & Fachanwalt

IT-Recht, IP-Recht und Datenschutzrecht

Aktuelle Beiträge und Urteile

  • veröffentlicht am 28. Januar 2010

    LG Mannheim, Urteil vom 14.01.2010, Az. 10 S 53/09
    §§ 280 I, 311 Abs. 2 BGB

    Das LG Mannheim hat entschieden, dass der Betreiber einer bekannten Abo-Falle einem Nutzer, der sich mit anwaltlicher Hilfe gegen die gestellte Forderung verteidigte, diese Anwaltskosten ersetzen muss. Dabei ging das Gericht davon aus, dass dem Betreiber zumindest fahrlässig bewusst gewesen sein müsse, dass die gestellte Rechnung unberechtigt sei. Ein Vertrag sei nicht zustande gekommen, da die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschleiert und dem Kunden nicht bewusst gewesen sei. Der Beklagten sei auch auf Grund zahlreicher Verbraucherbeschwerden bewusst gewesen, dass ihr Angebot missverständlich sei. Auch müsse sie nach Auffassung des Gerichts von der Bedenklichkeit ihres Vorgehens gewusst haben, da sie die Forderung sofort hat fallen lassen, als der Kläger sich per anwaltlichem Schreiben zur Wehr setzte.

  • veröffentlicht am 27. November 2009

    OLG Hamburg, Urteil vom 08.04.2009, Az. 5 U 13/08
    §§ 3, 5 Abs. 2 a.F., 8 Abs. 3 UWG

    Das OLG Hamburg hatte in diesem Urteil über zwei Internetangebote (SMS-Versand und Downloads) der Beklagten zu entscheiden, die vom Kläger, einem Wettbewerbsverein, wegen wettbewerbswidriger Praktiken gegenüber Verbrauchern in Anspruch genommen wurde. Trotz Sitz der Beklagten in den arabischen Emiraten und Zweigstelle in Wien erklärte sich das OLG Hamburg für zuständig, da das Angebot der Beklagten auch für deutsche Kunden bestimmt gewesen sei. Bezüglich beider Webseiten behauptete der Kläger sowohl irreführende Werbung, Täuschung der Kunden über einen Vertragsschluss sowie unberechtigten Forderungseinzug. Eine Untersagung des letzteren kam für das Gericht jedoch nicht in Betracht, da es sich beim Forderungseinzug nicht um eine Wettbewerbshandlung handele. Bei den Webseiten und deren Hinführung zum Vertragsschluss differenzierte das Gericht. Für eine Täuschung des Verbrauchers und der daraus folgenden Wettbewerbswidrigkeit der Werbung komme es darauf an, wo genau der Hinweis der Kostenpflichtigkeit platziert und wie dieser zur Kenntnis zu nehmen sei.

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  • veröffentlicht am 5. November 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtLG Göttingen, Urteil vom 17.08.2009
    § 263 StGB

    Das LG Göttingen hat erstmalig die Betreiber eine so genannten Abofalle strafrechtlich belangt und diese wegen gewerbsmäßigen Betruges zu Freiheitsstrafen, ausgesetzt zur Bewährung, verurteilt. Die Masche der Abzocker ist bekannt. Auf einer Internetseite wurde ein Gewinnspiel angeboten. Gab ein Nutzer dort seine Daten ein, um teilnehmen zu können, erhielt dieser Nutzer eine Abonnement-Rechnung und sollte für 1 Jahr Mitgliedschaft 84 EUR entrichten. Die Abgründigkeit dieses Vorgehens offenbart sich in der Beschäftigung der drei Verurteilten. Es handelte sich um Jura-Studenten, die möglicherweise bei der Beschäftigung mit dem Studienstoff von diesem weit verbreiteten Betrugsmodell hörten und sich dazu entschlossen, Verbraucher um ihr Geld zu bringen anstatt im Dienste der Rechtspflege genau solches zu verhindern. 130.000 EUR haben die Verurteilten nach eigenen Angaben durch ihre Abofalle eingenommen. Im Vergleich zu anderen Fällen, wo auf Grund des Ausnutzens einer rechtlichen Grauzone Verurteilungen bisher nicht vorgenommen wurden, lag der Unterschied darin, dass die 3 Studenten E-Mails an Personen versandten, deren Daten sie bereits zuvor einer Datenbank entnommen hatte. Betätigten diese Personen dann den Link zu dem Gewinnspiel, wurden die Daten automatisch übernommen, d.h. der Nutzer musste sie nicht selbst eingeben.

  • veröffentlicht am 17. September 2009

    Die Erklärung ist kurz und knapp. openoffice.org wehrt sich auf einer eigenen Seite (JavaScript-Link: oo) gegen die Vereinnahmung seiner Software durch Abofallen-Betreiber: „Wir haben OpenOffice.org nicht für Leute gemacht, die damit anderen das Geld aus der Tasche ziehen. Doch leider sind uns gegen dubiose Anbieter kostenpflichtiger Downloads rechtlich die Hände gebunden. Mehr dazu unter „Doch leider können wir nicht so helfen“. Um unsere Nutzer trotzdem vor Abofallen zu schützen, möchten wir mit dieser Seite über das Problem informieren und die Möglichkeit bieten, zweifelhafte Anbieter an uns zu melden.“

  • veröffentlicht am 9. September 2009

    Rechtsanwältin Katrin ReinhardtAG Karlsruhe, Urteil vom 12.08.2009, Az. 9 C 93/09
    § 823 Abs. 2 BGB, §§ 263, 22, 27 StGB

    Das AG Karlsruhe hat entschieden, dass eine Rechtsanwältin, die einen Abo-Fallen-Betreiber regelmäßig vertritt und in diversen Fällen „nach Androhung negativer Feststellungsklagen mehrfach erklärt, die entsprechenden Rechnungen würden storniert“ gegenüber den Opfern der Abo-Falle schadensersatzpflichtig ist. Zitat: „Dies zeigt, dass die Beklagte selbst davon ausging, dass die von ihr geltend gemachten Forderungen nicht existieren. Bei der Geltendmachung solcher Forderungen für Mandanten handelt es sich um die Beihilfe zu einem versuchten Betrug. Die Belastung der Klägerin mit Anwaltskosten, die durch die außergerichtliche Abwehr dieser Forderung entstanden sind, stellt einen adäquat kausal verursachten Schaden dar, den die Beklagte zu erstatten hat“. Der Beklagten sei unstreitig bekannt gewesen, dass ihre Auftraggeberin in einer Vielzahl von Fällen Ansprüche aus angeblich so zustande gekommenen Verträgen geltend mache. Ihr sei die Gestaltung der Intemetseite bekannt gewesen.  Der der Klägerin unstreitig entstandene Schaden belaufe sich auf Euro 46,41, nämlich eine 1,3 Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer aus einem Streitwert von bis zu Euro 300,00.

  • veröffentlicht am 4. September 2009

    LG Düsseldorf, Urteil vom 28.08.2009, Az. 38 O 34/09
    §§ 3, 5 UWG

    Die 38. Zivilkammer des LG Düsseldorf hat überraschend dem Unternehmen Connects2Content GmbH zivilrechtlich einwandfreies Verhalten attestiert. Laut klagender Verbraucherzentrale Berlin hatte „die Connects 2 Content GmbH … ehemals kostenlose Mitgliedschaften unter www.fabriken.de und www.rezept-ideen.de ab dem 1. Februar 2009 einseitig auf kostenpflichtige „Premium-Mitgliedschaften“ umgestellt, mit einer Vertragslaufzeit von mindestens zwei Jahren. Den bis dahin registrierten Nutzern wurde das in zwei Newslettern mitgeteilt, die so gestaltet waren, dass sie zum Teil in Spamfiltern hängen blieben, ungelesen gelöscht wurden oder die Adressaten aus anderen Gründen nicht erreichten. Anfang März 2009 versandte die Connects 2 Content GmbH dann Rechnungen über einen Jahresbeitrag von 84 €. Dieser sollte im Voraus gezahlt werden.“ (mehr …)

  • veröffentlicht am 24. August 2009

    LG Frankfurt a.M., Beschluss vom 05.03.2009, Az. 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs – 12/08
    § 263 StGB

    Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Betreiber einer so genannten Abo-Falle im Internet sich nicht wegen Betruges strafbar gemacht haben. Die Betreiber hatten auf Seiten wie Routenplaner-server.com oder Vorlagen-archiv.com herunterladbare Routenplaner oder Vorlagen angeboten und zusätzlich die Teilnahme an einem Gewinnspiel versprochen. Dass der Nutzer mit seiner Anmeldung gleichzeitig ein kostenpflichtiges Abonnement abschloss, war erst nach genauerer Betrachtung der Seite erkennbar, da diese Informationen durch die grafische Aufmachung in den Hintergrund traten. Die Kostenpflichtigkeit war nur im unteren Bereich der Seite in einem klein gedruckten Text geregelt. Eine Erfüllung des Straftatbestandes des Betruges sah das Gericht in diesem Fall jedoch nicht. Es habe keine Täuschung der Nutzer, die sich dort anmeldeten, stattgefunden.

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  • veröffentlicht am 17. August 2009

    Dem Vernehmen nach wurde der Betreiber der Internetseite nimimit.de (Betreiber: IT 24 Webservices Ltd., Director: Alexander Schmidt, zuvor: Polyphem Media Ltd.) auf Rückzahlung von überzahlten Abo-Gebühren verklagt. Das Landgericht München I gab der Klage demnach antragsgemäß statt und legte der Polyphem Media Ltd. die Kosten des Rechtsstreits auf. Pikant: Da die bekannte Rechtsanwältin der Polyphem Media Ltd. Forderungen für selbige einzog und dementsprechend ein nicht unerhebliches Guthaben für diese verwaltete, pfändete der Rechtsanwalt des klagenden Verbrauchers nach eigenen Vorgaben das Guthaben in Höhe der Verfahrenskosten (ca. 900,00 EUR) und ließ den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss per Gerichtsvollzieher am Kanzleisitz der Rechtsanwältin zustellen. Gezahlt worden sein soll diese Summe letzten Endes von der Polyphem Media Ltd. höchstselbst.

  • veröffentlicht am 29. Juli 2009

    Nach einer Mitteilung der netzzeitung bittet die Staatsanwaltschaft Hannover um Unterstützung, nachdem sie die Konten der Firma L&H GmbH mit einem beträchtlichen Vermögen auf Grund eines Betrugsverdachts hat einfrieren lassen. Nun gelte es, so die Netzzeitung, Beweise und Zeugen vor Gericht zu präsentieren. Wer in den letzten sieben Monaten eine Mahnung von Mega-Downloads erhalten habe, die Seite aber vorher nicht besucht habe und das auch vor Gericht aussagen könne, möge sich bitte bei der Staatsanwaltschaft Hannover melden (Angabe des Aktenzeichens nicht vergessen).

    Staatsanwaltschaft Hannover
    Postfach 109
    30001 Hannover
    Aktenzeichen: 5302 Js 41769/09

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  • veröffentlicht am 3. Juli 2009

    Ein Kuriosum unterstützt die Vermutung, dass sich bestimmte Abofallenbetreiber aus Adressdatensätzen dubioser Händler bedienen, um die Adressaten mit noch dubioseren Kostenforderungen zu überziehen.  In einem Fall erhielt ein Inkasso-Opfer nach Mitteilung von gomopa.net sowohl Post von der Abo-Falle opendownload, vertreten durch Rechtsanwalt Olaf Tank, Osnabrück, als auch der Abo-Falle 99downloads, vertreten durch Rechtsanwalt  Sven Schulze, Hamburg (JavaScript-Link: gomopa). Das Abmahnungsopfer zeigte sich „fassungslos“: „Ich war weder auf 99.downloads noch auf opendownload. Ich habe an dem 4. Mai vormittags bei eBay Kindersachen für meinen zweieinhalb Jahre alten Sohn Leon gesucht und nebenher bei Jappy und MeinVZ mit Freunden gechattet. Wie kann das sein, dass ich für das normale Surfen zwei Inkasso-Rechnungen bekomme. Wo haben die Anwälte überhaupt meine Adresse her? (mehr …)

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